Vor dem Hintergrund einer zunehmend disparat verlaufenden Finanzlage der deutschen Kommunen begibt sich Marc Seuberlich mithilfe quantitativer und qualitativer Daten auf die Suche nach den möglichen Ursachen dieser Entwicklung. Forschungsleitend wird von der These ausgegangen, dass neben den extern vorgegebenen Determinanten kommunaler Finanzlagen hausgemachte Faktoren nicht nur einen bedeutsamen Beitrag zur kommunalen Finanzlage leisten, sondern für die fiskalische Varianz zwischen Kommunen mit ähnlichen sozioökonomischen Voraussetzungen mitverantwortlich sind.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Die fachliche Diskussion über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die öffentlichen Haushalte hat in den letzten Monaten erheblich Fahrt aufgenommen. Die Bewältigung der Krise erfordert nicht nur eine handlungsstarke Politik, sondern auch eine diskussionsbereite Wissenschaft. Band 2-2020 des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen versammelt aktuelle und pointierte Beiträge, die den Krisendiskurs weiter auffächern. °°Die Pandemie führt auch auf tradierten Themenpfaden zu einer bemerkenswerten Eskalation. Das betrifft das Feld der Schulden und Altschulden, die Auslegung der „Schuldenbremse“, den Befund der Vertikalisierung des Finanzföderalismus, die kommunale Investitionskrise, altbekannte Verteilungskonflikte und die prüfende Suche nach neuen Finanzierungsquellen. °°Damit gelingt dem Jahrbuch ein weiterer Schritt auf dem Weg zum halbjährlichen Periodikum, das der Fachdebatte der interessierten Disziplinen, der Verwaltung und der Politik eine zugängliche und verbindliche Plattform bietet.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die vorliegende Dissertation entstand im Rahmen des von der Deutschen Forschun- gemeinschaft (DFG) finanzierten Projekts „Suburbanisierung im 21. Jahrhundert: Sta- regionale Entwicklungen des Wohnens und Wirtschaftens“ am Institut Stadt- und Reg- nalökonomie/-soziologie der TU Hamburg-Harburg bzw. HafenCity Universität Hamburg. Es war das Anliegen des Verbundprojekts, die Entwicklungsdynamiken an den Rändern der Kernstädte von Hamburg sowie von Berlin und Potsdam zu verstehen und deren Ursachen zu erklären. Im Rahmen dieses Projekts habe ich von Dezember 2003 bis Dezember 2006 das Forschungsfeld „Fiskalische Effekte“ analysiert. In diese Arbeit sind die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchungen eingeflossen. Alle Personen namentlich zu nennen, die an dieser Arbeit einen Beitrag hatten, würde den Rahmen sprengen. Einen herzlichen Dank zunächst an Prof. Dr. Dieter Läpple für die Übernahme der Erstbetreuung. Er hat mich in meinem Vorhaben stets unterstützt, hat mir während der gesamten Zeit große Freiheiten für meine Forschungsaktivitäten gelassen und stand bei Bedarf mit seiner konstruktiven Betreuung immer hilfreich an meiner Seite. Prof. Dr. Martin Junkernheinrich bin ich für die Übernahme der Zweitbetreuung zu Dank verpflichtet. Besondere Erwähnung verdient Dr. Jörg Pohlan: Durch die intensive Zusammenarbeit im Forschungsfeld „Fiskalische Effekte“ ergaben sich vielfältige Fachgespräche, für die er die notwendigen Freiräume geschaffen hat. Dass die Zusammenarbeit nicht nur in einer kollegialen, sondern ausgesprochen freundschaftlichen Atmosphäre stattgefunden hat, habe ich sehr geschätzt. Dafür sei ihm herzlich gedankt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die aktuelle Leitsatzsammlung zur Rechtsprechung der bayerischen Kommunalabgaben Gesucht – schnell gefunden: die passende Entscheidung oder Rechtsfrage Einfach unentbehrlich
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Zwar suggeriert die prägnante Kurzformel "Wer bestellt, bezahlt", die häufig zur Erläuterung der Konnexitätsregelungen herangezogen wird, dass es sich um eine einfache Materie handelt. Allerdings zeigt sich bei genauer Analyse, dass es sich bei der Neufassung des Art. 78 Abs. 3 LV NRW um eine rechtstechnisch schwierige Vorschrift handelt. Insbesondere hat die zeitgleiche Verabschiedung des Konnexitätsausführungsgesetzes Fragen bezüglich des Verhältnisses von Landesverfassung und einfachgesetzlich normiertem Ausführungsgesetz aufgeworfen.
Die Arbeit untersucht ausgehend von zahlreichen Beispielen aus der gesetzgeberischen Praxis die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Eintritt der Ausgleichspflicht aus Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen. Sie bezieht dabei vergleichend immer wieder die entsprechenden Regelungen aus anderen deutschen Ländern ein.
Erste verfassungsgerichtliche Urteile konnten zwar Klarheit zu bestimmten Tatbestandsmerkmalen bringen, die richtige Anwendung der Norm bleibt dennoch die Ausnahme. Dies ist dem Paradox geschuldet, dass das Land selbst eine Norm geschaffen hat, mit der es seine eigene Handlungsfreiheit beschränkt hat.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Zwar suggeriert die prägnante Kurzformel "Wer bestellt, bezahlt", die häufig zur Erläuterung der Konnexitätsregelungen herangezogen wird, dass es sich um eine einfache Materie handelt. Allerdings zeigt sich bei genauer Analyse, dass es sich bei der Neufassung des Art. 78 Abs. 3 LV NRW um eine rechtstechnisch schwierige Vorschrift handelt. Insbesondere hat die zeitgleiche Verabschiedung des Konnexitätsausführungsgesetzes Fragen bezüglich des Verhältnisses von Landesverfassung und einfachgesetzlich normiertem Ausführungsgesetz aufgeworfen.
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-29
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