Die Kodifikation des deutschen Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch ist seit mehr als 30 Jahren Gegenstand von wissenschaftlicher und politischer Diskussion. Obwohl Vorteile und Realisierbarkeit eines Umweltgesetzbuches (UGB) durch umfangreiche wissenschaftliche Vorarbeiten dargelegt und die Schaffung eines UGB von Gesellschaft und Wirtschaft stets gefordert worden waren, fehlte es den verantwortlichen politischen Akteuren für dessen Realisierung bislang an Mut und Durchsetzungskraft. Seit dem Bestehen der Großen Koalition und der zum 1.9.2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform I steht das Projekt UGB jedoch ganz oben auf den politischen Agenden und wird voraussichtlich noch in der aktuellen 16. Legislaturperiode zumindest teilweise realisiert werden. Mit dem Referentenentwurf des BMU ist noch im Jahre 2007 zu rechnen.
Die vom Forschungszentrum Umweltrecht, Berlin, am 21. Juni 2006 durchgeführte Tagung "Auf dem Weg zum Umweltgesetzbuch", die durch diesen Tagungsband wissenschaftlich dokumentiert wird, stellte den gewandelten verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben für ein UGB vor allen Dingen die inhaltlichen Aspekte einer künftigen Umweltrechtskodifikation in den Vordergrund. Kernpunkte stellten insoweit die Harmonisierung des Anlagenzulassungsrechts in Form der integrierten Vorhabengenehmigung und der Ausbau ökonomischer Instrumente des Umweltrechts dar. Weitere inhaltliche Anforderungen - wie etwa die Europarechtstauglichkeit - waren Gegenstand einer lebhaften Podiumsdiskussion. Referenten und Teilnehmer der Tagung waren dabei teilweise hochkarätige Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Professor Michael Kloepfer selbst war Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der beiden Kommissionen zur Erarbeitung von Entwürfen eines UGB.
Die dokumentierte Tagung unterstrich erneut die Vorteile eines UGB, offenbarte zugleich aber auch mögliche Stolpersteine auf dem Weg zur endgültigen Realisierung einer Kodifikation des deutschen Umweltrechts. Zudem stellte die Tagung in gewisser Weise die Auftaktveranstaltung zur wissenschaftlichen Begleitung eines der ambitioniertesten aber auch lohnenswertesten Gesetzgebungsverfahren der vergangenen und kommenden Jahre dar. Die gefundenen Ergebnisse sind dabei Maßstab und Hilfestellung zugleich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auf der Grundlage seines Beitrags zum Kodifikationsstreit des 19. Jahrhunderts erschließt die Studie G. W. F. Hegels Kodifikationsverständnis für moderne Diskussionen. Für Hegel bedeutet Kodifikation Abstraktion und Systembildung auf der Grundlage des tatsächlichen, mit Blick auf ein vernünftiges Recht. Kodifikation ist damit ein ständiger Prozess und ebenso Voraussetzung für eine zivilisierte Gesellschaft freier Bürgerinnen und Bürger wie Beitrag zu ihrer Verwirklichung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der nunmehr vorliegende Band vereint die auf dem 1997 von Kern organisierten Leipziger »Waechter-Symposion« gehaltenen Vorträge zu Leben und Werk des möglicherweise berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts. So entsteht ein Kaleidoskop der Justiz-, Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die alle drei von Carl Georg von Waechter in durchaus unterschiedlicher Intensität und Dauerhaftigkeit geprägt worden sind.
Als v. Sybel im Jahre 1858 dem bayerischen König eine »Liste hervorragender Männer der deutschen Wissenschaft« vorlegte, führte er auch neun Juristen auf, über deren Auswahl er mit Windscheid konferiert hatte. An erster Stelle wird v. Waechter genannt: »Vielleicht der bedeutendste der jetzt lebenden Juristen, durch die Vereinigung vielseitiger Gelehrsamkeit, entschiedenen Lehrtalents, und eines seltenen Sinns für practische und legislatorische Fortbildung des Rechts.« Ob diese Einschätzung, die sich bis nach 1909 in der Literatur findet, auch noch heutiger Beurteilung standhält, war Gegenstand des Symposions und ist Inhalt dieses Bandes.
Leben und Werk Waechters sind damit sehr gut dokumentiert und mühelos zugänglich. Der Band wird sich bei der weiteren Erforschung von Detailfragen in jeder Beziehung, insbesondere zur Kodifikationsgeschichte, als nützlich erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der nunmehr vorliegende Band vereint die auf dem 1997 von Kern organisierten Leipziger »Waechter-Symposion« gehaltenen Vorträge zu Leben und Werk des möglicherweise berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts. So entsteht ein Kaleidoskop der Justiz-, Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die alle drei von Carl Georg von Waechter in durchaus unterschiedlicher Intensität und Dauerhaftigkeit geprägt worden sind.
Als v. Sybel im Jahre 1858 dem bayerischen König eine »Liste hervorragender Männer der deutschen Wissenschaft« vorlegte, führte er auch neun Juristen auf, über deren Auswahl er mit Windscheid konferiert hatte. An erster Stelle wird v. Waechter genannt: »Vielleicht der bedeutendste der jetzt lebenden Juristen, durch die Vereinigung vielseitiger Gelehrsamkeit, entschiedenen Lehrtalents, und eines seltenen Sinns für practische und legislatorische Fortbildung des Rechts.« Ob diese Einschätzung, die sich bis nach 1909 in der Literatur findet, auch noch heutiger Beurteilung standhält, war Gegenstand des Symposions und ist Inhalt dieses Bandes.
Leben und Werk Waechters sind damit sehr gut dokumentiert und mühelos zugänglich. Der Band wird sich bei der weiteren Erforschung von Detailfragen in jeder Beziehung, insbesondere zur Kodifikationsgeschichte, als nützlich erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Friedrich Harrer zeichnet eine Geschichte der Rechtsquellen von den frühesten Phasen der Rechtsentwicklung bis zur Gegenwart. Die Bedeutung der Epen Homers für das Rechtsquellenverständnis wird ebenso erörtert, wie die Orestie des Aischylos, das römische Recht und die Kodizes des Absolutismus.°°Die Dominanz allein einer Rechtsquelle war in den frühen Phasen (Gewohnheitsrecht) und im Absolutismus (Kodifikation iVm Interpretationsverboten) vorherrschend. In der klassischen Zeit, also in einer rechtlich hoch entwickelten Epoche, war hingegen ein breit gefächertes Rechtsquellenverständnis vorherrschend. Die neuerliche Monopolstellung einer einzigen Rechtsquelle (moderne Sicht) erscheint als ein, jedenfalls historisch gesehen, auffälliger Tatbestand. Der Autor hinterfragt die geltende Vorstellung, dass es nur eine Rechtsquelle, das Gesetz, gebe oder geben könne und diskutiert die gegenwärtige Bedeutung des Gewohnheitsrechts, der Rechtsprechung und des Schrifttums als Rechtsquellen. Abschließende Überlegungen sind dem legislativen Übereifer gewidmet, der die Moderne prägt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Band dokumentiert eine von der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Forschungszentrum Umweltrecht (Berlin) und von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer organisierte wissenschaftliche Tagung zum ministeriellen Entwurf eines Umweltgesetzbuchs 2009 (UGB 2009). Mit diesem in der Tradition anderer großer Kodifikationen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder den Büchern des Sozialgesetzbuchs stehenden Gesetzbuch sollte das zersplitterte deutsche Umweltrecht jedenfalls teilweise zusammengefasst und damit anwenderfreundlicher gestaltet werden. Zwar konnte das UGB in der 16. Legislaturperiode als Gesamtvorhaben politisch wegen des im Frühjahr 2009 aufziehenden Wahlkampfs nicht mehr realisiert werden. Auf Grund der nach wie vor bestehenden Umweltrechtszersplitterung und der damit einhergehenden Unübersichtlichkeit der Rechtsmaterie hat das Projekt eines Umweltgesetzbuchs gleichwohl nicht an Aktualität verloren.
Der Tagungsband enthält Beiträge aus Rechtswissenschaft, Verwaltung, Ministerien und Politik. Von den Autoren werden darin die Notwendigkeit einer Kodifikation als Mittel zur guten Gesetzgebung und als Beitrag zur Entbürokratisierung, aber auch politische und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für eine Umweltrechtskodifikation beleuchtet. Andere Autoren befassen sich mit der während der Entwurfserarbeitung besonders umstrittenen integrierten Vorhabengenehmigung. Daneben werden die besonderen Teile des Entwurfs z. B. über das Wasserrecht und das Naturschutzrecht sowie die Folgen einer Umweltrechtskodifikation für das nicht-kodifizierte Umweltrecht und das Umweltrecht der Länder diskutiert. Zuletzt bietet der Band mit dem Protokoll der abschließenden Podiumsdiskussion einen Einblick in die Standpunkte der Industrie- und Umweltverbände zum Projekt eines Umweltgesetzbuchs.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Während die Bundesregierung Mitte des Jahres 1999 auf die im Regierungsprogramm von 1998 angekündigte Kodifikation des deutschen Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch bis auf weiteres verzichtete, war im gleichen Zeitraum unter den EU-Mitgliedsstaaten eine gegenläufige Entwicklung erkennbar. Anfang 1999 trat in Schweden ein Umweltgesetzbuch in Kraft, im darauffolgenden Jahr fasste Frankreich das Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch zusammen, und auch Dänemark, die Niederlande und Großbritannien verfügen über kodifikationsähnliche Gesetzeswerke im Umweltschutz.
Dass jedoch auch in Deutschland die Diskussion um die Kodifikation des zersplitterten Umweltrechts noch nicht beendet ist, zeigt die rege Teilnahme an den Speyerer Foren zum Umweltgesetzbuch, die am 21. und 22. Oktober 1999 sowie am 19. und 20. März 2001 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfanden. Neben Beiträgen zu den Kodifizierungstendenzen in den europäischen Nachbarstaaten zeigten Beiträge zur Selbstregulierung, zu wirtschaftlichen Anreizinstrumenten und zur Ökosteuer neue Perspektiven für ein Umweltgesetzbuch in Deutschland auf.
Die in diesem Tagungsband zusammengefassten Referate und Diskussionen belegen, dass die Idee eines Umweltgesetzbuches nichts von ihrer rechts- und umweltpolitischen Anziehungskraft verloren hat. Die neue Bundesregierung, die Bundesländer und alle am Umweltschutz interessierten gesellschaftlichen Kräfte werden in dem Werk vielfältige umwelt- und rechtspolitische Anregungen für die Fortentwicklung des Umweltrechts finden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Friedrich Harrer zeichnet eine Geschichte der Rechtsquellen von den frühesten Phasen der Rechtsentwicklung bis zur Gegenwart. Die Bedeutung der Epen Homers für das Rechtsquellenverständnis wird ebenso erörtert, wie die Orestie des Aischylos, das römische Recht und die Kodizes des Absolutismus.°°Die Dominanz allein einer Rechtsquelle war in den frühen Phasen (Gewohnheitsrecht) und im Absolutismus (Kodifikation iVm Interpretationsverboten) vorherrschend. In der klassischen Zeit, also in einer rechtlich hoch entwickelten Epoche, war hingegen ein breit gefächertes Rechtsquellenverständnis vorherrschend. Die neuerliche Monopolstellung einer einzigen Rechtsquelle (moderne Sicht) erscheint als ein, jedenfalls historisch gesehen, auffälliger Tatbestand. Der Autor hinterfragt die geltende Vorstellung, dass es nur eine Rechtsquelle, das Gesetz, gebe oder geben könne und diskutiert die gegenwärtige Bedeutung des Gewohnheitsrechts, der Rechtsprechung und des Schrifttums als Rechtsquellen. Abschließende Überlegungen sind dem legislativen Übereifer gewidmet, der die Moderne prägt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Friedrich Harrer zeichnet eine Geschichte der Rechtsquellen von den frühesten Phasen der Rechtsentwicklung bis zur Gegenwart. Die Bedeutung der Epen Homers für das Rechtsquellenverständnis wird ebenso erörtert, wie die Orestie des Aischylos, das römische Recht und die Kodizes des Absolutismus.°°Die Dominanz allein einer Rechtsquelle war in den frühen Phasen (Gewohnheitsrecht) und im Absolutismus (Kodifikation iVm Interpretationsverboten) vorherrschend. In der klassischen Zeit, also in einer rechtlich hoch entwickelten Epoche, war hingegen ein breit gefächertes Rechtsquellenverständnis vorherrschend. Die neuerliche Monopolstellung einer einzigen Rechtsquelle (moderne Sicht) erscheint als ein, jedenfalls historisch gesehen, auffälliger Tatbestand. Der Autor hinterfragt die geltende Vorstellung, dass es nur eine Rechtsquelle, das Gesetz, gebe oder geben könne und diskutiert die gegenwärtige Bedeutung des Gewohnheitsrechts, der Rechtsprechung und des Schrifttums als Rechtsquellen. Abschließende Überlegungen sind dem legislativen Übereifer gewidmet, der die Moderne prägt.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Friedrich Harrer zeichnet eine Geschichte der Rechtsquellen von den frühesten Phasen der Rechtsentwicklung bis zur Gegenwart. Die Bedeutung der Epen Homers für das Rechtsquellenverständnis wird ebenso erörtert, wie die Orestie des Aischylos, das römische Recht und die Kodizes des Absolutismus.°°Die Dominanz allein einer Rechtsquelle war in den frühen Phasen (Gewohnheitsrecht) und im Absolutismus (Kodifikation iVm Interpretationsverboten) vorherrschend. In der klassischen Zeit, also in einer rechtlich hoch entwickelten Epoche, war hingegen ein breit gefächertes Rechtsquellenverständnis vorherrschend. Die neuerliche Monopolstellung einer einzigen Rechtsquelle (moderne Sicht) erscheint als ein, jedenfalls historisch gesehen, auffälliger Tatbestand. Der Autor hinterfragt die geltende Vorstellung, dass es nur eine Rechtsquelle, das Gesetz, gebe oder geben könne und diskutiert die gegenwärtige Bedeutung des Gewohnheitsrechts, der Rechtsprechung und des Schrifttums als Rechtsquellen. Abschließende Überlegungen sind dem legislativen Übereifer gewidmet, der die Moderne prägt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Die Kodifikation des deutschen Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch ist seit mehr als 30 Jahren Gegenstand von wissenschaftlicher und politischer Diskussion. Obwohl Vorteile und Realisierbarkeit eines Umweltgesetzbuches (UGB) durch umfangreiche wissenschaftliche Vorarbeiten dargelegt und die Schaffung eines UGB von Gesellschaft und Wirtschaft stets gefordert worden waren, fehlte es den verantwortlichen politischen Akteuren für dessen Realisierung bislang an Mut und Durchsetzungskraft. Seit dem Bestehen der Großen Koalition und der zum 1.9.2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform I steht das Projekt UGB jedoch ganz oben auf den politischen Agenden und wird voraussichtlich noch in der aktuellen 16. Legislaturperiode zumindest teilweise realisiert werden. Mit dem Referentenentwurf des BMU ist noch im Jahre 2007 zu rechnen.
Die vom Forschungszentrum Umweltrecht, Berlin, am 21. Juni 2006 durchgeführte Tagung "Auf dem Weg zum Umweltgesetzbuch", die durch diesen Tagungsband wissenschaftlich dokumentiert wird, stellte den gewandelten verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben für ein UGB vor allen Dingen die inhaltlichen Aspekte einer künftigen Umweltrechtskodifikation in den Vordergrund. Kernpunkte stellten insoweit die Harmonisierung des Anlagenzulassungsrechts in Form der integrierten Vorhabengenehmigung und der Ausbau ökonomischer Instrumente des Umweltrechts dar. Weitere inhaltliche Anforderungen - wie etwa die Europarechtstauglichkeit - waren Gegenstand einer lebhaften Podiumsdiskussion. Referenten und Teilnehmer der Tagung waren dabei teilweise hochkarätige Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Professor Michael Kloepfer selbst war Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der beiden Kommissionen zur Erarbeitung von Entwürfen eines UGB.
Die dokumentierte Tagung unterstrich erneut die Vorteile eines UGB, offenbarte zugleich aber auch mögliche Stolpersteine auf dem Weg zur endgültigen Realisierung einer Kodifikation des deutschen Umweltrechts. Zudem stellte die Tagung in gewisser Weise die Auftaktveranstaltung zur wissenschaftlichen Begleitung eines der ambitioniertesten aber auch lohnenswertesten Gesetzgebungsverfahren der vergangenen und kommenden Jahre dar. Die gefundenen Ergebnisse sind dabei Maßstab und Hilfestellung zugleich.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Band dokumentiert eine von der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Forschungszentrum Umweltrecht (Berlin) und von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer organisierte wissenschaftliche Tagung zum ministeriellen Entwurf eines Umweltgesetzbuchs 2009 (UGB 2009). Mit diesem in der Tradition anderer großer Kodifikationen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder den Büchern des Sozialgesetzbuchs stehenden Gesetzbuch sollte das zersplitterte deutsche Umweltrecht jedenfalls teilweise zusammengefasst und damit anwenderfreundlicher gestaltet werden. Zwar konnte das UGB in der 16. Legislaturperiode als Gesamtvorhaben politisch wegen des im Frühjahr 2009 aufziehenden Wahlkampfs nicht mehr realisiert werden. Auf Grund der nach wie vor bestehenden Umweltrechtszersplitterung und der damit einhergehenden Unübersichtlichkeit der Rechtsmaterie hat das Projekt eines Umweltgesetzbuchs gleichwohl nicht an Aktualität verloren.
Der Tagungsband enthält Beiträge aus Rechtswissenschaft, Verwaltung, Ministerien und Politik. Von den Autoren werden darin die Notwendigkeit einer Kodifikation als Mittel zur guten Gesetzgebung und als Beitrag zur Entbürokratisierung, aber auch politische und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für eine Umweltrechtskodifikation beleuchtet. Andere Autoren befassen sich mit der während der Entwurfserarbeitung besonders umstrittenen integrierten Vorhabengenehmigung. Daneben werden die besonderen Teile des Entwurfs z. B. über das Wasserrecht und das Naturschutzrecht sowie die Folgen einer Umweltrechtskodifikation für das nicht-kodifizierte Umweltrecht und das Umweltrecht der Länder diskutiert. Zuletzt bietet der Band mit dem Protokoll der abschließenden Podiumsdiskussion einen Einblick in die Standpunkte der Industrie- und Umweltverbände zum Projekt eines Umweltgesetzbuchs.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der nunmehr vorliegende Band vereint die auf dem 1997 von Kern organisierten Leipziger »Waechter-Symposion« gehaltenen Vorträge zu Leben und Werk des möglicherweise berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts. So entsteht ein Kaleidoskop der Justiz-, Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die alle drei von Carl Georg von Waechter in durchaus unterschiedlicher Intensität und Dauerhaftigkeit geprägt worden sind.
Als v. Sybel im Jahre 1858 dem bayerischen König eine »Liste hervorragender Männer der deutschen Wissenschaft« vorlegte, führte er auch neun Juristen auf, über deren Auswahl er mit Windscheid konferiert hatte. An erster Stelle wird v. Waechter genannt: »Vielleicht der bedeutendste der jetzt lebenden Juristen, durch die Vereinigung vielseitiger Gelehrsamkeit, entschiedenen Lehrtalents, und eines seltenen Sinns für practische und legislatorische Fortbildung des Rechts.« Ob diese Einschätzung, die sich bis nach 1909 in der Literatur findet, auch noch heutiger Beurteilung standhält, war Gegenstand des Symposions und ist Inhalt dieses Bandes.
Leben und Werk Waechters sind damit sehr gut dokumentiert und mühelos zugänglich. Der Band wird sich bei der weiteren Erforschung von Detailfragen in jeder Beziehung, insbesondere zur Kodifikationsgeschichte, als nützlich erweisen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Band dokumentiert eine von der Humboldt-Universität zu Berlin, dem Forschungszentrum Umweltrecht (Berlin) und von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer organisierte wissenschaftliche Tagung zum ministeriellen Entwurf eines Umweltgesetzbuchs 2009 (UGB 2009). Mit diesem in der Tradition anderer großer Kodifikationen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder den Büchern des Sozialgesetzbuchs stehenden Gesetzbuch sollte das zersplitterte deutsche Umweltrecht jedenfalls teilweise zusammengefasst und damit anwenderfreundlicher gestaltet werden. Zwar konnte das UGB in der 16. Legislaturperiode als Gesamtvorhaben politisch wegen des im Frühjahr 2009 aufziehenden Wahlkampfs nicht mehr realisiert werden. Auf Grund der nach wie vor bestehenden Umweltrechtszersplitterung und der damit einhergehenden Unübersichtlichkeit der Rechtsmaterie hat das Projekt eines Umweltgesetzbuchs gleichwohl nicht an Aktualität verloren.
Der Tagungsband enthält Beiträge aus Rechtswissenschaft, Verwaltung, Ministerien und Politik. Von den Autoren werden darin die Notwendigkeit einer Kodifikation als Mittel zur guten Gesetzgebung und als Beitrag zur Entbürokratisierung, aber auch politische und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für eine Umweltrechtskodifikation beleuchtet. Andere Autoren befassen sich mit der während der Entwurfserarbeitung besonders umstrittenen integrierten Vorhabengenehmigung. Daneben werden die besonderen Teile des Entwurfs z. B. über das Wasserrecht und das Naturschutzrecht sowie die Folgen einer Umweltrechtskodifikation für das nicht-kodifizierte Umweltrecht und das Umweltrecht der Länder diskutiert. Zuletzt bietet der Band mit dem Protokoll der abschließenden Podiumsdiskussion einen Einblick in die Standpunkte der Industrie- und Umweltverbände zum Projekt eines Umweltgesetzbuchs.
Aktualisiert: 2023-05-15
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