Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Als Historiker fällt es mir schwer, keine Satire über das zu schreiben, was seit dem 19. Jahrhundert über Karl den Großen erforscht worden ist und in Lehre und Medien noch heute vermittelt wird. Nur wenige Beispiele:
- Bruderstreit von Jugend an, obwohl bekannt ist, dass es keine Quellen über deren Jugend gibt. Karls Kriegspläne gegen den Bruder, ersponnen aus Zeugnissen für dessen Geduld und Friedfertigkeit.
- Trennung von zwei Ehefrauen aus politischer Strategie. Für die erste fehlt ein Nachweis, die zweite ist 50 Jahre später in einer Heiligenvita erwähnt. Die zweite Verstoßene, die Tochter des Langobardenkönigs Desiderius, war mit größter Wahrscheinlichkeit die Ehefrau des Bruders, die nach dessen Tod zu ihrem Vater zurückgekehrt ist.
Auf der Basis von Quellen und Forschung führe ich durch ein Trauerspiel der Geschichtsforschung mit den Fragen: Welche Gesinnung führt dazu, den Vater Europas gegen die Darstellung der Zeitzeugen als skrupellosen Machtpolitiker ohne Moral darzustellen? Was bewirken solche Vorbilder?
Aktualisiert: 2023-01-01
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Dieses Buch, hervorgegangen aus einer kunsthistorischen Dissertation der Universität Regensburg, beschäftigt sich mit der ehemaligen Stifts- und heutigen Pfarrkirche St. Kastulus in Moosburg an der Isar (Landkreis Freising). Untersucht werden die Geschichte des Kloster- und Stiftsstandortes, der Kirchenbau sowie dessen Vorgänger und die stilistische Dimension der Architektur und der Bauskulptur.
Bereits unter Herzog Tassilo III. (* um 741, † um 796) wurde das Kloster Moosburg gegründet und wohl im Laufe des 10. Jahrhunderts in ein Kollegiatstift umgewandelt, das bis 1604 bestand. Die hochverehrten Reliquien des hl. Kastulus sind seit Beginn des 9. Jahrhunderts in Moosburg bezeugt.
Geänderte Bedürfnisse und einschneidende Ereignisse über die Jahrhunderte gaben den Anlass zu Um-, An- und Neubauten. Erhalten geblieben sind die Architektur und Bauskulptur der Romanik und Gotik, die stilgeschichtliche, geistliche und kirchenpolitische Aspekte der Zeit lebendig werden lassen.
Aktualisiert: 2023-01-11
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Nach einer kurzen einführenden Abhandlung über die adelige Führungsschicht in Bayern, das Auftreten Herzog Tassilos III. mit seinen Titeln in den Urkunden und das Urkundenwesen der Zeit im Allgemeinen greift der Verfasser die Tätigkeit Machelms insgesamt auf. Dabei behandelt er zuerst die Tätigkeit Machelms als bayerischer Graf und Tradent.. Anschließend wendet er sich in weiteren Kapiteln den Stiftungen Machelms im Rhein-Neckar-Gebiet zu, wobei auch ein Güterverkauf im Elsass eingehend erörtert wird. Neben dem Itinerar Machelms wird seine Familie mit seiner Ehefrau, seinen drei Söhnen, zwei Brüdern und seinem Vater mit der entsprechenden Verwandtschaft eingehend vorgestellt. In Exkursen werden die Gründungen der Klöster Scharnitz-Schlehdorf und Lorsch (Lorscher Phänomen) besprochen. Weiteres werden verschiedene Adelige, Schenkungen und Nekrologien behandelt. Abschließend werden eine Analyse und Kuriositäten des Lorscher Codex, sowie die Digitalisierung von Urkunden erörtert.
Aktualisiert: 2020-07-11
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Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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