Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfaßt. Wolfgang Roth beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsausübung und Grundrechtsreife Minderjähriger, neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit nicht anzuerkennen ist.
Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren Eltern oder Vormündern ergeben, insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend erfaßt wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des Gesetzgebers, aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren, welche die Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat.
Abschließend stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozeßfähigkeit zukommt, sie vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind, gewinnen im Falle diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfaßt. Wolfgang Roth beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsausübung und Grundrechtsreife Minderjähriger, neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit nicht anzuerkennen ist.
Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren Eltern oder Vormündern ergeben, insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend erfaßt wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des Gesetzgebers, aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren, welche die Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat.
Abschließend stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozeßfähigkeit zukommt, sie vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind, gewinnen im Falle diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wie ist der Umgang von "Nicht-Eltern" in anderen europäischen Ländern gestaltet? Welche Erkenntnisse für das deutsche Umgangsrecht können - mit Blick über den Tellerrand nach England und der Schweiz - im Vergleich abgeleitet werden? Anhand eines rechtsvergleichenden Ansatzes zeigt Stefanie Plötzgen Schwächen der deutschen Regelung auf und arbeitet Verbesserungsmöglichkeiten heraus.
Zuerst werden die soziologischen Erkenntnisse über die sich wandelnden Familienstrukturen dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bedeutung der sich aus diesen Familienstrukturen ergebenden Beziehungen für das Kind, aber auch für die betroffenen Erwachsenen. Im Anschluss untersucht die Autorin, inwieweit der Umgang des Kindes mit Dritten bzw. von Dritten mit dem Kind in den untersuchten Rechtsordnungen und international geschützt ist. Dargestellt wird auch der bestehende verfassungs- und völkerrechtliche Schutz. Im Fortgang vergleicht sie die einzelnen Umgangsregelungen, wobei insbesondere die Entwicklung der Rechtsprechung Beachtung findet. Dabei misst sie dem umgangsberechtigten Personenkreis besonderes Gewicht bei. Darüber hinaus wird die Frage geklärt, wie die Umgangsregelung möglichst flexibel gestaltet werden kann, um den Bedürfnissen des Kindes und den sich ständig wandelnden Familienstrukturen gerecht zu werden. Beachtung findet auch das Spannungsfeld zwischen zu berücksichtigendem Kindeswillen und dem Kindeswohl. Von der Ausgestaltung des Umgangs bis zur Möglichkeit des Ausschlusses und der Durchsetzung von Umgangsregelungen zeichnet Stefanie Plötzgen ein umfassendes Bild von den unterschiedlichen Gestaltungen in den einzelnen Rechtsordnungen. Am Schluss erarbeitet sie aus der Gesamtschau der einzelnen Regelungen eine interessengerechte und am Kind orientierte Ausgestaltung des Drittumgangs.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Wie ist der Umgang von "Nicht-Eltern" in anderen europäischen Ländern gestaltet? Welche Erkenntnisse für das deutsche Umgangsrecht können - mit Blick über den Tellerrand nach England und der Schweiz - im Vergleich abgeleitet werden? Anhand eines rechtsvergleichenden Ansatzes zeigt Stefanie Plötzgen Schwächen der deutschen Regelung auf und arbeitet Verbesserungsmöglichkeiten heraus.
Zuerst werden die soziologischen Erkenntnisse über die sich wandelnden Familienstrukturen dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bedeutung der sich aus diesen Familienstrukturen ergebenden Beziehungen für das Kind, aber auch für die betroffenen Erwachsenen. Im Anschluss untersucht die Autorin, inwieweit der Umgang des Kindes mit Dritten bzw. von Dritten mit dem Kind in den untersuchten Rechtsordnungen und international geschützt ist. Dargestellt wird auch der bestehende verfassungs- und völkerrechtliche Schutz. Im Fortgang vergleicht sie die einzelnen Umgangsregelungen, wobei insbesondere die Entwicklung der Rechtsprechung Beachtung findet. Dabei misst sie dem umgangsberechtigten Personenkreis besonderes Gewicht bei. Darüber hinaus wird die Frage geklärt, wie die Umgangsregelung möglichst flexibel gestaltet werden kann, um den Bedürfnissen des Kindes und den sich ständig wandelnden Familienstrukturen gerecht zu werden. Beachtung findet auch das Spannungsfeld zwischen zu berücksichtigendem Kindeswillen und dem Kindeswohl. Von der Ausgestaltung des Umgangs bis zur Möglichkeit des Ausschlusses und der Durchsetzung von Umgangsregelungen zeichnet Stefanie Plötzgen ein umfassendes Bild von den unterschiedlichen Gestaltungen in den einzelnen Rechtsordnungen. Am Schluss erarbeitet sie aus der Gesamtschau der einzelnen Regelungen eine interessengerechte und am Kind orientierte Ausgestaltung des Drittumgangs.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren Eltern oder Vormündern ergeben, insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend erfaßt wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des Gesetzgebers, aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren, welche die Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat.
Abschließend stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozeßfähigkeit zukommt, sie vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind, gewinnen im Falle diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger.
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Zuerst werden die soziologischen Erkenntnisse über die sich wandelnden Familienstrukturen dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bedeutung der sich aus diesen Familienstrukturen ergebenden Beziehungen für das Kind, aber auch für die betroffenen Erwachsenen. Im Anschluss untersucht die Autorin, inwieweit der Umgang des Kindes mit Dritten bzw. von Dritten mit dem Kind in den untersuchten Rechtsordnungen und international geschützt ist. Dargestellt wird auch der bestehende verfassungs- und völkerrechtliche Schutz. Im Fortgang vergleicht sie die einzelnen Umgangsregelungen, wobei insbesondere die Entwicklung der Rechtsprechung Beachtung findet. Dabei misst sie dem umgangsberechtigten Personenkreis besonderes Gewicht bei. Darüber hinaus wird die Frage geklärt, wie die Umgangsregelung möglichst flexibel gestaltet werden kann, um den Bedürfnissen des Kindes und den sich ständig wandelnden Familienstrukturen gerecht zu werden. Beachtung findet auch das Spannungsfeld zwischen zu berücksichtigendem Kindeswillen und dem Kindeswohl. Von der Ausgestaltung des Umgangs bis zur Möglichkeit des Ausschlusses und der Durchsetzung von Umgangsregelungen zeichnet Stefanie Plötzgen ein umfassendes Bild von den unterschiedlichen Gestaltungen in den einzelnen Rechtsordnungen. Am Schluss erarbeitet sie aus der Gesamtschau der einzelnen Regelungen eine interessengerechte und am Kind orientierte Ausgestaltung des Drittumgangs.
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