Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-12
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-07
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-06
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
> findR *
Zum Werk
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Behördeninformationen. Dabei wird der frühere Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch den Grundsatz der Transparenz behördlicher Entscheidungsabläufe ersetzt.
Der führende Großkommentar hilft allen Rechtsanwendern, die komplexen materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsfragen des Informationsfreiheitsrechts zu lösen.
Neben einer fundierten und tiefgreifenden Erläuterung des IFG werden zusätzlich auch Informationsansprüche gegen Landes- und Kommunalbehörden nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und den kommunalen Informationsfreiheitssatzungen behandelt.
In der ausführlichen Einführung werden Ansprüche auf Informationszugang nach zahlreichen Fachgesetzen, z.B. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) von Bund und Ländern sowie die Informationszugangsregelungen des europäischen Rechts, z.B. die EG-Transparenzverordnung, erörtert.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes, führendes Standardwerkinnovative Lösungen für schwierige PraxisproblemeBerücksichtigung der Landes-Informationsfreiheitsgesetze, der Umweltinformationsgesetze und des Verbraucherinformationsgesetzes sowie weiterer Informationszugangsrechte aus zahlreichen Fachgesetzen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt neben den Änderungen des IFG seit der Vorauflage (Art. 9 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU und Art. 44 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung) vor allem die zwischenzeitliche umfängliche Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum im gesamten Informationsfreiheitsrecht. Dabei werden nicht nur neuere obergerichtliche Entscheidungen, sondern auch aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte sorgfältig ausgewertet. Beispiele sind Entscheidungen zum Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates (BVerwG, Urteil v. 23.6.2022) und zu Sitzungsprotokollen eines Beirats bei einem Bundesministerium (BVerwG, Urteil v. 5.5.2022) sowie zum Verhältnis von IFG und Urheberrecht (OLG Köln, Urteil v. 12.5.2021) und zum Verhältnis von IFG und Vergabeverordnung (BVerwG, Urteil v. 15.12.2020).
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen, Justiziarinnen und Justiziare in (Medien)unternehmen und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie auch Journalistinnen und Journalisten, Interessenvertretung und engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Aktualisiert: 2023-05-31
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
> findR *
Zum Werk
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Behördeninformationen. Dabei wird der frühere Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch den Grundsatz der Transparenz behördlicher Entscheidungsabläufe ersetzt.
Der führende Großkommentar hilft allen Rechtsanwendern, die komplexen materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsfragen des Informationsfreiheitsrechts zu lösen.
Neben einer fundierten und tiefgreifenden Erläuterung des IFG werden zusätzlich auch Informationsansprüche gegen Landes- und Kommunalbehörden nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und den kommunalen Informationsfreiheitssatzungen behandelt.
In der ausführlichen Einführung werden Ansprüche auf Informationszugang nach zahlreichen Fachgesetzen, z.B. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) von Bund und Ländern sowie die Informationszugangsregelungen des europäischen Rechts, z.B. die EG-Transparenzverordnung, erörtert.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes, führendes Standardwerkinnovative Lösungen für schwierige PraxisproblemeBerücksichtigung der Landes-Informationsfreiheitsgesetze, der Umweltinformationsgesetze und des Verbraucherinformationsgesetzes sowie weiterer Informationszugangsrechte aus zahlreichen Fachgesetzen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt neben den Änderungen des IFG seit der Vorauflage (Art. 9 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU und Art. 44 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung) vor allem die zwischenzeitliche umfängliche Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum im gesamten Informationsfreiheitsrecht. Dabei werden nicht nur neuere obergerichtliche Entscheidungen, sondern auch aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte sorgfältig ausgewertet. Beispiele sind Entscheidungen zum Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates (BVerwG, Urteil v. 23.6.2022) und zu Sitzungsprotokollen eines Beirats bei einem Bundesministerium (BVerwG, Urteil v. 5.5.2022) sowie zum Verhältnis von IFG und Urheberrecht (OLG Köln, Urteil v. 12.5.2021) und zum Verhältnis von IFG und Vergabeverordnung (BVerwG, Urteil v. 15.12.2020).
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen, Justiziarinnen und Justiziare in (Medien)unternehmen und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie auch Journalistinnen und Journalisten, Interessenvertretung und engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Aktualisiert: 2023-05-31
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Zugang zu Behörden-Informationen
In diesem Werk gesammelt finden sich alle Vorschriften, die mit dem Zugang zu Informationen bei Behörden zu tun haben.
Es ist die Ausgestaltung des Grundsatzes der Verwaltungstransparenz, die sich ebenfalls erstreckt auf Private, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Kommentar
Das Loseblattwerk enthält diverse Kommentierungen, wie z.B. zu
- Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
- Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG),
- EG-rechtlichen Vorgaben
- Aarhus-Konvention
- sowie eine Übersichtskommentierung sämtlicher Informationsfreiheitsvorschriften der Bundesländer.
Außerdem erläutert sind:
- EG-VO 1049/2001 über den Zugang zu EG-Dokumenten und
- IFG NRW, IFG SH und
- GeoZG.
Zudem ist einschlägige Rechtsprechung aufgenommen.
Kurz und gut
Das Werk gibt ausführliche Hilfestellung, wie Verwaltungsinformationen erlangt werden können. Es wendet sich an Umweltbehörden in Kommunen, Kreis und Land; Industriebetriebe, Bürgerinitiativen, Verbände; und Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-23
Autor:
Astrid Epiney,
Kristian Fischer,
Jürgen Fluck,
Annette Guckelberger,
Benjamin Lothar Gündling,
Mario Martini,
Stefanie Merenyi,
Conrad Neumann,
Jan Ole Püschel,
Arno Scherzberg,
Svenja Solka,
Claudia Tege,
Andreas Theuer,
Ulrike Tolkmitt,
Jan Ziekow
> findR *
Zugang zu Behörden-Informationen
In diesem Werk gesammelt finden sich alle Vorschriften, die mit dem Zugang zu Informationen bei Behörden zu tun haben.
Es ist die Ausgestaltung des Grundsatzes der Verwaltungstransparenz, die sich ebenfalls erstreckt auf Private, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Kommentar
Das Loseblattwerk enthält diverse Kommentierungen, wie z.B. zu
- Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
- Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG),
- EG-rechtlichen Vorgaben
- Aarhus-Konvention
- sowie eine Übersichtskommentierung sämtlicher Informationsfreiheitsvorschriften der Bundesländer.
Außerdem erläutert sind:
- EG-VO 1049/2001 über den Zugang zu EG-Dokumenten und
- IFG NRW, IFG SH und
- GeoZG.
Zudem ist einschlägige Rechtsprechung aufgenommen.
Kurz und gut
Das Werk gibt ausführliche Hilfestellung, wie Verwaltungsinformationen erlangt werden können. Es wendet sich an Umweltbehörden in Kommunen, Kreis und Land; Industriebetriebe, Bürgerinitiativen, Verbände; und Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-23
Autor:
Astrid Epiney,
Kristian Fischer,
Jürgen Fluck,
Annette Guckelberger,
Benjamin Lothar Gündling,
Mario Martini,
Stefanie Merenyi,
Conrad Neumann,
Jan Ole Püschel,
Arno Scherzberg,
Svenja Solka,
Claudia Tege,
Andreas Theuer,
Ulrike Tolkmitt,
Jan Ziekow
> findR *
Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Behördeninformationen. Dabei wird der frühere Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch den Grundsatz der Transparenz behördlicher Entscheidungsabläufe ersetzt.
Der führende Großkommentar hilft allen Rechtsanwendern, die komplexen materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsfragen des Informationsfreiheitsrechts zu lösen.
Neben einer fundierten und tiefgreifenden Erläuterung des IFG werden zusätzlich auch Informationsansprüche gegen Landes- und Kommunalbehörden nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und den kommunalen Informationsfreiheitssatzungen behandelt.
In der ausführlichen Einführung werden Ansprüche auf Informationszugang nach zahlreichen Fachgesetzen, z.B. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) von Bund und Ländern sowie die Informationszugangsregelungen des europäischen Rechts, z.B. die EG-Transparenzverordnung, erörtert.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes, führendes Standardwerkinnovative Lösungen für schwierige PraxisproblemeBerücksichtigung der Landes-Informationsfreiheitsgesetze, der Umweltinformationsgesetze und des Verbraucherinformationsgesetzes sowie weiterer Informationszugangsrechte aus zahlreichen Fachgesetzen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt neben den Änderungen des IFG seit der Vorauflage (Art. 9 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU und Art. 44 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung) vor allem die zwischenzeitliche umfängliche Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum im gesamten Informationsfreiheitsrecht. Dabei werden nicht nur neuere obergerichtliche Entscheidungen, sondern auch aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte sorgfältig ausgewertet. Beispiele sind Entscheidungen zum Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates (BVerwG, Urteil v. 23.6.2022) und zu Sitzungsprotokollen eines Beirats bei einem Bundesministerium (BVerwG, Urteil v. 5.5.2022) sowie zum Verhältnis von IFG und Urheberrecht (OLG Köln, Urteil v. 12.5.2021) und zum Verhältnis von IFG und Vergabeverordnung (BVerwG, Urteil v. 15.12.2020).
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen, Justiziarinnen und Justiziare in (Medien)unternehmen und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie auch Journalistinnen und Journalisten, Interessenvertretung und engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zugang zu Behörden-Informationen
In diesem Werk gesammelt finden sich alle Vorschriften, die mit dem Zugang zu Informationen bei Behörden zu tun haben.
Es ist die Ausgestaltung des Grundsatzes der Verwaltungstransparenz, die sich ebenfalls erstreckt auf Private, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Kommentar
Das Loseblattwerk enthält diverse Kommentierungen, wie z.B. zu
- Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
- Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG),
- EG-rechtlichen Vorgaben
- Aarhus-Konvention
- sowie eine Übersichtskommentierung sämtlicher Informationsfreiheitsvorschriften der Bundesländer.
Außerdem erläutert sind:
- EG-VO 1049/2001 über den Zugang zu EG-Dokumenten und
- IFG NRW, IFG SH und
- GeoZG.
Zudem ist einschlägige Rechtsprechung aufgenommen.
Kurz und gut
Das Werk gibt ausführliche Hilfestellung, wie Verwaltungsinformationen erlangt werden können. Es wendet sich an Umweltbehörden in Kommunen, Kreis und Land; Industriebetriebe, Bürgerinitiativen, Verbände; und Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-25
Autor:
Astrid Epiney,
Kristian Fischer,
Jürgen Fluck,
Annette Guckelberger,
Benjamin Lothar Gündling,
Mario Martini,
Stefanie Merenyi,
Conrad Neumann,
Jan Ole Püschel,
Arno Scherzberg,
Svenja Solka,
Claudia Tege,
Andreas Theuer,
Ulrike Tolkmitt,
Jan Ziekow
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Zugang zu Behörden-Informationen
In diesem Werk gesammelt finden sich alle Vorschriften, die mit dem Zugang zu Informationen bei Behörden zu tun haben.
Es ist die Ausgestaltung des Grundsatzes der Verwaltungstransparenz, die sich ebenfalls erstreckt auf Private, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Der Kommentar
Das Loseblattwerk enthält diverse Kommentierungen, wie z.B. zu
- Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
- Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG),
- EG-rechtlichen Vorgaben
- Aarhus-Konvention
- sowie eine Übersichtskommentierung sämtlicher Informationsfreiheitsvorschriften der Bundesländer.
Außerdem erläutert sind:
- EG-VO 1049/2001 über den Zugang zu EG-Dokumenten und
- IFG NRW, IFG SH und
- GeoZG.
Zudem ist einschlägige Rechtsprechung aufgenommen.
Kurz und gut
Das Werk gibt ausführliche Hilfestellung, wie Verwaltungsinformationen erlangt werden können. Es wendet sich an Umweltbehörden in Kommunen, Kreis und Land; Industriebetriebe, Bürgerinitiativen, Verbände; und Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-25
Autor:
Astrid Epiney,
Kristian Fischer,
Jürgen Fluck,
Annette Guckelberger,
Benjamin Lothar Gündling,
Mario Martini,
Stefanie Merenyi,
Conrad Neumann,
Jan Ole Püschel,
Arno Scherzberg,
Svenja Solka,
Claudia Tege,
Andreas Theuer,
Ulrike Tolkmitt,
Jan Ziekow
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Zum Werk
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ersetzt den früheren Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch den Grundsatz der Transparenz behördlicher Entscheidungsabläufe.
Der große Kommentar hilft allen Rechtsanwendern, sich in dem komplexen Verfahren, das ein Antrag auf Informationszugang nach sich zieht, zurechtzufinden.
Neben einer fundierten und tiefgreifenden Erläuterung des IFG werden zusätzlich auch Informationsansprüche gegen Landes- und Kommunalbehörden nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder und den kommunalen Informationsfreiheitssatzungen behandelt.
In der ausführlichen Einführung werden Ansprüche auf Informationszugang nach zahlreichen Fachgesetzen, z.B. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) von Bund und Ländern sowie die Informationszugangsregelungen des europäischen Rechts, z.B. die EG-Transparenzverordnung, erörtert.
Vorteile auf einen Blick
- Renommiertes Standardwerk
- innovative Lösungen für schwierige Praxisprobleme
- Berücksichtigung der Landes-Informationsfreiheitsgesetze, der Umweltinformationsgesetze und des Verbraucherinformationsgesetzes sowie weiterer Informationszugangsrechte aus zahlreichen Fachgesetzen
Zur Neuauflage
Die zweite Auflage - jetzt im größeren Format der grauen Reihe - legt einen besonderen Fokus auf die umfassende Auswertung der dynamischen Rechtsprechung und Literatur zum Informationsfreiheitsrecht.
Zahlreiche neue Entscheidungen wurden eingearbeitet, z.B.
- Urteil des BVerwG zum Zugang zu Unterlagen der BaFin während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- Beschluss des BVerwG zu einem Auskunftsanspruch gegen den Westdeutschen Rundfunk
- Urteil des BVerwG zum Auskunftsanspruch der Presse gegen den Bundesnachrichtendienst
- Urteil des BVerwG zu einem Auskunftsanspruch gegen den Bundesrechnungshof
- Die Fülle der Einzelentscheidungen wird dabei in ein schlüssiges dogmatisches Gesamtkonzept eingebettet, das den Lesern die Orientierung in diesem sehr zersplitterten Rechtsgebiet erleichtert.
Die Neuauflage berücksichtigt die letzte Änderung des IFG durch Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Ebenfalls berücksichtigt sind Änderungen der Landesinformationsfreiheitsgesetze und weitere einschlägige gesetzliche Neuregelungen seit der letzten Auflage.
Zum Autor
Friedrich Schoch ist einer der führenden deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechtler. Er hat die Informationsfreiheitsregelungen in Bund und Ländern von Anfang an wissenschaftlich begleitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen, Justiziare in (Medien)unternehmen und Hochschullehrer sowie auch Journalisten, Interessenvertreter und engagierte Bürger.
Aktualisiert: 2020-10-26
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