Die Anwendung bestehender Steuervorschriften auf digitale Geschäftstätigkeiten hat in den vergangenen Jahren zu einer Diskrepanz zwischen dem Ort der Gewinnbesteuerung und dem Ort der Wertschöpfung geführt. Um diese Gewinnverlagerungsproblematik zu lösen, hat die OECD im Rahmen des BEPS-Projekts fünfzehn Aktionspläne initiiert, deren übergeordnetes Ziel die Relokalisierung der Besteuerung an den Ort der wirtschaftlichen Aktivität bzw. den Ort der Wertschöpfung ist. Da der Wertschöpfungsbegriff jedoch nicht weiter definiert wird, kann aus der formulierten Zielsetzung weder abgeleitet werden, was bei digitalen Geschäftsmodellen Wertschöpfung ist, wie bei diesen ein Wert geschaffen wird, noch wo Wertschöpfung stattfindet.
Das Ziel dieser Arbeit besteht deshalb darin, eine Antwort auf die Wertschöpfungsfrage bei digitalen Geschäftsmodellen zu geben und die aktuelle und geplante Steuerrechtslage unter dem Aspekt der wertschöpfungsorientierten Steueraufteilung zu bewerten. Dafür wird die Wertschöpfung in begrifflicher und konzeptioneller Hinsicht eingegrenzt und deren generelle Eignung als Kriterium einer gerechten zwischenstaatlichen Steueraufteilung begründet. Darauf aufbauend wird ein Modellunternehmen konstruiert und die Ermangelung eines steuerlichen Anknüpfungspunktes bei digitaler Geschäftstätigkeit im Inland illustriert. Aktuelle Reformkonzepte zur Besteuerung von Digitalunternehmen werden letztlich dem Grunde und der Höhe nach dargestellt, kritisch analysiert und miteinander verglichen. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine Zusammenfassung der Ergebnisse und einen Ausblick auf die Zukunft des internationalen Steuerrechts.
Aktualisiert: 2021-04-07
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Die ifst-Schrift 537 untersucht ausgehend von einer branchenspezifischen Systematisierung digitaler Geschäftsmodelle auf der Grundlage einer theoretischen Analyse der Gewinnzuordnung bei digitalisierten Wertschöpfungsketten, welche Auswirkungen sich für die Verrechnungspreisbestimmung ergeben.
Analysiert werden die Wirkungsweise von Digitalisierung auf die Geschäftsmodelle in Deutschland ansässiger Unternehmen unterschiedlicher Branchen, die Frage der Gewinnzuordnung bei digitalisierten Wertschöpfungsketten, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gewinnabgrenzung deutscher Unternehmen und die Implikationen für die weitere Entwicklung der Gewinnaufteilungsmethode, wenn davon ausgegangen wird, dass die Gewinnzuordnung sich von einzelnen Geschäftsvorgängen und der räumlichen Zuordnung immaterieller Wirtschaftsgüter lösen und Marktstaaten an der Bemessungsgrundlage beteiligen muss. Auf der Grundlage eines durch das Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Gutachtens entwickelt die Schrift Perspektiven für die Zukunft der transaktionsorientierten Gewinnaufteilung.
Aktualisiert: 2022-06-08
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Bereits seit Abschluss der ersten Doppelbesteuerungsabkommen wird die Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte intensiv erörtert. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Diskussionen stand und steht dabei die Reichweite der fiktiven Selbstständigkeit der Betriebsstätte. Obwohl die Betriebsstätte als Teil des Einheitsunternehmens rechtlich unselbstständig ist, wird sie für Zwecke der abkommensrechtlichen Einkünftezurechnung als wirtschaftlich selbstständige Einheit behandelt. Ausgehend von den Untersuchungen von Mitchell B. Carroll haben sich mit der eingeschränkten Selbstständigkeit und der uneingeschränkten Selbstständigkeit zwei Denkschulen herausgebildet. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich in ihren Betriebsstättenberichten 2008 und 2010 mit dem Authorised OECD Approach (AOA) auf die uneingeschränkte Selbstständigkeit der Betriebsstätte festgelegt. Als Konsequenz werden zwischen den rechtlich unselbstständigen Teilen des Einheitsunternehmens schuldrechtliche Beziehungen fingiert und zu fremdüblichen Preisen abgerechnet. Der AOA wurde mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013 in das deutsche Recht übernommen. Details der Einkünftezurechnung werden durch die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung vom 13.10.2014 geregelt.
Gegenstand von wissenschaftlichen Abhandlungen waren bisher die allgemeinen Regelungen zur Einkünftezurechnung und die Besonderheiten bei Bank- und Vertreterbetriebsstätten. Obwohl der Anlagen- und Maschinenbau für den deutschen Export eine zentrale Rolle einnimmt und Anlagenbauprojekte zumeist über Montagebetriebsstätten abgewickelt werden, war die Montagebetriebsstätte kaum Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen. Auch beschränkten sich die bisherigen Veröffentlichungen zur Einkünftezurechnung auf eine abstrakte Untersuchung der Regelungen anhand des Musterabkommens der OECD. Eine rechtsvergleichende Analyse der deutschen Interpretation der Zurechnungsregeln mit der Ausgestaltung bei einem wichtigen Außenhandelspartner sowie die damit einhergehende Analyse von Besteuerungsrisiken lagen bisher noch nicht vor.
Für den deutschen Anlagenbau nimmt Indien als Wachstumsmarkt eine herausragende Stellung ein. Gerade dort sind die Unternehmenssteuern ein Kostenfaktor, der über den Erfolg des Anlagenbauprojekts erheblich mitentscheidet. Für die Projektplanung ist daher eine systematische und rechtsvergleichende Analyse der Besteuerung von Anlagenbauprojekten nach dem deutschen und indischen Steuerrecht unumgänglich.
Das vorliegende Werk wurde im Wintersemester 2016/2017 von der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau als Dissertation angenommen. Entsprechend wurden Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur bis Juni 2016 berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Das ist einzigartig! Außerordentliche Aktualität (Permanent aktuelle Kommentierungen zum EStG durch sehr kurze Aktualisierungsfrequenzen).
Aktualisiert: 2022-11-02
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Mit seinem ganzheitlichen Ansatz integriert der Verfasser verschiedene wissenschaftliche Disziplinen in einer Studie: Erfolgsfaktorenforschung, Internationalisierungsforschung, Finanzwissenschaft und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Ziel dieser Integration ist die Herleitung und Entwicklung von Gewinnaufteilungsformeln, mit denen international erwirtschaftete Unternehmensgewinne zerlegt werden können. Ein Resultat der Untersuchung ist, dass eine verursachungsgerechte Gewinnaufteilung aus Unternehmens-, aber auch aus Staatenperspektive definierbar ist. Ein weiteres Resultat besagt, dass sich die formelhafte Gewinnaufteilung als attraktionsgerecht beschreiben lässt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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