Die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden sind meist sehr vielfältig. Infolgedessen ergeben sich auch zahlreiche schwierige Rechtsfragen, wenn der Ge 1 schäftsverkehr zwischen Bank und Kunden durch ein Insolvenzverfahren gestört wird. Aufgabe dieser Arbeit ist es, dem Praktiker eine übersichtliche Arbeitsanleitung in die Hand zu geben, in der aufzeigt wird, wie sich die verschiedenen Stadien einer Insolvenz, insbesondere die Zahlungseinstellung, der Konkursantrag, ein Veräußerungsverbot, die Sequestration, die Eröff nung eines Konkurs-oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, der Vergleichsantrag und die Ver gleichseröffnungsowie der Zwangsvergleich auf die Bankgeschäfte auswirken. Dies wird für die Kontoführung, den Zahlungsverkehr, das Kreditgeschäft einschließlich der Kreditsicherheiten, das Akkreditiv- und Dokumentengeschäft und für das Wertpapier- und Devisengeschäft, ge gliedert nach den einzelnen Geschäftsvorfällen, dargestellt. Die einschlägige Rechtsprechung und Literatur sind bis August 1991 eingearbeitet. Der Ein fachheit halber wird in dieser Arbeit nur von der "Bank" gesprochen. Die Ausführungen gelten aber selbstverständlich für alle Kreditinstitute, insbesondere für die Geschäftsbanken, die Ge nossenschaftsbanken, die Privatbanken und die Sparkassen. Um die Handhabung des Buches zu erleichtern, habe ich von der Verweisung auf gleichlautende Ausführungen weitgehend Abstand genommen und sie an den betreffenden Stellen jeweils wiederholt.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden sind meist sehr vielfältig. Infolgedessen ergeben sich auch zahlreiche schwierige Rechtsfragen, wenn der Ge 1 schäftsverkehr zwischen Bank und Kunden durch ein Insolvenzverfahren gestört wird. Aufgabe dieser Arbeit ist es, dem Praktiker eine übersichtliche Arbeitsanleitung in die Hand zu geben, in der aufzeigt wird, wie sich die verschiedenen Stadien einer Insolvenz, insbesondere die Zahlungseinstellung, der Konkursantrag, ein Veräußerungsverbot, die Sequestration, die Eröff nung eines Konkurs-oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, der Vergleichsantrag und die Ver gleichseröffnungsowie der Zwangsvergleich auf die Bankgeschäfte auswirken. Dies wird für die Kontoführung, den Zahlungsverkehr, das Kreditgeschäft einschließlich der Kreditsicherheiten, das Akkreditiv- und Dokumentengeschäft und für das Wertpapier- und Devisengeschäft, ge gliedert nach den einzelnen Geschäftsvorfällen, dargestellt. Die einschlägige Rechtsprechung und Literatur sind bis August 1991 eingearbeitet. Der Ein fachheit halber wird in dieser Arbeit nur von der "Bank" gesprochen. Die Ausführungen gelten aber selbstverständlich für alle Kreditinstitute, insbesondere für die Geschäftsbanken, die Ge nossenschaftsbanken, die Privatbanken und die Sparkassen. Um die Handhabung des Buches zu erleichtern, habe ich von der Verweisung auf gleichlautende Ausführungen weitgehend Abstand genommen und sie an den betreffenden Stellen jeweils wiederholt.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Matondo Cobe zeigt auf, dass die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und ihr Gläubigerschutzsystem ein Fremdkörper im deutschen GmbH-Recht sind. In dem funktionalen Vergleich mit der britischen Private Limited Company zeigt der Verfasser die Stärken und Schwächen der beiden Gläubigerschutzsysteme auf und zieht daraus Rückschlüsse für das Gläubigerschutzsystem der Unternehmergesellschaft.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Dogmatisch fundierte Antworten auf offene Fragestellungen
Rechtsprechung, Lehre und selbst die Gesetzgebung beschäftigen sich seit mehreren Jahrzehnten mit dem Thema "Krise und Insolvenz der stillen Gesellschaft". Die Einführung des Eigenkapitalersatz-Gesetz 2004 (EKEG) sowie die Entscheidung OGH 6 Ob 204/16t trafen zwar wesentliche Klarstellungen, insbesondere hinsichtlich der Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers. Gleichzeitig entstanden dadurch allerdings auch neue Abgrenzungsprobleme und Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Dieses Buch schließt die bestehenden Lücken, indem es sämtliche einschlägige Fragestellungen behandelt und dogmatisch fundierte, in sich konsistente Antworten liefert. Das betrifft etwa die Qualifizierung der stillen Einlage als Fremd- oder Eigenkapital oder als eigenkapitalersetzend sowie die – davon abhängige – Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Insolvenzrechtsreform stellt die Kreditinstitute vor neue Herausforderungen, da sie die Liquidation des Kreditnehmers aus Sicht der Bank erschwert und somit den Druck auf die Kreditgeber erhöht, sich an einer Sanierung zu beteiligen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Dieser Praxisleitfaden zeigt Unternehmer*innen und Geschäftsführungsorganen kompakt und übersichtlich, welche rechtlichen Aspekte im Rahmen der Sanierung eines Unternehmens zu beachten sind. Die 2021 in Kraft getretene Restrukturierungsordnung (ReO) ist berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Max Liebig vergleicht das Reaktivierungsmanagement mit den Möglichkeiten einer klassischen/freien Sanierung. Es wird deutlich, dass es nicht eine optimale Form der Sanierung gibt. Vielmehr müssen verschiedene Krisenursachen, unterschiedliche Konstellationen von Anspruchsgruppen bei den Beteiligten und die zur Verfügung stehenden rechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterschieden werden um zu entscheiden, für welche Unternehmen ein Reaktivierungsmanagement in Frage kommt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Dieser Praxisleitfaden zeigt Unternehmer*innen und Geschäftsführungsorganen kompakt und übersichtlich, welche rechtlichen Aspekte im Rahmen der Sanierung eines Unternehmens zu beachten sind. Die 2021 in Kraft getretene Restrukturierungsordnung (ReO) ist berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Dieser Praxisleitfaden zeigt Unternehmer*innen und Geschäftsführungsorganen kompakt und übersichtlich, welche rechtlichen Aspekte im Rahmen der Sanierung eines Unternehmens zu beachten sind. Die 2021 in Kraft getretene Restrukturierungsordnung (ReO) ist berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Dogmatisch fundierte Antworten auf offene Fragestellungen
Rechtsprechung, Lehre und selbst die Gesetzgebung beschäftigen sich seit mehreren Jahrzehnten mit dem Thema "Krise und Insolvenz der stillen Gesellschaft". Die Einführung des Eigenkapitalersatz-Gesetz 2004 (EKEG) sowie die Entscheidung OGH 6 Ob 204/16t trafen zwar wesentliche Klarstellungen, insbesondere hinsichtlich der Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers. Gleichzeitig entstanden dadurch allerdings auch neue Abgrenzungsprobleme und Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Dieses Buch schließt die bestehenden Lücken, indem es sämtliche einschlägige Fragestellungen behandelt und dogmatisch fundierte, in sich konsistente Antworten liefert. Das betrifft etwa die Qualifizierung der stillen Einlage als Fremd- oder Eigenkapital oder als eigenkapitalersetzend sowie die – davon abhängige – Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Dogmatisch fundierte Antworten auf offene Fragestellungen
Rechtsprechung, Lehre und selbst die Gesetzgebung beschäftigen sich seit mehreren Jahrzehnten mit dem Thema "Krise und Insolvenz der stillen Gesellschaft". Die Einführung des Eigenkapitalersatz-Gesetz 2004 (EKEG) sowie die Entscheidung OGH 6 Ob 204/16t trafen zwar wesentliche Klarstellungen, insbesondere hinsichtlich der Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers. Gleichzeitig entstanden dadurch allerdings auch neue Abgrenzungsprobleme und Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Dieses Buch schließt die bestehenden Lücken, indem es sämtliche einschlägige Fragestellungen behandelt und dogmatisch fundierte, in sich konsistente Antworten liefert. Das betrifft etwa die Qualifizierung der stillen Einlage als Fremd- oder Eigenkapital oder als eigenkapitalersetzend sowie die – davon abhängige – Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Dogmatisch fundierte Antworten auf offene Fragestellungen
Rechtsprechung, Lehre und selbst die Gesetzgebung beschäftigen sich seit mehreren Jahrzehnten mit dem Thema "Krise und Insolvenz der stillen Gesellschaft". Die Einführung des Eigenkapitalersatz-Gesetz 2004 (EKEG) sowie die Entscheidung OGH 6 Ob 204/16t trafen zwar wesentliche Klarstellungen, insbesondere hinsichtlich der Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers. Gleichzeitig entstanden dadurch allerdings auch neue Abgrenzungsprobleme und Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Dieses Buch schließt die bestehenden Lücken, indem es sämtliche einschlägige Fragestellungen behandelt und dogmatisch fundierte, in sich konsistente Antworten liefert. Das betrifft etwa die Qualifizierung der stillen Einlage als Fremd- oder Eigenkapital oder als eigenkapitalersetzend sowie die – davon abhängige – Behandlung des stillen Gesellschafters in der Insolvenz des Inhabers.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Insolvenzen sind Leistungsstörungen. Sie sollten von den potentiell Betroffenen entweder verhindert oder - wenn sie einmal eingetreten sind - auf effiziente Weise behoben werden. Das Insolvenzrecht kann als erstaunlich nützliches Instrument zur Realisierung beider Zielvorstellungen angesehen werden, wenn es zielkonform konstruiert ist und von den Beteiligten zieladäquat eingesetzt wird. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Analyse der gesetzlich normierten Struktur des geltenden Insolvenzrechts und insbesondere der vielen Reformvorschläge, die zum Umfeld dieses Problemkreises vorgetragen worden sind. Hierzu zählen insbesondere auch die durch den Ersten Bericht der Kommission für Insolvenzrecht (1985) vorgeschlagenen Regelungen. Gefragt wird, warum die Struktur der Regelungen, die wir vorfinden, so und nicht anders aussieht und wie Regelungen, die bestimmte, als sinnvoll erkannte, ökonomisch motivierte Zwecke (Funktionen) erfüllen sollen, aussehen könnten. In diesen gedanklichen Rahmen lassen sich Reformvorschläge problemlos einordnen. Die Zuordnung ökonomisch motivierter Zwecke (Funktionen) zu insolvenzrechtlichen Regelungssystemen, die sich m. E. gut belegen läßt, soll und kann nicht bedeuten, daß eine Dominanz ökonomischer Denkkategorien über juristische behauptet wird. Solche Machtan sprüche liegen mir völlig fern. Im Gegenteil: Ich habe während der sechsjährigen Arbeit an diesem Projekt von Juristen und von der juristischen Denkweise viel gelernt: Juristen haben ein feines Gespür für die Relevanz von Details und auf den ersten Blick verborgene Probleme, über die ökonomische Ansätze gelegentlich etwas voreilig hinwegsehen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Insolvenzen sind Leistungsstörungen. Sie sollten von den potentiell Betroffenen entweder verhindert oder - wenn sie einmal eingetreten sind - auf effiziente Weise behoben werden. Das Insolvenzrecht kann als erstaunlich nützliches Instrument zur Realisierung beider Zielvorstellungen angesehen werden, wenn es zielkonform konstruiert ist und von den Beteiligten zieladäquat eingesetzt wird. Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Analyse der gesetzlich normierten Struktur des geltenden Insolvenzrechts und insbesondere der vielen Reformvorschläge, die zum Umfeld dieses Problemkreises vorgetragen worden sind. Hierzu zählen insbesondere auch die durch den Ersten Bericht der Kommission für Insolvenzrecht (1985) vorgeschlagenen Regelungen. Gefragt wird, warum die Struktur der Regelungen, die wir vorfinden, so und nicht anders aussieht und wie Regelungen, die bestimmte, als sinnvoll erkannte, ökonomisch motivierte Zwecke (Funktionen) erfüllen sollen, aussehen könnten. In diesen gedanklichen Rahmen lassen sich Reformvorschläge problemlos einordnen. Die Zuordnung ökonomisch motivierter Zwecke (Funktionen) zu insolvenzrechtlichen Regelungssystemen, die sich m. E. gut belegen läßt, soll und kann nicht bedeuten, daß eine Dominanz ökonomischer Denkkategorien über juristische behauptet wird. Solche Machtan sprüche liegen mir völlig fern. Im Gegenteil: Ich habe während der sechsjährigen Arbeit an diesem Projekt von Juristen und von der juristischen Denkweise viel gelernt: Juristen haben ein feines Gespür für die Relevanz von Details und auf den ersten Blick verborgene Probleme, über die ökonomische Ansätze gelegentlich etwas voreilig hinwegsehen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Werden aussonderbare Gegenstände nach Insolvenzeröffnung veräußert, regelt § 44 Abs 2 IO, dass der ursprünglich Aussonderungsberechtigte den Erlös "ersatzaussondern" kann.
Die Monografie behandelt theoretische Fragen - wie den historischen Ursprung der Regelung oder deren Einfluss auf das Verhältnis von Zivil- und Insolvenzrecht - als auch praxisrelevante Themen, etwa wer in den Genuss der Ersatzaussonderung kommen kann, oder wie mit Überweisungen auf Bankkonten umzugehen ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Werden aussonderbare Gegenstände nach Insolvenzeröffnung veräußert, regelt § 44 Abs 2 IO, dass der ursprünglich Aussonderungsberechtigte den Erlös "ersatzaussondern" kann.
Die Monografie behandelt theoretische Fragen - wie den historischen Ursprung der Regelung oder deren Einfluss auf das Verhältnis von Zivil- und Insolvenzrecht - als auch praxisrelevante Themen, etwa wer in den Genuss der Ersatzaussonderung kommen kann, oder wie mit Überweisungen auf Bankkonten umzugehen ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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