Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-07-02
> findR *
Beiträge zum Makler-, zum Handelsvertreter- und zum Kommissionsrecht
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Erfolgt eine Warenlieferung auf der Grundlage einer Kommission, so bestimmt § 392 Abs. 2 HGB, dass die Forderungen des Kommissionärs an seinen Abnehmer im Verhältnis der Kommissionsparteien und ihrer Gläubiger bereits vor Abtretung als Forderungen des Kommittenten gelten. Nach § 392 Abs. 1 HGB darf der Kommittent die Forderung aber erst nach Abtretung einziehen.
Man begreift diese Regelung als Aufspaltung der Forderung nach Rechtsverhältnissen: Im Verhältnis zu den Gläubigern der Kommissionsparteien sei der Kommittent, im Verhältnis zum Abnehmer der Kommissionär jeweils vollständiger und ausschließlicher Rechtsinhaber.
Grund der Aufspaltung sei es, dass die Kommission als sog. mittelbare Stellvertretung einen treuhandrechtlichen Charakter habe und der Kommittent daher hinsichtlich der Forderung eine wirtschaftliche Berechtigung genieße.
Dieses Verständnis wirft jedoch zahlreiche Probleme auf: Unklar ist, wer die aufgespaltene Forderung abtreten, wer mit ihr und wer gegen sie aufrechnen kann. Unklar ist ferner, ob es der Gesichtspunkt wirtschaftlicher Berechtigung rechtfertigt, eine dem § 392 HGB nachempfundene Aufspaltung auf andere Fälle sog. wirtschaftlicher Berechtigung anzuwenden. Der Reformentwurf
zum Geschäftsbesorgungsrecht sah genau dies vor.
Die Arbeit zeigt auf, dass das heutige Verständnis von § 392 HGB die Fortwirkung einer gemeinrechtlichen Lehre ist, die von HGB und BGB nicht rezipiert worden ist. § 392 HGB statuiert nicht eine Forderungsaufspaltung, sondern ist im Kern eine Legalzession.
Dabei suchte der Gesetzgeber nicht einer wirtschaftlichen Berechtigung des Kommittenten gerecht zu werden; § 392 HGB taugt daher nicht als Grundlage treuhandrechtlicher Entwürfe. Dem Gesetzgeber ging es vielmehr darum, einen gezielten Anreiz zur Mobilisierung des Güterverkehrs zu setzen.
Die Arbeit rekonstruiert diesen Rechtsgedanken und zeigt auf, dass dieser Linie in der Sache auch die höchstrichterliche Rechtsprechung folgt.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Erfolgt eine Warenlieferung auf der Grundlage einer Kommission, so bestimmt § 392 Abs. 2 HGB, dass die Forderungen des Kommissionärs an seinen Abnehmer im Verhältnis der Kommissionsparteien und ihrer Gläubiger bereits vor Abtretung als Forderungen des Kommittenten gelten. Nach § 392 Abs. 1 HGB darf der Kommittent die Forderung aber erst nach Abtretung einziehen.
Man begreift diese Regelung als Aufspaltung der Forderung nach Rechtsverhältnissen: Im Verhältnis zu den Gläubigern der Kommissionsparteien sei der Kommittent, im Verhältnis zum Abnehmer der Kommissionär jeweils vollständiger und ausschließlicher Rechtsinhaber.
Grund der Aufspaltung sei es, dass die Kommission als sog. mittelbare Stellvertretung einen treuhandrechtlichen Charakter habe und der Kommittent daher hinsichtlich der Forderung eine wirtschaftliche Berechtigung genieße.
Dieses Verständnis wirft jedoch zahlreiche Probleme auf: Unklar ist, wer die aufgespaltene Forderung abtreten, wer mit ihr und wer gegen sie aufrechnen kann. Unklar ist ferner, ob es der Gesichtspunkt wirtschaftlicher Berechtigung rechtfertigt, eine dem § 392 HGB nachempfundene Aufspaltung auf andere Fälle sog. wirtschaftlicher Berechtigung anzuwenden. Der Reformentwurf
zum Geschäftsbesorgungsrecht sah genau dies vor.
Die Arbeit zeigt auf, dass das heutige Verständnis von § 392 HGB die Fortwirkung einer gemeinrechtlichen Lehre ist, die von HGB und BGB nicht rezipiert worden ist. § 392 HGB statuiert nicht eine Forderungsaufspaltung, sondern ist im Kern eine Legalzession.
Dabei suchte der Gesetzgeber nicht einer wirtschaftlichen Berechtigung des Kommittenten gerecht zu werden; § 392 HGB taugt daher nicht als Grundlage treuhandrechtlicher Entwürfe. Dem Gesetzgeber ging es vielmehr darum, einen gezielten Anreiz zur Mobilisierung des Güterverkehrs zu setzen.
Die Arbeit rekonstruiert diesen Rechtsgedanken und zeigt auf, dass dieser Linie in der Sache auch die höchstrichterliche Rechtsprechung folgt.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Erfolgt eine Warenlieferung auf der Grundlage einer Kommission, so bestimmt § 392 Abs. 2 HGB, dass die Forderungen des Kommissionärs an seinen Abnehmer im Verhältnis der Kommissionsparteien und ihrer Gläubiger bereits vor Abtretung als Forderungen des Kommittenten gelten. Nach § 392 Abs. 1 HGB darf der Kommittent die Forderung aber erst nach Abtretung einziehen.
Man begreift diese Regelung als Aufspaltung der Forderung nach Rechtsverhältnissen: Im Verhältnis zu den Gläubigern der Kommissionsparteien sei der Kommittent, im Verhältnis zum Abnehmer der Kommissionär jeweils vollständiger und ausschließlicher Rechtsinhaber.
Grund der Aufspaltung sei es, dass die Kommission als sog. mittelbare Stellvertretung einen treuhandrechtlichen Charakter habe und der Kommittent daher hinsichtlich der Forderung eine wirtschaftliche Berechtigung genieße.
Dieses Verständnis wirft jedoch zahlreiche Probleme auf: Unklar ist, wer die aufgespaltene Forderung abtreten, wer mit ihr und wer gegen sie aufrechnen kann. Unklar ist ferner, ob es der Gesichtspunkt wirtschaftlicher Berechtigung rechtfertigt, eine dem § 392 HGB nachempfundene Aufspaltung auf andere Fälle sog. wirtschaftlicher Berechtigung anzuwenden. Der Reformentwurf
zum Geschäftsbesorgungsrecht sah genau dies vor.
Die Arbeit zeigt auf, dass das heutige Verständnis von § 392 HGB die Fortwirkung einer gemeinrechtlichen Lehre ist, die von HGB und BGB nicht rezipiert worden ist. § 392 HGB statuiert nicht eine Forderungsaufspaltung, sondern ist im Kern eine Legalzession.
Dabei suchte der Gesetzgeber nicht einer wirtschaftlichen Berechtigung des Kommittenten gerecht zu werden; § 392 HGB taugt daher nicht als Grundlage treuhandrechtlicher Entwürfe. Dem Gesetzgeber ging es vielmehr darum, einen gezielten Anreiz zur Mobilisierung des Güterverkehrs zu setzen.
Die Arbeit rekonstruiert diesen Rechtsgedanken und zeigt auf, dass dieser Linie in der Sache auch die höchstrichterliche Rechtsprechung folgt.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Strafverfolgungsbehörden sind typischerweise auf Informationen Externer angewiesen. Es ist ein klassischer Konflikt des deutschen Strafprozessrechtes, einerseits Wissen und Auskünfte von Informanten in einem Prozess zu verwerten und andererseits die Identität dieser Informanten geheim zu halten. Im Bereich der Bekämpfung von Betrügereien zu Lasten des EG-Haushaltes ergeben sich parallele Fragen. Die EG-Institutionen benötigen Informationen Externer und diese Informationen sollen in ein nationales Strafverfahren Eingang finden können. Diesem Problem, das insbesondere bei der Tätigkeit von OLAF, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, auftritt, ist bislang so gut wie keine Beachtung geschenkt worden.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Strafverfolgungsbehörden sind typischerweise auf Informationen Externer angewiesen. Es ist ein klassischer Konflikt des deutschen Strafprozessrechtes, einerseits Wissen und Auskünfte von Informanten in einem Prozess zu verwerten und andererseits die Identität dieser Informanten geheim zu halten. Im Bereich der Bekämpfung von Betrügereien zu Lasten des EG-Haushaltes ergeben sich parallele Fragen. Die EG-Institutionen benötigen Informationen Externer und diese Informationen sollen in ein nationales Strafverfahren Eingang finden können. Diesem Problem, das insbesondere bei der Tätigkeit von OLAF, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, auftritt, ist bislang so gut wie keine Beachtung geschenkt worden.
Aktualisiert: 2023-06-23
> findR *
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Zwischen der Veröffentlichung des ersten Bandes der »Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Otto II. und Otto III.« und seiner Fortsetzung liegen 52 Jahre: 1902 ging Band I, der sich der Herrschaft Kaiser Ottos II. von 973 bis 983 widmet, aus der Zusammenarbeit des Wiener Mediävisten Karl Uhlirz und seiner Tochter Mathilde hervor.
1954 setzte Mathilde Uhlirz schließlich die gemeinsam begonnene Arbeit im Sinne ihres 1914 verstorbenen Vaters fort: Band II verfolgt das Wirken Ottos III., beginnend mit dem Todesjahr von dessen Vater, Otto II., bis ins Jahr 1002 hinein, als Otto nach seiner Flucht aus Rom starb.
Bis heute gilt Mathilde Uhlirz‘ Werk als maßgeblich für die Ottonenforschung.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Die Europäische Union scheint in Auflösung begriffen. Die gemeinsame Währung, der Euro, wackelt. In Brüssel fehlen überzeugende Vorschläge der Politik.
Ruth Reichstein – als Journalistin in Brüssel bestens vertraut mit den wichtigen Themen und Problemen der EU – hat in ihrem Buch 101 Fragen gestellt und deutliche Antworten formuliert. Beispielsweise: Wie viele Sprachen spricht man in der EU? Welche Rechte hat das Europäische Parlament? Warum ist die Burka in einigen EU-Ländern verboten, in anderen nicht? Wie kann die EU ein Land als Mitglied akzeptieren, das von einer Partei mit faschistischen Tendenzen regiert wird? Was machen die Lobbyisten in Brüssel? Warum lässt die EU es zu, dass immer wieder Flüchtlinge aus Afrika im Mittelmeer ertrinken? Wieso konnte die EU den Zusammenbruch der Staatsfinanzen in Ländern wie Griechenland nicht verhindern? Wen schützt der EU-Rettungsschirm?
Aktualisiert: 2023-06-06
> findR *
Das „Nikolausurteil“ des Bundesverfassungsgerichts setzt den Ton für die rechtswissenschaftliche Diskussion über die Möglichkeit, mittels eines Eigenmittelbeschlusses europäische Schulden aufzunehmen. Doch ein Schlussakkord blieb aus. Manchen der offenen Fragen widmet sich die vorliegende Publikation aus der Perspektive des Europarechts. Wie ist das schuldenfinanzierte Projekt „Next Generation EU“ aufgebaut? Lässt es sich auf eine europarechtliche Rechtsgrundlage stützen? Wie sind die Refinanzierungsoptionen rechtlich zu beurteilen? Die Antworten hierauf werden zusammen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Rahmen für die künftige finanzielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-06
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Kommission
Sie suchen ein Buch über Kommission? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Kommission. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Kommission im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Kommission einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Kommission - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Kommission, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Kommission und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.