Kartellverfahren aus erster Hand
Seit der ersten Auflage wurde das - damals neue - Kartellgesetz 2005 mehrfach gravierend geändert (insbesondere durch das KaWeRÄG 2012 und jüngst das KaWeRÄG 2017). Die zweite Auflage berücksichtigt diese Gesetzesänderungen sowie die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Kartellgesetz 2005.
Das Werk behandelt insbesondere folgende Themen:
- Antragsbefugnisse, Parteien des Verfahrens
- Inhaltserfordernisse von Anträgen
- Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Anwendung der VO Nr 1/2003
- Rechtsdurchsetzung (Abstellungs- und Feststellungsanträge, Annahme von Verpflichtungszusagen, Zwangsgelder)
- Geldbußenverfahren
- Hausdurchsuchungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Kartellverfahren aus erster Hand
Seit der ersten Auflage wurde das - damals neue - Kartellgesetz 2005 mehrfach gravierend geändert (insbesondere durch das KaWeRÄG 2012 und jüngst das KaWeRÄG 2017). Die zweite Auflage berücksichtigt diese Gesetzesänderungen sowie die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Kartellgesetz 2005.
Das Werk behandelt insbesondere folgende Themen:
- Antragsbefugnisse, Parteien des Verfahrens
- Inhaltserfordernisse von Anträgen
- Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Anwendung der VO Nr 1/2003
- Rechtsdurchsetzung (Abstellungs- und Feststellungsanträge, Annahme von Verpflichtungszusagen, Zwangsgelder)
- Geldbußenverfahren
- Hausdurchsuchungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Kartellverfahren aus erster Hand
Seit der ersten Auflage wurde das - damals neue - Kartellgesetz 2005 mehrfach gravierend geändert (insbesondere durch das KaWeRÄG 2012 und jüngst das KaWeRÄG 2017). Die zweite Auflage berücksichtigt diese Gesetzesänderungen sowie die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Kartellgesetz 2005.
Das Werk behandelt insbesondere folgende Themen:
- Antragsbefugnisse, Parteien des Verfahrens
- Inhaltserfordernisse von Anträgen
- Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Anwendung der VO Nr 1/2003
- Rechtsdurchsetzung (Abstellungs- und Feststellungsanträge, Annahme von Verpflichtungszusagen, Zwangsgelder)
- Geldbußenverfahren
- Hausdurchsuchungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Kartellverfahren aus erster Hand
Seit der ersten Auflage wurde das - damals neue - Kartellgesetz 2005 mehrfach gravierend geändert (insbesondere durch das KaWeRÄG 2012 und jüngst das KaWeRÄG 2017). Die zweite Auflage berücksichtigt diese Gesetzesänderungen sowie die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Kartellgesetz 2005.
Das Werk behandelt insbesondere folgende Themen:
- Antragsbefugnisse, Parteien des Verfahrens
- Inhaltserfordernisse von Anträgen
- Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Anwendung der VO Nr 1/2003
- Rechtsdurchsetzung (Abstellungs- und Feststellungsanträge, Annahme von Verpflichtungszusagen, Zwangsgelder)
- Geldbußenverfahren
- Hausdurchsuchungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im Jahr 1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Ab etwa Mitte der 2000er Jahre formierte sich dagegen Widerstand durch zivilgesellschaftliche Gruppen wie Attac, das Berliner Bündnis gegen Privatisierung und die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch. Welche Gründe gab es dafür? Welche Ziele verfolgten die Initiativen – und wurden diese auch erreicht?°°Ausgehend von der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, deren Umsetzung und Folgen zeichnet Mathias Behnis den politischen Kampf mittels Volksbegehren und Volksentscheid, parlamentarischem Sonderausschuss, Kartellverfahren bis hin zur vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe nach. °°Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einfluss, den die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch auf diese Entwicklung hatte, die mit Instrumentarien der direkten Demokratie erfolgreich die Offenlegung des Vertragswerks der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe erwirkte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Obwohl gesetzliche widerlegbare Vermutungen im allgemeinen nur Beweislastnormen sind, werden die kartellrechtlichen Vermutungen immer wieder als »Aufgreiftatbestände«, »keine Vermutungen im zivilrechtlichen Sinne«, »prima-facie-Regeln« oder »konkretisiert typische wettbewerbliche Gefährdungslagen« eingeordnet. Teils wird kritisiert, sie seien verfassungswidrig, da in der Eingriffsverwaltung die Voraussetzungen freiheitsbelastender Verwaltungsakte vollständig vom Staat nachgewiesen werden müßten. Unsicherheiten herrschen auch zu der Frage, ob die kartellrechtlichen Vermutungen die Amtsermittlungspflicht beschränken. Soweit dies bejaht wird, stellt sich die verfassungsrechtliche Problematik, inwieweit die betroffenen Unternehmen trotz des hohen Maßes an Informationsmöglichkeiten und -rechten der Kartellbehörde mit der Aufklärungsverantwortung belastet werden dürfen. Ungeklärt ist schließlich, ob und welche Vermutungen im »normalen« Zivilprozeß nach § 35 GWB Anwendung finden.
Der Verfasser löst die gestellten Fragen rechtsgebietsübergreifend aus dem Wesen der materiellen Beweislast selbst. Er zeigt, daß die Vermutungen des GWB keine Sonderstellung im allgemeinen System der materiellen Beweislast einnehmen. Er legt dar, daß sie bis auf § 23a Abs. 2 S. 1, Halbs. 2 GWB nicht in die nur durch Verfahrensmaximen bestimmten Verantwortlichkeiten für die Sachverhaltsaufklärung eingreifen. Die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Determinierung des Gesetzgebers beim Erlaß von Beweislastnormen ergibt, daß alle Vermutungen verfassungsgemäß sind, wobei allerdings die Verfahrensvorschrift des § 23a Abs. 2 S. 1, Halbs. 2 GWB verfassungskonform einschränkend auszulegen ist. Schließlich wird gezeigt, daß die §§ 22 Abs. 3 und 26 Abs. 2 S. 3 GWB auch in Zivilrechtsstreitigkeiten die Wirkung echter Beweislastnormen haben und daß die dortige Geltung der Verhandlungsmaxime im Rahmen dieser Vermutungen des GWB verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen dem EU-Kartellverfahrensrecht und den in der EU-Grundrechtecharta und der EMRK niedergelegten Grundrechten. Ausgehend von der These, dass die im EU-Kartellverfahren verhängten Bußgelder als strafrechtliche Sanktionen zu betrachten sind, prüft die Dissertation eine Reihe von auf das EU-Kartellverfahren anwendbaren Grundrechtsgarantien und schlägt die Erweiterung ihrer Reichweite vor, wo sie geboten zu sein erscheint.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die EG-Kommission verfügt im Kartellverfahren über umfangreiche Ermittlungsbefugnisse, um Informationen und Beweismaterial über verbotene Kartelle und sonstige Wettbewerbsbeschränkungen beschaffen zu können. Erst hierdurch ist sie in der Lage, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des ungehinderten Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Union zu treffen bzw. Wettbewerbsverstöße mit Geldbußen zu sanktionieren. Die vorliegende Arbeit untersucht die Reichweite und Grenzen der Ermittlungsbefugnisse im Voruntersuchungsverfahren. Dabei handelt es sich um den Abschnitt des Kartellverfahrens, in welchem noch nicht klar ist, ob und gegebenenfalls mit welchem Ziel gegen einzelne Unternehmen vorgegangen werden soll. Hierdurch ist noch offen, ob das Verfahren rechtlich den Charakter eines Verwaltungs- oder eines Sanktionsverfahrens hat. Um die hieraus resultierenden Probleme plastisch darzustellen, wird im ersten Teil das Verfahren in drei Schritten beleuchtet. Es wird geklärt, welche Anforderungen an ein Verfahren mit rein verwaltungsrechtlicher Zielsetzung bzw. an ein Sanktionsverfahren zu stellen sind. Sodann wird der Frage nachgegangen, welchen rechtsstaatlichen Anforderungen das Voruntersuchungsverfahren genügen muss, welches eine Kombination beider Verfahrensmodalitäten darstellt. Es werden die tatbestandlichen Beschränkungen der Ermittlungsbefugnisse, sowie die Grund-, Verfahrens- und Verteidigungsrechte beleuchtet. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Frage, ob und inwieweit sich Unternehmen auf das strafverfahrensrechtliche Selbstbezichtigungsprivileg berufen können. Im zweiten Teil wendet sich die Arbeit der Auslegung der einzelnen Ermittlungsbefugnisse zu. Dabei werden insbesondere auch die im ersten Teil gefundenen Ergebnisse fruchtbar gemacht. Das Werk ist nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Praxis relevant. Zum einen könnten die im Kartellverfahren gefundenen Lösungen für den Ausgleich von Ermittlungsbefugnissen und Verfahrensrechten Modellcharakter für andere vergleichbare Probleme auf europäischer Ebene zukommen. Zum anderen stellen die Ermittlungshandlungen der Kommission für die Betroffenen einen weitreichenden Eingriff dar, bei dem die "Weichen" für die spätere verfahrensabschließende Handlung der Kommission gestellt werden. Um den Aufbau einer stringenten Verteidigungsposition im Hinblick auf ein möglicherweise drohendes Bußgeld nicht bereits in diesem Verfahrensstadium zu unterminieren, ist eine genaue Kenntnis der den Betroffenen eingeräumten Rechten und auferlegten Pflichten unumgänglich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gegenstand der Abhandlung ist eine vergleichende Untersuchung der grundrechtlichen Gewährleistungen zugunsten von Unternehmen, die von Kartellermittlungen betroffen sind.
Ausgangspunkt sind die unterschiedlichen Regelungen, die dem Kartellverfahrensrecht in der Europäischen Gemeinschaft (VO 17/62), in England (Competition Act 1998) und Deutschland (GWB) zugrundeliegen. In den drei genannten Rechtsordnungen steht Betroffenen die Berufung auf unterschiedliche grundrechtliche, den sogenannten »Rechten der Verteidigung« zuzurechnende Gewährleistungen offen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat - unter Einbeziehung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie teilweise der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - entsprechende ungeschriebene Gewährleistungen entwickelt. Anders als der Grundrechtsschutz auf der Grundlage des Grundgesetzes hat sich in England historisch ein nicht durch höherrangiges Recht gesicherter Freiheitsschutz entwickelt, der sich erst mit dem Human Rights Act 1998 den kontinentaleuropäischen Traditionen anschließt.
Ein Vergleich des »Schutzniveaus« zugunsten von betroffenen Unternehmen erfolgt insbesondere im Hinblick auf die klassische Kontroverse zwischen Bundesverfassungsgericht (Prüfung von wesentlicher Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit des europäischen mit deutschem Grundrechtsschutz) und Europäischem Gerichtshof (Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Verfassungsrecht).
Die konkrete Reichweite des Schutzes grundrechtlicher Gewährleistungen wird anhand praktischer Situationen eines Ermittlungsverfahrens in Kartellsachen, die zu Eingriffen in die Rechtssphäre betroffener Unternehmen führen, sowie im Hinblick auf grundrechtsrelevante Probleme der Ausgestaltung des Verfahrens untersucht. Der unmittelbare Vergleich des »Schutzniveaus« in den Rechtsordnungen ermöglicht im Regelfall den Befund, daß auf europäischer Ebene grundrechtlich verbürgter Schutz in vergleichbarem Umfang wie auf nationaler Ebene existiert.
Der Verfasser kommt - insoweit in grundsätzlichem Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - zu dem Ergebnis, daß klassische strafprozessuale Gewährleistungen wegen des möglichen Sanktionscharakters von Verwaltungsentscheidungen im europäischen Kartellverfahren zugunsten Betroffener wirken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Jahr 1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Ab etwa Mitte der 2000er Jahre formierte sich dagegen Widerstand durch zivilgesellschaftliche Gruppen wie Attac, das Berliner Bündnis gegen Privatisierung und die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch. Welche Gründe gab es dafür? Welche Ziele verfolgten die Initiativen – und wurden diese auch erreicht?°°Ausgehend von der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, deren Umsetzung und Folgen zeichnet Mathias Behnis den politischen Kampf mittels Volksbegehren und Volksentscheid, parlamentarischem Sonderausschuss, Kartellverfahren bis hin zur vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe nach. °°Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einfluss, den die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch auf diese Entwicklung hatte, die mit Instrumentarien der direkten Demokratie erfolgreich die Offenlegung des Vertragswerks der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe erwirkte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Zweck und die Bedeutung von Kartellbußgeldern für einen funktionierenden Wettbewerb sind übliche und gewichtige Argumente, wenn es um die Bewertung verfahrensleitender Bestimmungen im europäischen Kartellrecht geht. Entscheidend muss dabei aber weiterhin die Vereinbarkeit mit der EMRK beziehungsweise der EU-GRCh sein. Doch dies scheint nicht für alle Aspekte der Fall zu sein. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Kartellbußgelder in beliebiger Höhe behördlich verhängt werden dürfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die EG-Kommission verfügt im Kartellverfahren über umfangreiche Ermittlungsbefugnisse, um Informationen und Beweismaterial über verbotene Kartelle und sonstige Wettbewerbsbeschränkungen beschaffen zu können. Erst hierdurch ist sie in der Lage, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des ungehinderten Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Union zu treffen bzw. Wettbewerbsverstöße mit Geldbußen zu sanktionieren. Die vorliegende Arbeit untersucht die Reichweite und Grenzen der Ermittlungsbefugnisse im Voruntersuchungsverfahren. Dabei handelt es sich um den Abschnitt des Kartellverfahrens, in welchem noch nicht klar ist, ob und gegebenenfalls mit welchem Ziel gegen einzelne Unternehmen vorgegangen werden soll. Hierdurch ist noch offen, ob das Verfahren rechtlich den Charakter eines Verwaltungs- oder eines Sanktionsverfahrens hat. Um die hieraus resultierenden Probleme plastisch darzustellen, wird im ersten Teil das Verfahren in drei Schritten beleuchtet. Es wird geklärt, welche Anforderungen an ein Verfahren mit rein verwaltungsrechtlicher Zielsetzung bzw. an ein Sanktionsverfahren zu stellen sind. Sodann wird der Frage nachgegangen, welchen rechtsstaatlichen Anforderungen das Voruntersuchungsverfahren genügen muss, welches eine Kombination beider Verfahrensmodalitäten darstellt. Es werden die tatbestandlichen Beschränkungen der Ermittlungsbefugnisse, sowie die Grund-, Verfahrens- und Verteidigungsrechte beleuchtet. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Frage, ob und inwieweit sich Unternehmen auf das strafverfahrensrechtliche Selbstbezichtigungsprivileg berufen können. Im zweiten Teil wendet sich die Arbeit der Auslegung der einzelnen Ermittlungsbefugnisse zu. Dabei werden insbesondere auch die im ersten Teil gefundenen Ergebnisse fruchtbar gemacht. Das Werk ist nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Praxis relevant. Zum einen könnten die im Kartellverfahren gefundenen Lösungen für den Ausgleich von Ermittlungsbefugnissen und Verfahrensrechten Modellcharakter für andere vergleichbare Probleme auf europäischer Ebene zukommen. Zum anderen stellen die Ermittlungshandlungen der Kommission für die Betroffenen einen weitreichenden Eingriff dar, bei dem die "Weichen" für die spätere verfahrensabschließende Handlung der Kommission gestellt werden. Um den Aufbau einer stringenten Verteidigungsposition im Hinblick auf ein möglicherweise drohendes Bußgeld nicht bereits in diesem Verfahrensstadium zu unterminieren, ist eine genaue Kenntnis der den Betroffenen eingeräumten Rechten und auferlegten Pflichten unumgänglich.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Im Jahr 1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Ab etwa Mitte der 2000er Jahre formierte sich dagegen Widerstand durch zivilgesellschaftliche Gruppen wie Attac, das Berliner Bündnis gegen Privatisierung und die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch. Welche Gründe gab es dafür? Welche Ziele verfolgten die Initiativen – und wurden diese auch erreicht?°°Ausgehend von der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, deren Umsetzung und Folgen zeichnet Mathias Behnis den politischen Kampf mittels Volksbegehren und Volksentscheid, parlamentarischem Sonderausschuss, Kartellverfahren bis hin zur vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe nach. °°Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Einfluss, den die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch auf diese Entwicklung hatte, die mit Instrumentarien der direkten Demokratie erfolgreich die Offenlegung des Vertragswerks der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe erwirkte.
Aktualisiert: 2023-06-07
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