Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Lehrbuch von Brömmelmeyer erläutert prüfungsorientiert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Übersichten und Schaubilder, Merksätze, Fälle und Fragen erleichtern das Verständnis dieses hoch abstrakten Rechtsgebiets. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das besonders ausbildungsrelevante Recht der Leistungsstörungen. Das Lehrbuch orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist deswegen auch für Praktiker geeignet, die nach einer kurzen und klaren, konzisen Erläuterung der aktuellen Rechtslage suchen. Vollständig berücksichtigt ist der Einfluss des Europäischen Privatrechts.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Lehrbuch von Brömmelmeyer erläutert prüfungsorientiert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Übersichten und Schaubilder, Merksätze, Fälle und Fragen erleichtern das Verständnis dieses hoch abstrakten Rechtsgebiets. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das besonders ausbildungsrelevante Recht der Leistungsstörungen. Das Lehrbuch orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist deswegen auch für Praktiker geeignet, die nach einer kurzen und klaren, konzisen Erläuterung der aktuellen Rechtslage suchen. Vollständig berücksichtigt ist der Einfluss des Europäischen Privatrechts.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Lehrbuch von Brömmelmeyer erläutert prüfungsorientiert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Übersichten und Schaubilder, Merksätze, Fälle und Fragen erleichtern das Verständnis dieses hoch abstrakten Rechtsgebiets. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das besonders ausbildungsrelevante Recht der Leistungsstörungen. Das Lehrbuch orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist deswegen auch für Praktiker geeignet, die nach einer kurzen und klaren, konzisen Erläuterung der aktuellen Rechtslage suchen. Vollständig berücksichtigt ist der Einfluss des Europäischen Privatrechts.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Lehrbuch von Brömmelmeyer erläutert prüfungsorientiert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Übersichten und Schaubilder, Merksätze, Fälle und Fragen erleichtern das Verständnis dieses hoch abstrakten Rechtsgebiets. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das besonders ausbildungsrelevante Recht der Leistungsstörungen. Das Lehrbuch orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist deswegen auch für Praktiker geeignet, die nach einer kurzen und klaren, konzisen Erläuterung der aktuellen Rechtslage suchen. Vollständig berücksichtigt ist der Einfluss des Europäischen Privatrechts.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Zulässigkeit des Erbvertrages war bis zu seiner Aufnahme in das BGB im deutschen Recht umstritten. Die Gegner kritisierten wiederholt die Bindungswirkung des Erbvertrages, die sie für unvereinbar mit dem Grundsatz der Testierfreiheit hielten. Diese Arbeit richtet ihr Augenmerk auf die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung zur erbvertraglichen Bindungswirkung im 20. Jahrhundert. Sie gibt erstmalig einen umfassenden Überblick über die Entwicklung und den Wandel der Rechtsprechung zu diesem Problemkreis. Bei der Analyse der Entscheidungen geht der Autor vertieft auf die Vereinbarkeit der Rechtspositionen der Gerichte mit den Vorstellungen des historischen Gesetzgebers ein und untersucht den Einfluss des einschlägigen Schrifttums.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Zulässigkeit des Erbvertrages war bis zu seiner Aufnahme in das BGB im deutschen Recht umstritten. Die Gegner kritisierten wiederholt die Bindungswirkung des Erbvertrages, die sie für unvereinbar mit dem Grundsatz der Testierfreiheit hielten. Diese Arbeit richtet ihr Augenmerk auf die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung zur erbvertraglichen Bindungswirkung im 20. Jahrhundert. Sie gibt erstmalig einen umfassenden Überblick über die Entwicklung und den Wandel der Rechtsprechung zu diesem Problemkreis. Bei der Analyse der Entscheidungen geht der Autor vertieft auf die Vereinbarkeit der Rechtspositionen der Gerichte mit den Vorstellungen des historischen Gesetzgebers ein und untersucht den Einfluss des einschlägigen Schrifttums.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Bundesgerichtshof hält auch nach seiner neuesten Rechtsprechung daran fest, daß die Bestimmungen der VOB/B zumindest im Grundsatz keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden dürfen. Das Anliegen der Arbeit ist es, herauszustellen, daß diese der VOB/B aus den verschiedensten Gründen nicht gerechtfertigt ist. So hat das für die Baupraxis sehr wichtige Regelwerk seit seiner erstmaligen Bekanntgabe vor knapp 80 Jahren stets die Auftragnehmerseite in besonderem Maße einseitig belastet. Es wird unter anderem aufgezeigt, daß die VOB/B, die eine Vielzahl intransparenter Klauseln enthält, zu Lasten EG-ausländischer Auftragnehmer marktabschottend wirken kann, und daß die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung letztlich nicht für mehr Rechtssicherheit sorgt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das allgemeine Maklerrecht hat im BGB mit den §§ 652–654 BGB nur eine lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren.
Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des BGH.
Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung vor allem die Neuerungen, die sich aus dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ergeben. Erweitert wurden auch die Ausführungen u.a. zum Alleinauftrag, zu verfahrensrechtlichen Fragen und zu den Nebenpflichten im Maklervertrag.
Das Gesetz wird am 23.12.2020 in Kraft treten und ist bereits vollumfänglich in einem eigenen Kapitel berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das allgemeine Maklerrecht hat im BGB mit den §§ 652–654 BGB nur eine lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren.
Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des BGH.
Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung vor allem die Neuerungen, die sich aus dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ergeben. Erweitert wurden auch die Ausführungen u.a. zum Alleinauftrag, zu verfahrensrechtlichen Fragen und zu den Nebenpflichten im Maklervertrag.
Das Gesetz wird am 23.12.2020 in Kraft treten und ist bereits vollumfänglich in einem eigenen Kapitel berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das allgemeine Maklerrecht hat im BGB mit den §§ 652–654 BGB nur eine lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren.
Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des BGH.
Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung vor allem die Neuerungen, die sich aus dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ergeben. Erweitert wurden auch die Ausführungen u.a. zum Alleinauftrag, zu verfahrensrechtlichen Fragen und zu den Nebenpflichten im Maklervertrag.
Das Gesetz wird am 23.12.2020 in Kraft treten und ist bereits vollumfänglich in einem eigenen Kapitel berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des BGH.
Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung vor allem die Neuerungen, die sich aus dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ergeben. Erweitert wurden auch die Ausführungen u.a. zum Alleinauftrag, zu verfahrensrechtlichen Fragen und zu den Nebenpflichten im Maklervertrag.
Das Gesetz wird am 23.12.2020 in Kraft treten und ist bereits vollumfänglich in einem eigenen Kapitel berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des BGH.
Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung vor allem die Neuerungen, die sich aus dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ergeben. Erweitert wurden auch die Ausführungen u.a. zum Alleinauftrag, zu verfahrensrechtlichen Fragen und zu den Nebenpflichten im Maklervertrag.
Das Gesetz wird am 23.12.2020 in Kraft treten und ist bereits vollumfänglich in einem eigenen Kapitel berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des BGH.
Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung vor allem die Neuerungen, die sich aus dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ergeben. Erweitert wurden auch die Ausführungen u.a. zum Alleinauftrag, zu verfahrensrechtlichen Fragen und zu den Nebenpflichten im Maklervertrag.
Das Gesetz wird am 23.12.2020 in Kraft treten und ist bereits vollumfänglich in einem eigenen Kapitel berücksichtigt.
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Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des BGH.
Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung vor allem die Neuerungen, die sich aus dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ergeben. Erweitert wurden auch die Ausführungen u.a. zum Alleinauftrag, zu verfahrensrechtlichen Fragen und zu den Nebenpflichten im Maklervertrag.
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