Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachlassfälle mit Auslandsbezug gehören heutzutage zum Tagesgeschäft. Solche Konstellationen sind jedoch äußerst unbeliebt, da kompliziert und haftungsträchtig. Hier helfen Frank/Döbereiner ab: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge u.v.m. Zudem ein neues Kapitel zum Europäischen Nachlasszeugnis.
Und sonst? Wichtige Streitfragen im Zuge der EuErbVO sind geklärt: Behandlung von Vindikationslegaten, Qualifikation des § 1371 BGB, Einordnung gemeinschaftlicher Testamente. Grundlegende Entscheidungen wie "Mahnkopf" oder "Kubicka" sowie zahlreiche Urteile zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts in verschiedenen Konstellationen.
Zu finden ist alles praxisnah aufbereitet im neuen Frank/Döbereiner. Für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
„… dringend zur Anschaffung empfohlen …" (RA Christoph Sandkühler, KammerReport Hamm 3/2015, 54, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nachlassfälle mit Auslandsbezug gehören heutzutage zum Tagesgeschäft. Solche Konstellationen sind jedoch äußerst unbeliebt, da kompliziert und haftungsträchtig. Hier helfen Frank/Döbereiner ab: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge u.v.m. Zudem ein neues Kapitel zum Europäischen Nachlasszeugnis.
Und sonst? Wichtige Streitfragen im Zuge der EuErbVO sind geklärt: Behandlung von Vindikationslegaten, Qualifikation des § 1371 BGB, Einordnung gemeinschaftlicher Testamente. Grundlegende Entscheidungen wie "Mahnkopf" oder "Kubicka" sowie zahlreiche Urteile zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts in verschiedenen Konstellationen.
Zu finden ist alles praxisnah aufbereitet im neuen Frank/Döbereiner. Für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.
„… dringend zur Anschaffung empfohlen …" (RA Christoph Sandkühler, KammerReport Hamm 3/2015, 54, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Die 3. Auflage weist einen sicheren Weg zu den Grundpfeilern des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG). Das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk behandelt auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften:
• die unter Geltung der EuErbVO weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie
• die „Restvorschriften“ des EGBGB
• die DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert.
• NEU: Der umfangreiche Länderteil bringt konzentrierte Darstellungen zum Erbrecht in allen an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden EU- und Nicht-EU-Ländern sowie einer Vielzahl weiterer Länder
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3. Auflage weist einen sicheren Weg zu den Grundpfeilern des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG). Das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk behandelt auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften:
• die unter Geltung der EuErbVO weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie
• die „Restvorschriften“ des EGBGB
• die DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert.
• NEU: Der umfangreiche Länderteil bringt konzentrierte Darstellungen zum Erbrecht in allen an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden EU- und Nicht-EU-Ländern sowie einer Vielzahl weiterer Länder
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 3. Auflage weist einen sicheren Weg zu den Grundpfeilern des Internationalen Erbrechts – die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie das sie flankierende Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG). Das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk behandelt auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften:
• die unter Geltung der EuErbVO weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie
• die „Restvorschriften“ des EGBGB
• die DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert.
• NEU: Der umfangreiche Länderteil bringt konzentrierte Darstellungen zum Erbrecht in allen an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden EU- und Nicht-EU-Ländern sowie einer Vielzahl weiterer Länder
Aktualisiert: 2023-06-30
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Diese Arbeit soll Probleme im Erbfall untersuchen, die sich bei Berührungen mit der Schweiz als einem Staat ergeben, bei dem Abweichungen im Sachrecht sowie Konflikte hinsichtlich des internationalen Privatrechts auf den ersten Blick nicht erwartet werden. Zunächst soll auf materiellrechtlicher Ebene das deutsche Erbrecht mit der in der Schweiz geltenden Rechtslage verglichen werden; ebenso ist hinsichtlich der Grundzüge des Ehegüterrechts zu verfahren, welches insbesondere für die Feststellung des Nachlasses von Bedeutung ist. Auf kollisionsrechtlicher Ebene sollen sodann internationale Zuständigkeit in Nachlasssachen, anwendbares Sachrecht sowie Arten und Bedeutung erbrechtlicher Zeugnisse aus der Sicht der beiden Staaten herausgearbeitet werden. Ziel ist schließlich die Erkenntnis, welche rechtlichen Konflikte sich im deutsch-schweizerischen Erbfall hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und des Nachlassverfahrens ergeben können und welche Möglichkeiten sich zur Vermeidung dieser Konflikte anbieten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit soll Probleme im Erbfall untersuchen, die sich bei Berührungen mit der Schweiz als einem Staat ergeben, bei dem Abweichungen im Sachrecht sowie Konflikte hinsichtlich des internationalen Privatrechts auf den ersten Blick nicht erwartet werden. Zunächst soll auf materiellrechtlicher Ebene das deutsche Erbrecht mit der in der Schweiz geltenden Rechtslage verglichen werden; ebenso ist hinsichtlich der Grundzüge des Ehegüterrechts zu verfahren, welches insbesondere für die Feststellung des Nachlasses von Bedeutung ist. Auf kollisionsrechtlicher Ebene sollen sodann internationale Zuständigkeit in Nachlasssachen, anwendbares Sachrecht sowie Arten und Bedeutung erbrechtlicher Zeugnisse aus der Sicht der beiden Staaten herausgearbeitet werden. Ziel ist schließlich die Erkenntnis, welche rechtlichen Konflikte sich im deutsch-schweizerischen Erbfall hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und des Nachlassverfahrens ergeben können und welche Möglichkeiten sich zur Vermeidung dieser Konflikte anbieten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit soll Probleme im Erbfall untersuchen, die sich bei Berührungen mit der Schweiz als einem Staat ergeben, bei dem Abweichungen im Sachrecht sowie Konflikte hinsichtlich des internationalen Privatrechts auf den ersten Blick nicht erwartet werden. Zunächst soll auf materiellrechtlicher Ebene das deutsche Erbrecht mit der in der Schweiz geltenden Rechtslage verglichen werden; ebenso ist hinsichtlich der Grundzüge des Ehegüterrechts zu verfahren, welches insbesondere für die Feststellung des Nachlasses von Bedeutung ist. Auf kollisionsrechtlicher Ebene sollen sodann internationale Zuständigkeit in Nachlasssachen, anwendbares Sachrecht sowie Arten und Bedeutung erbrechtlicher Zeugnisse aus der Sicht der beiden Staaten herausgearbeitet werden. Ziel ist schließlich die Erkenntnis, welche rechtlichen Konflikte sich im deutsch-schweizerischen Erbfall hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und des Nachlassverfahrens ergeben können und welche Möglichkeiten sich zur Vermeidung dieser Konflikte anbieten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zur Ergänzungslieferung
Mit der vorliegenden Lieferung erfolgt eine geringfügige Aktualisierung des Länderteils Argentinien und eine grundlegende des Länderteils Bolivien.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtswissenschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Nachlassgerichte, Notariate, Auslandsvertretungen.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Zur Ergänzungslieferung
Mit der vorliegenden Lieferung erfolgt eine geringfügige Aktualisierung des Länderteils Argentinien und eine grundlegende des Länderteils Bolivien.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtswissenschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Nachlassgerichte, Notariate, Auslandsvertretungen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zur Ergänzungslieferung
Mit der vorliegenden Lieferung erfolgt eine geringfügige Aktualisierung des Länderteils Argentinien und eine grundlegende des Länderteils Bolivien.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtswissenschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Nachlassgerichte, Notariate, Auslandsvertretungen.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Aktualisiert: 2023-05-24
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