Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-05-10
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-10-23
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Mit der gegen Auflage bedingten Einstellung des Disziplinarverfahrens nach Art. 34 Abs. 1 BayDG soll nach dem Willen des Gesetzgebers das Disziplinarverfahren beschleunigt werden, da die erforderliche Zustimmung des Beamten im Stadium eines «hinreichenden Tatverdachts» Ermittlungsarbeit einspare. Die Arbeit zeigt jedoch, dass konsensuales Verwaltungshandeln im disziplinarrechtlichen Ermittlungsverfahren den Nachweis des Dienstvergehens nicht entbehrlich macht, insbesondere ein «hinreichender Tatverdacht» als Anknüpfungspunkt der Quasisanktion «Auflage» unzulässig ist. Die notwendige verfassungskonforme Auslegung des Art. 34 Abs. 1 BayDG lässt somit den vom Gesetzgeber erhofften Effizienzgewinn verpuffen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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