Das „Recht auf Vergessenwerden“ gehört seit der als „Google-Urteil“ bezeichneten Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2014 sowie dem Inkrafttreten des ebenso mit „Recht auf Vergessenwerden“ überschriebenen Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung zu den am meisten diskutierten Neuerungen des europäischen Datenschutzrechts. Sowohl in der fachlichen Diskussion als auch in der Rechtsprechung werden fortlaufend neue Ansätze und Interpretationen entwickelt, nicht zuletzt etwa in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019. Diese Überlegungen müssen regelmäßig systematisiert werden, bis sich ein grundlegender Konsens zur Abgrenzung und zum Umgang mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ entwickelt hat.
Aufbauend auf dieser Überlegung erfolgt eine umfassende Betrachtung der praktischen Umsetzung des „Rechts auf Vergessenwerden“:
• Rechtsdogmatische Aufarbeitung der entstehenden Grundrechtskollision und Ableitung von möglichen Abwägungskriterien
• Darstellung der bisher bestehenden Überlegungen zur Umsetzungspraxis
• Diskussion der geographischen Reichweite des Rechtsanspruchs
• Umfassende Betrachtung der Implementierungsdimensionen
• Auseinandersetzung mit besonderen Konfliktfeldern und Sonderfällen
Insgesamt wird deutlich, dass die nachhaltige Integration eines digitalen Vergessens nicht nur rechtlicher Schritte bedarf, sondern auch informationstechnische, ethische, politisch-administrative, privatwirtschaftliche sowie wissenschaftliche Ansätze hat. Für eine weitergehende Erforschung und Vertiefung der damit verbundenen Fragestellungen werden in dieser Arbeit Entwicklungslinien aufgezeigt.
Der Band liefert damit wertvolle Impulse für thematisch Interessierte, interdisziplinär Forschende sowie die juristische Diskussion, bietet mit der teils sehr feingliedrigen Betrachtung und den dort beschriebenen Umsetzungsideen aber gleichzeitig auch Anknüpfungspunkte für die Praxis.
Simon Hennermann ist seit dem Jahr 2006 im öffentlichen Dienst tätig. Zunächst auf kommunaler Ebene beim Landkreis Limburg-Weilburg und seit 2010 im Dienste des Landes Hessen beim Regierungspräsidium in Gießen. Dort war er zunächst viele Jahre in der Regionalplanung tätig und hat sich im Schwerpunkt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Mittelhessen beschäftigt. Seit dem Jahr 2019 erfolgte eine zunehmende Erweiterung des Aufgabenbereichs in Richtung der Verwaltungsdigitalisierung. Dieser Entwicklung folgend ist er aktuell als Projektleiter im Bereich E-Government, Information und Kommunikation im Einsatz. Simon Hennermann hat öffentliches Management studiert und im Jahr 2021 in den Verwaltungswissenschaften zum "Recht auf Vergessenwerden" promoviert.
Aktualisiert: 2022-02-15
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Mit dem Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 hat eine Rechtsfigur mit nur schwer fassbaren Konturen in Europa Einzug gehalten: das Recht auf Vergessenwerden im Internet. Wenngleich der EuGH in dieser Entscheidung einen grundsätzlichen Anspruch des Einzelnen verbrieft hat, von Suchmaschinen nicht länger auf unbestimmte Zeit mit Ereignissen aus der eigenen Vergangenheit in Verbindung gebracht zu werden, hat seine Entscheidung doch auch viele Fragen offengelassen: Wie etwa kann es gerade im Internet ein Recht auf Vergessenwerden geben, wo doch allgegenwärtig die Behauptung, "das Internet vergisst nicht", dominiert? Felix Stumpf erforscht den im Google-Urteil zu kurz gekommenen Interessenkonflikt – insbesondere mit Blick auf das Verhältnis von Persönlichkeitsschutz und Kommunikationsfreiheiten – und misst den Lösungsansatz des EuGH an den Anforderungen der Europäischen Grundrechte-Charta. Der Autor widmet sich zudem den technischen Herausforderungen, welche die Beseitigung von Informationen im Internet mit sich bringen, den faktischen Hürden, wie etwa das Auftreten eines Streisand-Effektes, sowie den Folgeproblemen des Google-Urteils, etwa ob der EuGH mit seiner Entscheidung einer zunehmenden Zensur seitens privater Konzerne wie Google Vorschub geleistet hat. Da einige der größten Internetdienstleister im kalifornischen Silicon Valley beheimatet sind und die vom (womöglich) nie vergessenden Internet aufgeworfenen Probleme nicht an den Grenzen Europas haltmachen, geht Stumpf auch der Frage nach, ob und in welcher Form ein Recht auf Vergessenwerden innerhalb des US-amerikanischen Rechts vorstellbar ist.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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«Das Internet vergisst nicht.» – Mit diesem Satz warnen Datenschutzrechtler vor der Permanenz online veröffentlichter persönlicher Informationen. Den Wunsch, das Internet das «Vergessen» zu lehren haben viele Personen im Laufe ihres Lebens. Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung, die in ihrem Artikel 17 das «Recht auf Löschung» normiert.
Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher Prägung angesiedelt ist, diskutiert das «Recht auf Vergessen» nach alter und neuer Rechtslage insbesondere im Falle selbst online gestellter Daten, im Falle identifizierender Berichte in journalistischen Online-Archiven sowie bei Direktansprüchen auf Löschung gegenüber Internetsuchmaschinen wie Google.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Mit dem Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 hat eine Rechtsfigur mit nur schwer fassbaren Konturen in Europa Einzug gehalten: das Recht auf Vergessenwerden im Internet. Wenngleich der EuGH in dieser Entscheidung einen grundsätzlichen Anspruch des Einzelnen verbrieft hat, von Suchmaschinen nicht länger auf unbestimmte Zeit mit Ereignissen aus der eigenen Vergangenheit in Verbindung gebracht zu werden, hat seine Entscheidung doch auch viele Fragen offengelassen: Wie etwa kann es gerade im Internet ein Recht auf Vergessenwerden geben, wo doch allgegenwärtig die Behauptung, „das Internet vergisst nicht“, dominiert? Felix Stumpf erforscht den im Google-Urteil zu kurz gekommenen Interessenkonflikt – insbesondere mit Blick auf das Verhältnis von Persönlichkeitsschutz und Kommunikationsfreiheiten – und misst den Lösungsansatz des EuGH an den Anforderungen der Europäischen Grundrechte-Charta. Der Autor widmet sich zudem den technischen Herausforderungen, welche die Beseitigung von Informationen im Internet mit sich bringen, den faktischen Hürden, wie etwa das Auftreten eines Streisand-Effektes, sowie den Folgeproblemen des Google-Urteils, etwa ob der EuGH mit seiner Entscheidung einer zunehmenden Zensur seitens privater Konzerne wie Google Vorschub geleistet hat. Da einige der größten Internetdienstleister im kalifornischen Silicon Valley beheimatet sind und die vom (womöglich) nie vergessenden Internet aufgeworfenen Probleme nicht an den Grenzen Europas haltmachen, geht Stumpf auch der Frage nach, ob und in welcher Form ein Recht auf Vergessenwerden innerhalb des US-amerikanischen Rechts vorstellbar ist.
Aktualisiert: 2023-04-04
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