Dazu geht die Arbeit einerseits der Frage nach, inwieweit terroristischen Quasi-Souveränen eigene Rechtssubjektivität zugebilligt werden kann. Andererseits wird geprüft, inwieweit sich die Entwicklung terroristischer Herrschaft auf die Rechtfertigung grenzüberschreitender Gewalt auswirken. Die Untersuchung kommt zur ernüchternden Bejahung der aufgestellten Thesen und attestiert eine Abkehr von Grundprinzipien des Völkerrechts angesichts der Machtlosigkeit des Rechts gegenüber rechtsverachtend handelnden Akteuren.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Umstände, für die allein der Verfasser die Verantwortung trägt, haben die Veröffentlichung dieses Vortrages lange verzögert. Diese zeitliche Verschie bung nötigt zu einigen redaktionellen Vorkehrungen. Grundlinie und Aufriß des Vortrages sind erhalten geblieben, doch wurde im Hinblick auf die seither erwachsene umfangreiche Erörterung der Probleme der Text so gestaltet, daß er die weitere Entwicklung einschließt. Wesentliche Ergänzungen sind als Exkurse sichtbar gemacht. Für die Anmerkungen wäre es indes untunlich erschienen, neueres Material jeweils gesondert auszuweisen. Bonn, den 1. September 1969 Ulrich Scheuner Inhalt Ulrich Scheuner, Bonn Die Neutralität im heutigen Völkerrecht 1. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der N- tralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 II. Die Neutralität in ihrer geschichtlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . 15 1. Die vertragliche Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2. Die Anerkennung der Neutralität im 19. Jahrhundert. . . . . . . . 18 III. Der Geltungsbereich der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . 26 1. Völkerbundspakt und Charta der Vereinten Nationen. . . . . . . . 26 2. Fortbestand der Neutralität unter der Charta . . . . . . . . . . . . . . 30 IV. Erscheinungsbild der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . . . 38 1. Volle und differentielle Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2. Die Praxis nach 1945 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3. Bedeutung der Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 . . . . I. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der Neutralität Am 14. Dezember 1955 wurden nach langen und schwierigen Verhand lungen zum erstenmal seit längeren Jahren, in denen eine wachsende Anzahl von Staaten ihre Bewerbung um den Beitritt zu den Vereinten Nationen am Widerspruch der UdSSR oder auch an dem der Westmächte scheitern sahen, insgesamt 16 Staaten im Wege eines gegenseitigen Kompromisses der großen Mächte in die Vereinten Nationen aufgenommen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Umstände, für die allein der Verfasser die Verantwortung trägt, haben die Veröffentlichung dieses Vortrages lange verzögert. Diese zeitliche Verschie bung nötigt zu einigen redaktionellen Vorkehrungen. Grundlinie und Aufriß des Vortrages sind erhalten geblieben, doch wurde im Hinblick auf die seither erwachsene umfangreiche Erörterung der Probleme der Text so gestaltet, daß er die weitere Entwicklung einschließt. Wesentliche Ergänzungen sind als Exkurse sichtbar gemacht. Für die Anmerkungen wäre es indes untunlich erschienen, neueres Material jeweils gesondert auszuweisen. Bonn, den 1. September 1969 Ulrich Scheuner Inhalt Ulrich Scheuner, Bonn Die Neutralität im heutigen Völkerrecht 1. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der N- tralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 II. Die Neutralität in ihrer geschichtlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . 15 1. Die vertragliche Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2. Die Anerkennung der Neutralität im 19. Jahrhundert. . . . . . . . 18 III. Der Geltungsbereich der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . 26 1. Völkerbundspakt und Charta der Vereinten Nationen. . . . . . . . 26 2. Fortbestand der Neutralität unter der Charta . . . . . . . . . . . . . . 30 IV. Erscheinungsbild der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . . . 38 1. Volle und differentielle Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2. Die Praxis nach 1945 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3. Bedeutung der Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 . . . . I. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der Neutralität Am 14. Dezember 1955 wurden nach langen und schwierigen Verhand lungen zum erstenmal seit längeren Jahren, in denen eine wachsende Anzahl von Staaten ihre Bewerbung um den Beitritt zu den Vereinten Nationen am Widerspruch der UdSSR oder auch an dem der Westmächte scheitern sahen, insgesamt 16 Staaten im Wege eines gegenseitigen Kompromisses der großen Mächte in die Vereinten Nationen aufgenommen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Umstände, für die allein der Verfasser die Verantwortung trägt, haben die Veröffentlichung dieses Vortrages lange verzögert. Diese zeitliche Verschie bung nötigt zu einigen redaktionellen Vorkehrungen. Grundlinie und Aufriß des Vortrages sind erhalten geblieben, doch wurde im Hinblick auf die seither erwachsene umfangreiche Erörterung der Probleme der Text so gestaltet, daß er die weitere Entwicklung einschließt. Wesentliche Ergänzungen sind als Exkurse sichtbar gemacht. Für die Anmerkungen wäre es indes untunlich erschienen, neueres Material jeweils gesondert auszuweisen. Bonn, den 1. September 1969 Ulrich Scheuner Inhalt Ulrich Scheuner, Bonn Die Neutralität im heutigen Völkerrecht 1. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der N- tralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 II. Die Neutralität in ihrer geschichtlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . 15 1. Die vertragliche Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2. Die Anerkennung der Neutralität im 19. Jahrhundert. . . . . . . . 18 III. Der Geltungsbereich der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . 26 1. Völkerbundspakt und Charta der Vereinten Nationen. . . . . . . . 26 2. Fortbestand der Neutralität unter der Charta . . . . . . . . . . . . . . 30 IV. Erscheinungsbild der Neutralität in der Gegenwart . . . . . . . . . . . . 38 1. Volle und differentielle Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2. Die Praxis nach 1945 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3. Bedeutung der Neutralität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 . . . . I. Das völkerrechtliche Gewaltverbot und das Problem der Neutralität Am 14. Dezember 1955 wurden nach langen und schwierigen Verhand lungen zum erstenmal seit längeren Jahren, in denen eine wachsende Anzahl von Staaten ihre Bewerbung um den Beitritt zu den Vereinten Nationen am Widerspruch der UdSSR oder auch an dem der Westmächte scheitern sahen, insgesamt 16 Staaten im Wege eines gegenseitigen Kompromisses der großen Mächte in die Vereinten Nationen aufgenommen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Das bewährte Standardwerk beschreibt leicht verständlich und umfassend die Neuentwicklungen des Völkerrechts im Zeitalter der Globalisierung. Es thematisiert zahlreiche aktuelle Problembereiche wie etwa den virtuellen Raum, die Frage nach dem Zugang zu Rohstoffen und den Umgang mit kolonial erbeuteten Kulturgütern. Zudem hat ein eigenständiges Unterkapitel zum Entwicklungsvölkerrecht Eingang in das Werk gefunden. Neben der durchgehenden Aktualisierung wurden unter anderem die Kapitel über das Recht der internationalen Wirtschaftsordnung, die Menschenrechte, das Völkerstrafrecht oder auch das Umweltvölkerrecht besonders überarbeitet. Großer Wert wurde auf Benutzerfreundlichkeit durch zahlreiche Übersichten, Querverweise und Literaturhinweise gelegt.
Der Überprüfung des erworbenen Wissens dienen online zur Verfügung stehende Wiederholungs- und Verständnisfragen, die auf die relevanten Stellen des Lehrbuchs verweisen. Auch eine umfangreiche Liste mit vertiefender Literatur zu den einzelnen Kapiteln ist online einsehbar.
"Ein hervorragendes Lehrbuch, welches sich primär an eine im Studium befindliche Leserschar richtet. Aufgrund seines durchdachten, didaktischen Stils kann es auch Nicht-Juristen, die sich mit dem Völkerrecht zu befassen haben, empfohlen werden."
HuV | Humanitäres Völkerrecht
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das bewährte Standardwerk beschreibt leicht verständlich und umfassend die Neuentwicklungen des Völkerrechts im Zeitalter der Globalisierung. Es thematisiert zahlreiche aktuelle Problembereiche wie etwa den virtuellen Raum, die Frage nach dem Zugang zu Rohstoffen und den Umgang mit kolonial erbeuteten Kulturgütern. Zudem hat ein eigenständiges Unterkapitel zum Entwicklungsvölkerrecht Eingang in das Werk gefunden. Neben der durchgehenden Aktualisierung wurden unter anderem die Kapitel über das Recht der internationalen Wirtschaftsordnung, die Menschenrechte, das Völkerstrafrecht oder auch das Umweltvölkerrecht besonders überarbeitet. Großer Wert wurde auf Benutzerfreundlichkeit durch zahlreiche Übersichten, Querverweise und Literaturhinweise gelegt.
Der Überprüfung des erworbenen Wissens dienen online zur Verfügung stehende Wiederholungs- und Verständnisfragen, die auf die relevanten Stellen des Lehrbuchs verweisen. Auch eine umfangreiche Liste mit vertiefender Literatur zu den einzelnen Kapiteln ist online einsehbar.
"Ein hervorragendes Lehrbuch, welches sich primär an eine im Studium befindliche Leserschar richtet. Aufgrund seines durchdachten, didaktischen Stils kann es auch Nicht-Juristen, die sich mit dem Völkerrecht zu befassen haben, empfohlen werden."
HuV | Humanitäres Völkerrecht
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das bewährte Standardwerk beschreibt leicht verständlich und umfassend die Neuentwicklungen des Völkerrechts im Zeitalter der Globalisierung. Es thematisiert zahlreiche aktuelle Problembereiche wie etwa den virtuellen Raum, die Frage nach dem Zugang zu Rohstoffen und den Umgang mit kolonial erbeuteten Kulturgütern. Zudem hat ein eigenständiges Unterkapitel zum Entwicklungsvölkerrecht Eingang in das Werk gefunden. Neben der durchgehenden Aktualisierung wurden unter anderem die Kapitel über das Recht der internationalen Wirtschaftsordnung, die Menschenrechte, das Völkerstrafrecht oder auch das Umweltvölkerrecht besonders überarbeitet. Großer Wert wurde auf Benutzerfreundlichkeit durch zahlreiche Übersichten, Querverweise und Literaturhinweise gelegt.
Der Überprüfung des erworbenen Wissens dienen online zur Verfügung stehende Wiederholungs- und Verständnisfragen, die auf die relevanten Stellen des Lehrbuchs verweisen. Auch eine umfangreiche Liste mit vertiefender Literatur zu den einzelnen Kapiteln ist online einsehbar.
"Ein hervorragendes Lehrbuch, welches sich primär an eine im Studium befindliche Leserschar richtet. Aufgrund seines durchdachten, didaktischen Stils kann es auch Nicht-Juristen, die sich mit dem Völkerrecht zu befassen haben, empfohlen werden."
HuV | Humanitäres Völkerrecht
Aktualisiert: 2023-07-02
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Geschichte, Folgen und Darstellungen der Folter aus psychologisch-medizinischer, juristischer, rechtsgeschichtlicher undkulturwissenschaftlicher Sicht
Aktualisiert: 2023-06-28
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Geschichte, Folgen und Darstellungen der Folter aus psychologisch-medizinischer, juristischer, rechtsgeschichtlicher undkulturwissenschaftlicher Sicht
Aktualisiert: 2023-06-28
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Geschichte, Folgen und Darstellungen der Folter aus psychologisch-medizinischer, juristischer, rechtsgeschichtlicher undkulturwissenschaftlicher Sicht
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Das Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta ist eine seit dem Inkrafttreten der UN-Charta unveränderte Kernnorm dieses Vertrags. Jedoch hat sich die Art, auf welche Staaten und staatsähnliche Akteure gewaltsame Auseinandersetzungen durchführen, in der Zwischenzeit stark verändert. Die sogenannte intelligente Kriegsführung hat die konventionelle in weiten Bereichen abgelöst. Daneben gab es Veränderungen in anderen Bereichen des Völkerrechts, die gleichfalls Auswirkungen auf das Gewaltverbot haben können, so z. B. bei Menschenrechtsverträgen.
Unter diesen Gesichtspunkten untersucht Christian Stelter das Gewaltverbot. Er geht dabei u. a. der Frage nach, ob das Gewaltverbot nach wie vor Geltung beanspruchen kann, welche »modernen« Maßnahmen unter das Verbot fallen und inwieweit nichtstaatliche Akteure an das Gewaltverbot gebunden sind. Mit Blick auf die Rechtfertigungsgründe untersucht er, wie diese angesichts der Veränderungen auszulegen sind. In dieser Hinsicht werden z. B. präemptive Maßnahmen der Staaten und die Möglichkeiten des UN-Sicherheitsrats in den Blick genommen. Ausgehend von dem gewonnenen Bild des derzeitigen Umfangs des Gewaltverbots geht der Autor sodann der Frage nach, ob das ius contra bellum in Anbetracht der zuvor gewonnenen Erkenntnisse vor einem Wandel steht.
Bestehende Regelungsdefizite machen eine partielle Reform notwendig. Diese ist in Anbetracht der bestehenden Revisionsmöglichkeiten und Kräfteverhältnisse in den Vereinten Nationen nicht zu erwarten. Die zukünftige Entwicklung des Gewaltverbots ist daher ungewiß.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach einer verbreiteten Ansicht soll das militärische Vorgehen eines Staats gegen ihn gefährdende Privatakteure im Gebiet eines anderen Staats gerechtfertigt sein, wenn sich die dortige Staatsgewalt unwillens oder unfähig zeigt, entsprechende Gefahrenlagen selbst zu unterbinden. Die Arbeit untersucht, ob dieser begrifflich wie dogmatisch voraussetzungsreiche Satz zum Bestand des geltenden Völkerrechts zu zählen ist, stellt er doch das völkerrechtliche Gewaltverbot auf eine besondere Probe.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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