Das Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum von Wermelinger,  Amédéo
Die zweite Auflage des vorliegenden SVIT-Kommentars richtet sich weiterhin an den Juristen, die Immobilienfachleute und nicht zuletzt auch an interessierte Stockwerkeigentümer. Die erste Auflage hat rasch ein grosses Publikum gefunden. Die 2. Auflage ist aktualisiert und verarbeitet das teilrevidierte Sachenrecht, die Lehre und Rechtsprechung bis Sommer 2013. Das Werk profitiert zudem von den zahlreichen Erkenntnissen, die der Autor sowohl beim Verfassen des Zürcher Kommentars wie bei der konkreten Beratung in der Praxis gewonnen hat. Etabliert Der vorliegende SVIT-Kommentar hat innert kürzester Zeit seinen Platz als Standardwerk der Praxis und der Rechtsprechung gefunden. Es wurde sehr häufig vom Bundesgericht und von der kantonalen Rechtsprechung zitiert. Praxisorientiert Zahlreiche Beispiele aus der Praxis erläutern die Theorie und machen diese für alle Leser greifbar und verständlich. Systematisch Der Kommentar teilt die Materie systematisch ein und bildet diese in verständlicher Art und Weise in den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ab. Zahlreiche interne Verweise erlauben es dem Leser, die von ihm gesuchten Antworten vernetzt und im Gesamtkontext zu verstehen. Aktuell Sowohl die Teilrevision der Zivilprozessordnung wie jene des Sachenrechts und die Gesamtrevision der Grundbuchverordnung sind in das Werk eingeflossen. Die Lehre und die Rechtsprechung sind bis Ende Juli 2013 aktualisiert. Dokumentiert Sowohl die veröffentlichte als auch die unveröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichts ist in den Kommentar eingeflossen. Zudem sind zahlreiche kantonale Entscheide aufgenommen, sowohl die publizierten (Tessin, Graubünden, Wallis, usw.) als auch zum Teil die Rechtsprechung, welche neu auf den Websites der Kantone heruntergeladen werden können. Erfahren Der Verfasser des vorliegenden SVIT-Kommentars hat bereits vor über 20 Jahren zum Stockwerkeigentum eine Doktorarbeit geschrieben. Seither hat er im Immobilienbereich Erfahrung gesammelt, sei es in Managementfunktionen, sei es in der Beratung. Er hat seither den Zürcher Kommentar und zahlreiche Beiträge verfasst. Seit mehreren Jahrzehnten setzt er sich also vertieft mit einer Materie auseinander, die ihm ans Herz gewachsen ist. Bedeutend Zwischen 2000 und 2010 hat sich der Wohnungsbestand im Stockwerkeigentum in der Schweiz von rund 230‘000 Einheiten auf rund 370‘000 Einheiten erhöht. Stockwerkeigentum ist ein Phänomen geworden, um den kein Praktiker mehr herum kommt. Unverzichtbar Wer durch seine Fachkompetenz am Markt Erfolg haben will, muss sich auf ein fundiertes Wissen abstützen können. Der vorliegende SVIT-Kommentar setzt sich das Ziel, ein solches Wissen zu vermitteln.
Aktualisiert: 2023-06-05
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G. Meikel; W. Imhof; H. Riedel: Grundbuchrecht (GBO) / §§ 13–124 GBO

G. Meikel; W. Imhof; H. Riedel: Grundbuchrecht (GBO) / §§ 13–124 GBO von Hermann,  Riedel, Wilhelm,  Imhof
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis zu Band II -- Kommentar zur Grundbuchordnung -- II. Abschnitt: Eintragungen in das Grundbuch -- Vorbemerkungen -- § 13. Antrag - § 25. Löschung von Vormerkung und Widerspruch -- § 26. Abtretungs- und Belastungserklärung an Stelle der Eintragungsbewilligung - § 40. Ausnahme von Voreintragungszwang -- § 41. Vorlegung des Hypothekenbriefs - § 55. Bekanntmachung der Eintragungen -- III . Abschnitt: Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief -- Vorbemerkungen -- § 56. Erteilung und wesentlicher Inhalt des Hypothekenbriefs - § 70. Grundschuld- und Rentenschuldbrief -- IV. Abschnitt: Beschwerde -- Vorbemerkungen -- § 71. Zulässigkeit der Beschwerde - § 81. Besetzung der Beschwerdegerichte -- V. Abschnitt: Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen -- Vorbemerkungen -- I. Grundbuchberichtigungszwang -- II. Löschung gegenstandsloser Eintragungen -- III. Klarstellung der Rangverhältnisse -- VI. Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen -- Vorbemerkungen -- § 116. Inkrafttreten der GBO, anzuwendender Gesetzesbegriff, örtlicher Geltungsbereich der GBO, Verhältnis zu anderen Gesetzen - § 124. Einsicht in Grundakten -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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G. Meikel; W. Imhof; H. Riedel: Grundbuchrecht (GBO) / §§ 13–124 GBO

G. Meikel; W. Imhof; H. Riedel: Grundbuchrecht (GBO) / §§ 13–124 GBO von Hermann,  Riedel, Wilhelm,  Imhof
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis zu Band II -- Kommentar zur Grundbuchordnung -- II. Abschnitt: Eintragungen in das Grundbuch -- Vorbemerkungen -- § 13. Antrag - § 25. Löschung von Vormerkung und Widerspruch -- § 26. Abtretungs- und Belastungserklärung an Stelle der Eintragungsbewilligung - § 40. Ausnahme von Voreintragungszwang -- § 41. Vorlegung des Hypothekenbriefs - § 55. Bekanntmachung der Eintragungen -- III . Abschnitt: Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief -- Vorbemerkungen -- § 56. Erteilung und wesentlicher Inhalt des Hypothekenbriefs - § 70. Grundschuld- und Rentenschuldbrief -- IV. Abschnitt: Beschwerde -- Vorbemerkungen -- § 71. Zulässigkeit der Beschwerde - § 81. Besetzung der Beschwerdegerichte -- V. Abschnitt: Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen -- Vorbemerkungen -- I. Grundbuchberichtigungszwang -- II. Löschung gegenstandsloser Eintragungen -- III. Klarstellung der Rangverhältnisse -- VI. Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen -- Vorbemerkungen -- § 116. Inkrafttreten der GBO, anzuwendender Gesetzesbegriff, örtlicher Geltungsbereich der GBO, Verhältnis zu anderen Gesetzen - § 124. Einsicht in Grundakten -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-03-27
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Schweizerische Gesetze 64. Ergänzungslieferung

Schweizerische Gesetze 64. Ergänzungslieferung
Inhalt - Bundesstaatsrecht und Bundesverwaltungsrecht - Zivilrecht - Immaterialgüterrecht - Internationales Privatrecht - Arbeitsrecht - Bankrecht - Sozialversicherungsrecht - Unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht - Konkursrecht - Steuerrecht - Strafrecht - Straßenverkehrsrecht - Rechtspflege Zur Ergänzungslieferung Die 64. Ergänzungslieferung bringt die in der Sammlung enthaltenen Vorschriften auf den Stand von voraussichtlich Juli 2018. Zielgruppe Für Gerichte, Rechtsanwälte, Studierende, Banken, Unternehmen, Verbände, Handelskammern.
Aktualisiert: 2020-11-12
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ZGB – Sachenrecht mit GBV

ZGB – Sachenrecht mit GBV von Hofstetter,  Domino, Huber-Purtschert,  Tina, Hüsler,  Anita, Maissen,  Eva
Die Arbeits- und Lernausgabe zum ZGB (Sachenrecht) und zur GBV enthält die wichtigsten Informationen zur Anwendung eines Gesetzesartikels. Durch die Verknüpfung der Normen des ZGB und der GBV entsteht für Leserinnen und Leser ein besonderer Mehrwert. Die Informationen sind optisch und inhaltlich kurz und prägnant aufbereitet und den jeweiligen Artikeln klar zugeordnet. Dabei kommt ein einheitliches, einfach zu verstehendes, visuelles System zur Anwendung, welches das Erkennen von Zusammenhängen erleichtert und in dieser einprägsamen Form die Arbeits- und Lernausgabe zum OR ergänzt. Diese Arbeits- und Lernausgabe ist sowohl von Nutzen für Studierende, welche die Anwendung des Sachenrechts und der GBV erlernen, als auch für Juristen, Anwälte, Notare und Grundbuchverwalter, die sich die Zusammenhänge rasch wieder in Erinnerung rufen wollen.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Kommentar zur Grundbuchverordnung

Kommentar zur Grundbuchverordnung von Fasel,  Urs
Die einzige Kommentierung. Die Neuauflage: im Grundbuchrecht unverzichtbar. Die am 1. Januar in Kraft getretene neue Grundbuchverordnung beruht auf einer Totalrevision der bisherigen Grundbuchverordnung gestützt auf die Revision des Immobiliarsachenrechts, die auf das gleiche Datum in Kraft gesetzt wurde. Dabei wurden verschiedene neue Bestimmungen in die Grundbuchverordnung eingefügt; bei anderen Bestimmungen blieb die bisherige Praxis wegleitend. Dieses Standardwerk benötigen alle Praktiker, die sich rasch und genau informieren wollen. Zur Neuauflage Die 2. Auflage legt nicht nur eine erste Kommentierung der Bestimmungen der neuen Grundbuchverordnung vor, sondern sie handelt auch die Praxis seit 2007 ab. Die Fülle des Materials wird leicht verständlich und konzentriert auf den Punkt gebracht, ohne es dabei an wissenschaftlicher Tiefe fehlen zu lassen. Der Aufbau der einzelnen Kommentierungen bleibt gleich: Aufzeigen des Werdeganges einer Bestimmung, kurze Erläuterung der Aussagegehalte der einzelnen Bestimmungen und danach eine an den bisherigen Präjudizien orientierte Erläuterung, welche das Auffinden präziser Antworten auf rechtliche Streitfragen erleichtert.
Aktualisiert: 2020-01-31
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Das Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum von Wermelinger,  Amédéo
Die zweite Auflage des vorliegenden SVIT-Kommentars richtet sich weiterhin an den Juristen, die Immobilienfachleute und nicht zuletzt auch an interessierte Stockwerkeigentümer. Die erste Auflage hat rasch ein grosses Publikum gefunden. Die 2. Auflage ist aktualisiert und verarbeitet das teilrevidierte Sachenrecht, die Lehre und Rechtsprechung bis Sommer 2013. Das Werk profitiert zudem von den zahlreichen Erkenntnissen, die der Autor sowohl beim Verfassen des Zürcher Kommentars wie bei der konkreten Beratung in der Praxis gewonnen hat. Etabliert Der vorliegende SVIT-Kommentar hat innert kürzester Zeit seinen Platz als Standardwerk der Praxis und der Rechtsprechung gefunden. Es wurde sehr häufig vom Bundesgericht und von der kantonalen Rechtsprechung zitiert. Praxisorientiert Zahlreiche Beispiele aus der Praxis erläutern die Theorie und machen diese für alle Leser greifbar und verständlich. Systematisch Der Kommentar teilt die Materie systematisch ein und bildet diese in verständlicher Art und Weise in den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ab. Zahlreiche interne Verweise erlauben es dem Leser, die von ihm gesuchten Antworten vernetzt und im Gesamtkontext zu verstehen. Aktuell Sowohl die Teilrevision der Zivilprozessordnung wie jene des Sachenrechts und die Gesamtrevision der Grundbuchverordnung sind in das Werk eingeflossen. Die Lehre und die Rechtsprechung sind bis Ende Juli 2013 aktualisiert. Dokumentiert Sowohl die veröffentlichte als auch die unveröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichts ist in den Kommentar eingeflossen. Zudem sind zahlreiche kantonale Entscheide aufgenommen, sowohl die publizierten (Tessin, Graubünden, Wallis, usw.) als auch zum Teil die Rechtsprechung, welche neu auf den Websites der Kantone heruntergeladen werden können. Erfahren Der Verfasser des vorliegenden SVIT-Kommentars hat bereits vor über 20 Jahren zum Stockwerkeigentum eine Doktorarbeit geschrieben. Seither hat er im Immobilienbereich Erfahrung gesammelt, sei es in Managementfunktionen, sei es in der Beratung. Er hat seither den Zürcher Kommentar und zahlreiche Beiträge verfasst. Seit mehreren Jahrzehnten setzt er sich also vertieft mit einer Materie auseinander, die ihm ans Herz gewachsen ist. Bedeutend Zwischen 2000 und 2010 hat sich der Wohnungsbestand im Stockwerkeigentum in der Schweiz von rund 230‘000 Einheiten auf rund 370‘000 Einheiten erhöht. Stockwerkeigentum ist ein Phänomen geworden, um den kein Praktiker mehr herum kommt. Unverzichtbar Wer durch seine Fachkompetenz am Markt Erfolg haben will, muss sich auf ein fundiertes Wissen abstützen können. Der vorliegende SVIT-Kommentar setzt sich das Ziel, ein solches Wissen zu vermitteln.
Aktualisiert: 2019-01-04
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Schweizerische Gesetze

Schweizerische Gesetze von Hagen,  Lena, Rehbinder,  Manfred
Zum Grundwerk Die Sammlung enthält die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des schweizerischen Zivil-, Wirtschafts- und Strafrechts. Ihre Auswahl orientiert sich an den Anforderungen von Rechts- und Wirtschaftspraxis sowie von Ausbildung und Wissenschaft. Die einzelnen Gesetze sind redaktionell mit Anmerkungen zu Fundstellen, Gesetzesänderungen, weiterführenden Rechtsvorschriften und Besonderheiten beim Inkrafttreten versehen. Die systematische Gliederung der Gesetze, Trennblätter sowie ein umfassendes Sachverzeichnis erlauben das schnelle Auffinden der gesuchten Norm. InhaltBundesstaatsrecht und BundesverwaltungsrechtZivilrechtImmaterialgüterrechtInternationales PrivatrechtArbeitsrechtBankrechtSozialversicherungsrechtUnlauterer Wettbewerb und KartellrechtKonkursrechtSteuerrechtStrafrechtStraßenverkehrsrechtRechtspflege Zielgruppe Für Gerichte, Rechtsanwaltschaft, Studierende, Banken, Unternehmen, Verbände, Handelskammern.
Aktualisiert: 2022-06-21
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