Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht.

Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht. von Schulz,  Andrea
Die Autorin befaßt sich mit der Rechtsstellung des Goethe-Instituts e. V. im Verfassungs- und Völkerrecht. Der Verein steht dabei stellvertretend für privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger schlechthin. Ziel ist die Einordnung als »Staatsorgan« oder »Privater«. Dies wird exemplarisch unter anderem dargestellt an den Fragen der Grundrechtsträgerschaft und der Staatenimmunität. Das Institut ist durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik verbunden, die auch Vereinsmitglied ist. Der Vertrag überträgt dem Institut die Wahrnehmung von Sprach- und Kulturveranstaltungen für Deutschland, zumeist im Ausland. Damit werden bestimmte staatliche, jedoch nicht hoheitliche Aufgaben formell privatisiert. Ausgehend von einer rechtstatsächlichen Darstellung der Strukturen und Inhalte deutscher auswärtiger Kulturverwaltung seit Ende des 19. Jahrhunderts werden die Einhaltung staatsorganisationsrechtlicher Vorgaben, die Einordnung des Instituts als institutioneller Grundrechtsträger und seine fehlende Grundrechtsbindung entwickelt. Der Grundrechtsschutz gastierender Künstler wird mittels der in Rahmenvertrag und Satzung verankerten Sonderrechte des Bundes durch einen entsprechenden Einwirkungsanspruch der Betroffenen gegen den Staat gewährleistet. Im zweiten Teil der Arbeit beleuchtet Andrea Schulz den Status des Vereins im Völkerrecht und in der Staatenpraxis. Im Anschluß an die systematische Darstellung der Vorrechte und Befreiungen, die dem Goethe-Institut in Kulturabkommen eingeräumt wurden, wird untersucht, ob der Verein nach völkerrechtlichen Übereinkünften, allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts oder nationalem Recht an der Staatenimmunität Deutschlands vor ausländischen Zivilgerichten teilhat. Dies ist in der Regel zu verneinen. Im Ergebnis hat Deutschland durch die bis an die Grenzen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geführte Ausgliederung der auswärtigen Kulturpolitik aus dem Staatsapparat nicht nur kulturelles Potential, sondern auch ein hochwirksames politisches Instrument gewonnen und gleichzeitig der Instrumentalisierung im Sinn einer »Staatskultur« entgegenwirkt.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern.

Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern. von Tangermann,  Christoph
Verbunden mit den Namen Augusto Pinochet und Slobodan Milosević sind zum Ende des 20. Jahrhunderts juristisch wie politisch brisante Fragen (wieder) ins Blickfeld gerückt: Zieht das Völkerrecht der Freiheit amtierender oder zumindest doch vormaliger Staatsoberhäupter von fremder Straf- respektive Zivilgerichtsbarkeit Grenzen? Ergeben sich Besonderheiten, wenn schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung im Raum stehen? Christoph Tangermann zeigt, dass der zur Klärung dieser Probleme nicht selten unternommene Versuch, die mit dem Status eines Staatsoberhaupts verbundenen Rechtsfolgen deduktiv aus Begriffen oder Lehrsätzen abzuleiten, scheitern muss und erschließt sowohl die historische Entwicklung als auch den gegenwärtigen Stand der völkerrechtlichen Staatsoberhäupterimmunität stattdessen in Anwendung einer induktiven Methode durch die umfassende Aufarbeitung und Analyse der maßgeblichen Staatenpraxis.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht.

Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht. von Schulz,  Andrea
Die Autorin befaßt sich mit der Rechtsstellung des Goethe-Instituts e. V. im Verfassungs- und Völkerrecht. Der Verein steht dabei stellvertretend für privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger schlechthin. Ziel ist die Einordnung als »Staatsorgan« oder »Privater«. Dies wird exemplarisch unter anderem dargestellt an den Fragen der Grundrechtsträgerschaft und der Staatenimmunität. Das Institut ist durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik verbunden, die auch Vereinsmitglied ist. Der Vertrag überträgt dem Institut die Wahrnehmung von Sprach- und Kulturveranstaltungen für Deutschland, zumeist im Ausland. Damit werden bestimmte staatliche, jedoch nicht hoheitliche Aufgaben formell privatisiert. Ausgehend von einer rechtstatsächlichen Darstellung der Strukturen und Inhalte deutscher auswärtiger Kulturverwaltung seit Ende des 19. Jahrhunderts werden die Einhaltung staatsorganisationsrechtlicher Vorgaben, die Einordnung des Instituts als institutioneller Grundrechtsträger und seine fehlende Grundrechtsbindung entwickelt. Der Grundrechtsschutz gastierender Künstler wird mittels der in Rahmenvertrag und Satzung verankerten Sonderrechte des Bundes durch einen entsprechenden Einwirkungsanspruch der Betroffenen gegen den Staat gewährleistet. Im zweiten Teil der Arbeit beleuchtet Andrea Schulz den Status des Vereins im Völkerrecht und in der Staatenpraxis. Im Anschluß an die systematische Darstellung der Vorrechte und Befreiungen, die dem Goethe-Institut in Kulturabkommen eingeräumt wurden, wird untersucht, ob der Verein nach völkerrechtlichen Übereinkünften, allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts oder nationalem Recht an der Staatenimmunität Deutschlands vor ausländischen Zivilgerichten teilhat. Dies ist in der Regel zu verneinen. Im Ergebnis hat Deutschland durch die bis an die Grenzen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geführte Ausgliederung der auswärtigen Kulturpolitik aus dem Staatsapparat nicht nur kulturelles Potential, sondern auch ein hochwirksames politisches Instrument gewonnen und gleichzeitig der Instrumentalisierung im Sinn einer »Staatskultur« entgegenwirkt.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *

Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern.

Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern. von Tangermann,  Christoph
Verbunden mit den Namen Augusto Pinochet und Slobodan Milosević sind zum Ende des 20. Jahrhunderts juristisch wie politisch brisante Fragen (wieder) ins Blickfeld gerückt: Zieht das Völkerrecht der Freiheit amtierender oder zumindest doch vormaliger Staatsoberhäupter von fremder Straf- respektive Zivilgerichtsbarkeit Grenzen? Ergeben sich Besonderheiten, wenn schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung im Raum stehen? Christoph Tangermann zeigt, dass der zur Klärung dieser Probleme nicht selten unternommene Versuch, die mit dem Status eines Staatsoberhaupts verbundenen Rechtsfolgen deduktiv aus Begriffen oder Lehrsätzen abzuleiten, scheitern muss und erschließt sowohl die historische Entwicklung als auch den gegenwärtigen Stand der völkerrechtlichen Staatsoberhäupterimmunität stattdessen in Anwendung einer induktiven Methode durch die umfassende Aufarbeitung und Analyse der maßgeblichen Staatenpraxis.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *

Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern.

Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern. von Tangermann,  Christoph
Verbunden mit den Namen Augusto Pinochet und Slobodan Milosević sind zum Ende des 20. Jahrhunderts juristisch wie politisch brisante Fragen (wieder) ins Blickfeld gerückt: Zieht das Völkerrecht der Freiheit amtierender oder zumindest doch vormaliger Staatsoberhäupter von fremder Straf- respektive Zivilgerichtsbarkeit Grenzen? Ergeben sich Besonderheiten, wenn schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung im Raum stehen? Christoph Tangermann zeigt, dass der zur Klärung dieser Probleme nicht selten unternommene Versuch, die mit dem Status eines Staatsoberhaupts verbundenen Rechtsfolgen deduktiv aus Begriffen oder Lehrsätzen abzuleiten, scheitern muss und erschließt sowohl die historische Entwicklung als auch den gegenwärtigen Stand der völkerrechtlichen Staatsoberhäupterimmunität stattdessen in Anwendung einer induktiven Methode durch die umfassende Aufarbeitung und Analyse der maßgeblichen Staatenpraxis.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht.

Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht. von Schulz,  Andrea
Die Autorin befaßt sich mit der Rechtsstellung des Goethe-Instituts e. V. im Verfassungs- und Völkerrecht. Der Verein steht dabei stellvertretend für privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger schlechthin. Ziel ist die Einordnung als »Staatsorgan« oder »Privater«. Dies wird exemplarisch unter anderem dargestellt an den Fragen der Grundrechtsträgerschaft und der Staatenimmunität. Das Institut ist durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik verbunden, die auch Vereinsmitglied ist. Der Vertrag überträgt dem Institut die Wahrnehmung von Sprach- und Kulturveranstaltungen für Deutschland, zumeist im Ausland. Damit werden bestimmte staatliche, jedoch nicht hoheitliche Aufgaben formell privatisiert. Ausgehend von einer rechtstatsächlichen Darstellung der Strukturen und Inhalte deutscher auswärtiger Kulturverwaltung seit Ende des 19. Jahrhunderts werden die Einhaltung staatsorganisationsrechtlicher Vorgaben, die Einordnung des Instituts als institutioneller Grundrechtsträger und seine fehlende Grundrechtsbindung entwickelt. Der Grundrechtsschutz gastierender Künstler wird mittels der in Rahmenvertrag und Satzung verankerten Sonderrechte des Bundes durch einen entsprechenden Einwirkungsanspruch der Betroffenen gegen den Staat gewährleistet. Im zweiten Teil der Arbeit beleuchtet Andrea Schulz den Status des Vereins im Völkerrecht und in der Staatenpraxis. Im Anschluß an die systematische Darstellung der Vorrechte und Befreiungen, die dem Goethe-Institut in Kulturabkommen eingeräumt wurden, wird untersucht, ob der Verein nach völkerrechtlichen Übereinkünften, allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts oder nationalem Recht an der Staatenimmunität Deutschlands vor ausländischen Zivilgerichten teilhat. Dies ist in der Regel zu verneinen. Im Ergebnis hat Deutschland durch die bis an die Grenzen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geführte Ausgliederung der auswärtigen Kulturpolitik aus dem Staatsapparat nicht nur kulturelles Potential, sondern auch ein hochwirksames politisches Instrument gewonnen und gleichzeitig der Instrumentalisierung im Sinn einer »Staatskultur« entgegenwirkt.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern.

Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern. von Tangermann,  Christoph
Verbunden mit den Namen Augusto Pinochet und Slobodan Milosević sind zum Ende des 20. Jahrhunderts juristisch wie politisch brisante Fragen (wieder) ins Blickfeld gerückt: Zieht das Völkerrecht der Freiheit amtierender oder zumindest doch vormaliger Staatsoberhäupter von fremder Straf- respektive Zivilgerichtsbarkeit Grenzen? Ergeben sich Besonderheiten, wenn schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung im Raum stehen? Christoph Tangermann zeigt, dass der zur Klärung dieser Probleme nicht selten unternommene Versuch, die mit dem Status eines Staatsoberhaupts verbundenen Rechtsfolgen deduktiv aus Begriffen oder Lehrsätzen abzuleiten, scheitern muss und erschließt sowohl die historische Entwicklung als auch den gegenwärtigen Stand der völkerrechtlichen Staatsoberhäupterimmunität stattdessen in Anwendung einer induktiven Methode durch die umfassende Aufarbeitung und Analyse der maßgeblichen Staatenpraxis.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *

Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht.

Parastaatliche Verwaltungsträger im Verfassungs- und Völkerrecht. von Schulz,  Andrea
Die Autorin befaßt sich mit der Rechtsstellung des Goethe-Instituts e. V. im Verfassungs- und Völkerrecht. Der Verein steht dabei stellvertretend für privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger schlechthin. Ziel ist die Einordnung als »Staatsorgan« oder »Privater«. Dies wird exemplarisch unter anderem dargestellt an den Fragen der Grundrechtsträgerschaft und der Staatenimmunität. Das Institut ist durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesrepublik verbunden, die auch Vereinsmitglied ist. Der Vertrag überträgt dem Institut die Wahrnehmung von Sprach- und Kulturveranstaltungen für Deutschland, zumeist im Ausland. Damit werden bestimmte staatliche, jedoch nicht hoheitliche Aufgaben formell privatisiert. Ausgehend von einer rechtstatsächlichen Darstellung der Strukturen und Inhalte deutscher auswärtiger Kulturverwaltung seit Ende des 19. Jahrhunderts werden die Einhaltung staatsorganisationsrechtlicher Vorgaben, die Einordnung des Instituts als institutioneller Grundrechtsträger und seine fehlende Grundrechtsbindung entwickelt. Der Grundrechtsschutz gastierender Künstler wird mittels der in Rahmenvertrag und Satzung verankerten Sonderrechte des Bundes durch einen entsprechenden Einwirkungsanspruch der Betroffenen gegen den Staat gewährleistet. Im zweiten Teil der Arbeit beleuchtet Andrea Schulz den Status des Vereins im Völkerrecht und in der Staatenpraxis. Im Anschluß an die systematische Darstellung der Vorrechte und Befreiungen, die dem Goethe-Institut in Kulturabkommen eingeräumt wurden, wird untersucht, ob der Verein nach völkerrechtlichen Übereinkünften, allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts oder nationalem Recht an der Staatenimmunität Deutschlands vor ausländischen Zivilgerichten teilhat. Dies ist in der Regel zu verneinen. Im Ergebnis hat Deutschland durch die bis an die Grenzen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geführte Ausgliederung der auswärtigen Kulturpolitik aus dem Staatsapparat nicht nur kulturelles Potential, sondern auch ein hochwirksames politisches Instrument gewonnen und gleichzeitig der Instrumentalisierung im Sinn einer »Staatskultur« entgegenwirkt.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *

Immunität für Europol-Bedienstete?

Immunität für Europol-Bedienstete? von Kremer,  Bernd
Die insbesondere in Deutschland rechtspolitisch und rechtlich höchst umstrittene Gewährung von Immunität zugunsten der Bediensteten des Europäischen Polizeiamtes (Europol), d.h. die Freistellung der Bediensteten von gerichtlicher Verantwortlichkeit, ist einzigartig. Zentraler Kritikpunkt ist die strafrechtliche Immunität. Ausgehend von den geltenden Aufgaben und Befugnissen Europols hat diese Immunität weitreichende, vielfach unterschätzte rechtliche und tatsächliche Folgen - auch für die BürgerInnen in den EU-Mitgliedstaaten. Die bevorstehende Erweiterung der Aufgaben und Befugnisse Europols verschärft diese Problematik.
Aktualisiert: 2019-12-19
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher zum Thema Immunität (jurist.)

Sie suchen ein Buch über Immunität (jurist.)? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum Thema Immunität (jurist.). Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher zum Thema Immunität (jurist.) im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Immunität (jurist.) einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.

Immunität (jurist.) - Große Auswahl Bücher bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum Thema Immunität (jurist.), die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Unter Immunität (jurist.) und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.