Für den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu können. Dafür muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in § 265 StPO sollen Überraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer für den Angeklagten unvorhergesehenen Würdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass der Angeklagte von der Würdigung der Beweislage überrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber § 265 StPO erweitert und ausdrücklich auch auf Sachverhaltsveränderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, während der Beweisaufnahme die gegenwärtige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin überwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Für den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu können. Dafür muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in § 265 StPO sollen Überraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer für den Angeklagten unvorhergesehenen Würdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass der Angeklagte von der Würdigung der Beweislage überrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber § 265 StPO erweitert und ausdrücklich auch auf Sachverhaltsveränderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, während der Beweisaufnahme die gegenwärtige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin überwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Für den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu können. Dafür muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in § 265 StPO sollen Überraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer für den Angeklagten unvorhergesehenen Würdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass der Angeklagte von der Würdigung der Beweislage überrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber § 265 StPO erweitert und ausdrücklich auch auf Sachverhaltsveränderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, während der Beweisaufnahme die gegenwärtige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin überwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Für den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu können. Dafür muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in § 265 StPO sollen Überraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer für den Angeklagten unvorhergesehenen Würdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass der Angeklagte von der Würdigung der Beweislage überrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber § 265 StPO erweitert und ausdrücklich auch auf Sachverhaltsveränderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, während der Beweisaufnahme die gegenwärtige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin überwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Für den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu können. Dafür muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in § 265 StPO sollen Überraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer für den Angeklagten unvorhergesehenen Würdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass der Angeklagte von der Würdigung der Beweislage überrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber § 265 StPO erweitert und ausdrücklich auch auf Sachverhaltsveränderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, während der Beweisaufnahme die gegenwärtige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin überwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Diskriminierung im Beruf kann teuer werden – wenn Arbeitgeber nicht vorbeugen
Ob anzügliche Bemerkungen, rassistische Witze oder vermeintlich versehentliche Berührungen: Die Theorie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schlägt sich sehr schnell auf die tägliche Arbeit nieder. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand in ihrem Unternehmen benachteiligt wird, nur weil er oder sie „anders“ ist. Ansonsten können nicht nur Schadensersatzforderungen oder die Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Maßnahmen drohen, sondern auch ein erheblicher Imageschaden für das Unternehmen entstehen.
Mit dem "Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" kommen Arbeitgeber ihrer Hinweispflicht aus dem AGG ohne viel Aufwand nach: Im 12-seitigen Merkblatt sind alle Informationen, die für Arbeitnehmer in Sachen AGG wichtig sind, kompakt zusammengefasst. Der Arbeitgeber braucht seinen (neuen) Mitarbeitern nur noch jeweils ein Exemplar aushändigen und sich den Erhalt auf der beigefügten Unterschriftsseite für die Personalakte bestätigen lassen. Die Unterschrift des Mitarbeiters dient im Ernstfall dann als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht tatsächlich nachgekommen ist.
Aktualisiert: 2022-08-16
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Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2022-11-11
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Die richtige Behandlung der Substantiierungslast ist für die Praxis des Zivilprozesses von kaum zu überschätzender Bedeutung: Für den Anwalt geht es um einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreites, für den Richter um eine Entscheidung nach dem Gesetz, die auch im Instanzenzug Bestand hat.
Die Arbeit setzt Einzelprobleme wie Ausforschungsbeweis, „einfaches“ und substantiiertes Bestreiten, sekundäre Darlegungslast und die Erklärung mit Nichtwissen in den Zusammenhang. Zugleich weist der Verfasser auf rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklungen hin, namentlich eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen überspannte Substantiierungsanforderungen sowie eine zunehmend praktizierte höchstrichterliche Umverteilung der Darlegungslast.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zum Prozess- und Verfahrensrecht, Band 6.
Aktualisiert: 2021-07-12
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Die richtige Behandlung der Substantiierunglast ist für die Praxis des Zivilprozesses von kaum zu überschätzender Bedeutung: Für den Anwalt geht es um einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreites, für den Richter um eine Entscheidung nach dem Gesetz, die auch im Instanzenzug Bestand hat.
Die Arbeit setzt Einzelprobleme wie Ausforschungsbeweis, „einfaches“ und substantiiertes Bestreiten, sekundäre Darlegungslast und die Erklärung mit Nichtwissen in den Zusammenhang. Zugleich weist der Verfasser auf rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklungen hin, namentlich eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen überspannte Substantiierungsanforderungen sowie eine zunehmend praktizierte höchstrichterliche Umverteilung der Darlegungslast.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Schon die Grundlagen des Vertragskonzernrechts sind in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Deshalb, und um eine konsequente und interessensgerechte Lösung für Haftungsfragen anzubieten, befasst sich der Autor zunächst ausführlich mit den Grundlagen des Vertragskonzernrechts. Anschließend prüft er, welche Haftungssubstrate neben dem der ursprünglichen Schuldnerin im Fall einer Doppelinsolvenz im AG-Vertragskonzern für die Forderungen der Gläubiger einer Tochtergesellschaft haften. Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Haftung der Organe, wenn sie trotz mangelnder Vollwertigkeit des Verlustausgleichsanspruchs (§ 302 AktG) den Beherrschungsvertrag weiterpraktizieren.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2022-11-11
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Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2022-11-11
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Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden.
Aktualisiert: 2019-09-09
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Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“.
Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation.
Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss.
Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB.
Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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