Fadumo Korn ist eine Kämpferin mit großem Herzen. Die in München sesshaft gewordene Nomadin hilft, wo sie kann, um die Lebensumstände von afrikanischen Asylsuchenden zu verbessern, v.a. von Frauen und Kindern, die zuallererst Opfer von Kriegen, Vertreibung, Tradition und Patriarchat werden. Engagiert klärt sie auf über die Beschneidung von Mädchen – und kämpft gegen das grausame Ritual. Denn dieses Thema betrifft uns auch hier, mitten in Europa.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Fadumo Korn ist eine Kämpferin mit großem Herzen. Die in München sesshaft gewordene Nomadin hilft, wo sie kann, um die Lebensumstände von afrikanischen Asylsuchenden zu verbessern, v.a. von Frauen und Kindern, die zuallererst Opfer von Kriegen, Vertreibung, Tradition und Patriarchat werden. Engagiert klärt sie auf über die Beschneidung von Mädchen – und kämpft gegen das grausame Ritual. Denn dieses Thema betrifft uns auch hier, mitten in Europa.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Fadumo Korn ist eine Kämpferin mit großem Herzen. Die in München sesshaft gewordene Nomadin hilft, wo sie kann, um die Lebensumstände von afrikanischen Asylsuchenden zu verbessern, v.a. von Frauen und Kindern, die zuallererst Opfer von Kriegen, Vertreibung, Tradition und Patriarchat werden. Engagiert klärt sie auf über die Beschneidung von Mädchen – und kämpft gegen das grausame Ritual. Denn dieses Thema betrifft uns auch hier, mitten in Europa.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Für das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Matthias Franz,
Andreas Gotzmann,
Rolf Dietrich Herzberg,
Adriaan de Klerk,
Christoph Kupferschmid,
Friedrich Moll,
Holm Putzke,
Marlene Rupprecht,
Mattias Schäfer,
Jörg Scheinfeld,
Irmingard Schewe-Gerigk,
Jérôme Segal,
Maximilian Stehr,
Josef Tutsch,
Volker von Loewenich
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Für das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Matthias Franz,
Andreas Gotzmann,
Rolf Dietrich Herzberg,
Adriaan de Klerk,
Christoph Kupferschmid,
Friedrich Moll,
Holm Putzke,
Marlene Rupprecht,
Mattias Schäfer,
Jörg Scheinfeld,
Irmingard Schewe-Gerigk,
Jérôme Segal,
Maximilian Stehr,
Josef Tutsch,
Volker von Loewenich
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Für das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Matthias Franz,
Andreas Gotzmann,
Rolf Dietrich Herzberg,
Adriaan de Klerk,
Christoph Kupferschmid,
Friedrich Moll,
Holm Putzke,
Marlene Rupprecht,
Mattias Schäfer,
Jörg Scheinfeld,
Irmingard Schewe-Gerigk,
Jérôme Segal,
Maximilian Stehr,
Josef Tutsch,
Volker von Loewenich
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Die klassischen Formen der Körpermodifikationen, wie Piercings, Tattoos oder Bodybuilding, sind inzwischen allgegenwärtig. Mittlerweile werden medizinisch-ästhetische Eingriffe von (minimalinvasiven) schönheitschirurgischen oder gewichtsreduzierenden Maßnahmen bis hin zu Penisverlängerungen oder Amputationen immer populärer.
Dieses Werk setzt sich erstmals aus dem Blickwinkel der Psychologie und Medizin mit dem teils schwer nachvollziehbaren Phänomen der Körpermodifikationen auseinander. Das Buch nähert sich – wissenschaftlich fundiert – den gängigen Formen und Ausprägungen, den Risiken und Nebenwirkungen, den psychischen und medizinischen Aspekten, der rechtlichen Situation sowie dem kulturgeschichtlichen Hintergrund der äußerst heterogenen Köpermodifikationen.
Mit einem durchgehend praxisorientierten Ansatz bietet das Werk konkrete Informationen für alle Ärzte und Therapeuten bei der Beratung und Behandlung ihrer Klienten bzw. Patienten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Asylrelevant ist die vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare Verfolgung. Bei der Beurteilung der Verfolgungsgefahr ist der Staat der Staatsangehörigkeit des Asylsuchenden in den Blick zu nehmen; bei Staatenlosen das Land des gewöhnlichen Aufenthalts. Sprachanalysen geben Auskunft über das Herkunftsland oder -gebiet des Asylsuchenden. Für die Feststellung der Staatsangehörigkeit haben sie indizielle Bedeutung. Abschiebungsrechtlich erheblich i. S. d. § 60 Abs. 1 AufenthG ist die nicht staatliche Verfolgung auch dann, wenn sie dem Staat nicht zuzurechnen ist, sofern der Staat und die Gleichgestellten schutzunfähig oder -unwillig sind. Im Übrigen trat im Verhältnis zu der unter § 51 Abs. 1 AuslG geltenden Rechtslage keine Änderung ein. Frauenspezifische Verfolgungsmaßnahmen sind auf die Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen und das unveräußerliche Merkmal, weiblichen Geschlechts zu sein, bezogen. Genitalbeschneidungen und Ehrenmorde sind von asylrelevanter Schwere, nicht der Schleierzwang. Die Genitalbeschneidung hat wegen des Verlustes, ein selbstbestimmtes Sexualleben mit unversehrten Geschlechtsorganen zu führen, ausgrenzenden Charakter. Gegenstand klinischer Gutachten ist die Feststellung, ob eine Krankheit vorliegt. Bei aussagepsychologischen Gutachten geht es um die Klärung der Erlebnisfundiertheit einer Aussage. Traumatisierungen können zu Erinnerungsstörungen führen und das Aussageverhalten beeinflussen. Sind viele Asylsuchende aus einem Land an der PTBS erkrankt und bestehen dort keine Behandlungsmöglichkeiten oder sind sie nicht finanzierbar, liegt eine allgemeine Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG vor. Gibt es keinen generellen Abschiebestopp (§ 60a Abs. 1 AufenthG), bietet die Duldungszusicherung bei extremen Gefahren einen ausreichenden Abschiebungsschutz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sara Aduse lebte vorübergehend bei ihrer Großmutter in Harar, Äthiopien, als diese ihr, der damals Siebenjährigen, viele Geschenke und ein großes Fest versprach. Was für die Großmutter und alle anderen anwesenden Frauen zum Freudentag wurde, war für die kleine Sara traumatisierend: Sie wurde beschnitten, erlitt dabei unvorstellbare Schmerzen und verlor zudem das Urvertrauen.
Noch Jahre später – Sara lebte schon längst in der Schweiz – litt sie unter den psychischen Folgen, war abwechselnd tieftraurig oder ungemein wütend. Erst als sie sich bewusst mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzte, wurde ihr klar, wo ihr Gefühlschaos seinen Ursprung hatte, und konnte sich an die Aufarbeitung ihrer Geschichte machen. Dazu gehörte, dass sie 2019 nach Äthiopien reiste, dorthin, wo alles begann.
Weltweit gibt es über 200 Millionen beschnittene Mädchen und Frauen. Allein in der Schweiz leben über 22 000 Mädchen und Frauen, die beschnitten oder von dieser Praxis bedroht sind. Sara Aduse sagt: »Wenn ich es mit meiner Aufklärungsarbeit, mit dem Dokfilm ›Do You Remember Me?‹ und diesem Buch schaffe, auch nur ein einziges Mädchen vor der Beschneidung zu bewahren, hat sich mein Gang an die Öffentlichkeit mehr als gelohnt.«
Aktualisiert: 2023-06-09
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Fadumo Korn ist eine Kämpferin mit großem Herzen. Die in München sesshaft gewordene Nomadin hilft, wo sie kann, um die Lebensumstände von afrikanischen Asylsuchenden zu verbessern, v.a. von Frauen und Kindern, die zuallererst Opfer von Kriegen, Vertreibung, Tradition und Patriarchat werden. Engagiert klärt sie auf über die Beschneidung von Mädchen – und kämpft gegen das grausame Ritual. Denn dieses Thema betrifft uns auch hier, mitten in Europa.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Für das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Matthias Franz,
Andreas Gotzmann,
Rolf Dietrich Herzberg,
Adriaan de Klerk,
Christoph Kupferschmid,
Friedrich Moll,
Holm Putzke,
Marlene Rupprecht,
Mattias Schäfer,
Jörg Scheinfeld,
Irmingard Schewe-Gerigk,
Jérôme Segal,
Maximilian Stehr,
Josef Tutsch,
Volker von Loewenich
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Asylrelevant ist die vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare Verfolgung. Bei der Beurteilung der Verfolgungsgefahr ist der Staat der Staatsangehörigkeit des Asylsuchenden in den Blick zu nehmen; bei Staatenlosen das Land des gewöhnlichen Aufenthalts. Sprachanalysen geben Auskunft über das Herkunftsland oder -gebiet des Asylsuchenden. Für die Feststellung der Staatsangehörigkeit haben sie indizielle Bedeutung. Abschiebungsrechtlich erheblich i. S. d. § 60 Abs. 1 AufenthG ist die nicht staatliche Verfolgung auch dann, wenn sie dem Staat nicht zuzurechnen ist, sofern der Staat und die Gleichgestellten schutzunfähig oder -unwillig sind. Im Übrigen trat im Verhältnis zu der unter § 51 Abs. 1 AuslG geltenden Rechtslage keine Änderung ein. Frauenspezifische Verfolgungsmaßnahmen sind auf die Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen und das unveräußerliche Merkmal, weiblichen Geschlechts zu sein, bezogen. Genitalbeschneidungen und Ehrenmorde sind von asylrelevanter Schwere, nicht der Schleierzwang. Die Genitalbeschneidung hat wegen des Verlustes, ein selbstbestimmtes Sexualleben mit unversehrten Geschlechtsorganen zu führen, ausgrenzenden Charakter. Gegenstand klinischer Gutachten ist die Feststellung, ob eine Krankheit vorliegt. Bei aussagepsychologischen Gutachten geht es um die Klärung der Erlebnisfundiertheit einer Aussage. Traumatisierungen können zu Erinnerungsstörungen führen und das Aussageverhalten beeinflussen. Sind viele Asylsuchende aus einem Land an der PTBS erkrankt und bestehen dort keine Behandlungsmöglichkeiten oder sind sie nicht finanzierbar, liegt eine allgemeine Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG vor. Gibt es keinen generellen Abschiebestopp (§ 60a Abs. 1 AufenthG), bietet die Duldungszusicherung bei extremen Gefahren einen ausreichenden Abschiebungsschutz.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Fadumo Korn ist eine Kämpferin mit großem Herzen. Die in München sesshaft gewordene Nomadin hilft, wo sie kann, um die Lebensumstände von afrikanischen Asylsuchenden zu verbessern, v.a. von Frauen und Kindern, die zuallererst Opfer von Kriegen, Vertreibung, Tradition und Patriarchat werden. Engagiert klärt sie auf über die Beschneidung von Mädchen – und kämpft gegen das grausame Ritual. Denn dieses Thema betrifft uns auch hier, mitten in Europa.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Die klassischen Formen der Körpermodifikationen, wie Piercings, Tattoos oder Bodybuilding, sind inzwischen allgegenwärtig. Mittlerweile werden medizinisch-ästhetische Eingriffe von (minimalinvasiven) schönheitschirurgischen oder gewichtsreduzierenden Maßnahmen bis hin zu Penisverlängerungen oder Amputationen immer populärer.
Dieses Werk setzt sich erstmals aus dem Blickwinkel der Psychologie und Medizin mit dem teils schwer nachvollziehbaren Phänomen der Körpermodifikationen auseinander. Das Buch nähert sich – wissenschaftlich fundiert – den gängigen Formen und Ausprägungen, den Risiken und Nebenwirkungen, den psychischen und medizinischen Aspekten, der rechtlichen Situation sowie dem kulturgeschichtlichen Hintergrund der äußerst heterogenen Köpermodifikationen.
Mit einem durchgehend praxisorientierten Ansatz bietet das Werk konkrete Informationen für alle Ärzte und Therapeuten bei der Beratung und Behandlung ihrer Klienten bzw. Patienten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Asylrelevant ist die vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare Verfolgung. Bei der Beurteilung der Verfolgungsgefahr ist der Staat der Staatsangehörigkeit des Asylsuchenden in den Blick zu nehmen; bei Staatenlosen das Land des gewöhnlichen Aufenthalts. Sprachanalysen geben Auskunft über das Herkunftsland oder -gebiet des Asylsuchenden. Für die Feststellung der Staatsangehörigkeit haben sie indizielle Bedeutung. Abschiebungsrechtlich erheblich i. S. d. § 60 Abs. 1 AufenthG ist die nicht staatliche Verfolgung auch dann, wenn sie dem Staat nicht zuzurechnen ist, sofern der Staat und die Gleichgestellten schutzunfähig oder -unwillig sind. Im Übrigen trat im Verhältnis zu der unter § 51 Abs. 1 AuslG geltenden Rechtslage keine Änderung ein. Frauenspezifische Verfolgungsmaßnahmen sind auf die Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen und das unveräußerliche Merkmal, weiblichen Geschlechts zu sein, bezogen. Genitalbeschneidungen und Ehrenmorde sind von asylrelevanter Schwere, nicht der Schleierzwang. Die Genitalbeschneidung hat wegen des Verlustes, ein selbstbestimmtes Sexualleben mit unversehrten Geschlechtsorganen zu führen, ausgrenzenden Charakter. Gegenstand klinischer Gutachten ist die Feststellung, ob eine Krankheit vorliegt. Bei aussagepsychologischen Gutachten geht es um die Klärung der Erlebnisfundiertheit einer Aussage. Traumatisierungen können zu Erinnerungsstörungen führen und das Aussageverhalten beeinflussen. Sind viele Asylsuchende aus einem Land an der PTBS erkrankt und bestehen dort keine Behandlungsmöglichkeiten oder sind sie nicht finanzierbar, liegt eine allgemeine Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG vor. Gibt es keinen generellen Abschiebestopp (§ 60a Abs. 1 AufenthG), bietet die Duldungszusicherung bei extremen Gefahren einen ausreichenden Abschiebungsschutz.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Weibliche Genitalbeschneidung ist in vielen afrikanisch-arabischen Ländern trotz der Bemühungen nationaler und internationaler Organisationen leider immer noch verbreitet. Viele der beschnittene Frauen bestehen darauf, nach Geburten oder Operationen erneut genital verschlossen zu werden. Aus westlicher Perspektive scheint dies Ausdruck vermeintlich primitiver Kulturen. Doch was steckt dahinter? Was sagen die Betroffenen dazu? Und was bedeutet der Trend in den Industrieländern sich ein Genitalpiercing zuzulegen im Kontext zur weiblichen Genitalbeschneidung? Fana Asefaw, engagierte Gegnerin der Beschneidung, beleuchtet die Hintergründe, lässt die betroffenen Frauen zu Wort kommen und fordert einen Kurswechsel in der öffentlichen Debatte. Die kulturellen Hintergründe müssen miteinbezogen und die Würde der Betroffenen gewahrt werden. Mit ihrem Buch liefert die Autorin unentbehrliches Hintergrundwissen für alle, die in medizinischen und psychosozialen Berufen mit dieser Thematik konfrontiert sind.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Sara Aduse lebte vorübergehend bei ihrer Großmutter in Harar, Äthiopien, als diese ihr, der damals Siebenjährigen, viele Geschenke und ein großes Fest versprach. Was für die Großmutter und alle anderen anwesenden Frauen zum Freudentag wurde, war für die kleine Sara traumatisierend: Sie wurde beschnitten, erlitt dabei unvorstellbare Schmerzen und verlor zudem das Urvertrauen.
Noch Jahre später – Sara lebte schon längst in der Schweiz – litt sie unter den psychischen Folgen, war abwechselnd tieftraurig oder ungemein wütend. Erst als sie sich bewusst mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzte, wurde ihr klar, wo ihr Gefühlschaos seinen Ursprung hatte, und konnte sich an die Aufarbeitung ihrer Geschichte machen. Dazu gehörte, dass sie 2019 nach Äthiopien reiste, dorthin, wo alles begann.
Weltweit gibt es über 200 Millionen beschnittene Mädchen und Frauen. Allein in der Schweiz leben über 22 000 Mädchen und Frauen, die beschnitten oder von dieser Praxis bedroht sind. Sara Aduse sagt: »Wenn ich es mit meiner Aufklärungsarbeit, mit dem Dokfilm ›Do You Remember Me?‹ und diesem Buch schaffe, auch nur ein einziges Mädchen vor der Beschneidung zu bewahren, hat sich mein Gang an die Öffentlichkeit mehr als gelohnt.«
Aktualisiert: 2023-05-09
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Fadumo Korn ist eine Kämpferin mit großem Herzen. Die in München sesshaft gewordene Nomadin hilft, wo sie kann, um die Lebensumstände von afrikanischen Asylsuchenden zu verbessern, v.a. von Frauen und Kindern, die zuallererst Opfer von Kriegen, Vertreibung, Tradition und Patriarchat werden. Engagiert klärt sie auf über die Beschneidung von Mädchen – und kämpft gegen das grausame Ritual. Denn dieses Thema betrifft uns auch hier, mitten in Europa.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist in der Schweiz umstritten und beschäftigt die Strafrechtspraxis und -wissenschaft. Es existiert weder eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstümmelung noch eine Norm, die die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision an noch urteilsunfähigen Jungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie im deutschen Recht.
Die Frage, ob die sog. Knabenbeschneidung tatbestandlich Körperverletzung ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. als gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär beantworten wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.
Im April 2022 fand eine Tagung an der Universität Luzern statt, die diese Perspektiven aufgegriffen und diskutiert hat.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist in der Schweiz umstritten und beschäftigt die Strafrechtspraxis und -wissenschaft. Es existiert weder eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstümmelung noch eine Norm, die die medizinisch nicht indizierte Zirkumzision an noch urteilsunfähigen Jungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie im deutschen Recht.
Die Frage, ob die sog. Knabenbeschneidung tatbestandlich Körperverletzung ist und unter welchen Voraussetzungen sie ggf. als gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär beantworten wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.
Im April 2022 fand eine Tagung an der Universität Luzern statt, die diese Perspektiven aufgegriffen und diskutiert hat.
Aktualisiert: 2023-03-08
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