Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch behandelt die Frage nach der Rolle, die Privateigentum in marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaften spielt. Der Analyse liegt die These zugrunde, dass marktwirtschaftliche Theorien die Eigentumsfunktion nicht adäquat thematisieren können, weil sie den Eigentumsbegriff auf die juristische Perspektive des Sachenrechts begrenzen und damit ausschließlich den institutionell-gesellschaftlich gesicherten Schutz des Eigentums vor Übergriffen Dritter thematisieren.Die vorliegende Analyse erörtert die verschiedenartigen Ansätze der in der politischen Philosophie vertretenen Gesellschaftsvertragstheorien, da die Entstehungsgeschichte des Eigentums untrennbar mit dem kontraktualistischen Argument verbunden ist.Als Ergebnis wird deutlich, daß die eingeschränkte Sichtweise der ökonomischen Theorie inhaltlich zu einer reduzierten Interpretation des marktwirtschaftlichen Ergebnisses führt, indem soziale Situationen ebenso wie ökonomische Folgen durch Eigentum ausgeblendet werden. Diese Verkürzung führt zu einem Erklärungsdefizit mit der Folge, weder einzelwirtschaftliche Beziehungen von Vermögenseigentümern und Unternehmern resp. des Managements noch gesamtwirtschaftliche Fragestellungen wie die einer Wirtschaftskrise angemessen erörtern zu können.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch behandelt die Frage nach der Rolle, die Privateigentum in marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaften spielt. Der Analyse liegt die These zugrunde, dass marktwirtschaftliche Theorien die Eigentumsfunktion nicht adäquat thematisieren können, weil sie den Eigentumsbegriff auf die juristische Perspektive des Sachenrechts begrenzen und damit ausschließlich den institutionell-gesellschaftlich gesicherten Schutz des Eigentums vor Übergriffen Dritter thematisieren.Die vorliegende Analyse erörtert die verschiedenartigen Ansätze der in der politischen Philosophie vertretenen Gesellschaftsvertragstheorien, da die Entstehungsgeschichte des Eigentums untrennbar mit dem kontraktualistischen Argument verbunden ist.Als Ergebnis wird deutlich, daß die eingeschränkte Sichtweise der ökonomischen Theorie inhaltlich zu einer reduzierten Interpretation des marktwirtschaftlichen Ergebnisses führt, indem soziale Situationen ebenso wie ökonomische Folgen durch Eigentum ausgeblendet werden. Diese Verkürzung führt zu einem Erklärungsdefizit mit der Folge, weder einzelwirtschaftliche Beziehungen von Vermögenseigentümern und Unternehmern resp. des Managements noch gesamtwirtschaftliche Fragestellungen wie die einer Wirtschaftskrise angemessen erörtern zu können.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Dieses Lehrbuch stellt zunächst eine Reihe von klassischen philosophischen Ansätzen vor, um zu zeigen, dass sie als Grundlage für die Menschenrechte ungeeignet sind. Nur das Konzept der Menschenwürde - basierend auf der kantischen Unterscheidung von Preis und Würde – ist als Grundlage geeignet. Die Ableitung der Menschenrechte aus dem Prinzip der Menschenwürde erlaubt es, das entscheidende Merkmal der Menschenrechte zu identifizieren, nämlich den Schutz der Personalität. Dies wiederum ermöglicht es, (1) die Menschenrechte sinnvoll zu interpretieren, (2) zwischen echten und unechten moralischen Menschenrechten zu unterscheiden, (3) den Schutzumfang vieler kodifizierter Menschenrechte nach den Kriterien „Kern“ und „Hof“ zu differenzieren und bietet (4) einen Ausgangspunkt für die „Entdeckung“ neuer, ungeschriebener Menschenrechte. Diese philosophische Grundlage ermöglicht eine grundlegende Neubewertung der Rechtsprechung zu den Menschenrechten, die es letztlich ermöglichen wird, sie im Hinblick auf Rechtssicherheit, Klarheit und Schlüssigkeit zu verbessern.Das Lehrbuch richtet sich in erster Linie an fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaft, die an einem tieferen Verständnis der Menschenrechte interessiert sind. Es eignet sich aber auch für Studierende der Geisteswissenschaften und für alle, die im politischen oder sozialen Bereich tätig sind und sich mit Menschenrechten und deren Durchsetzung befassen.Jedes Kapitel ist in vier Teile gegliedert: Zusammenfassungen, Vorlesung, empfohlene Lektüre und Fragen, um das Verständnis des Lesers zu überprüfen. Musterantworten sind am Ende des Buches enthalten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die GmbH & Co. KG ihre besondere Beliebtheit letztlich der Steuergesetzgebung verdankt. Sie bietet zwar keine absoluten steuerlichen Vorteile gegenüber einer KG, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern keine Kapitalgesellschaft gehört; sie ermöglicht aber die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen unter Ver meidung der Doppelbesteuerung und bietet damit ganz beachtliche Steuer vorteile gegenüber der GmbH. Auch diese haftet zwar nur mit ihrem Gesell schaftsvermögen; sie ist jedoch selbständig körperschaftsteuerpflichtig, wo durch, da die Ausschüttungen bei den einzelnen Gesellschaftern nochmals der Einkommensteuer unterliegen, erwirtschaftete Gewinne im Ergebnis zweimal besteuert werden. Die GmbH & Co. KG ist deshalb nicht anrüchig, genausowenig wie es die GmbH ist. Daran ändern auch gelegentliche Mißbräuche nichts. Jede wirt schaftliche Betätigung ist mit einem Risiko verbunden, wobei die Größe des Risikos wiederum von der besonderen Art der wirtschaftlichen Betätigung abhängt. Es ist durchaus legitim, dieses Risiko auf das Geschäftsvermögen zu beschränken. Daß der Unternehmer gleichzeitig versucht, in den Fällen, in denen er sich für eine haftungsbeschränkende Rechtsform entscheidet, diejenige zu wählen, die steuerlich die günstigsten Möglichkeiten bietet, ist ebensowenig zu beanstanden.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die GmbH & Co. KG ihre besondere Beliebtheit letztlich der Steuergesetzgebung verdankt. Sie bietet zwar keine absoluten steuerlichen Vorteile gegenüber einer KG, zu deren persönlich haftenden Gesellschaftern keine Kapitalgesellschaft gehört; sie ermöglicht aber die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen unter Ver meidung der Doppelbesteuerung und bietet damit ganz beachtliche Steuer vorteile gegenüber der GmbH. Auch diese haftet zwar nur mit ihrem Gesell schaftsvermögen; sie ist jedoch selbständig körperschaftsteuerpflichtig, wo durch, da die Ausschüttungen bei den einzelnen Gesellschaftern nochmals der Einkommensteuer unterliegen, erwirtschaftete Gewinne im Ergebnis zweimal besteuert werden. Die GmbH & Co. KG ist deshalb nicht anrüchig, genausowenig wie es die GmbH ist. Daran ändern auch gelegentliche Mißbräuche nichts. Jede wirt schaftliche Betätigung ist mit einem Risiko verbunden, wobei die Größe des Risikos wiederum von der besonderen Art der wirtschaftlichen Betätigung abhängt. Es ist durchaus legitim, dieses Risiko auf das Geschäftsvermögen zu beschränken. Daß der Unternehmer gleichzeitig versucht, in den Fällen, in denen er sich für eine haftungsbeschränkende Rechtsform entscheidet, diejenige zu wählen, die steuerlich die günstigsten Möglichkeiten bietet, ist ebensowenig zu beanstanden.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit 25 Fällen Gesellschaftsrecht lernen und verstehen
Das Casebook bietet 25 Übungsfälle zu den zentralen Themen des Gesellschaftsrechts. Die Fälle beleuchten überwiegend den Konflikt zwischen den Gesellschaftern und wurden auf Basis der Beratungspraxis des Autors konzipiert. Der Gesellschafterstreit bietet die Gelegenheit, die Rechte und Pflichten der Beteiligten bzw Angriff- und Abwehrstrategien im Sachzusammenhang zu präsentieren. Der entsprechend aufbereitete Gesellschafterkonflikt erleichtert den Zugang zum Gesellschaftsrecht im Allgemeinen.
Für Studierende werden durch die Auseinandersetzung mit praktischen Fällen vor allem gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge klarer und verständlicher. Zudem erhalten sie in diesem Casebook Einblicke in die gesellschaftsrechtliche Spruchpraxis des Obersten Gerichtshofs. Fünf ungekürzte, aber mit Anmerkungen versehene Entscheidungen, zeigen das rechtsfortbildende Wirken des Höchstgerichts auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit 25 Fällen Gesellschaftsrecht lernen und verstehen
Das Casebook bietet 25 Übungsfälle zu den zentralen Themen des Gesellschaftsrechts. Die Fälle beleuchten überwiegend den Konflikt zwischen den Gesellschaftern und wurden auf Basis der Beratungspraxis des Autors konzipiert. Der Gesellschafterstreit bietet die Gelegenheit, die Rechte und Pflichten der Beteiligten bzw Angriff- und Abwehrstrategien im Sachzusammenhang zu präsentieren. Der entsprechend aufbereitete Gesellschafterkonflikt erleichtert den Zugang zum Gesellschaftsrecht im Allgemeinen.
Für Studierende werden durch die Auseinandersetzung mit praktischen Fällen vor allem gesellschaftsrechtliche Zusammenhänge klarer und verständlicher. Zudem erhalten sie in diesem Casebook Einblicke in die gesellschaftsrechtliche Spruchpraxis des Obersten Gerichtshofs. Fünf ungekürzte, aber mit Anmerkungen versehene Entscheidungen, zeigen das rechtsfortbildende Wirken des Höchstgerichts auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge stellt sich als komplexe Aufgabe dar, die ein langfristiges und systematisches Vorgehen erfordert. Dabei geht es um strategische, rechtliche und steuerliche Fragestellungen und Entscheidungen sowie persönliche Probleme mit erheblicher emotionaler Sprengkraft. Der Bedeutung der Nachfolgeproblematik wird nur gerecht, wer diese als essentiellen Part der Unternehmensplanung begreift. Sie tritt in besonderem Maße bei sog. Familienunternehmen auf, da sich gerade bei diesen aus dem „begrenzten“ Familienkreis niemand findet, der zur Unternehmensleitung geeignet oder gewillt ist.
Vor diesem Hintergrund wird in den letzten Jahren häufig der Einsatz einer Stiftung als lohnenswerte Alternative in der Unternehmensnachfolge empfohlen. Auch in tatsächlicher Hinsicht zeigt sich ein stetiger Aufwärtstrend bei der Stiftungserrichtung. Bei aller Euphorie hinsichtlich der Unternehmensnachfolge durch Stiftungsgründung tauchen auch Probleme auf. Bei dem Übergang eines Unternehmens auf eine Familienstiftung wird die Familie abgesichert, es fällt aber unerwünschte Erbschaftsteuer an. Überträgt man das Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung, bleibt der Stiftung zwar die Erbschaftsteuer erspart, es muß in Zukunft aber die Gemeinnützigkeit gelebt werden. Als Lösung zur Kombination dieser Vorteile wird das Konstrukt der Doppelstiftung vorgeschlagen
Die Autorin untersucht die Doppelstiftung auf die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten der Gesellschaftsverträge bei Personen- und Kapitalgesellschaften sowie der Satzungen von gemeinnütziger und Familienstiftung. Neben der Darstellung der steuerlichen Rechtsfolgen wird die Konstruktion der Doppelstiftung vor dem Hintergrund des § 42 AO gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge stellt sich als komplexe Aufgabe dar, die ein langfristiges und systematisches Vorgehen erfordert. Dabei geht es um strategische, rechtliche und steuerliche Fragestellungen und Entscheidungen sowie persönliche Probleme mit erheblicher emotionaler Sprengkraft. Der Bedeutung der Nachfolgeproblematik wird nur gerecht, wer diese als essentiellen Part der Unternehmensplanung begreift. Sie tritt in besonderem Maße bei sog. Familienunternehmen auf, da sich gerade bei diesen aus dem „begrenzten“ Familienkreis niemand findet, der zur Unternehmensleitung geeignet oder gewillt ist.
Vor diesem Hintergrund wird in den letzten Jahren häufig der Einsatz einer Stiftung als lohnenswerte Alternative in der Unternehmensnachfolge empfohlen. Auch in tatsächlicher Hinsicht zeigt sich ein stetiger Aufwärtstrend bei der Stiftungserrichtung. Bei aller Euphorie hinsichtlich der Unternehmensnachfolge durch Stiftungsgründung tauchen auch Probleme auf. Bei dem Übergang eines Unternehmens auf eine Familienstiftung wird die Familie abgesichert, es fällt aber unerwünschte Erbschaftsteuer an. Überträgt man das Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung, bleibt der Stiftung zwar die Erbschaftsteuer erspart, es muß in Zukunft aber die Gemeinnützigkeit gelebt werden. Als Lösung zur Kombination dieser Vorteile wird das Konstrukt der Doppelstiftung vorgeschlagen
Die Autorin untersucht die Doppelstiftung auf die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten der Gesellschaftsverträge bei Personen- und Kapitalgesellschaften sowie der Satzungen von gemeinnütziger und Familienstiftung. Neben der Darstellung der steuerlichen Rechtsfolgen wird die Konstruktion der Doppelstiftung vor dem Hintergrund des § 42 AO gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge stellt sich als komplexe Aufgabe dar, die ein langfristiges und systematisches Vorgehen erfordert. Dabei geht es um strategische, rechtliche und steuerliche Fragestellungen und Entscheidungen sowie persönliche Probleme mit erheblicher emotionaler Sprengkraft. Der Bedeutung der Nachfolgeproblematik wird nur gerecht, wer diese als essentiellen Part der Unternehmensplanung begreift. Sie tritt in besonderem Maße bei sog. Familienunternehmen auf, da sich gerade bei diesen aus dem „begrenzten“ Familienkreis niemand findet, der zur Unternehmensleitung geeignet oder gewillt ist.
Vor diesem Hintergrund wird in den letzten Jahren häufig der Einsatz einer Stiftung als lohnenswerte Alternative in der Unternehmensnachfolge empfohlen. Auch in tatsächlicher Hinsicht zeigt sich ein stetiger Aufwärtstrend bei der Stiftungserrichtung. Bei aller Euphorie hinsichtlich der Unternehmensnachfolge durch Stiftungsgründung tauchen auch Probleme auf. Bei dem Übergang eines Unternehmens auf eine Familienstiftung wird die Familie abgesichert, es fällt aber unerwünschte Erbschaftsteuer an. Überträgt man das Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung, bleibt der Stiftung zwar die Erbschaftsteuer erspart, es muß in Zukunft aber die Gemeinnützigkeit gelebt werden. Als Lösung zur Kombination dieser Vorteile wird das Konstrukt der Doppelstiftung vorgeschlagen
Die Autorin untersucht die Doppelstiftung auf die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten der Gesellschaftsverträge bei Personen- und Kapitalgesellschaften sowie der Satzungen von gemeinnütziger und Familienstiftung. Neben der Darstellung der steuerlichen Rechtsfolgen wird die Konstruktion der Doppelstiftung vor dem Hintergrund des § 42 AO gewürdigt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-03
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