Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Der erste Band dieser neuen Reihe vermittelt praxisnahes Know-how zum aktuellen Entwicklungsstand im GIS-Bereich (Geoinformationssysteme). Dabei wird das gesamte Spektrum der Anwendungsmöglichkeiten abgedeckt. Die vorgestellten Beispiele aus Raumplanung, Deponieplanung, Altlastenerkundung, Küstenforschung und kommunaler Umweltinformation beschreiben anschaulich und praxisnah die Vorteile des GIS, aber auch Probleme und Defizite. Im Vordergrund steht nicht die Software, sondern die konkrete tägliche Anwendung in Planung und Praxis..
Aktualisiert: 2023-07-03
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Der erste Band dieser neuen Reihe vermittelt praxisnahes Know-how zum aktuellen Entwicklungsstand im GIS-Bereich (Geoinformationssysteme). Dabei wird das gesamte Spektrum der Anwendungsmöglichkeiten abgedeckt. Die vorgestellten Beispiele aus Raumplanung, Deponieplanung, Altlastenerkundung, Küstenforschung und kommunaler Umweltinformation beschreiben anschaulich und praxisnah die Vorteile des GIS, aber auch Probleme und Defizite. Im Vordergrund steht nicht die Software, sondern die konkrete tägliche Anwendung in Planung und Praxis..
Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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In jüngster Zeit rückt die Problematik der Vernachlässigung und Ge-waltanwendung gegen Kinder in den Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Grund dafür waren bekannt gewordene Vernachlässigungsfälle in Familien, die sogar bis zum Tode eines Kindes führten.
Die Autorin – gefördert durch das Deutsche Jugendinstitut in München – wendet sich diesem besonderen Handlungsfeld justizieller Tätigkeit zu. Letzte Hilfeinstanz für vernachlässigte und misshandelte Kinder ist oftmals das Familiengericht. Dessen weitestgehende Maßnahme besteht in der gänzlichen Entziehung des Sorgerechts der Eltern. Das Zusammenspiel, aber auch der Konflikt von natürlichem Elternrecht und staatlichem Wächteramt zeigt sich an dieser Stelle in markantester Weise.
Konkret geht es um die Frage, wie die komplizierten §§ 1666, 1666a BGB in der Praxis gehandhabt werden. Die Autorin untersucht im Rahmen eines qualitativen Forschungsansatzes, wie und mit welcher Methodik das Familiengericht seinen Handlungsauftrag wahrnimmt, insbesondere, ob sich hier Standards der Entscheidungsfindung herausgebildet haben. Dabei wird insbesondere die Zusammenarbeit von Jugendamt und Familiengericht betrachtet. Vorgehensweise, Zusammenwirken und Methode der Entscheidungsfindung sind hier von erheblicher Bedeutung. Zudem werden alternative Verfahrensregelungen sowie mögliche Modelle der Prävention in Hamburg diskutiert.
Nach Auswertung von Experteninterviews mit Hamburger Familienrichtern und der Analyse familiengerichtlicher Akten gelangt die Autorin zu dem Ergebnis erheblicher Unterschiede sowohl in der richterlichen Verfahrensgestaltung als auch in der Wahrnehmung der Amtsermittlungspflicht. Wesentliche Elemente der spezifischen gerichtlichen Tätigkeit in Kindeswohlverfahren manifestieren sich in einem weitgehend individuellen Handeln der Familienrichter nach eigenen Kriterien unter Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit.
Der interdisziplinäre Ansatz der Arbeit garantiert einen umfassenden Einblick in die Problematik der Gewalt- und Vernachlässigungsforschung und erweitert das Vorverständnis für rechtliche Überlegungen in Bezug auf den Kindesschutz. Das Buch soll dazu beitragen, die Ausgestaltung der Kindesschutzverfahren zu verbessern sowie früher greifende Schutz- und Hilfemechanismen zu entwickeln. Dabei handelt es sich nicht bloß um juristische Theorie, sondern um existentielle Probleme der einzelnen Kinder und letztlich der Gesellschaft schlechthin.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Prof. Dr. Heribert Prantl
Familie ist kein Stillleben
Prof. Dr. Michael Coester
Reformen im Kindschaftsrecht
Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Seelmann
„Aber das Recht hat seine Grenze an der Liebe“
– Über eine Grund-Paradoxie des Familienrechts
Prof. Dr. phil. Ute Ziegenhain
Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
Berichte der Arbeitskreise
Empfehlungen des 20. Deutschen Familiengerichtstages
Aktualisiert: 2023-07-01
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des § 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen eigenen, möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.
Insbesondere wird dabei untersucht, welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung, und damit auch dem § 228 StGB, zu unterstellen sind. Insoweit zeigt sich, dass einige Konstellationen bereits auf Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Im Laufe der Jahre hat sich unter dem Eindruck neuer Technologien, neu erkannter Gefährdungssituationen sowie gestiegener arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse der Charakter der Gefährdungsbeurteilung verändert. Im Vordergrund steht weniger die isolierte Erfassung von Einzelgefährdungen, sondern vielmehr die Integration der Beurteilung in einen allgemeinen Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten.
Daher unterscheidet sich diese Darstellung von vielen anderen, weil sie eine Neubewertung der einzelnen Teile der Gefährdungsbeurteilung vornimmt, moderne Erkenntniswege aufzeigt und insbesondere die Verschränkung zwischen Erkenntnisgewinn und betrieblicher Praxis besonders in den Fokus nimmt. Es versteht sich sowohl als Hintergrundinformation als auch als Handlungshilfe für:
- Arbeitgeber/Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Betriebsräte
- Aufsichtspersonen
Aktualisiert: 2023-06-24
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Im Laufe der Jahre hat sich unter dem Eindruck neuer Technologien, neu erkannter Gefährdungssituationen sowie gestiegener arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse der Charakter der Gefährdungsbeurteilung verändert. Im Vordergrund steht weniger die isolierte Erfassung von Einzelgefährdungen, sondern vielmehr die Integration der Beurteilung in einen allgemeinen Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten.
Daher unterscheidet sich diese Darstellung von vielen anderen, weil sie eine Neubewertung der einzelnen Teile der Gefährdungsbeurteilung vornimmt, moderne Erkenntniswege aufzeigt und insbesondere die Verschränkung zwischen Erkenntnisgewinn und betrieblicher Praxis besonders in den Fokus nimmt. Es versteht sich sowohl als Hintergrundinformation als auch als Handlungshilfe für:
- Arbeitgeber/Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Betriebsräte
- Aufsichtspersonen
Aktualisiert: 2023-06-24
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Im Laufe der Jahre hat sich unter dem Eindruck neuer Technologien, neu erkannter Gefährdungssituationen sowie gestiegener arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse der Charakter der Gefährdungsbeurteilung verändert. Im Vordergrund steht weniger die isolierte Erfassung von Einzelgefährdungen, sondern vielmehr die Integration der Beurteilung in einen allgemeinen Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten.
Daher unterscheidet sich diese Darstellung von vielen anderen, weil sie eine Neubewertung der einzelnen Teile der Gefährdungsbeurteilung vornimmt, moderne Erkenntniswege aufzeigt und insbesondere die Verschränkung zwischen Erkenntnisgewinn und betrieblicher Praxis besonders in den Fokus nimmt. Es versteht sich sowohl als Hintergrundinformation als auch als Handlungshilfe für:
- Arbeitgeber/Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Betriebsräte
- Aufsichtspersonen
- und andere im Arbeitsschutz Verantwortung tragende Personen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Im Laufe der Jahre hat sich unter dem Eindruck neuer Technologien, neu erkannter Gefährdungssituationen sowie gestiegener arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse der Charakter der Gefährdungsbeurteilung verändert. Im Vordergrund steht weniger die isolierte Erfassung von Einzelgefährdungen, sondern vielmehr die Integration der Beurteilung in einen allgemeinen Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten.
Daher unterscheidet sich diese Darstellung von vielen anderen, weil sie eine Neubewertung der einzelnen Teile der Gefährdungsbeurteilung vornimmt, moderne Erkenntniswege aufzeigt und insbesondere die Verschränkung zwischen Erkenntnisgewinn und betrieblicher Praxis besonders in den Fokus nimmt. Es versteht sich sowohl als Hintergrundinformation als auch als Handlungshilfe für:
- Arbeitgeber/Führungskräfte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Betriebsräte
- Aufsichtspersonen
- und andere im Arbeitsschutz Verantwortung tragende Personen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Im Laufe der Jahre hat sich unter dem Eindruck neuer Technologien, neu erkannter Gefährdungssituationen sowie gestiegener arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse der Charakter der Gefährdungsbeurteilung verändert. Im Vordergrund steht weniger die isolierte Erfassung von Einzelgefährdungen, sondern vielmehr die Integration der Beurteilung in einen allgemeinen Organisationsrahmen von Schutzmaßnahmen, um Arbeit sicherer und gesundheitsförderlicher zu gestalten.
Daher unterscheidet sich diese Darstellung von vielen anderen, weil sie eine Neubewertung der einzelnen Teile der Gefährdungsbeurteilung vornimmt, moderne Erkenntniswege aufzeigt und insbesondere die Verschränkung zwischen Erkenntnisgewinn und betrieblicher Praxis besonders in den Fokus nimmt. Es versteht sich sowohl als Hintergrundinformation als auch als Handlungshilfe für:
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Aktualisiert: 2023-06-24
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Das Handbuch zeigt an konkreten Beispielen aus der beruflichen Praxis auf, wie anfallsbedingte Epilepsie-Risiken eingeschätzt werden und welche Maßnahmen notwendig sind, um einen anfallsbedingten Arbeitsunfall zu verhindern.
Mit Handlungshilfe zum inkludierten Gefährdungsmanagement, einer Checkliste zur "inkludierte Gefährdungsbeurteilung" sowie einem Musterbeispiel "inkludierte Gefährdungsbeurteilung".
Aktualisiert: 2023-06-24
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