Jürgen Habermas vertritt die These, dass sich das Konsensprinzip des kommunikativen Handelns in den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Politik übertragen lasse. In der vorliegenden grundlegenden Kritik zeigt die Autorin, dass diese These nicht haltbar ist. Anders als Habermas annimmt, findet kommunikatives Handeln keinen Eingang in die Prozeduralität der Politik. Das politische Handeln wird vielmehr durch systemische Vorgaben bestimmt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Prozeduralität des ökonomischen Systems sowie aus der über Macht bestimmten Prozeduralität des politischen Systems selbst.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Jürgen Habermas vertritt die These, dass sich das Konsensprinzip des kommunikativen Handelns in den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Politik übertragen lasse. In der vorliegenden grundlegenden Kritik zeigt die Autorin, dass diese These nicht haltbar ist. Anders als Habermas annimmt, findet kommunikatives Handeln keinen Eingang in die Prozeduralität der Politik. Das politische Handeln wird vielmehr durch systemische Vorgaben bestimmt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Prozeduralität des ökonomischen Systems sowie aus der über Macht bestimmten Prozeduralität des politischen Systems selbst.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Die Arbeit widmet sich der 2016 reformierten Vorschrift des § 177 StGB und analysiert den Ertrag dieser Reform hin zu einem umfassenderen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch die Einführung des „Nein heißt Nein!“-Ansatzes in das deutsche Recht. Hierfür analysiert die Autorin nach einer Vorstellung der Norm und ihrer Probleme einerseits bisher zu § 177 StGB n.F. ergangene gerichtliche Entscheidungen. Andererseits nimmt sie einen Rechtsvergleich mit Irland als Rechtsordnung, die schon länger ein Konsensprinzip in der Form des „Nein heißt Nein!“ kennt, vor und analysiert die dort mit der Regelung gemachten Erfahrungen. Schließlich wirft sie auch noch einen kurzen Blick auf „Ja heißt Ja!“-Regelungen, insbesondere an US-amerikanischen Universitäten sowie im schwedischen Strafrecht.
Auf der Basis der gefundenen Ergebnisse nimmt die Autorin schließlich eine Bewertung der Norm vor und stellt weitere Reformüberlegungen de lege ferenda an. Die Arbeit nimmt dabei eine umfassende Analyse des Themas vor. Es werden strafrechtliche, strafprozessuale, kriminologische und rechtsvergleichende Perspektiven eingenommen und miteinander verknüpft.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Jürgen Habermas vertritt die These, dass sich das Konsensprinzip des kommunikativen Handelns in den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Politik übertragen lasse. In der vorliegenden grundlegenden Kritik zeigt die Autorin, dass diese These nicht haltbar ist. Anders als Habermas annimmt, findet kommunikatives Handeln keinen Eingang in die Prozeduralität der Politik. Das politische Handeln wird vielmehr durch systemische Vorgaben bestimmt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Prozeduralität des ökonomischen Systems sowie aus der über Macht bestimmten Prozeduralität des politischen Systems selbst.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Jürgen Habermas vertritt die These, dass sich das Konsensprinzip des kommunikativen Handelns in den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Politik übertragen lasse. In der vorliegenden grundlegenden Kritik zeigt die Autorin, dass diese These nicht haltbar ist. Anders als Habermas annimmt, findet kommunikatives Handeln keinen Eingang in die Prozeduralität der Politik. Das politische Handeln wird vielmehr durch systemische Vorgaben bestimmt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Prozeduralität des ökonomischen Systems sowie aus der über Macht bestimmten Prozeduralität des politischen Systems selbst.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Jürgen Habermas vertritt die These, dass sich das Konsensprinzip des kommunikativen Handelns in den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Politik übertragen lasse. In der vorliegenden grundlegenden Kritik zeigt die Autorin, dass diese These nicht haltbar ist. Anders als Habermas annimmt, findet kommunikatives Handeln keinen Eingang in die Prozeduralität der Politik. Das politische Handeln wird vielmehr durch systemische Vorgaben bestimmt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Prozeduralität des ökonomischen Systems sowie aus der über Macht bestimmten Prozeduralität des politischen Systems selbst.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Die Absprachenpraxis rüttelt an den Fundamenten der Strafprozessordnung. Leitende Frage der Untersuchung ist, ob die "hehren Ansprüche" des Strafverfahrens, die durch informelle Verständigungen zunehmend bedroht werden, unabdingbarer Bestandteil eines gerechten Verfahrens sein müssen.
Die Untersuchung ist in vier Teile gegliedert: eine rechtstheoretische Grundlegung, die den Konsensgedanken in die tragenden Säulen des Prozesssystems, Gerechtigkeit, Schuld und Wahrheit, einordnet; ein zweites Kapitel, das sich der deutschen Absprachenpraxis und ihrer Aufarbeitung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung widmet; einen rechtsvergleichenden Teil zur italienischen gesetzlichen Regelung einvernehmlicher Verfahrenserledigung; im letzten Kapitel entwickelt Korinna Weichbrodt ein Lösungsmodell, in dem sie unter Berücksichtigung einer kritischen Würdigung der verschiedenen kodifikatorischen Ansätze das Konsensprinzip als eigene legitimatorische Größe im Strafverfahren behaupten möchte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Methodenfragen sind auch im Völkerrecht Machtfragen. Aber wo sind die gerichtlichen Macht- und Methodengrenzen bei der Identifikation von Völkerrechtsverbrechen zu ziehen? Und wo werden sie in der gerichtlichen Praxis gezogen? Das Buch beantwortet die erste (normative) Frage auf Grundlage des Konsensprinzips als Grundnorm-ähnlichen Geltungsgrund. Es plädiert dabei u.a. für einen restriktiveren Umgang mit Deduktionsmethoden bei einem Vorrang der Induktion. Anschließend wird die gerichtliche Praxis auf dieser normativen Hintergrundfolie analysiert. Sie offenbart zu beanstandende Behauptungen (insbesondere in Bezug auf das Rechtsentstehungsrecht) und konsensprinzipwidrige Herleitungen – aber auch eine zu begrüßende Dominanz induktiver Rechtsfindung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Methodenfragen sind auch im Völkerrecht Machtfragen. Aber wo sind die gerichtlichen Macht- und Methodengrenzen bei der Identifikation von Völkerrechtsverbrechen zu ziehen? Und wo werden sie in der gerichtlichen Praxis gezogen? Das Buch beantwortet die erste (normative) Frage auf Grundlage des Konsensprinzips als Grundnorm-ähnlichen Geltungsgrund. Es plädiert dabei u.a. für einen restriktiveren Umgang mit Deduktionsmethoden bei einem Vorrang der Induktion. Anschließend wird die gerichtliche Praxis auf dieser normativen Hintergrundfolie analysiert. Sie offenbart zu beanstandende Behauptungen (insbesondere in Bezug auf das Rechtsentstehungsrecht) und konsensprinzipwidrige Herleitungen – aber auch eine zu begrüßende Dominanz induktiver Rechtsfindung.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Methodenfragen sind auch im Völkerrecht Machtfragen. Aber wo sind die gerichtlichen Macht- und Methodengrenzen bei der Identifikation von Völkerrechtsverbrechen zu ziehen? Und wo werden sie in der gerichtlichen Praxis gezogen? Das Buch beantwortet die erste (normative) Frage auf Grundlage des Konsensprinzips als Grundnorm-ähnlichen Geltungsgrund. Es plädiert dabei u.a. für einen restriktiveren Umgang mit Deduktionsmethoden bei einem Vorrang der Induktion. Anschließend wird die gerichtliche Praxis auf dieser normativen Hintergrundfolie analysiert. Sie offenbart zu beanstandende Behauptungen (insbesondere in Bezug auf das Rechtsentstehungsrecht) und konsensprinzipwidrige Herleitungen – aber auch eine zu begrüßende Dominanz induktiver Rechtsfindung.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Die Absprachenpraxis rüttelt an den Fundamenten der Strafprozessordnung. Leitende Frage der Untersuchung ist, ob die "hehren Ansprüche" des Strafverfahrens, die durch informelle Verständigungen zunehmend bedroht werden, unabdingbarer Bestandteil eines gerechten Verfahrens sein müssen.
Die Untersuchung ist in vier Teile gegliedert: eine rechtstheoretische Grundlegung, die den Konsensgedanken in die tragenden Säulen des Prozesssystems, Gerechtigkeit, Schuld und Wahrheit, einordnet; ein zweites Kapitel, das sich der deutschen Absprachenpraxis und ihrer Aufarbeitung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung widmet; einen rechtsvergleichenden Teil zur italienischen gesetzlichen Regelung einvernehmlicher Verfahrenserledigung; im letzten Kapitel entwickelt Korinna Weichbrodt ein Lösungsmodell, in dem sie unter Berücksichtigung einer kritischen Würdigung der verschiedenen kodifikatorischen Ansätze das Konsensprinzip als eigene legitimatorische Größe im Strafverfahren behaupten möchte.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Absprachenpraxis rüttelt an den Fundamenten der Strafprozessordnung. Leitende Frage der Untersuchung ist, ob die "hehren Ansprüche" des Strafverfahrens, die durch informelle Verständigungen zunehmend bedroht werden, unabdingbarer Bestandteil eines gerechten Verfahrens sein müssen.
Die Untersuchung ist in vier Teile gegliedert: eine rechtstheoretische Grundlegung, die den Konsensgedanken in die tragenden Säulen des Prozesssystems, Gerechtigkeit, Schuld und Wahrheit, einordnet; ein zweites Kapitel, das sich der deutschen Absprachenpraxis und ihrer Aufarbeitung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung widmet; einen rechtsvergleichenden Teil zur italienischen gesetzlichen Regelung einvernehmlicher Verfahrenserledigung; im letzten Kapitel entwickelt Korinna Weichbrodt ein Lösungsmodell, in dem sie unter Berücksichtigung einer kritischen Würdigung der verschiedenen kodifikatorischen Ansätze das Konsensprinzip als eigene legitimatorische Größe im Strafverfahren behaupten möchte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit widmet sich der 2016 reformierten Vorschrift des § 177 StGB und analysiert den Ertrag dieser Reform hin zu einem umfassenderen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch die Einführung des „Nein heißt Nein!“-Ansatzes in das deutsche Recht. Hierfür analysiert die Autorin nach einer Vorstellung der Norm und ihrer Probleme einerseits bisher zu § 177 StGB n.F. ergangene gerichtliche Entscheidungen. Andererseits nimmt sie einen Rechtsvergleich mit Irland als Rechtsordnung, die schon länger ein Konsensprinzip in der Form des „Nein heißt Nein!“ kennt, vor und analysiert die dort mit der Regelung gemachten Erfahrungen. Schließlich wirft sie auch noch einen kurzen Blick auf „Ja heißt Ja!“-Regelungen, insbesondere an US-amerikanischen Universitäten sowie im schwedischen Strafrecht.
Auf der Basis der gefundenen Ergebnisse nimmt die Autorin schließlich eine Bewertung der Norm vor und stellt weitere Reformüberlegungen de lege ferenda an. Die Arbeit nimmt dabei eine umfassende Analyse des Themas vor. Es werden strafrechtliche, strafprozessuale, kriminologische und rechtsvergleichende Perspektiven eingenommen und miteinander verknüpft.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Jürgen Habermas vertritt die These, dass sich das Konsensprinzip des kommunikativen Handelns in den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Politik übertragen lasse. In der vorliegenden grundlegenden Kritik zeigt die Autorin, dass diese These nicht haltbar ist. Anders als Habermas annimmt, findet kommunikatives Handeln keinen Eingang in die Prozeduralität der Politik. Das politische Handeln wird vielmehr durch systemische Vorgaben bestimmt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Prozeduralität des ökonomischen Systems sowie aus der über Macht bestimmten Prozeduralität des politischen Systems selbst.
Aktualisiert: 2023-03-15
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Diese Arbeit untersucht, ob die aufgedeckte Verständigungspraxis im Strafprozess sowie die Gesetzesreform vom 04.08.2009 zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, sich mit dem Grundgesetz und der Strafprozessordung vereinbaren lassen und ob die Gesetzesreform eine taugliche Regelung dieser Praxis darstellt. Dabei wird deutlich, dass einfache Erklärungsansätze der Komplexität des Themas nicht gerecht werden. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Verständigungspraxis ergibt, dass diese gegen eine ganze Reihe von Verfassungsgrundsätzen verstößt und auch die Gesetzesreform diese Verstöße allenfalls abmildern, aber nicht vermeiden kann. Dasselbe Ergebnis ergibt die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem geltenden Strafprozessrecht. Der Verfasser arbeitet zudem heraus, dass die Verfahrensbeteiligten sich bei der Durchführung von Verständigungen, in der üblichen Form und keinesfalls nur in Ausnahmefällen, strafbar machen und kommt zu dem Schluss, dass die Gesetzesreform nicht geeignet ist, dem Problemkomplex der Verständigung im Strafverfahren zu begegnen. Weiterhin werden Regelungsvorschläge der Literatur diskutiert, mit dem Ergebnis, dass keiner der bisher veröffentlichten Vorschläge zur Lösung aller relevanten Aspekte des Themas geeignet ist. Den Abschluss der Arbeit bildet dementsprechend ein eigener Lösungsvorschlag in Form von Leitlinien für einen Gesetzentwurf.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen des Völkerrechts auf die Staatlichkeit und das Instrument der Anerkennung. Nach vorherrschender Auffassung kommt der Anerkennung als einzelstaatliche Entscheidung deklaratorische Wirkung zu. Eine solche Annahme steht jedoch im Konflikt zu einer sich verdichtenden Völkerrechtsordnung. Ausgehend von der Nachzeichnung eines tiefgreifenden Wandels des Souveränitätsverständnisses und der zunehmenden Gemeinwohlorientierung des Völkerrechts hinterfragt der Autor das bisherige Verständnis der Anerkennung. Angesichts des gegenwärtigen Entwicklungsstands der Völkerrechtsordnung beinhalte die Aufnahme in die Vereinten Nationen nach Art. 4 UN-Charta zugleich eine kollektive Anerkennungsentscheidung.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Jürgen Habermas vertritt die These, dass sich das Konsensprinzip des kommunikativen Handelns in den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Politik übertragen lasse. In der vorliegenden grundlegenden Kritik zeigt die Autorin, dass diese These nicht haltbar ist. Anders als Habermas annimmt, findet kommunikatives Handeln keinen Eingang in die Prozeduralität der Politik. Das politische Handeln wird vielmehr durch systemische Vorgaben bestimmt. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der Prozeduralität des ökonomischen Systems sowie aus der über Macht bestimmten Prozeduralität des politischen Systems selbst.
Aktualisiert: 2023-04-04
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