Gegenstand des Kommentars sind die zentralen europarechtlichen Vorschriften zum Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Art. 56 bis 60 EGV bilden die Magna Charta des europäischen Rechts zum Kapital- und Zahlungsverkehr und beeinflussen das mitgliedstaatliche Recht in seiner gesamten Breite. Die Geldwäscherichtlinie hat die Verpflichtung von Banken, Lebensversicherungsunternehmen und seit kurzem auch von Anwälten, Steuerberatern und anderen Personen zur Verhinderung der Geldwäsche zum Gegenstand. Dazu zählt die Pflicht zur Identifizierung von Kunden und zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Die Überweisungsrichtlinie zielt auf höhere Transparenz und Transaktionsgeschwindigkeit bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geldzahlungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Gegenstand des Kommentars sind die zentralen europarechtlichen Vorschriften zum Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Art. 56 bis 60 EGV bilden die Magna Charta des europäischen Rechts zum Kapital- und Zahlungsverkehr und beeinflussen das mitgliedstaatliche Recht in seiner gesamten Breite. Die Geldwäscherichtlinie hat die Verpflichtung von Banken, Lebensversicherungsunternehmen und seit kurzem auch von Anwälten, Steuerberatern und anderen Personen zur Verhinderung der Geldwäsche zum Gegenstand. Dazu zählt die Pflicht zur Identifizierung von Kunden und zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Die Überweisungsrichtlinie zielt auf höhere Transparenz und Transaktionsgeschwindigkeit bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geldzahlungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Gegenstand des Kommentars sind die zentralen europarechtlichen Vorschriften zum Kapital- und Zahlungsverkehr. Die Art. 56 bis 60 EGV bilden die Magna Charta des europäischen Rechts zum Kapital- und Zahlungsverkehr und beeinflussen das mitgliedstaatliche Recht in seiner gesamten Breite. Die Geldwäscherichtlinie hat die Verpflichtung von Banken, Lebensversicherungsunternehmen und seit kurzem auch von Anwälten, Steuerberatern und anderen Personen zur Verhinderung der Geldwäsche zum Gegenstand. Dazu zählt die Pflicht zur Identifizierung von Kunden und zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Die Überweisungsrichtlinie zielt auf höhere Transparenz und Transaktionsgeschwindigkeit bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geldzahlungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Vier Jahrhunderte Verdener Stiftsgeschichte aus erster Hand.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Vier Jahrhunderte Verdener Stiftsgeschichte aus erster Hand.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden.
Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast.
Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive.
Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate.
Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell.
Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht.
Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Daniela Angelini,
Carsten Bödecker,
Pia Dorfmüller,
Kasper Dziurdz,
Hardy Fischer,
Lukas Franke,
Ronald Gebhardt,
Stefanie Geringer,
Alain Goebel,
Dietmar Gosch,
Siegfried Grotherr,
Tobias Hagemann,
Sven Helm,
Sven Hentschel,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
Christian Kahlenberg,
Sabine Kirchmayr-Schliesselberger,
Cornelia Kraft,
Gerhard Kraft,
Heinz-Klaus Kroppen,
Katharina Kubik,
Stella Langner,
Christopher Marchgraber,
Ruben Martini,
Ingo Oellerich,
Stephan Rasch,
Lars Rehfeld,
Thomas Rolf,
Roman Seer,
Bettina Spilker,
Wendelin Staats,
Guido Staccioli,
Michael Stoeber,
Julia Tumpel,
Matthias Valta
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden.
Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast.
Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive.
Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate.
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Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht.
Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Daniela Angelini,
Carsten Bödecker,
Pia Dorfmüller,
Kasper Dziurdz,
Hardy Fischer,
Lukas Franke,
Ronald Gebhardt,
Stefanie Geringer,
Alain Goebel,
Dietmar Gosch,
Siegfried Grotherr,
Tobias Hagemann,
Sven Helm,
Sven Hentschel,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
Christian Kahlenberg,
Sabine Kirchmayr-Schliesselberger,
Cornelia Kraft,
Gerhard Kraft,
Heinz-Klaus Kroppen,
Katharina Kubik,
Stella Langner,
Christopher Marchgraber,
Ruben Martini,
Ingo Oellerich,
Stephan Rasch,
Lars Rehfeld,
Thomas Rolf,
Roman Seer,
Bettina Spilker,
Wendelin Staats,
Guido Staccioli,
Michael Stoeber,
Julia Tumpel,
Matthias Valta
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
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Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
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Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
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Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Daniela Angelini,
Carsten Bödecker,
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Kasper Dziurdz,
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Lukas Franke,
Ronald Gebhardt,
Stefanie Geringer,
Alain Goebel,
Dietmar Gosch,
Siegfried Grotherr,
Tobias Hagemann,
Sven Helm,
Sven Hentschel,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
Christian Kahlenberg,
Sabine Kirchmayr-Schliesselberger,
Cornelia Kraft,
Gerhard Kraft,
Heinz-Klaus Kroppen,
Katharina Kubik,
Stella Langner,
Christopher Marchgraber,
Ruben Martini,
Ingo Oellerich,
Stephan Rasch,
Lars Rehfeld,
Thomas Rolf,
Roman Seer,
Bettina Spilker,
Wendelin Staats,
Guido Staccioli,
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
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Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast.
Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
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Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
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Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
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Gerhard Kraft,
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Stephan Rasch,
Lars Rehfeld,
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Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Pia Dorfmüller,
Hardy Fischer,
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Siegfried Grotherr,
Tobias Hagemann,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
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Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
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Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
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Aktualisiert: 2023-06-19
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden.
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Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe.
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Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Pia Dorfmüller,
Hardy Fischer,
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Tobias Hagemann,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
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Roman Seer
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Gegenstand der Dissertation von Johannes C. W. Müller ist die Untersuchung der Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union in ihrer juristischen und ökonomischen Dimension. In der Wirtschaftsordnung der EU nimmt die Kapitalverkehrsfreiheit eine zentrale Stellung ein. Sie erlangt Bedeutung als selbständige Grundfreiheit, als Grundlage der Gemeinschaft und in ihren Auswirkungen auf nationales und internationales Recht. Nach Art. 56 EGV haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, jegliche Beschränkung des Kapitalverkehrs zu unterlassen.
Im Mittelpunkt der Abhandlung stehen die ökonomische und vertragssystematische Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit für die Europäische Union, die Darstellung und Analyse der vertraglichen Umsetzung, die weitere Finanzintegration und die Wirkung der Kapitalverkehrsfreiheit auf Gesetzgebung und Staatlichkeit der Mitgliedstaaten.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2000 der Bayerischen Landesbank.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Roman Pietsch zeigt in der vorliegenden Untersuchung, welche Bestimmungen des Umwandlungssteuergesetzes die Rechte deutscher Unternehmen auf freie Niederlassung und freien Kapitalverkehr in der EU verletzen.
Im ersten Teil werden systematisch die einzelnen Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen ermittelt, die Inländer an grenzüberschreitenden Einbringungen, Verschmelzungen und Spaltungen hindern. Im zweiten Teil legt der Autor dar, wie die Beeinträchtigungen der Niederlassungs- oder der Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrages durch das Umwandlungssteuergesetz in diskriminierende und beschränkende Maßnahmen unterteilt sowie mit unterschiedlichen Maßstäben gerechtfertigt werden können. Im dritten Teil qualifiziert Roman Pietsch die einzelnen Behinderungen bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen als diskriminierend oder beschränkend und prüft die Rechtfertigung der Eingriffe in die Grundfreiheiten.
Von den diskriminierenden Vorschriften ist allein § 26 Abs. 2 S. 1 UmwStG gerechtfertigt; hingegen bestehen die untersuchten, auf die Niederlassungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit der Inländer beschränkend wirkenden Eingriffe durch das Umwandlungssteuergesetz zu Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden.
Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast.
Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe.
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Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-12
Autor:
Pia Dorfmüller,
Hardy Fischer,
Dietmar Gosch,
Siegfried Grotherr,
Tobias Hagemann,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
Christian Kahlenberg,
Cornelia Kraft,
Gerhard Kraft,
Heinz-Klaus Kroppen,
Ruben Martini,
Ingo Oellerich,
Stephan Rasch,
Lars Rehfeld,
Thomas Rolf,
Roman Seer
> findR *
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden.
Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast.
Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive.
Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate.
Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell.
Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht.
Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-12
Autor:
Daniela Angelini,
Carsten Bödecker,
Pia Dorfmüller,
Kasper Dziurdz,
Hardy Fischer,
Lukas Franke,
Ronald Gebhardt,
Stefanie Geringer,
Alain Goebel,
Dietmar Gosch,
Siegfried Grotherr,
Tobias Hagemann,
Sven Helm,
Sven Hentschel,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
Christian Kahlenberg,
Sabine Kirchmayr-Schliesselberger,
Cornelia Kraft,
Gerhard Kraft,
Heinz-Klaus Kroppen,
Katharina Kubik,
Stella Langner,
Christopher Marchgraber,
Ruben Martini,
Ingo Oellerich,
Stephan Rasch,
Lars Rehfeld,
Thomas Rolf,
Roman Seer,
Bettina Spilker,
Wendelin Staats,
Guido Staccioli,
Michael Stoeber,
Julia Tumpel,
Matthias Valta
> findR *
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden.
Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast.
Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive.
Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate.
Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell.
Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht.
Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-05
Autor:
Daniela Angelini,
Carsten Bödecker,
Pia Dorfmüller,
Kasper Dziurdz,
Hardy Fischer,
Lukas Franke,
Ronald Gebhardt,
Stefanie Geringer,
Alain Goebel,
Dietmar Gosch,
Siegfried Grotherr,
Tobias Hagemann,
Sven Helm,
Sven Hentschel,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
Christian Kahlenberg,
Sabine Kirchmayr-Schliesselberger,
Cornelia Kraft,
Gerhard Kraft,
Heinz-Klaus Kroppen,
Katharina Kubik,
Stella Langner,
Christopher Marchgraber,
Ruben Martini,
Ingo Oellerich,
Stephan Rasch,
Lars Rehfeld,
Thomas Rolf,
Roman Seer,
Bettina Spilker,
Wendelin Staats,
Guido Staccioli,
Michael Stoeber,
Julia Tumpel,
Matthias Valta
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten.
Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden.
Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast.
Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft.
Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe.
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Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell.
Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht.
Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options.
Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter.
Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten:
Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern.
Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses.
Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA.
Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter.
Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch.
Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-05
Autor:
Pia Dorfmüller,
Hardy Fischer,
Dietmar Gosch,
Siegfried Grotherr,
Tobias Hagemann,
Horst-Dieter LL.M. Höppner,
Christian Kahlenberg,
Cornelia Kraft,
Gerhard Kraft,
Heinz-Klaus Kroppen,
Ruben Martini,
Ingo Oellerich,
Stephan Rasch,
Lars Rehfeld,
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Aktualisiert: 2023-06-02
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