Moderne westliche Demokratien sehen sich durch Prozesse der Pluralisierung, Säkularisierung und Globalisierung zunehmenden Integrationsherausforderungen ausgesetzt. Innerhalb der aktuellen Demokratietheorie besteht weitreichender Konsens darüber, daß vor diesem Problemhintergrund die Verfassung und die Institution der Verfassungsrechtsprechung erfolgversprechende Instrumente für die politische und soziale Integration moderner Gesellschaften sind. Der Konsens hinsichtlich des Instruments der Integration verstellt jedoch den Blick auf die sehr unterschiedlichen Vorstellungen davon, wie Verfassungen zur Integration beitragen.
Der Autor verfolgt ein doppeltes Anliegen: Einerseits wird eine kritische Bestandsaufnahme des zeitgenössischen demokratietheoretischen Diskurses zur Frage der Integration moderner Gesellschaften qua Verfassung durchgeführt. Andererseits wird auf Basis dieser Bestandsaufnahme eine erste Skizze einer Theorie der Integration qua Verfassung vorgelegt.
In einem ersten Schritt wird ein Konzept von Integration entwickelt, von dem angenommen wird, daß es den Integrationsherausforderungen moderner diversifizierter westlicher Demokratie angemessen ist. Im zweiten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme von Konzeptionen der Integration durch Verfassung innerhalb der zeitgenössischen politischen Theorie. Hierbei werden vier Modi der Integration (qua Werte, qua Diskurs, qua Neutralität sowie qua Social Capital) identifiziert. Abschließend wird eine erste Skizze einer Theorie vorgelegt, die vom politischen Liberalismus die Vorstellung einer ethisch neutralen Verfassung übernimmt und sie mit dem demokratisch-partizipatorischen Anliegen der deliberativen Demokratietheorie verbindet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Vertrag von Maastricht ist - im Lichte der ursprünglich artikulierten Zielvorstellungen - als Torso zu betrachten: Während die Schaffung einer Europäischen Währungsunion (EWU) in vollem Umfang vereinbart wurde, blieben die Bemühungen um substantielle Fortschritte auf dem Wege zu einer Politischen Union Europas in rudimentären Ansätzen stecken. Als (schwacher) Trost blieb Befürwortern einer weitergehenden politischen Integration lediglich die »Zusage« des EU-Vertrags, daß im Jahre 1996 eine Regierungskonferenz zur Revision der Bestimmungen über die Politische Union einberufen wird.
Dieses Ereignis - meist nur kurz als »Maastricht II« bezeichnet - nahm der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Vereins für Socialpolitik zum Anlaß, sich im Rahmen seiner Sitzung im April 1996 in Fribourg (Schweiz) mit Problemen und Perspektiven einer Weiterentwicklung der Integration Europas zu beschäftigen. Im Gegensatz zur Regierungskonferenz widmete sich der Ausschuß allerdings nicht nur Fragen einer möglichen Fortentwicklung der Politischen Union, sondern auch, ja in besonderem Maße, den Erfolgsaussichten der geplanten Europäischen Währungsunion. Entsprechend wird in diesem Tagungsband ein breites Spektrum von Fragen thematisiert. Es reicht von einem umfassenden Problemaufriß über eine differenzierte Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der EWU bis hin zu einer Prognose der von der Regierungskonferenz zu erwartenden Änderungen der institutionellen Infrastruktur der EU. In ihrer Gesamtheit verdeutlichen diese acht Beiträge nicht nur, wie weit die EU heute noch von einer Politischen Union entfernt ist, die diesen Namen verdient; sie bemühen sich auch um Antworten auf die Frage, welche Wege sich als (nicht) zielführend erweisen dürften.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Moderne westliche Demokratien sehen sich durch Prozesse der Pluralisierung, Säkularisierung und Globalisierung zunehmenden Integrationsherausforderungen ausgesetzt. Innerhalb der aktuellen Demokratietheorie besteht weitreichender Konsens darüber, daß vor diesem Problemhintergrund die Verfassung und die Institution der Verfassungsrechtsprechung erfolgversprechende Instrumente für die politische und soziale Integration moderner Gesellschaften sind. Der Konsens hinsichtlich des Instruments der Integration verstellt jedoch den Blick auf die sehr unterschiedlichen Vorstellungen davon, wie Verfassungen zur Integration beitragen.
Der Autor verfolgt ein doppeltes Anliegen: Einerseits wird eine kritische Bestandsaufnahme des zeitgenössischen demokratietheoretischen Diskurses zur Frage der Integration moderner Gesellschaften qua Verfassung durchgeführt. Andererseits wird auf Basis dieser Bestandsaufnahme eine erste Skizze einer Theorie der Integration qua Verfassung vorgelegt.
In einem ersten Schritt wird ein Konzept von Integration entwickelt, von dem angenommen wird, daß es den Integrationsherausforderungen moderner diversifizierter westlicher Demokratie angemessen ist. Im zweiten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme von Konzeptionen der Integration durch Verfassung innerhalb der zeitgenössischen politischen Theorie. Hierbei werden vier Modi der Integration (qua Werte, qua Diskurs, qua Neutralität sowie qua Social Capital) identifiziert. Abschließend wird eine erste Skizze einer Theorie vorgelegt, die vom politischen Liberalismus die Vorstellung einer ethisch neutralen Verfassung übernimmt und sie mit dem demokratisch-partizipatorischen Anliegen der deliberativen Demokratietheorie verbindet.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Moderne westliche Demokratien sehen sich durch Prozesse der Pluralisierung, Säkularisierung und Globalisierung zunehmenden Integrationsherausforderungen ausgesetzt. Innerhalb der aktuellen Demokratietheorie besteht weitreichender Konsens darüber, daß vor diesem Problemhintergrund die Verfassung und die Institution der Verfassungsrechtsprechung erfolgversprechende Instrumente für die politische und soziale Integration moderner Gesellschaften sind. Der Konsens hinsichtlich des Instruments der Integration verstellt jedoch den Blick auf die sehr unterschiedlichen Vorstellungen davon, wie Verfassungen zur Integration beitragen.
Der Autor verfolgt ein doppeltes Anliegen: Einerseits wird eine kritische Bestandsaufnahme des zeitgenössischen demokratietheoretischen Diskurses zur Frage der Integration moderner Gesellschaften qua Verfassung durchgeführt. Andererseits wird auf Basis dieser Bestandsaufnahme eine erste Skizze einer Theorie der Integration qua Verfassung vorgelegt.
In einem ersten Schritt wird ein Konzept von Integration entwickelt, von dem angenommen wird, daß es den Integrationsherausforderungen moderner diversifizierter westlicher Demokratie angemessen ist. Im zweiten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme von Konzeptionen der Integration durch Verfassung innerhalb der zeitgenössischen politischen Theorie. Hierbei werden vier Modi der Integration (qua Werte, qua Diskurs, qua Neutralität sowie qua Social Capital) identifiziert. Abschließend wird eine erste Skizze einer Theorie vorgelegt, die vom politischen Liberalismus die Vorstellung einer ethisch neutralen Verfassung übernimmt und sie mit dem demokratisch-partizipatorischen Anliegen der deliberativen Demokratietheorie verbindet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Vertrag von Maastricht ist - im Lichte der ursprünglich artikulierten Zielvorstellungen - als Torso zu betrachten: Während die Schaffung einer Europäischen Währungsunion (EWU) in vollem Umfang vereinbart wurde, blieben die Bemühungen um substantielle Fortschritte auf dem Wege zu einer Politischen Union Europas in rudimentären Ansätzen stecken. Als (schwacher) Trost blieb Befürwortern einer weitergehenden politischen Integration lediglich die »Zusage« des EU-Vertrags, daß im Jahre 1996 eine Regierungskonferenz zur Revision der Bestimmungen über die Politische Union einberufen wird.
Dieses Ereignis - meist nur kurz als »Maastricht II« bezeichnet - nahm der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Vereins für Socialpolitik zum Anlaß, sich im Rahmen seiner Sitzung im April 1996 in Fribourg (Schweiz) mit Problemen und Perspektiven einer Weiterentwicklung der Integration Europas zu beschäftigen. Im Gegensatz zur Regierungskonferenz widmete sich der Ausschuß allerdings nicht nur Fragen einer möglichen Fortentwicklung der Politischen Union, sondern auch, ja in besonderem Maße, den Erfolgsaussichten der geplanten Europäischen Währungsunion. Entsprechend wird in diesem Tagungsband ein breites Spektrum von Fragen thematisiert. Es reicht von einem umfassenden Problemaufriß über eine differenzierte Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der EWU bis hin zu einer Prognose der von der Regierungskonferenz zu erwartenden Änderungen der institutionellen Infrastruktur der EU. In ihrer Gesamtheit verdeutlichen diese acht Beiträge nicht nur, wie weit die EU heute noch von einer Politischen Union entfernt ist, die diesen Namen verdient; sie bemühen sich auch um Antworten auf die Frage, welche Wege sich als (nicht) zielführend erweisen dürften.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Vertrag von Maastricht ist - im Lichte der ursprünglich artikulierten Zielvorstellungen - als Torso zu betrachten: Während die Schaffung einer Europäischen Währungsunion (EWU) in vollem Umfang vereinbart wurde, blieben die Bemühungen um substantielle Fortschritte auf dem Wege zu einer Politischen Union Europas in rudimentären Ansätzen stecken. Als (schwacher) Trost blieb Befürwortern einer weitergehenden politischen Integration lediglich die »Zusage« des EU-Vertrags, daß im Jahre 1996 eine Regierungskonferenz zur Revision der Bestimmungen über die Politische Union einberufen wird.
Dieses Ereignis - meist nur kurz als »Maastricht II« bezeichnet - nahm der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Vereins für Socialpolitik zum Anlaß, sich im Rahmen seiner Sitzung im April 1996 in Fribourg (Schweiz) mit Problemen und Perspektiven einer Weiterentwicklung der Integration Europas zu beschäftigen. Im Gegensatz zur Regierungskonferenz widmete sich der Ausschuß allerdings nicht nur Fragen einer möglichen Fortentwicklung der Politischen Union, sondern auch, ja in besonderem Maße, den Erfolgsaussichten der geplanten Europäischen Währungsunion. Entsprechend wird in diesem Tagungsband ein breites Spektrum von Fragen thematisiert. Es reicht von einem umfassenden Problemaufriß über eine differenzierte Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der EWU bis hin zu einer Prognose der von der Regierungskonferenz zu erwartenden Änderungen der institutionellen Infrastruktur der EU. In ihrer Gesamtheit verdeutlichen diese acht Beiträge nicht nur, wie weit die EU heute noch von einer Politischen Union entfernt ist, die diesen Namen verdient; sie bemühen sich auch um Antworten auf die Frage, welche Wege sich als (nicht) zielführend erweisen dürften.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Am 1. Januar 2017 ist das Bayerische Integrationsgesetz in Kraft getreten. Das politisch umstrittene Gesetz soll die Integration von Migrantinnen und Migranten fördern und zugleich verpflichtend vorgeben. Diese Ziele sind in die Vorgabe einer „Leitkultur“ eingebettet. Die Studie zeigt auf, dass zentrale Bestimmungen des Gesetzes den bundesstaatlichen, rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Anforderungen nicht gerecht werden.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Der Vertrag von Maastricht ist - im Lichte der ursprünglich artikulierten Zielvorstellungen - als Torso zu betrachten: Während die Schaffung einer Europäischen Währungsunion (EWU) in vollem Umfang vereinbart wurde, blieben die Bemühungen um substantielle Fortschritte auf dem Wege zu einer Politischen Union Europas in rudimentären Ansätzen stecken. Als (schwacher) Trost blieb Befürwortern einer weitergehenden politischen Integration lediglich die »Zusage« des EU-Vertrags, daß im Jahre 1996 eine Regierungskonferenz zur Revision der Bestimmungen über die Politische Union einberufen wird.
Dieses Ereignis - meist nur kurz als »Maastricht II« bezeichnet - nahm der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Vereins für Socialpolitik zum Anlaß, sich im Rahmen seiner Sitzung im April 1996 in Fribourg (Schweiz) mit Problemen und Perspektiven einer Weiterentwicklung der Integration Europas zu beschäftigen. Im Gegensatz zur Regierungskonferenz widmete sich der Ausschuß allerdings nicht nur Fragen einer möglichen Fortentwicklung der Politischen Union, sondern auch, ja in besonderem Maße, den Erfolgsaussichten der geplanten Europäischen Währungsunion. Entsprechend wird in diesem Tagungsband ein breites Spektrum von Fragen thematisiert. Es reicht von einem umfassenden Problemaufriß über eine differenzierte Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der EWU bis hin zu einer Prognose der von der Regierungskonferenz zu erwartenden Änderungen der institutionellen Infrastruktur der EU. In ihrer Gesamtheit verdeutlichen diese acht Beiträge nicht nur, wie weit die EU heute noch von einer Politischen Union entfernt ist, die diesen Namen verdient; sie bemühen sich auch um Antworten auf die Frage, welche Wege sich als (nicht) zielführend erweisen dürften.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Moderne westliche Demokratien sehen sich durch Prozesse der Pluralisierung, Säkularisierung und Globalisierung zunehmenden Integrationsherausforderungen ausgesetzt. Innerhalb der aktuellen Demokratietheorie besteht weitreichender Konsens darüber, daß vor diesem Problemhintergrund die Verfassung und die Institution der Verfassungsrechtsprechung erfolgversprechende Instrumente für die politische und soziale Integration moderner Gesellschaften sind. Der Konsens hinsichtlich des Instruments der Integration verstellt jedoch den Blick auf die sehr unterschiedlichen Vorstellungen davon, wie Verfassungen zur Integration beitragen.
Der Autor verfolgt ein doppeltes Anliegen: Einerseits wird eine kritische Bestandsaufnahme des zeitgenössischen demokratietheoretischen Diskurses zur Frage der Integration moderner Gesellschaften qua Verfassung durchgeführt. Andererseits wird auf Basis dieser Bestandsaufnahme eine erste Skizze einer Theorie der Integration qua Verfassung vorgelegt.
In einem ersten Schritt wird ein Konzept von Integration entwickelt, von dem angenommen wird, daß es den Integrationsherausforderungen moderner diversifizierter westlicher Demokratie angemessen ist. Im zweiten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme von Konzeptionen der Integration durch Verfassung innerhalb der zeitgenössischen politischen Theorie. Hierbei werden vier Modi der Integration (qua Werte, qua Diskurs, qua Neutralität sowie qua Social Capital) identifiziert. Abschließend wird eine erste Skizze einer Theorie vorgelegt, die vom politischen Liberalismus die Vorstellung einer ethisch neutralen Verfassung übernimmt und sie mit dem demokratisch-partizipatorischen Anliegen der deliberativen Demokratietheorie verbindet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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