Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auswirkung der materiellen Rechtskraft auf einen Dritten, dargestellt an der Bürgschaft. Im Zentrum steht neben der Rechtskrafterstreckung die Analyse der materiellrechtlichen Nebenwirkungen. Im Rahmen der Arbeit werden zahlreiche verfahrensrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Rechtskraft und deren Bedeutung für einen Dritten analysiert.
Folgende Themen werden insb erörtert:
• Rechtskrafterstreckung
• Tatbestands- und Reflexwirkung
• Drittfeststellung
• Regress zwischen Bürgen und Hauptschuldner
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auswirkung der materiellen Rechtskraft auf einen Dritten, dargestellt an der Bürgschaft. Im Zentrum steht neben der Rechtskrafterstreckung die Analyse der materiellrechtlichen Nebenwirkungen. Im Rahmen der Arbeit werden zahlreiche verfahrensrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Rechtskraft und deren Bedeutung für einen Dritten analysiert.
Folgende Themen werden insb erörtert:
• Rechtskrafterstreckung
• Tatbestands- und Reflexwirkung
• Drittfeststellung
• Regress zwischen Bürgen und Hauptschuldner
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auswirkung der materiellen Rechtskraft auf einen Dritten, dargestellt an der Bürgschaft. Im Zentrum steht neben der Rechtskrafterstreckung die Analyse der materiellrechtlichen Nebenwirkungen. Im Rahmen der Arbeit werden zahlreiche verfahrensrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Rechtskraft und deren Bedeutung für einen Dritten analysiert.
Folgende Themen werden insb erörtert:
• Rechtskrafterstreckung
• Tatbestands- und Reflexwirkung
• Drittfeststellung
• Regress zwischen Bürgen und Hauptschuldner
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten spielen im Wirtschaftsleben eine nicht wegzudenkende Rolle.In der Praxis werden oft gleich mehrere Sicherheiten für eine Verbindlichkeitbestellt (Sicherungsmehrheit).Kommt es zu einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners und nimmt derGläubiger einen der Sicherungsgeber in Anspruch, so ist heute grundsätzlichanerkannt, dass der Belangte bei den anderen Sicherern – gleichgültig, obdiese persönlich oder dinglich haften – anteiligen Ausgleich nehmen kann.• Welche Konsequenzen aber hat der Wegfall einzelner Kreditsicherheitenfür die einzelnen Sicherungsgeber bzw für den Gläubiger?• Ist dabei eine rechtliche Gleich- bzw Ungleichbehandlung vonverschiedenen Sicherungsformen geboten?Als Vorfrage wird dazu der Rechtslage bei aufrechter Sicherungsmehrheit nachgegangen.Im Hauptteil werden dann die Konsequenzen eines solchen Wegfallsund vor allem der damit zusammenhängende (notwendige) Schutz für dieverbleibenden Interzedenten in derartigen Konstellationen – auch mit Blick überdie Grenzen, primär aber freilich zum geltenden österreichischen Recht –umfassend erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten spielen im Wirtschaftsleben eine nicht wegzudenkende Rolle.In der Praxis werden oft gleich mehrere Sicherheiten für eine Verbindlichkeitbestellt (Sicherungsmehrheit).Kommt es zu einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners und nimmt derGläubiger einen der Sicherungsgeber in Anspruch, so ist heute grundsätzlichanerkannt, dass der Belangte bei den anderen Sicherern – gleichgültig, obdiese persönlich oder dinglich haften – anteiligen Ausgleich nehmen kann.• Welche Konsequenzen aber hat der Wegfall einzelner Kreditsicherheitenfür die einzelnen Sicherungsgeber bzw für den Gläubiger?• Ist dabei eine rechtliche Gleich- bzw Ungleichbehandlung vonverschiedenen Sicherungsformen geboten?Als Vorfrage wird dazu der Rechtslage bei aufrechter Sicherungsmehrheit nachgegangen.Im Hauptteil werden dann die Konsequenzen eines solchen Wegfallsund vor allem der damit zusammenhängende (notwendige) Schutz für dieverbleibenden Interzedenten in derartigen Konstellationen – auch mit Blick überdie Grenzen, primär aber freilich zum geltenden österreichischen Recht –umfassend erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten spielen im Wirtschaftsleben eine nicht wegzudenkende Rolle.In der Praxis werden oft gleich mehrere Sicherheiten für eine Verbindlichkeitbestellt (Sicherungsmehrheit).Kommt es zu einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners und nimmt derGläubiger einen der Sicherungsgeber in Anspruch, so ist heute grundsätzlichanerkannt, dass der Belangte bei den anderen Sicherern – gleichgültig, obdiese persönlich oder dinglich haften – anteiligen Ausgleich nehmen kann.• Welche Konsequenzen aber hat der Wegfall einzelner Kreditsicherheitenfür die einzelnen Sicherungsgeber bzw für den Gläubiger?• Ist dabei eine rechtliche Gleich- bzw Ungleichbehandlung vonverschiedenen Sicherungsformen geboten?Als Vorfrage wird dazu der Rechtslage bei aufrechter Sicherungsmehrheit nachgegangen.Im Hauptteil werden dann die Konsequenzen eines solchen Wegfallsund vor allem der damit zusammenhängende (notwendige) Schutz für dieverbleibenden Interzedenten in derartigen Konstellationen – auch mit Blick überdie Grenzen, primär aber freilich zum geltenden österreichischen Recht –umfassend erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten spielen im Wirtschaftsleben eine nicht wegzudenkende Rolle.In der Praxis werden oft gleich mehrere Sicherheiten für eine Verbindlichkeitbestellt (Sicherungsmehrheit).Kommt es zu einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners und nimmt derGläubiger einen der Sicherungsgeber in Anspruch, so ist heute grundsätzlichanerkannt, dass der Belangte bei den anderen Sicherern – gleichgültig, obdiese persönlich oder dinglich haften – anteiligen Ausgleich nehmen kann.• Welche Konsequenzen aber hat der Wegfall einzelner Kreditsicherheitenfür die einzelnen Sicherungsgeber bzw für den Gläubiger?• Ist dabei eine rechtliche Gleich- bzw Ungleichbehandlung vonverschiedenen Sicherungsformen geboten?Als Vorfrage wird dazu der Rechtslage bei aufrechter Sicherungsmehrheit nachgegangen.Im Hauptteil werden dann die Konsequenzen eines solchen Wegfallsund vor allem der damit zusammenhängende (notwendige) Schutz für dieverbleibenden Interzedenten in derartigen Konstellationen – auch mit Blick überdie Grenzen, primär aber freilich zum geltenden österreichischen Recht –umfassend erörtert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten spielen im Wirtschaftsleben eine nicht wegzudenkende Rolle.In der Praxis werden oft gleich mehrere Sicherheiten für eine Verbindlichkeitbestellt (Sicherungsmehrheit).Kommt es zu einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners und nimmt derGläubiger einen der Sicherungsgeber in Anspruch, so ist heute grundsätzlichanerkannt, dass der Belangte bei den anderen Sicherern – gleichgültig, obdiese persönlich oder dinglich haften – anteiligen Ausgleich nehmen kann.• Welche Konsequenzen aber hat der Wegfall einzelner Kreditsicherheitenfür die einzelnen Sicherungsgeber bzw für den Gläubiger?• Ist dabei eine rechtliche Gleich- bzw Ungleichbehandlung vonverschiedenen Sicherungsformen geboten?Als Vorfrage wird dazu der Rechtslage bei aufrechter Sicherungsmehrheit nachgegangen.Im Hauptteil werden dann die Konsequenzen eines solchen Wegfallsund vor allem der damit zusammenhängende (notwendige) Schutz für dieverbleibenden Interzedenten in derartigen Konstellationen – auch mit Blick überdie Grenzen, primär aber freilich zum geltenden österreichischen Recht –umfassend erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auswirkung der materiellen Rechtskraft auf einen Dritten, dargestellt an der Bürgschaft. Im Zentrum steht neben der Rechtskrafterstreckung die Analyse der materiellrechtlichen Nebenwirkungen. Im Rahmen der Arbeit werden zahlreiche verfahrensrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Rechtskraft und deren Bedeutung für einen Dritten analysiert.
Folgende Themen werden insb erörtert:
• Rechtskrafterstreckung
• Tatbestands- und Reflexwirkung
• Drittfeststellung
• Regress zwischen Bürgen und Hauptschuldner
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das vorliegende Werk befasst sich mit der Auswirkung der materiellen Rechtskraft auf einen Dritten, dargestellt an der Bürgschaft. Im Zentrum steht neben der Rechtskrafterstreckung die Analyse der materiellrechtlichen Nebenwirkungen. Im Rahmen der Arbeit werden zahlreiche verfahrensrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Rechtskraft und deren Bedeutung für einen Dritten analysiert.
Folgende Themen werden insb erörtert:
• Rechtskrafterstreckung
• Tatbestands- und Reflexwirkung
• Drittfeststellung
• Regress zwischen Bürgen und Hauptschuldner
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Verjährung auf die Bürgschaft, die Gesamtschuld und den Schuldbeitritt. Anlass für die Untersuchung gaben die mit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 einhergehenden Änderungen des Verjährungsrechts, deren Folgen bisher nur fragmentarisch erörtert worden sind. In drei Abschnitten widmet sich der Verfasser eingehend dem Verjährungsbeginn, der Durchsetzbarkeit und den Regressansprüchen. Nach ausführlicher Analyse gelangt er zu dem Ergebnis, dass die Verjährungsreform im Hinblick auf die Mehrpersonenkonstellationen nur als Teilerfolg gewertet werden kann. Der Autor plädiert für eine Angleichung des Gesamtschuldregresses an den Beauftragtenregress und schließt seine Ausführungen mit einem Gesetzesvorschlag ab.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Als personelle akzessorische schuldrechtliche Sicherheit existiert die Bürgschaft seit Beginn des BGB und unterlag seitdem lediglich kleineren Änderungen. Die akzessorische Haftung gilt von Gesetzes wegen unverändert fort. Trotz dieser Beständigkeit sind jedoch auch heute nicht alle Fragenkomplexe im Rahmen dieser akzessorischen Personalsicherheit umfassend und zufriedenstellend geklärt. Eine dieser Fragen lautet: Wie wirkt sich der Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Hauptschuldner auf die Rechte des Gläubigers gegen den Bürgen aus? Ausgehend von dieser Fragestellung untersucht die Verfasserin Susanne Rödl umfassend das Verhältnis zwischen materiellrechtlicher Akzessorietät der Bürgschaft und der Rechtskrafterstreckung eines Urteils zwischen Gläubiger und Hauptschuldner auf den Bürgen als Dritten. Die Dissertation konzentriert sich speziell auf die Auswirkungen des Prozesses zwischen Gläubiger und Hauptschuldner auf die Rechte des Gläubigers gegen den Bürgen und bietet Lösungsansätze für die vorgenannte Fragestellung.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Kreditsicherheiten spielen im Wirtschaftsleben eine nicht wegzudenkende Rolle.In der Praxis werden oft gleich mehrere Sicherheiten für eine Verbindlichkeitbestellt (Sicherungsmehrheit).Kommt es zu einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners und nimmt derGläubiger einen der Sicherungsgeber in Anspruch, so ist heute grundsätzlichanerkannt, dass der Belangte bei den anderen Sicherern – gleichgültig, obdiese persönlich oder dinglich haften – anteiligen Ausgleich nehmen kann.• Welche Konsequenzen aber hat der Wegfall einzelner Kreditsicherheitenfür die einzelnen Sicherungsgeber bzw für den Gläubiger?• Ist dabei eine rechtliche Gleich- bzw Ungleichbehandlung vonverschiedenen Sicherungsformen geboten?Als Vorfrage wird dazu der Rechtslage bei aufrechter Sicherungsmehrheit nachgegangen.Im Hauptteil werden dann die Konsequenzen eines solchen Wegfallsund vor allem der damit zusammenhängende (notwendige) Schutz für dieverbleibenden Interzedenten in derartigen Konstellationen – auch mit Blick überdie Grenzen, primär aber freilich zum geltenden österreichischen Recht –umfassend erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Verjährung auf die Bürgschaft, die Gesamtschuld und den Schuldbeitritt. Anlass für die Untersuchung gaben die mit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 einhergehenden Änderungen des Verjährungsrechts, deren Folgen bisher nur fragmentarisch erörtert worden sind. In drei Abschnitten widmet sich der Verfasser eingehend dem Verjährungsbeginn, der Durchsetzbarkeit und den Regressansprüchen. Nach ausführlicher Analyse gelangt er zu dem Ergebnis, dass die Verjährungsreform im Hinblick auf die Mehrpersonenkonstellationen de lege lata nur als Teilerfolg gewertet werden kann. Der Autor plädiert für eine Angleichung des Gesamtschuldregresses an den Beauftragtenregress de lege ferenda und schließt seine Ausführungen mit einem Gesetzesvorschlag ab.
Aktualisiert: 2023-04-07
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