Kaum eine der hochgesteckten Erwartungen an das Ende des Ost-West-Konflikts hat sich schon erfüllt. Die Spaltung Europas dauert an. Aus dem Graben zwischen Blöcken und Ideologien wurde ein Steilhang des Wohlstandes und der Stabilität. Sogar Frieden, die als selbstverständlich und zwangsläufig erachtete Folgewirkung des historischen Um bruchs, blieb eine Hoffnung; Krieg ist die Realität. Viele Menschen in den neuen Konflikt-und Bürgerkriegsgebieten Europas können nicht einmal das elementare Menschen recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Anspruch nehmen. Daß keines der gravierenden Probleme Europas gelöst werden kann, solange die Sicherheitsfrage nicht gelöst sein wird, macht die Neuordnung der europäischen Sicherheit zu einem dringenden Erfordernis. Die vorhandenen internationalen Organisationen haben diese Herausforderung nicht bestanden. Die verbliebenen militärischen Bündnisse -NATO und WEU -reservieren die Sicherheit, die sie gewähren, für ihre Mitglieder. Sie schrei ben damit die Teilung des Kontinents in Zonen ungleicher Sicherheit fort. Die welt-und europaweiten Organisationen UNO und KSZE -verfügen zwar über mehr oder minder problemkonforme Regelwerke, nicht aber über die nötigen Kompetenzen, Organe und Instrumente zu deren Umset zung. Sie handeln, wenn überhaupt, zu spät oder zu schwach. Aus den strukturellen Mängeln der bestehenden zwischen und überstaatlichen Einrichtungen für Frieden und Sicher heit in Europa läßt sich der Gegenentwurf einer effizienten, funktions- und akzeptanzfähigen gesamteuropäischen Sicherheitsorganisation entwickeln. Diese Aufgabe hat sich das IFSH gestellt. Das Ergebnis der mehrmonatigen ge meinsamen Arbeit fassen die nachstehenden Ausführungen zusammen. Die vorgeschlagene Organisation trägt die Be zeichnung "Europäische Sicherheitsgemeinschajt" (ESG).
Aktualisiert: 2023-07-03
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Kaum eine der hochgesteckten Erwartungen an das Ende des Ost-West-Konflikts hat sich schon erfüllt. Die Spaltung Europas dauert an. Aus dem Graben zwischen Blöcken und Ideologien wurde ein Steilhang des Wohlstandes und der Stabilität. Sogar Frieden, die als selbstverständlich und zwangsläufig erachtete Folgewirkung des historischen Um bruchs, blieb eine Hoffnung; Krieg ist die Realität. Viele Menschen in den neuen Konflikt-und Bürgerkriegsgebieten Europas können nicht einmal das elementare Menschen recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Anspruch nehmen. Daß keines der gravierenden Probleme Europas gelöst werden kann, solange die Sicherheitsfrage nicht gelöst sein wird, macht die Neuordnung der europäischen Sicherheit zu einem dringenden Erfordernis. Die vorhandenen internationalen Organisationen haben diese Herausforderung nicht bestanden. Die verbliebenen militärischen Bündnisse -NATO und WEU -reservieren die Sicherheit, die sie gewähren, für ihre Mitglieder. Sie schrei ben damit die Teilung des Kontinents in Zonen ungleicher Sicherheit fort. Die welt-und europaweiten Organisationen UNO und KSZE -verfügen zwar über mehr oder minder problemkonforme Regelwerke, nicht aber über die nötigen Kompetenzen, Organe und Instrumente zu deren Umset zung. Sie handeln, wenn überhaupt, zu spät oder zu schwach. Aus den strukturellen Mängeln der bestehenden zwischen und überstaatlichen Einrichtungen für Frieden und Sicher heit in Europa läßt sich der Gegenentwurf einer effizienten, funktions- und akzeptanzfähigen gesamteuropäischen Sicherheitsorganisation entwickeln. Diese Aufgabe hat sich das IFSH gestellt. Das Ergebnis der mehrmonatigen ge meinsamen Arbeit fassen die nachstehenden Ausführungen zusammen. Die vorgeschlagene Organisation trägt die Be zeichnung "Europäische Sicherheitsgemeinschajt" (ESG).
Aktualisiert: 2023-07-03
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Kaum eine der hochgesteckten Erwartungen an das Ende des Ost-West-Konflikts hat sich schon erfüllt. Die Spaltung Europas dauert an. Aus dem Graben zwischen Blöcken und Ideologien wurde ein Steilhang des Wohlstandes und der Stabilität. Sogar Frieden, die als selbstverständlich und zwangsläufig erachtete Folgewirkung des historischen Um bruchs, blieb eine Hoffnung; Krieg ist die Realität. Viele Menschen in den neuen Konflikt-und Bürgerkriegsgebieten Europas können nicht einmal das elementare Menschen recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Anspruch nehmen. Daß keines der gravierenden Probleme Europas gelöst werden kann, solange die Sicherheitsfrage nicht gelöst sein wird, macht die Neuordnung der europäischen Sicherheit zu einem dringenden Erfordernis. Die vorhandenen internationalen Organisationen haben diese Herausforderung nicht bestanden. Die verbliebenen militärischen Bündnisse -NATO und WEU -reservieren die Sicherheit, die sie gewähren, für ihre Mitglieder. Sie schrei ben damit die Teilung des Kontinents in Zonen ungleicher Sicherheit fort. Die welt-und europaweiten Organisationen UNO und KSZE -verfügen zwar über mehr oder minder problemkonforme Regelwerke, nicht aber über die nötigen Kompetenzen, Organe und Instrumente zu deren Umset zung. Sie handeln, wenn überhaupt, zu spät oder zu schwach. Aus den strukturellen Mängeln der bestehenden zwischen und überstaatlichen Einrichtungen für Frieden und Sicher heit in Europa läßt sich der Gegenentwurf einer effizienten, funktions- und akzeptanzfähigen gesamteuropäischen Sicherheitsorganisation entwickeln. Diese Aufgabe hat sich das IFSH gestellt. Das Ergebnis der mehrmonatigen ge meinsamen Arbeit fassen die nachstehenden Ausführungen zusammen. Die vorgeschlagene Organisation trägt die Be zeichnung "Europäische Sicherheitsgemeinschajt" (ESG).
Aktualisiert: 2023-07-03
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Die mit 1990 gehegten Hoffnungen auf einen liberalen Frieden haben sich nicht erfüllt. Nicht nur, dass Krieg in Europa wieder zu einem Mittel der Außenpolitik geworden ist, scheint auch die Geopolitik wieder zurückgekehrt. Zudem sind die Konflikte im Nahen und Mittleren Osten nach wie vor ungelöst. Es fehlen Erfolg versprechende Strategien, dem Islamischen Staat zu begegnen oder den Krieg in Syrien zu befrieden. Auch stehen der bewaffnete Konflikt in der Ukraine, die eskalierenden militärischen Spannungen zwischen Russland und dem Westen sowie die Entfremdung zur Türkei für das Scheitern einer Strategie, Frieden in Europa durch Transformation nach westlichem Vorbild zu schaffen. Welche Sicherheitssysteme können angesichts dieser Situation greifen und sich als friedensfähig erweisen? Die Autorinnen und Autoren dieses Bandes widmen sich dieser Aufgabe; sie stellen verschiedene Konzepte vor und diskutieren ihre Stärken und Schwächen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Sammelband beschäftigt sich mit den komplexen völkerrechtlichen und europarechtlichen Fragen der Sicherheit und des internationalen Terrorismus. Da das bisherige Völkerrecht für private terroristische Tätigkeiten noch keine ausreichenden Regeln ausgebildet hat, wird mit der Publikation in vielen Bereichen wissenschaftliches Neuland betreten. Die Autoren des Sammelbandes sind führende österreichische Wissenschaftler bzw. Praktiker in einschlägiger Verwendung, sodass der Publikation ohne Zweifel «Handbuchcharakter» zukommen wird. Besondere Bedeutung kommt dieser Arbeit für den österreichischen Leser deswegen zu, da darin detailliert auf sicherheits- und neutralitätsrechtliche bzw. -politische Fragen Österreichs eingegangen wird.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, den Umfang der dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Art. 24 der Charta zugewiesenen Aufgabe zu bestimmen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Vor dem Hintergrund der seit 1990 wiedergewonnenen Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates steht dabei die juristisch und politisch umstrittene Frage im Zentrum, ob es zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, angesichts extremen menschlichen Leidens, das durch innerstaatliche Konflikte wie etwa in Somalia, Ruanda oder Angola verursacht wurde, tätig zu werden.
Die Untersuchung basiert auf einer umfassenden Darstellung und Auswertung der relevanten Praxis des Sicherheitsrates. Diese führt zu der Feststellung, daß der Sicherheitsrat der Auffassung ist, die Wahrung des Weltfriedens erfordere sein Tätigwerden zur Verhinderung sowohl zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte als auch extremen menschlichen Leidens, das durch andere Konfliktsituationen hervorgerufen wurde.
Dieses Verständnis des Art. 24 der Charta wird unter Anwendung der völkerrechtlichen Auslegungsmethoden kritisch hinterfragt. Dabei gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß es in der Tat zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, extremes menschliches Leiden zu verhindern, gleichgültig ob es seine Ursache in zwischen- oder innerstaatlichen Konflikten hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Er war einer der Architekten des modernen Amerika und eine der prägenden Figuren des 20. Jahrhunderts: Woodrow Wilson inspirierte zu seiner Zeit weltweit jene Menschen, die nach einer gerechteren Weltordnung strebten. Manfred Berg zeichnet ein lebendiges Porträt dieses globalen Superstars und zeigt, warum sich die Beschäftigung mit ihm und seiner Zeit gerade in der heutigen Weltunordnung lohnt.
Woodrow Wilson führte die USA in den Ersten Weltkrieg und wurde zwischen 1917 und 1919 zur Schlüsselfigur der Weltpolitik. Menschen auf der ganzen Welt erhofften sich von ihm Frieden und Gerechtigkeit. Doch seine Vision einer internationalen Ordnung, die auf kollektive Sicherheit, nationale Selbstbestimmung, freien Handel und Demokratie gebaut sein sollte, scheiterte – mit dramatischen Folgen für den weiteren Verlauf der Weltgeschichte. Diese erste deutschsprachige Biographie seit Jahrzehnten verfolgt den Lebensweg dieses wortgewaltigen Intellektuellen, der viele Jahre die Universität Princeton leitete, Millionen Menschen mit seinen Ideen begeisterte, aber auch den Rassismus seiner Zeit teilte und der Welt ein bis heute wirkendes, zwiespältiges Erbe hinterließ.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Das Lehrbuch zum Völkerrecht verfolgt einen anderen Ansatz: Als Ordnungsidee gliedert Krajewski das Völkerrecht in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Dieses Strukturierungsangebot dient dem besseren Verständnis von Zusammenhängen und Prinzipien innerhalb des Völkerrechts. Die aktualisierte und überarbeitete 3. Auflage greift die völkerrechtlichen Herausforderungen des Krieges in der Ukraine auf und ordnet sie in das geltende Recht ein. Außerdem werden mit Abhandlungen zum internationalen Gesundheitsrecht, Arbeitsvölkerrecht sowie Flüchtlings- und Migrationsrecht Teilrechtsgebiete des Völkerrechts neu und erstmals in einem deutschsprachigen Lehrbuch dargestellt, die für aktuelle politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen (u.a. Covid-19-Pandemie und Lieferkettengesetz) von Relevanz sind.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die nationalen und bündnisinternen Entscheidungsprozesse auf dem Weg zum Atlantischen Bündnis vor dem Hintergrund beunruhigend empfundener Bedrohungsvorstellungen geben in multinationaler Perspektive auf teils neu erschlossener Quellengrundlage umfassend Einblick in die höchst unterschiedlichen Interessen und Motive, aus denen sich die internationalen und nationalen Akteure auf eine solidarische Allianz einließen. Die bündnispolitische Konsensfindung forderte von ihnen außergewöhnliche Modalitäten und Verfahrensweisen, die Berücksichtigung wirtschafts- und finanzpolitischer Gegebenheiten, Beachtung verteidigungspolitischer und militärstrategischer Bedingungen, hohes Einfühlungsvermögen in mentalitätsgeschichtliche Denkmuster, die Überwindung ideologischer Vorbehalte sowie ein Gespür für innen-, partei- und gesellschaftspolitisch notwendige Rücksichten. So wird verständlich, warum unter dem vorrangigen Vorbehalt weitgehender Bewahrung nationaler Souveränität Kosten und Nutzen sowie Chancen und Risiken wachsam abzuwägen waren, um eine tragfähige transatlantische Friedensordnung zu gestalten, die kosteneffiziente kollektive Sicherheit versprach. Als die Nordatlantische Allianz aus der Taufe gehoben wurde, trug sie diesem Spannungsverhältnis zwischen nationalem Selbsterhalt und Bündnissolidarität durch eine anpassungs- und wandlungsfähige Vertragsgestaltung erfolgreich Rechnung. Darin liegt eines der Geheimnisse, welche die lange Lebensdauer der NATO schon aus ihren Anfängen heraus verständlich machen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Lehrbuch zum Völkerrecht verfolgt einen anderen Ansatz: Als Ordnungsidee gliedert Krajewski das Völkerrecht in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Dieses Strukturierungsangebot dient dem besseren Verständnis von Zusammenhängen und Prinzipien innerhalb des Völkerrechts. Die aktualisierte und überarbeitete 3. Auflage greift die völkerrechtlichen Herausforderungen des Krieges in der Ukraine auf und ordnet sie in das geltende Recht ein. Außerdem werden mit Abhandlungen zum internationalen Gesundheitsrecht, Arbeitsvölkerrecht sowie Flüchtlings- und Migrationsrecht Teilrechtsgebiete des Völkerrechts neu und erstmals in einem deutschsprachigen Lehrbuch dargestellt, die für aktuelle politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen (u.a. Covid-19-Pandemie und Lieferkettengesetz) von Relevanz sind.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, den Umfang der dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Art. 24 der Charta zugewiesenen Aufgabe zu bestimmen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Vor dem Hintergrund der seit 1990 wiedergewonnenen Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates steht dabei die juristisch und politisch umstrittene Frage im Zentrum, ob es zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, angesichts extremen menschlichen Leidens, das durch innerstaatliche Konflikte wie etwa in Somalia, Ruanda oder Angola verursacht wurde, tätig zu werden.
Die Untersuchung basiert auf einer umfassenden Darstellung und Auswertung der relevanten Praxis des Sicherheitsrates. Diese führt zu der Feststellung, daß der Sicherheitsrat der Auffassung ist, die Wahrung des Weltfriedens erfordere sein Tätigwerden zur Verhinderung sowohl zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte als auch extremen menschlichen Leidens, das durch andere Konfliktsituationen hervorgerufen wurde.
Dieses Verständnis des Art. 24 der Charta wird unter Anwendung der völkerrechtlichen Auslegungsmethoden kritisch hinterfragt. Dabei gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß es in der Tat zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, extremes menschliches Leiden zu verhindern, gleichgültig ob es seine Ursache in zwischen- oder innerstaatlichen Konflikten hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, den Umfang der dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Art. 24 der Charta zugewiesenen Aufgabe zu bestimmen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Vor dem Hintergrund der seit 1990 wiedergewonnenen Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates steht dabei die juristisch und politisch umstrittene Frage im Zentrum, ob es zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, angesichts extremen menschlichen Leidens, das durch innerstaatliche Konflikte wie etwa in Somalia, Ruanda oder Angola verursacht wurde, tätig zu werden.
Die Untersuchung basiert auf einer umfassenden Darstellung und Auswertung der relevanten Praxis des Sicherheitsrates. Diese führt zu der Feststellung, daß der Sicherheitsrat der Auffassung ist, die Wahrung des Weltfriedens erfordere sein Tätigwerden zur Verhinderung sowohl zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte als auch extremen menschlichen Leidens, das durch andere Konfliktsituationen hervorgerufen wurde.
Dieses Verständnis des Art. 24 der Charta wird unter Anwendung der völkerrechtlichen Auslegungsmethoden kritisch hinterfragt. Dabei gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß es in der Tat zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, extremes menschliches Leiden zu verhindern, gleichgültig ob es seine Ursache in zwischen- oder innerstaatlichen Konflikten hat.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, den Umfang der dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Art. 24 der Charta zugewiesenen Aufgabe zu bestimmen, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Vor dem Hintergrund der seit 1990 wiedergewonnenen Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates steht dabei die juristisch und politisch umstrittene Frage im Zentrum, ob es zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, angesichts extremen menschlichen Leidens, das durch innerstaatliche Konflikte wie etwa in Somalia, Ruanda oder Angola verursacht wurde, tätig zu werden.
Die Untersuchung basiert auf einer umfassenden Darstellung und Auswertung der relevanten Praxis des Sicherheitsrates. Diese führt zu der Feststellung, daß der Sicherheitsrat der Auffassung ist, die Wahrung des Weltfriedens erfordere sein Tätigwerden zur Verhinderung sowohl zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte als auch extremen menschlichen Leidens, das durch andere Konfliktsituationen hervorgerufen wurde.
Dieses Verständnis des Art. 24 der Charta wird unter Anwendung der völkerrechtlichen Auslegungsmethoden kritisch hinterfragt. Dabei gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß es in der Tat zu den Aufgaben des Sicherheitsrates gehört, extremes menschliches Leiden zu verhindern, gleichgültig ob es seine Ursache in zwischen- oder innerstaatlichen Konflikten hat.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets.
Aktualisiert: 2023-03-30
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