Zum Werk
Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzoverschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,zeigt die Zusammenhänge auf,hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts.Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:Praktikerinnen und Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen,Referendarinnen und Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten undStudierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blickenthält alles, was die Zivilrichterschaft und die Familienrichterschaft sowie die einschlägig tätige Rechtsanwaltschaft an Verfahrensrecht brauchtder Jahreskommentar stets mit höchster Aktualitätzugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur Neuauflage
Die 44. Auflage berücksichtigt u.a. das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften mit Auswirkungen u.a. in ZPO und FamFG.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzoverschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,zeigt die Zusammenhänge auf,hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts.Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:Praktikerinnen und Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen,Referendarinnen und Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten undStudierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
>Vorteile auf einen Blickenthält alles, was die Zivilrichterschaft und die Familienrichterschaft sowie die einschlägig tätige Rechtsanwaltschaft an Verfahrensrecht brauchtder Jahreskommentar stets mit höchster Aktualitätzugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
>Zur Neuauflage
Die 43. Auflage berücksichtigt u.a.Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änd. weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änd. des InfektionsschutzGGesetz zur Reform des Vormundschafts- und BetreuungsrechtsGesetz zur Fortentwicklung der StrafprozessO und zur Änd. weiterer VorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer VorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änd. weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeGesetz zur Durchführung der VO (EU) 2019/1111 sowie zur Änd. sonstiger Vorschriftendie Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021die Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Zivilverfahrensrecht
>Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Aktualisiert: 2023-02-17
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Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzoverschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,zeigt die Zusammenhänge auf,hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts.Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen,Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten undStudierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blickenthält alles, was der Zivilrichter und der Familienrichter sowie der einschlägig tätige Rechtsanwalt an Verfahrensrecht brauchtder Jahreskommentar stets mit höchster Aktualitätzugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur Neuauflage
Die 42. Auflage berücksichtigtdas Gesetz zur Umsetzung der Entscheidungen des BVerfG zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (§ 187 Abs. 4 FamFG)das Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG)die Auswirkungen der WEG-Novelledie Verlängerung des KapMuG, was in § 32 b und § 118 GVG zu berücksichtigen istÄnderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz und die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021die Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Zivilverfahrensrecht
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtspflege.
Aktualisiert: 2022-02-16
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Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche.
Der Thomas/Putzoverschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,zeigt die Zusammenhänge auf,hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum.
Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen,Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten undStudierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blickenthält alles, was der Zivilrichter und der Familienrichter sowie der einschlägig tätige Rechtsanwalt an Verfahrensrecht brauchtder Jahreskommentar stets mit höchster Aktualitätzugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur Neuauflage
Die 41. Auflage berücksichtigtdie Pfändungsfreigrenzenverordnung 2019das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessualer Vorschriften mit Änderungen der ZPO, der EGZPO, des GVG und des EGGVGdas Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und EWR-Angehöriger mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis und zur Änderung des Personalausweisgesetzes (§§ 130c, 702, 814 ZPO)das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen (§§ 104, 151 FamFG, 22c
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Referendare, Studierende, Rechtspfleger.
Aktualisiert: 2021-02-24
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Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzo
- verschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge
- ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant
- zeigt die Zusammenhänge auf
- hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum
- ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts
Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:
- Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen
- Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten
- Studierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blick
- enthält alles, was der Zivilrichter und der Familienrichter sowie der einschlägig tätige Rechtsanwalt an Verfahrensrecht braucht
- der absatzstärkste ZPO-Jahreskommentar, den Rechtsanwälte und Richter gleichermaßen benutzen
- zugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur Neuauflage
Die 40. Auflage berücksichtigt
- insbesondere das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12. Juli 2018, die als Buch 6 (Musterfeststellungsverfahren) mit den §§ 606 bis 614 neu in die ZPO aufgenommen worden ist
- An diese Änderung wurde auch § 119 GVG angepasst
- Geändert wurde darüber hinaus die Übergangsvorschrift § 26 EGZPO
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Referendare, Studierende, Rechtspfleger.
Aktualisiert: 2020-02-25
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Dieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr 50 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzo
- verschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge
- ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant
- zeigt die Zusammenhänge auf
- hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum
- ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts
Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:
- Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen
- Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten
- Studierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blick
- enthält alles, was der Zivilrichter und der Familienrichter sowie der einschlägig tätige Rechtsanwalt an Verfahrensrecht braucht
- der absatzstärkste ZPO-Jahreskommentar, den Rechtsanwälte und Richter gleichermaßen benutzen
- zugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur Neuauflage
Die 39. Auflage berücksichtigt u.a. die Änderungen
- der ZPO, des EGGVG und des Internationalen FamilienrechtsverfahrensG durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vom 11.6.2017
- der ZPO, des FamFG und des GVG durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017
- der ZPO und des GVG durch das Gesetz zur Änderung des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.2017
Eingearbeitet werden zudem alle weiteren Änderungen
- der ZPO durch das Gesetz zur Anerkennung der BerufsanerkennungsRL vom 12.5.2017 und durch das eIADS-Durchführungsgesetz vom 18.7.2017
- des FamFG und des GVG
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Referendare, Studierende, Rechtspfleger.
Aktualisiert: 2019-02-19
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Zum Werk
Verfahren mit Auslandsberührung gehören auf allen Teilgebieten des Zivilrechts zum täglichen Brot des Rechtsanwalts. Neben deutschem Recht sind hierbei Vorschriften der EU bzw. aus internationalen Übereinkommen zu beachten. Der Bedarf an Formulierungshilfen und an Erläuterungen zu diversen amtlichen Vordrucken ist in solchen, durch Auslandsbezug ohnehin anspruchsvollen Verfahren besonders groß.
Dieses in seiner Art einzige Handbuch bietet mehr als 200 kommentierte Muster und Formulare.
Es berücksichtigt
- Klage- und Antragsverfahren in Zivil- und Handelssachen (einschließlich der Verbraucher- und Versicherungssachen als Sondermaterien)
- Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Kindschaftssachen
- Erbschaftssachen
- Mahn- und Insolvenzverfahren (einschließlich der Durchsetzung von Bagatellforderungen)
- die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland und umgekehrt
Diese thematische Abdeckung ist ausführlicher, als sie in Werken sein kann, die internationales Recht nur untergeordnet mitbehandeln.
Ausführungen zu Kosten und anwaltlicher Vergütung vervollständigen die jeweiligen Erläuterungen.
Alle Formulare stehen für Käufer des Buches zusätzlich zum Download zur Verfügung und können so leicht übernommen und weiterbearbeitet werden.
Vorteile auf einen Blick
- umfassend
- praxisgerechte Auswahl
- gut verständliche Erläuterung
- verlässliche Information durch ausgewiesene Experten
- alle Formulare zum Download
Zur Neuauflage
Für die 2. Auflage wurden Formulare zum europäischen Erbrecht nach der EuErbVO neu aufgenommen und die Erläuterungen vielfach erweitert. Formulare und Anmerkungen berücksichtigen neben geänderten Kostenvorschriften wichtige internationale Rechtsakte, die seit Erscheinen der Vorauflage in Kraft getreten sind, so
- die Neufassung der EuGVO (Brüssel Ia)
- die Rom III-VO (Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes)
- die Brüssel IIa-VO (Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung: Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung)
- die EuGüVO (Ehegüterrecht)
- EuPartVO (güterrechtliche Wirkungen eingetragener Partnerschaften)
- VO (EU) 2017/1105 zur Festlegung der in der EuInsVO (2015/848) genannten Formulare
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Notare, Rechtsabteilungen und Geschäftsführer der Import-/Exportwirtschaft, von Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Peter-Andreas Brand,
Alexander Leidig,
Kerstin Niethammer-Jürgens,
Martin Reuter,
Jürgen Rieck,
Jörgen Rubel,
Susanne Sadtler,
Nina Scherber,
Cornelius Wefing,
Sabine Wildfeuer,
Jakob Wulff
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Philipp Pohlmann - Koordination der einstweiligen Verfahren in europäischen Zivil- und Handelssachen
Die Arbeit setzt sich mit der bis dato nahezu unbehandelten Frage der Koordination von einstweiligen Verfahren in europäischen Zivil- und Handelssachen auseinander. Kernpunkte sind hierbei die Vermeidung unerwünschter Parallelverfahren und die Auswirkungen einer einstweiligen Entscheidung auf mögliche Folgeverfahren. Der Verfasser zeigt im Rahmen der Vermeidung von Parallelverfahren, dass je nach der Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes zu differenzieren ist. Für die nach der Verordnung für die Hauptsache zuständigen Foren greift Art. 27 EuGVVO ein. Für die Anspruchsidentität ist jedoch nicht auf die konkret begehrte einstweilige Maßnahme, sondern immer auf den dahinterstehenden Anspruch in der Hauptsache abzustellen. Die Arbeit gelangt zu dem Rückschluss, dass Art. 27 EuGVVO die Konzentration des gesamten Rechtsstreits auf ein Forum bezweckt. Im Rahmen von Verfahren des Art. 31 EuGVVO zeigt die Arbeit, dass ein anderer Ansatzpunkt gewählt werden muss und Art. 27 EuGVVO nicht einschlägig ist. Doch auch in dieser Konstellation sind Parallelverfahren aufgrund berechtigter Belange des Antragsgegners unzulässig. Anhand einer verordnungsautonomen Auslegung wird herausgearbeitet, wann es sich um zwei im Grundsatz missbilligte einstweilige Parallelverfahren handelt. Die für die Praxis besonders relevanten „ex-parte" Verfahren werden gesondert betrachtet. Im Rahmen der Anerkennungshindernisse der Art. 32 ff. EuGVVO wird festgestellt, dass ein in sich schlüssiges System der EuGVVO nicht möglich ist, wenn die Entscheidungswirkungen dem nationalen Prozessrecht obliegen, das Anerkennungshindernis einer „unvereinbaren" Entscheidung jedoch verordnungsautonom bestimmt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorliegen einer „unvereinbaren" Entscheidung bereits im Erlassforum zu berücksichtigen ist. Dies führt zu verordnungsautonomen Bindungswirkungen der Entscheidungen und einem Zulässigkeitseinwand einer „unvereinbaren" Entscheidung. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass für einstweilige Entscheidungen und Entscheidungen in der Sache bezüglich der „Unvereinbarkeit" ein anderer Ansatzpunkt gilt. Die weite Auslegung „desselben Anspruches" und einer „unvereinbaren" Entscheidung im Sinne der Kernpunkttheorie des EuGH bezweckt einen inneren Entscheidungseinklang innerhalb der Union. Von daher wird hier bereits bei den Entscheidungsgründen angesetzt. Im einstweiligen Rechtsschutz stehen jedoch weniger objektive Interessen einer widerspruchsfreien Justiz hinter dem Anerkennungshindernis. Im Vordergrund steht vielmehr das Interesse der obsiegenden Partei. Einstweilige Entscheidungen sind daher nur dann „unvereinbar", wenn dieselbe Maßnahme beantragt wurde und die Zweitentscheidung die Erstentscheidung unterlaufen würde. Wird die Zweitentscheidung jedoch auf neue Tatsachenvorträge oder Mittel der Glaubhaftmachung gestützt, handelt es sich nicht mehr um „dieselbe Maßnahme". Dies liegt vor allem daran, dass der einstweilige Rechtsschutz stets nur eine vorläufige Entscheidung beinhaltet und somit dynamisch bleiben muss. Zum Abschluss setzt sich die Arbeit mit der Reform der EuGVVO sowie der sich im Gesetzgebungsverfahren befindenden Verordnung zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung auseinander.
Aktualisiert: 2019-01-09
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