Der UN-Sozialpakt schützt grundlegende Rechte wie das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder Bildung. Die Vereinten Nationen überwachen, ob der jeweilige Staat die Rechte ausreichend umsetzt. Welche Methoden eingesetzt werden können, um zu beurteilen, ob ein Staat seine Mittel optimal einsetzt, dieser Frage geht der Autor nach. Er testet sein Modell am Beispiel der grenzübergreifenden Menschenrechtspflichten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und legt dar, wie sich mit dieser Methode Menschenrechte und Patentrecht harmonisieren lassen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der UN-Sozialpakt schützt grundlegende Rechte wie das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder Bildung. Die Vereinten Nationen überwachen, ob der jeweilige Staat die Rechte ausreichend umsetzt. Welche Methoden eingesetzt werden können, um zu beurteilen, ob ein Staat seine Mittel optimal einsetzt, dieser Frage geht der Autor nach. Er testet sein Modell am Beispiel der grenzübergreifenden Menschenrechtspflichten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und legt dar, wie sich mit dieser Methode Menschenrechte und Patentrecht harmonisieren lassen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der UN-Sozialpakt schützt grundlegende Rechte wie das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder Bildung. Die Vereinten Nationen überwachen, ob der jeweilige Staat die Rechte ausreichend umsetzt. Welche Methoden eingesetzt werden können, um zu beurteilen, ob ein Staat seine Mittel optimal einsetzt, dieser Frage geht der Autor nach. Er testet sein Modell am Beispiel der grenzübergreifenden Menschenrechtspflichten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und legt dar, wie sich mit dieser Methode Menschenrechte und Patentrecht harmonisieren lassen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2020-06-25
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Der UN-Sozialpakt schützt grundlegende Rechte wie das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder Bildung. Die Vereinten Nationen überwachen, ob der jeweilige Staat die Rechte ausreichend umsetzt. Welche Methoden eingesetzt werden können, um zu beurteilen, ob ein Staat seine Mittel optimal einsetzt, dieser Frage geht der Autor nach. Er testet sein Modell am Beispiel der grenzübergreifenden Menschenrechtspflichten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und legt dar, wie sich mit dieser Methode Menschenrechte und Patentrecht harmonisieren lassen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Bürger wie Unternehmen müssen dem Staat ein Füllhorn an Informationen zur Verfügung stellen, um Genehmigungen und staatliche Leistungen zu erhalten. Der Staat verfügt damit über einen enormen Informationsschatz. Viele der Daten sind allgemein zugänglich, geregelt durch das 1994 in Kraft getretene Umweltinformationsgesetz, die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern sowie das Verbraucherinformationsgesetz. Kehrseite der Medaille: Die Herausgabe von Informationen kann die Rechte Dritter an z. B. geistigem Eigentum berühren. Entstehung und Ausübung dieser Rechte werden damit in Frage gestellt. Frank Perwin grenzt diese Problematik juristisch ein, bewertet deren Reichweite und schildert die erhebliche Bedeutung der Thematik auch aus ökonomischer Perspektive: Schließlich sind gerade geistige Errungenschaften wie Produktzusammensetzungen, Herstellungserkenntnisse oder Vertragsdetails das eigentliche Kapital eines Unternehmens oder einer Person.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Mit dem Werk liegt erstmalig eine aktuelle deutsche Übersetzung des italienischen Gesetzbuches für das gewerbliche Eigentum vor. Am renommierten Fachbereich für Rechts- und Translationswissenschaften an der Universität Triest entstanden, bietet das Werk nicht nur Rechtssicherheit im bilateralen Verhältnis von Deutschland und Italien, sondern hilft dabei, den gesamten Wirtschaftsverkehr in Europa erheblich transparenter und effizienter auszugestalten und leistet damit einen Beitrag zur fortschreitenden europäischen Harmonisierung.
Ebenfalls enthalten ist eine Übersetzung des italienischen Urhebergesetzes.
Aktualisiert: 2021-06-10
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Das »Handbuch des Fachanwalts Urheber- und Medienrecht« erweitert und komplettiert die erfolgreiche und bewährte Reihe der Fachanwaltshandbücher.
Das Werk orientiert sich am vorgegebenen Fächerkanon der FAO und besticht durch eine kurze klare Erläuterung der Systematik und der praxisrelevanten Fragen anhand der Rechtsprechung von EuGH, BGH, OLG mit Hinweisen auf abweichende Praxis. Über 40 Experten, darunter Rechtsanwälte und Justiziare aus bekannten Medienunternehmen, Richter, Professoren sowie Vertreter von Verbänden und Verwertungsgesellschaften geben einen Überblick zu den spezifischen Fragestellungen des Urheber- und Medienrechts und den Problemen, die bei Film- und Musikproduktion, Buchverlagen, Bühnen und in der Bildenden Kunst bestehen können.
Das Handbuch enthält eigene Kapitel zu urheberrechtlichen Fragestellungen in der Insolvenz sowie zu Unternehmenstransaktionen im Medienbereich und ist somit auch für Wirtschaftskanzleien eine wertvolle Unterstützung der praktischen Arbeit.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Während bei anderen Registern des deutschen Rechtes weitestgehend Einmütigkeit über die rechtlichen Folgen der Eintragungen in sie herrscht, besteht im Patentrecht seit Schaffung des Patentgesetzes 1877 Streit über diese Frage. Julia Seiler nimmt sich des Konfliktes an und beleuchtet dafür zunächst intensiv den verfahrensrechtlichen Hintergrund der Patentregisterführung. Ebenso werden andere Register hinsichtlich ihres Verfahrens und der hervorgerufenen Rechtswirkungen vergleichend untersucht, angefangen mit den übrigen Registern der gewerblichen Schutzrechte bis hin zum Grundbuch. So erarbeitet die Autorin eine rechtliche Lösung, welche sich dogmatisch in das Gefüge des deutschen Registerrechts einfügt. Indem sie einen besonderen Schwerpunkt auf die Betrachtung der Auswirkungen auf das Patentverletzungsverfahren legt, stellt sie auch die Praktikabilität des erarbeiteten Ergebnisses sicher.
Aktualisiert: 2022-12-22
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80-90 % der in Deutschland zur Anmeldung gebrachten Patente entstehen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfahren in Bezug auf die Rechte an und aus solchen Erfindungen in dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen seit über 40 Jahren eine umfassende Regelung. Die Untersuchung des persönlichen Anwendungsbereichs dieser Vorschriften ist somit nicht nur in rechtswissenschaftlicher Hinsicht, sondern auch aus Sicht der Wirtschaft von grosser Bedeutung. Nach einer historischen und systematischen Einführung in die bereits 125 Jahre alte Problematik der Arbeitnehmererfindungen, widmet sich die Arbeit zunächst einer Bestandsaufnahme von Rechtswissenschaft und Rechtsprechung zum Begriff des Arbeitnehmers als Schlüsselbegriff der Anwendung arbeitsrechtlicher Normen. In einer kritischen Würdigung wird unter Zugrundelegung von Tendenzen in der neueren Literatur herausgestellt, dass die Anwendung des arbeitsrechtlichen Normensystems nicht einseitig unter dem Blickwinkel des arbeitsrechtlichen Grundverhältnisses, der Leistungsverpflichtung bestimmt werden kann. Arbeitsrechtliche Normen könne vielmehr auch an der tatsächlichen Leistungserbringung, dem arbeitsrechtlichen Erfüllungsverhältnis anknüpfen. Dies bestätigt sich unter anderem in den öffentlich-rechtlichen Normen des Arbeitsschutzes, die erkennbar ausschliesslich an das arbeitsrechtliche Erfüllungsverhältnis anknüpfen. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse kann jedoch an der hM in Rechtsprechung und Literatur festgehalten werden, die die praktisch in erster Linie bedeutsame Abgrenzung der Arbeitsverhältnisse von den selbständigen Dienstverhältnissen in dem Merkmal der Weisungsgebundenheit der Arbeitnehmer sieht. Die Gültigkeit der gefundenen Ergebnisse wird an unterschiedlichen Normen des Arbeitsrechts untersucht. Im Hauptteil der Arbeit werden die gefundenen Ergebnisse auf das Arbeitnehmererfindungsrecht übertragen und auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Insoweit wird die Anknüpfung der Rechtsfolgen des ANErfG an Grund- bzw. Erfüllungsverhältnis vor allem in Bezug auf den Grundsatz des Rechts des Arbeitgebers am Arbeitsergebnis untersucht, der dem Inanspruchnahmerecht des Arbeitgebers an Diensterfindungen zugrunde liegt. Um den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren, wird nach den theoretischen Abhandlungen die Anwendbarkeit des Gesetzes auf eine Vielzahl bedeutsamer Formen der Beschäftigung untersucht. Hierbei wird zunächst jeweils die Behandlung in Rechtsprechung und Literatur referiert, bevor in Bezug auf die im theoretischen Teil gefundenen Ergebnisse ein eigenständiger Ansatz gesucht wird.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Durch die technische Entwicklung ist das Phänomen von Nachahmungen auch bei technisch sehr aufwändigen Produkten mehr und mehr verbreitet. Dies gilt vermehrt auch für ganze Fahrzeuge, so dass die europäischen Automobilhersteller auf die Schutzmöglichkeiten des gewerblichen Rechtschutzes angewiesen sind, um ihre Fahrzeuge und Entwicklungen vor "Plagiaten" aus fernöstlicher Produktion zu schützen. Neben dem Schutz technischer Neuerungen gilt dies vor allem für das Design der Fahrzeuge. Die Normierung der dreidimensionalen Marke im Markengesetz und insbesondere die "Porsche Boxster"-Entscheidung des BGH haben den Grundstein dafür gelegt, dass auch das nationale Markenrecht als Schutzrecht für die Karosserieform eines Fahrzeuges in Betracht kommt. Der Autor beleuchtet zunächst die Voraussetzungen dieses markenrechtlichen Schutzes und setzt sich kritisch mit den bisherigen Entscheidungen von BGH und BPatG auseinander. Dabei bildet die Frage nach der markenrechtlichen Verkehrsdurchsetzung den Schwerpunkt der Untersuchung. Neben dem Markenrecht befasst sich der Autor anschließend auch mit den Schutzmöglichkeiten des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach dem UWG. Der Gang der Untersuchung verdeutlicht dabei sowohl die Parallelen wie auch die Unterschiede der beiden Schutzgesetze. Auf Grundlage dieser Ergebnisse versucht der Autor schließlich den Anwendungsbereich von Markengesetz und ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz so abzugrenzen, dass die an den Schnittstellen vorhandenen Schutzlücken möglichst nahtlos geschlossen werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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"Es riecht nach. - Mercedes Benz!" Mit geschlossenen Augen erkennen, um welchen Hersteller es sich handelt, ohne die Form des Fahrzeugs oder ein Logo (den typischen Mercedesstern) zu sehen oder fühlen, die Motoren oder gar den Markennamen zu hören. Das Objekt der Begierde allein am Geruch zu erkennen? - Nicht dem Eigengeruch von Benzin, Motorenöl oder Leder, vielmehr dem individuellen und typischen Markengeruch, welcher gegenüber dem Objekt einen Zusatz darstellt. Der Schutz eines Duftes als Marke und damit als Herkunftsangabe eines Herstellers - eine Utopie? Das interdisziplinäre Werk "Die Geruchsmarke" berücksichtigt die Funktionsweise des menschlichen Riechorgans, das besonders merkfähige "Geruchsgedächtnis" und chemische Aspekte flüchtiger Stoffe sowie Marketing- und Werbeaspekte. Intensiv setzt sich die Verfasserin mit der Schwierigkeit auseinander, für eine duftende Essenz, die weder visuell noch auditiv sinnlich wahrnehmbar ist, eine geeignete und angemessene verbale Beschreibung und graphische Darstellung im Sinne der markenrechtlichen Anforderungen zu finden. Könnten Sie sich vorstellen, während des Lesens allein aufgrund des Duftes zweifelsfrei zu erkennen, von welchem Verlag das Buch, welches Sie gerade in der Hand halten, veröffentlicht wurde? - "Es riecht nach. - Verlag Dr. Kovac!"
Aktualisiert: 2020-12-04
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Der UN-Sozialpakt schützt grundlegende Rechte wie das Recht auf Nahrung, Gesundheit oder Bildung. Die Vereinten Nationen überwachen, ob der jeweilige Staat die Rechte ausreichend umsetzt. Welche Methoden eingesetzt werden können, um zu beurteilen, ob ein Staat seine Mittel optimal einsetzt, dieser Frage geht der Autor nach. Er testet sein Modell am Beispiel der grenzübergreifenden Menschenrechtspflichten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und legt dar, wie sich mit dieser Methode Menschenrechte und Patentrecht harmonisieren lassen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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