Auch abseits des Zivilrechts ist die Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes enorm. Gerade beim Verlust werthaltiger Geheimnisse haben etwaige Schadensersatzansprüche oft keine ausreichend abschreckende Wirkung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob das Strafrecht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei werden im GeschGehG enthaltene Straftatbestände, das übrige Strafrecht sowie de lege lata und de lege ferenda bestehende Grenzen vor allem am Beispiel Whistleblowing beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auch abseits des Zivilrechts ist die Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes enorm. Gerade beim Verlust werthaltiger Geheimnisse haben etwaige Schadensersatzansprüche oft keine ausreichend abschreckende Wirkung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob das Strafrecht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei werden im GeschGehG enthaltene Straftatbestände, das übrige Strafrecht sowie de lege lata und de lege ferenda bestehende Grenzen vor allem am Beispiel Whistleblowing beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Auch abseits des Zivilrechts ist die Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes enorm. Gerade beim Verlust werthaltiger Geheimnisse haben etwaige Schadensersatzansprüche oft keine ausreichend abschreckende Wirkung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob das Strafrecht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei werden im GeschGehG enthaltene Straftatbestände, das übrige Strafrecht sowie de lege lata und de lege ferenda bestehende Grenzen vor allem am Beispiel Whistleblowing beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Auch abseits des Zivilrechts ist die Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes enorm. Gerade beim Verlust werthaltiger Geheimnisse haben etwaige Schadensersatzansprüche oft keine ausreichend abschreckende Wirkung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob das Strafrecht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei werden im GeschGehG enthaltene Straftatbestände, das übrige Strafrecht sowie de lege lata und de lege ferenda bestehende Grenzen vor allem am Beispiel Whistleblowing beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Auch abseits des Zivilrechts ist die Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes enorm. Gerade beim Verlust werthaltiger Geheimnisse haben etwaige Schadensersatzansprüche oft keine ausreichend abschreckende Wirkung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob das Strafrecht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei werden im GeschGehG enthaltene Straftatbestände, das übrige Strafrecht sowie de lege lata und de lege ferenda bestehende Grenzen vor allem am Beispiel Whistleblowing beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Auch abseits des Zivilrechts ist die Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes enorm. Gerade beim Verlust werthaltiger Geheimnisse haben etwaige Schadensersatzansprüche oft keine ausreichend abschreckende Wirkung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob das Strafrecht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei werden im GeschGehG enthaltene Straftatbestände, das übrige Strafrecht sowie de lege lata und de lege ferenda bestehende Grenzen vor allem am Beispiel Whistleblowing beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Auch abseits des Zivilrechts ist die Bedeutung des Geschäftsgeheimnisschutzes enorm. Gerade beim Verlust werthaltiger Geheimnisse haben etwaige Schadensersatzansprüche oft keine ausreichend abschreckende Wirkung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob das Strafrecht insoweit hinreichenden Schutz bietet. Dabei werden im GeschGehG enthaltene Straftatbestände, das übrige Strafrecht sowie de lege lata und de lege ferenda bestehende Grenzen vor allem am Beispiel Whistleblowing beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Das neue GeschGehG stellt in Umsetzung der Know-how-Richtlinie EU 2016/943 eine grundlegende Neuaufstellung des deutschen Regimes für den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz dar. Bislang im Wesentlichen strafrechtlich in den §§ 17 ff. UWG, aber auch in zahlreichen anderen Gesetzen lediglich rudimentär geregelt, rückt der Schutz des Geschäftsgeheimnisses nun in ein eigenes Stammgesetz. Flankiert wird dies mit der Einfügung von für das deutsche Zivilprozessrecht weitgehend neuartigen Geheimnisschutzvorschriften, die es den Geheimnisinhabern erleichtern sollen, ihre Rechte auch gerichtlich durchzusetzen.
Das Werk bietet eine tiefgehende Kommentierung des neuen Gesetzes. In der systematischen Einleitung werden die historische Entwicklung, die europarechtlichen Bezüge und die ökonomische Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen sowie deren Verwertung im Rechtsverkehr beleuchtet.
Der anschließende Abschnitt 1 erläutert in Anknüpfung an das bisherige Recht und die Vorgaben der Know-how-Richtlinie EU 2016/943 das neue materielle Recht des künftigen Rechtsschutzes: den sachlich begrenzten Anwendungsbereich des Gesetzes, alle zentralen Begriffe wie u.a. das Geschäftsgeheimnis, den Beteiligtenkreis der Inhaber und Rechtsverletzer mit ihren jeweiligen Handlungskompetenzen und -verboten sowie die generellen Haftungsfreistellungen für besonders benannte Akteure wie insbesondere den sog. „Whistleblower“.
Die verfahrensbezogenen Vorschriften der weiteren Abschnitte 2 und 3 umfassen allesamt tiefergehende systematische Darstellungen zur Behandlung von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozessrecht, im Arbeits- und Strafrecht sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Ein Abdruck der maßstabsetzenden Know-how-Richtlinie EU 2016/943 sowie umfangreiche Inhalts- und Sachverzeichnisse runden und schließen das Werk ab, das zu allen Fragestellungen um detaillierte, verlässliche Informationen bemüht ist.
Aktualisiert: 2022-05-12
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Das neue GeschGehG stellt in Umsetzung der Know-how-Richtlinie EU 2016/943 eine grundlegende Neuaufstellung des deutschen Regimes für den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz dar. Bislang im Wesentlichen strafrechtlich in den §§ 17 ff. UWG, aber auch in zahlreichen anderen Gesetzen lediglich rudimentär geregelt, rückt der Schutz des Geschäftsgeheimnisses nun in ein eigenes Stammgesetz. Flankiert wird dies mit der Einfügung von für das deutsche Zivilprozessrecht weitgehend neuartigen Geheimnisschutzvorschriften, die es den Geheimnisinhabern erleichtern sollen, ihre Rechte auch gerichtlich durchzusetzen.
Das Werk bietet eine tiefgehende Kommentierung des neuen Gesetzes. In der systematischen Einleitung werden die historische Entwicklung, die europarechtlichen Bezüge und die ökonomische Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen sowie deren Verwertung im Rechtsverkehr beleuchtet.
Der anschließende Abschnitt 1 erläutert in Anknüpfung an das bisherige Recht und die Vorgaben der Know-how-Richtlinie EU 2016/943 das neue materielle Recht des künftigen Rechtsschutzes: den sachlich begrenzten Anwendungsbereich des Gesetzes, alle zentralen Begriffe wie u.a. das Geschäftsgeheimnis, den Beteiligtenkreis der Inhaber und Rechtsverletzer mit ihren jeweiligen Handlungskompetenzen und -verboten sowie die generellen Haftungsfreistellungen für besonders benannte Akteure wie insbesondere den sog. „Whistleblower“.
Die verfahrensbezogenen Vorschriften der weiteren Abschnitte 2 und 3 umfassen allesamt tiefergehende systematische Darstellungen zur Behandlung von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozessrecht, im Arbeits- und Strafrecht sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Ein Abdruck der maßstabsetzenden Know-how-Richtlinie EU 2016/943 sowie umfangreiche Inhalts- und Sachverzeichnisse runden und schließen das Werk ab, das zu allen Fragestellungen um detaillierte, verlässliche Informationen bemüht ist.
Aktualisiert: 2022-05-12
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Das neue GeschGehG stellt in Umsetzung der Know-how-Richtlinie EU 2016/943 eine grundlegende Neuaufstellung des deutschen Regimes für den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz dar. Bislang im Wesentlichen strafrechtlich in den §§ 17 ff. UWG, aber auch in zahlreichen anderen Gesetzen lediglich rudimentär geregelt, rückt der Schutz des Geschäftsgeheimnisses nun in ein eigenes Stammgesetz. Flankiert wird dies mit der Einfügung von für das deutsche Zivilprozessrecht weitgehend neuartigen Geheimnisschutzvorschriften, die es den Geheimnisinhabern erleichtern sollen, ihre Rechte auch gerichtlich durchzusetzen.
Das Werk bietet eine tiefgehende Kommentierung des neuen Gesetzes. In der systematischen Einleitung werden die historische Entwicklung, die europarechtlichen Bezüge und die ökonomische Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen sowie deren Verwertung im Rechtsverkehr beleuchtet.
Der anschließende Abschnitt 1 erläutert in Anknüpfung an das bisherige Recht und die Vorgaben der Know-how-Richtlinie EU 2016/943 das neue materielle Recht des künftigen Rechtsschutzes: den sachlich begrenzten Anwendungsbereich des Gesetzes, alle zentralen Begriffe wie u.a. das Geschäftsgeheimnis, den Beteiligtenkreis der Inhaber und Rechtsverletzer mit ihren jeweiligen Handlungskompetenzen und -verboten sowie die generellen Haftungsfreistellungen für besonders benannte Akteure wie insbesondere den sog. „Whistleblower“.
Die verfahrensbezogenen Vorschriften der weiteren Abschnitte 2 und 3 umfassen allesamt tiefergehende systematische Darstellungen zur Behandlung von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozessrecht, im Arbeits- und Strafrecht sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Ein Abdruck der maßstabsetzenden Know-how-Richtlinie EU 2016/943 sowie umfangreiche Inhalts- und Sachverzeichnisse runden und schließen das Werk ab, das zu allen Fragestellungen um detaillierte, verlässliche Informationen bemüht ist.
Aktualisiert: 2022-05-12
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Der Abfluss von Geschäftsgeheimnissen durch Betriebsspionage und Geheimnishehlerei stellt heute, trotz oder auf Grund des technischen Fortschrittes, eine ernstere Bedrohung denn je für Unternehmen dar. Die teils existentielle Bedeutung derartiger Fälle für die betroffenen Unternehmen erweckte über einen langen Zeitraum aber weder das Interesse der strafrechtlichen Rechtsprechung noch des Gesetzgebers. § 17 UWG a.F., der den strafrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewährleisten sollte, führte ein wenig beachtetes Nischendasein. Erst infolge der EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie sah sich auch der deutsche Gesetzgeber gezwungen, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu reformieren. Dieser Verpflichtung ist er mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG v. 26.04.2019) nachgekommen, das mit § 23 GeschGehG auch eine strafrechtliche Vorschrift enthält. Ziel des Gesetzes sollte u.a. die Verbesserung des mit Blick auf § 17 UWG als unzureichend empfundenen Schutzes von Geschäftsgeheimnissen sein. Ob dieses Ziel durch das GeschGehG erreicht werden kann, es also den erhofften „großen Wurf“ darstellt, wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Zu diesem Zweck erfolgt zunächst eine Auseinandersetzung mit dem erstmals legaldefinierten (§ 2 GeschGehG) Begriff des Geschäftsgeheimnisses nebst Vergleich der gefundenen Ergebnisse mit der durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Definition zu § 17 UWG. Schwerpunkte sind Konzernstrukturen, die Auslagerung von Unternehmensaufgaben an Dritte und das nun ausdrücklich geregelte Reverse Engineering. Hieran schließen sich eine Darstellung des Tatbestandes der Geheimnishehlerei nebst Vortatanalyse und der Auswirkungen des erstmals normierten Hinweisgeberschutzes an. Auf diesen Grundlagen aufbauend beleuchtet die Untersuchung abschließend anhand spezifischer Konstellationen, in welchen Fällen ehemalige Mitarbeiter, die Geschäftsgeheimisse verwerten, welche sie während ihres Beschäftigungsverhältnisses (redlich) erfahren haben, den Tatbestand der Geheimnishehlerei verwirklichen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Steigende Technisierung und Internationalisierung des geschäftlichen Verkehrs lassen alte Gefahren für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in einem neuen Licht erscheinen und neue Bedrohungen entstehen. Studien zufolge werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in ungeahnter Häufigkeit verraten, ausgespäht und weitergegeben. Indes verharrt die Zahl der Strafverfahren nach Angriffen auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse trotz der Existenz von § 17 UWG als Schutznorm konstant auf vernachlässigbar niedrigem Niveau. Diesem Widerspruch geht die Arbeit unter umfassender Analyse der Strafnorm auf den Grund und versucht, Verbesserungsvorschläge de lege ferenda zu erarbeiten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das neue GeschGehG stellt in Umsetzung der Know-how-Richtlinie EU 2016/943 eine grundlegende Neuaufstellung des deutschen Regimes für den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisschutz dar. Bislang im Wesentlichen strafrechtlich in den §§ 17 ff. UWG, aber auch in zahlreichen anderen Gesetzen lediglich rudimentär geregelt, rückt der Schutz des Geschäftsgeheimnisses nun in ein eigenes Stammgesetz. Flankiert wird dies mit der Einfügung von für das deutsche Zivilprozessrecht weitgehend neuartigen Geheimnisschutzvorschriften, die es den Geheimnisinhabern erleichtern sollen, ihre Rechte auch gerichtlich durchzusetzen.
Das Werk bietet eine tiefgehende Kommentierung des neuen Gesetzes. In der systematischen Einleitung werden die historische Entwicklung, die europarechtlichen Bezüge und die ökonomische Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen sowie deren Verwertung im Rechtsverkehr beleuchtet.
Der anschließende Abschnitt 1 erläutert in Anknüpfung an das bisherige Recht und die Vorgaben der Know-how-Richtlinie EU 2016/943 das neue materielle Recht des künftigen Rechtsschutzes: den sachlich begrenzten Anwendungsbereich des Gesetzes, alle zentralen Begriffe wie u.a. das Geschäftsgeheimnis, den Beteiligtenkreis der Inhaber und Rechtsverletzer mit ihren jeweiligen Handlungskompetenzen und -verboten sowie die generellen Haftungsfreistellungen für besonders benannte Akteure wie insbesondere den sog. „Whistleblower“.
Die verfahrensbezogenen Vorschriften der weiteren Abschnitte 2 und 3 umfassen allesamt tiefergehende systematische Darstellungen zur Behandlung von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozessrecht, im Arbeits- und Strafrecht sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Ein Abdruck der maßstabsetzenden Know-how-Richtlinie EU 2016/943 sowie umfangreiche Inhalts- und Sachverzeichnisse runden und schließen das Werk ab, das zu allen Fragestellungen um detaillierte, verlässliche Informationen bemüht ist.
Aktualisiert: 2022-08-24
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Dieses Buch beschäftigt sich mit dem Phänomen der sogenannten «Steuerdaten-CDs», also dem Ankauf von gewissen Bankdaten durch deutsche Behörden. Der Autor unternimmt den Versuch einer umfassenden kritischen Beschreibung und der rechtlichen Bewertung dieses Phänomens. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob und in welcher Form die so erlangten Daten im Strafverfahren verwertet werden dürfen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Steigende Technisierung und Internationalisierung des geschäftlichen Verkehrs lassen alte Gefahren für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in einem neuen Licht erscheinen und neue Bedrohungen entstehen. Studien zufolge werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in ungeahnter Häufigkeit verraten, ausgespäht und weitergegeben. Indes verharrt die Zahl der Strafverfahren nach Angriffen auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse trotz der Existenz von § 17 UWG als Schutznorm konstant auf vernachlässigbar niedrigem Niveau. Diesem Widerspruch geht die Arbeit unter umfassender Analyse der Strafnorm auf den Grund und versucht, Verbesserungsvorschläge de lege ferenda zu erarbeiten.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Im modernen Wirtschaftsleben bedeutet Wissensvorsprung Wettbewerbsvorsprung. Die scharfe internationale Konkurrenzsituation, der globale Wettbewerb und die wachsende Bedeutung des Faktors "Know-how" führen heutzutage allerdings viele Unternehmen in Versuchung, sich auf illegalem Wege - etwa durch Konkurrenzausspähung - auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Damit einher geht die Gefährdung des Hochtechnologiestandorts Deutschland: denn alles Forschen und Investieren für "Know-how"-Vorsprünge ist vergebens, wenn sich die Konkurrenz durch Geheimnisverrat und Betriebsspionage das gleiche Wissen quasi "zum Nulltarif" verschaffen kann. Nach vorsichtigen Schätzungen erwachsen der Wirtschaft in Deutschland hierdurch jährlich Schäden in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro. Die Dunkelziffer erhöht dieses Volumen wohl auf das Doppelte. Dieses Buch aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts beschäftigt sich mit dem strafrechtlichen Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen durch die §§ 17 ff. UWG. Anlass hierfür ist neben der Reformierung des UWG im Jahre 2004 insbesondere die zunehmende Bedeutung dieses Schutzes für die Wirtschaft. Die Untersuchung deckt bestehende Schwachstellen der aktuellen Gesetzesfassung auf und kommt zu einem konkreten Reformvorschlag, der sowohl den juristischen als auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung trägt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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