Wem gebührt der Gewinn bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten? Diese Frage beschäftigt in der Praxis nicht nur Gerichte, Boulevardmedien und Prominente gleichermaßen, sondern lässt sich auch als Ausgangspunkt einer viel grundsätzlicheren Problematik verstehen: Wo liegen die rechtlichen Grundlagen des Persönlichkeitsrechts in Deutschland?°°°°Ioannis-Alexandros Farhount legt erstmalig eine ideengeschichtlich fundierte Rechtsanalyse dieses modernen Rechtsinstitutes im Spannungsfeld zwischen Gewohnheitsrecht und Positivem Recht vor. Zwei Problemfelder stehen im Zentrum: Erstens, was bedeutet der Inhalt der Begriffe „Bereicherung“ und „Gewinn“ für die rechtliche Praxis? Zweitens, können Persönlichkeitsgüter überhaupt jemandem exklusive Verwertungsmöglichkeiten im Sinne des Bereicherungs- und Geschäftsführungsrechts einräumen? °°°°Auf dem Boden positiven Rechts präsentiert der Autor seinen Lösungsvorschlag: Nur diejenigen Gewinne sollen tatsächlich herausgegeben werden, die maßgeblich auf dem angemaßten Recht selbst beruhen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Friedrich Harrer zeichnet eine Geschichte der Rechtsquellen von den frühesten Phasen der Rechtsentwicklung bis zur Gegenwart. Die Bedeutung der Epen Homers für das Rechtsquellenverständnis wird ebenso erörtert, wie die Orestie des Aischylos, das römische Recht und die Kodizes des Absolutismus.°°Die Dominanz allein einer Rechtsquelle war in den frühen Phasen (Gewohnheitsrecht) und im Absolutismus (Kodifikation iVm Interpretationsverboten) vorherrschend. In der klassischen Zeit, also in einer rechtlich hoch entwickelten Epoche, war hingegen ein breit gefächertes Rechtsquellenverständnis vorherrschend. Die neuerliche Monopolstellung einer einzigen Rechtsquelle (moderne Sicht) erscheint als ein, jedenfalls historisch gesehen, auffälliger Tatbestand. Der Autor hinterfragt die geltende Vorstellung, dass es nur eine Rechtsquelle, das Gesetz, gebe oder geben könne und diskutiert die gegenwärtige Bedeutung des Gewohnheitsrechts, der Rechtsprechung und des Schrifttums als Rechtsquellen. Abschließende Überlegungen sind dem legislativen Übereifer gewidmet, der die Moderne prägt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Dieses Werk bietet neben einer allgemeinen Einführung in die juristische Methodenlehre eine Sammlung von Fällen mit ausführlichen Falllösungen auf Examensniveau. In diesen werden examensrelevante grundlegende sowie aktuelle methodische Problemkreise behandelt und aufgezeigt, wie die juristischen Methoden sinnvoll in der universitären Fallbearbeitung eingesetzt werden. Die Auslegung und Fortbildung des Rechts, die richtlinienkonforme Rechtsgewinnung sowie die Reichweite der Gesetzesbindung werden hierbei u.a. detailliert dargestellt.
Vorteile auf einen Blickallgemeine, prägnante Einführung in die MethodenlehreFallsammlung mit Sachverhalten und ausführlichen Musterlösungen auf Examensniveau sowie weiterführenden Anmerkungen und HinweisenKlausurorientierte Aufbereitung grundlegender sowie aktueller methodischer Problemkreiseoptimal zur Wiederholung und Prüfungsvorbereitung für fortgeschrittene Studenten und ReferendareStärkung der Grundlagenkompetenzen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage ist aktualisiert und u.a. um einen weiteren Fall mit strafrechtlichem Schwerpunkt erweitert.
Zielgruppe
Für Studierende und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Friedrich Harrer zeichnet eine Geschichte der Rechtsquellen von den frühesten Phasen der Rechtsentwicklung bis zur Gegenwart. Die Bedeutung der Epen Homers für das Rechtsquellenverständnis wird ebenso erörtert, wie die Orestie des Aischylos, das römische Recht und die Kodizes des Absolutismus.°°Die Dominanz allein einer Rechtsquelle war in den frühen Phasen (Gewohnheitsrecht) und im Absolutismus (Kodifikation iVm Interpretationsverboten) vorherrschend. In der klassischen Zeit, also in einer rechtlich hoch entwickelten Epoche, war hingegen ein breit gefächertes Rechtsquellenverständnis vorherrschend. Die neuerliche Monopolstellung einer einzigen Rechtsquelle (moderne Sicht) erscheint als ein, jedenfalls historisch gesehen, auffälliger Tatbestand. Der Autor hinterfragt die geltende Vorstellung, dass es nur eine Rechtsquelle, das Gesetz, gebe oder geben könne und diskutiert die gegenwärtige Bedeutung des Gewohnheitsrechts, der Rechtsprechung und des Schrifttums als Rechtsquellen. Abschließende Überlegungen sind dem legislativen Übereifer gewidmet, der die Moderne prägt.°°
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Wem gebührt der Gewinn bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten? Diese Frage beschäftigt in der Praxis nicht nur Gerichte, Boulevardmedien und Prominente gleichermaßen, sondern lässt sich auch als Ausgangspunkt einer viel grundsätzlicheren Problematik verstehen: Wo liegen die rechtlichen Grundlagen des Persönlichkeitsrechts in Deutschland?°°°°Ioannis-Alexandros Farhount legt erstmalig eine ideengeschichtlich fundierte Rechtsanalyse dieses modernen Rechtsinstitutes im Spannungsfeld zwischen Gewohnheitsrecht und Positivem Recht vor. Zwei Problemfelder stehen im Zentrum: Erstens, was bedeutet der Inhalt der Begriffe „Bereicherung“ und „Gewinn“ für die rechtliche Praxis? Zweitens, können Persönlichkeitsgüter überhaupt jemandem exklusive Verwertungsmöglichkeiten im Sinne des Bereicherungs- und Geschäftsführungsrechts einräumen? °°°°Auf dem Boden positiven Rechts präsentiert der Autor seinen Lösungsvorschlag: Nur diejenigen Gewinne sollen tatsächlich herausgegeben werden, die maßgeblich auf dem angemaßten Recht selbst beruhen.
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Aktualisiert: 2023-06-14
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Aktualisiert: 2023-06-13
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Aktualisiert: 2023-06-12
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Gab es im Mittelalter ein auf mündlicher Überlieferung gründendes »gutes altes Recht«, wie es etwa die Gebrüder Grimm zu entdecken meinten? Um diese Frage zu beantworten, untersucht Simon Teuscher den Ausbau zentraler Verwaltungen und die Ausbreitung neuer Schreibpraktiken auf dem Gebiet der heutigen Schweiz. Er zeigt einerseits, dass beide Entwicklungen einen Wandel lokaler Herrschaftskulturen und die Ausbildung neuer Normsysteme mit sich brachten. Andererseits räumt er mit alten Vorstellungen über orale Gesellschaften und ihre Rechtsgewohnheiten auf – denn das »erzählte Recht« wurde entscheidend durch Praktiken des Schriftgebrauchs geformt.
Aktualisiert: 2023-06-11
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Aktualisiert: 2023-06-09
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Wem gebührt der Gewinn bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten? Diese Frage beschäftigt in der Praxis nicht nur Gerichte, Boulevardmedien und Prominente gleichermaßen, sondern lässt sich auch als Ausgangspunkt einer viel grundsätzlicheren Problematik verstehen: Wo liegen die rechtlichen Grundlagen des Persönlichkeitsrechts in Deutschland?°°°°Ioannis-Alexandros Farhount legt erstmalig eine ideengeschichtlich fundierte Rechtsanalyse dieses modernen Rechtsinstitutes im Spannungsfeld zwischen Gewohnheitsrecht und Positivem Recht vor. Zwei Problemfelder stehen im Zentrum: Erstens, was bedeutet der Inhalt der Begriffe „Bereicherung“ und „Gewinn“ für die rechtliche Praxis? Zweitens, können Persönlichkeitsgüter überhaupt jemandem exklusive Verwertungsmöglichkeiten im Sinne des Bereicherungs- und Geschäftsführungsrechts einräumen? °°°°Auf dem Boden positiven Rechts präsentiert der Autor seinen Lösungsvorschlag: Nur diejenigen Gewinne sollen tatsächlich herausgegeben werden, die maßgeblich auf dem angemaßten Recht selbst beruhen.
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Wem gebührt der Gewinn bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten? Diese Frage beschäftigt in der Praxis nicht nur Gerichte, Boulevardmedien und Prominente gleichermaßen, sondern lässt sich auch als Ausgangspunkt einer viel grundsätzlicheren Problematik verstehen: Wo liegen die rechtlichen Grundlagen des Persönlichkeitsrechts in Deutschland?°°°°Ioannis-Alexandros Farhount legt erstmalig eine ideengeschichtlich fundierte Rechtsanalyse dieses modernen Rechtsinstitutes im Spannungsfeld zwischen Gewohnheitsrecht und Positivem Recht vor. Zwei Problemfelder stehen im Zentrum: Erstens, was bedeutet der Inhalt der Begriffe „Bereicherung“ und „Gewinn“ für die rechtliche Praxis? Zweitens, können Persönlichkeitsgüter überhaupt jemandem exklusive Verwertungsmöglichkeiten im Sinne des Bereicherungs- und Geschäftsführungsrechts einräumen? °°°°Auf dem Boden positiven Rechts präsentiert der Autor seinen Lösungsvorschlag: Nur diejenigen Gewinne sollen tatsächlich herausgegeben werden, die maßgeblich auf dem angemaßten Recht selbst beruhen.
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Vorteile auf einen Blickallgemeine, prägnante Einführung in die MethodenlehreFallsammlung mit Sachverhalten und ausführlichen Musterlösungen auf Examensniveau sowie weiterführenden Anmerkungen und HinweisenKlausurorientierte Aufbereitung grundlegender sowie aktueller methodischer Problemkreiseoptimal zur Wiederholung und Prüfungsvorbereitung für fortgeschrittene Studenten und ReferendareStärkung der Grundlagenkompetenzen
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Aktualisiert: 2023-06-06
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