Erleichterte Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen auf Kartellschadensersatz für zahlreiche Verbraucher
Aktualisiert: 2023-06-28
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Erleichterte Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen auf Kartellschadensersatz für zahlreiche Verbraucher
Aktualisiert: 2023-06-28
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Erleichterte Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen auf Kartellschadensersatz für zahlreiche Verbraucher
Aktualisiert: 2023-06-28
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Für einen Kartellanten besteht das Risiko sowohl seinem unmittelbaren als auch dem mittelbaren Abnehmer Ersatz für einen Preisüberhöhungsschaden leisten zu müssen. Die Arbeit untersucht die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung ›ORWI‹ zur Verhinderung einer solchen Mehrfachhaftung angeführte Streitverkündung sowohl vor dem Hintergrund des vor dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle geltenden Rechtes als auch unter Berücksichtigung der durch die 9. GWB-Novelle bedingten Änderungen der Gesetzeslage.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bei der schiedsgerichtlichen Beilegung kartellrechtlicher Streitigkeiten richten private Schiedsrichter über ein marktschützendes und deshalb dem öffentlichen Interesse dienendes Rechtsgut mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz. In dieser Ausarbeitung wird rechtsvergleichend untersucht, wie das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und rechtsstaatlichen Anforderungen an die schiedsgerichtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufzulösen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Erleichterte Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen auf Kartellschadensersatz für zahlreiche Verbraucher
Aktualisiert: 2023-05-28
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Das Missbrauchsverbot gewinnt im Private Enforcement wegen der stark konzentrationsgeneigten digitalen Märkte und durch vermehrt auftretende Schadensersatzverfahren (z.B. Idealo gegen Google) an Bedeutung. Nach der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und der 9. GWB-Novelle sollten Geschädigte umfassende Rechte bekommen, um ihre Schäden kompensiert zu bekommen und so auch das Missbrauchsverbot effektiv durchzusetzen. Diese Neuerungen fokussieren aber primär Kartelle, obwohl die „Courage“-Leitentscheidung des EuGH in einem missbrauchsähnlichen Fall erging. So entstehen Defizite für Geschädigte eines Marktmachtmissbrauchs, da einige Regelungen auf den Marktmachtmissbrauch nicht ausgerichtet sind, andere ausdrücklich nur für Kartelle gelten.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Bei der schiedsgerichtlichen Beilegung kartellrechtlicher Streitigkeiten richten private Schiedsrichter über ein marktschützendes und deshalb dem öffentlichen Interesse dienendes Rechtsgut mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz. In dieser Ausarbeitung wird rechtsvergleichend untersucht, wie das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und rechtsstaatlichen Anforderungen an die schiedsgerichtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aufzulösen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Für einen Kartellanten besteht das Risiko sowohl seinem unmittelbaren als auch dem mittelbaren Abnehmer Ersatz für einen Preisüberhöhungsschaden leisten zu müssen. Die Arbeit untersucht die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung ›ORWI‹ zur Verhinderung einer solchen Mehrfachhaftung angeführte Streitverkündung sowohl vor dem Hintergrund des vor dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle geltenden Rechtes als auch unter Berücksichtigung der durch die 9. GWB-Novelle bedingten Änderungen der Gesetzeslage.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Für einen Kartellanten besteht das Risiko sowohl seinem unmittelbaren als auch dem mittelbaren Abnehmer Ersatz für einen Preisüberhöhungsschaden leisten zu müssen. Die Arbeit untersucht die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung ›ORWI‹ zur Verhinderung einer solchen Mehrfachhaftung angeführte Streitverkündung sowohl vor dem Hintergrund des vor dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle geltenden Rechtes als auch unter Berücksichtigung der durch die 9. GWB-Novelle bedingten Änderungen der Gesetzeslage.
Aktualisiert: 2023-05-13
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Für einen Kartellanten besteht das Risiko sowohl seinem unmittelbaren als auch dem mittelbaren Abnehmer Ersatz für einen Preisüberhöhungsschaden leisten zu müssen. Die Arbeit untersucht die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung ›ORWI‹ zur Verhinderung einer solchen Mehrfachhaftung angeführte Streitverkündung sowohl vor dem Hintergrund des vor dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle geltenden Rechtes als auch unter Berücksichtigung der durch die 9. GWB-Novelle bedingten Änderungen der Gesetzeslage.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Für einen Kartellanten besteht das Risiko sowohl seinem unmittelbaren als auch dem mittelbaren Abnehmer Ersatz für einen Preisüberhöhungsschaden leisten zu müssen. Die Arbeit untersucht die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung ›ORWI‹ zur Verhinderung einer solchen Mehrfachhaftung angeführte Streitverkündung sowohl vor dem Hintergrund des vor dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle geltenden Rechtes als auch unter Berücksichtigung der durch die 9. GWB-Novelle bedingten Änderungen der Gesetzeslage.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In der Vergangenheit wurden die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertraglicher Kartellschadenspauschalierungen in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilt. Der BGH hat sich in „Schiene VI“ zuletzt für eine großzügige Linie entschieden und damit die vorherrschende Auffassung in der bisherigen Rechtsprechung bestätigt. Weitgehend unbeachtet blieben hingegen die Auswirkungen vertraglicher Schadenspauschalierungen auf die gesamtschuldnerische Haftung der Kartellanten. Jörn Kramer beleuchtet zum einen die maßgeblichen dogmatischen Grundlagen der rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen vertraglicher Kartellschadenspauschalierungen. Zum anderen untersucht er auf Grundlage einer umfassenden Aufarbeitung des schuldrechtlichen Relativitätsgrundsatzes, inwieweit sich die Schadenspauschalierung auf die gesamtschuldnerische Haftung der Kartellanten im Innen- und Außenverhältnis auswirkt.
Aktualisiert: 2023-03-02
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In der Vergangenheit wurden die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertraglicher Kartellschadenspauschalierungen in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kontrovers beurteilt. Der BGH hat sich in „Schiene VI“ zuletzt für eine großzügige Linie entschieden und damit die vorherrschende Auffassung in der bisherigen Rechtsprechung bestätigt. Weitgehend unbeachtet blieben hingegen die Auswirkungen vertraglicher Schadenspauschalierungen auf die gesamtschuldnerische Haftung der Kartellanten. Jörn Kramer beleuchtet zum einen die maßgeblichen dogmatischen Grundlagen der rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen vertraglicher Kartellschadenspauschalierungen. Zum anderen untersucht er auf Grundlage einer umfassenden Aufarbeitung des schuldrechtlichen Relativitätsgrundsatzes, inwieweit sich die Schadenspauschalierung auf die gesamtschuldnerische Haftung der Kartellanten im Innen- und Außenverhältnis auswirkt.
Aktualisiert: 2023-03-02
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