Niedergelassene Vertragsärzte wurden in der Vergangenheit regelmäßig nur als Belegärzte und Konsiliarärzte in der stationären Versorgung tätig. Mit der grundsätzlichen Öffnung der Krankenhaustätigkeit für Vertragsärzte durch den Gesetzgeber des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2006 etablierten sich auch weitergehende Formen der Kooperation. Von besonderer tatsächlicher Bedeutung ist hierbei die von den Vertragsparteien angestrebte freiberufliche Erbringung von Hauptleistungen durch Vertragsärzte.
Der Autor stellt die hergebrachten Kooperationsformen der Belegarzt- und Konsiliartätigkeit vor und zeigt deren rechtliche Grenzen auf. Ausgehend von dem Befund, dass die systematische Einbindung von Vertragsärzten in die Leistungserbringung der Krankenhäuser keine Form der Konsiliartätigkeit ist, untersucht der Autor, ob die freiberufliche Einbindung niedergelassener Vertragsärzte außerhalb der etablierten Kooperationsformen rechtlich zulässig ist und welche Grenzen ihr gesetzt sind. Schwerpunkte der Untersuchung sind die krankenhausrechtliche Zulässigkeit der Beteiligung von Vertragsärzten an der Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen, die Möglichkeit der Wahlleistungserbringung durch Vertragsärzte, mögliche Beschränkungen durch das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt und die Prüfung der arbeits- und sozialrechtlichen Zulässigkeit der freiberuflichen Einbindung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ärztliche Kooperationen bei geänderten Rahmenbedingungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ärztlicher Kooperationen werden zunehmend komplexer. Auf der einen Seite sind in den vergangenen Jahren erhebliche Liberalisierungen zu verzeichnen, die die Begründung von Kooperationen deutlich erleichtern und ein finanzielles Engagement von Investoren fördern (Stichwort: MVZ-Ketten). Auf der anderen Seite ist das vertragsärztliche Zulassungsrecht angesichts der in nahezu sämtlichen ärztlichen Fachgebieten bestehenden Zulassungssperren planwirtschaftlich geprägt. Die Rechtsprechung ist in jüngster Zeit mit durchaus restriktiven Entscheidungen Tendenzen eines Konzessionshandels entgegengetreten, was viele Kooperationsvorhaben erschwert oder sogar verhindert. Mitte 2015 hat der Gesetzgeber mit Einführung der §§ 299a, 299b StGB die Zuführung von Patienten unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe gestellt, was eine Fülle neuer Fragen zu den Zulässigkeitsgrenzen von Kooperationen aufgeworfen hat. Zudem ist die Finanzverwaltung in den letzten Jahren im Hinblick auf gewerbe- und umsatzsteuerliche Problemfelder deutlich erfahrener und auch sensibler geworden.
Die Gemengelage der einzelnen Rechtsgebiete (Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) stellt den Berater vor enorme Herausforderungen. Dies liegt auch daran, dass der Gesetzgeber die Bereiche nicht aufeinander abgestimmt hat. Vor diesem Hintergrund besteht ein erheblicher Informationsbedarf.
Ob überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Organisationsgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum: Die Neuauflage berücksichtigt neben den Entwicklungen der letzten Jahre auch die an Bedeutung zunehmende Einbindung angestellter Ärzte sowie die Grundzüge des vertragsarztrechtlichen Nachbesetzungsverfahrens. Die vielfältigen Praxishinweise und Fallbeispiele helfen Ihnen, die richtigen Lösungen für Ihre Mandanten zu finden!
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
Berufsausübungsgemeinschaften
Organisationsgemeinschaften
Medizinische Versorgungszentren
Konsiliararzt- und Belegarzttätigkeit
Der angestellte Arzt in der (Vertrags-)Arztpraxis und im MVZ
Grundzüge des Nachbesetzungsverfahrens
Anhang
berücksichtigt die Entwicklung der letzten Jahre und zeigt die rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle auf.
Aktualisiert: 2021-11-10
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Ärztliche Kooperationen bei geänderten Rahmenbedingungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ärztlicher Kooperationen werden zunehmend komplexer. Auf der einen Seite sind in den vergangenen Jahren erhebliche Liberalisierungen zu verzeichnen, die die Begründung von Kooperationen deutlich erleichtern und ein finanzielles Engagement von Investoren fördern (Stichwort: MVZ-Ketten). Auf der anderen Seite ist das vertragsärztliche Zulassungsrecht angesichts der in nahezu sämtlichen ärztlichen Fachgebieten bestehenden Zulassungssperren planwirtschaftlich geprägt. Die Rechtsprechung ist in jüngster Zeit mit durchaus restriktiven Entscheidungen Tendenzen eines Konzessionshandels entgegengetreten, was viele Kooperationsvorhaben erschwert oder sogar verhindert. Mitte 2015 hat der Gesetzgeber mit Einführung der §§ 299a, 299b StGB die Zuführung von Patienten unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe gestellt, was eine Fülle neuer Fragen zu den Zulässigkeitsgrenzen von Kooperationen aufgeworfen hat. Zudem ist die Finanzverwaltung in den letzten Jahren im Hinblick auf gewerbe- und umsatzsteuerliche Problemfelder deutlich erfahrener und auch sensibler geworden.
Die Gemengelage der einzelnen Rechtsgebiete (Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) stellt den Berater vor enorme Herausforderungen. Dies liegt auch daran, dass der Gesetzgeber die Bereiche nicht aufeinander abgestimmt hat. Vor diesem Hintergrund besteht ein erheblicher Informationsbedarf.
Ob überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Organisationsgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum: Die Neuauflage berücksichtigt neben den Entwicklungen der letzten Jahre auch die an Bedeutung zunehmende Einbindung angestellter Ärzte sowie die Grundzüge des vertragsarztrechtlichen Nachbesetzungsverfahrens. Die vielfältigen Praxishinweise und Fallbeispiele helfen Ihnen, die richtigen Lösungen für Ihre Mandanten zu finden!
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
Berufsausübungsgemeinschaften
Organisationsgemeinschaften
Medizinische Versorgungszentren
Konsiliararzt- und Belegarzttätigkeit
Der angestellte Arzt in der (Vertrags-)Arztpraxis und im MVZ
Grundzüge des Nachbesetzungsverfahrens
Anhang
Aktualisiert: 2023-02-28
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Ärztliche Kooperationen bei geänderten Rahmenbedingungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ärztlicher Kooperationen werden zunehmend komplexer. Auf der einen Seite sind in den vergangenen Jahren erhebliche Liberalisierungen zu verzeichnen, die die Begründung von Kooperationen deutlich erleichtern und ein finanzielles Engagement von Investoren fördern (Stichwort: MVZ-Ketten). Auf der anderen Seite ist das vertragsärztliche Zulassungsrecht angesichts der in nahezu sämtlichen ärztlichen Fachgebieten bestehenden Zulassungssperren planwirtschaftlich geprägt. Die Rechtsprechung ist in jüngster Zeit mit durchaus restriktiven Entscheidungen Tendenzen eines Konzessionshandels entgegengetreten, was viele Kooperationsvorhaben erschwert oder sogar verhindert. Mitte 2015 hat der Gesetzgeber mit Einführung der §§ 299a, 299b StGB die Zuführung von Patienten unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe gestellt, was eine Fülle neuer Fragen zu den Zulässigkeitsgrenzen von Kooperationen aufgeworfen hat. Zudem ist die Finanzverwaltung in den letzten Jahren im Hinblick auf gewerbe- und umsatzsteuerliche Problemfelder deutlich erfahrener und auch sensibler geworden.
Die Gemengelage der einzelnen Rechtsgebiete (Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) stellt den Berater vor enorme Herausforderungen. Dies liegt auch daran, dass der Gesetzgeber die Bereiche nicht aufeinander abgestimmt hat. Vor diesem Hintergrund besteht ein erheblicher Informationsbedarf.
Ob überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Organisationsgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum: Die Neuauflage berücksichtigt neben den Entwicklungen der letzten Jahre auch die an Bedeutung zunehmende Einbindung angestellter Ärzte sowie die Grundzüge des vertragsarztrechtlichen Nachbesetzungsverfahrens. Die vielfältigen Praxishinweise und Fallbeispiele helfen Ihnen, die richtigen Lösungen für Ihre Mandanten zu finden!
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
Berufsausübungsgemeinschaften
Organisationsgemeinschaften
Medizinische Versorgungszentren
Konsiliararzt- und Belegarzttätigkeit
Der angestellte Arzt in der (Vertrags-)Arztpraxis und im MVZ
Grundzüge des Nachbesetzungsverfahrens
Anhang
Aktualisiert: 2023-01-26
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Ärztliche Kooperationen bei geänderten Rahmenbedingungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ärztlicher Kooperationen werden zunehmend komplexer. Auf der einen Seite sind in den vergangenen Jahren erhebliche Liberalisierungen zu verzeichnen, die die Begründung von Kooperationen deutlich erleichtern und ein finanzielles Engagement von Investoren fördern (Stichwort: MVZ-Ketten). Auf der anderen Seite ist das vertragsärztliche Zulassungsrecht angesichts der in nahezu sämtlichen ärztlichen Fachgebieten bestehenden Zulassungssperren planwirtschaftlich geprägt. Die Rechtsprechung ist in jüngster Zeit mit durchaus restriktiven Entscheidungen Tendenzen eines Konzessionshandels entgegengetreten, was viele Kooperationsvorhaben erschwert oder sogar verhindert. Mitte 2015 hat der Gesetzgeber mit Einführung der §§ 299a, 299b StGB die Zuführung von Patienten unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe gestellt, was eine Fülle neuer Fragen zu den Zulässigkeitsgrenzen von Kooperationen aufgeworfen hat. Zudem ist die Finanzverwaltung in den letzten Jahren im Hinblick auf gewerbe- und umsatzsteuerliche Problemfelder deutlich erfahrener und auch sensibler geworden.
Die Gemengelage der einzelnen Rechtsgebiete (Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) stellt den Berater vor enorme Herausforderungen. Dies liegt auch daran, dass der Gesetzgeber die Bereiche nicht aufeinander abgestimmt hat. Vor diesem Hintergrund besteht ein erheblicher Informationsbedarf.
Ob überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Organisationsgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum: Die Neuauflage berücksichtigt die Entwicklung der letzten Jahre und hilft Ihnen, mit vielfältigen Praxishinweisen und Fallbeispielen die richtigen Lösungen für Ihre Mandanten zu finden!
Inhalt:
Einleitung.
Berufsausübungsgemeinschaften.
Organisationsgemeinschaften.
Medizinische Versorgungszentren.
Konsiliararzt- und Belegarzttätigkeit.
Der angestellte Arzt in der (Vertrags-)Arztpraxis.
Anhang.
Aktualisiert: 2021-10-25
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Ärztliche Kooperationen bei geänderten Rahmenbedingungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ärztlicher Kooperationen werden zunehmend komplexer. Auf der einen Seite sind in den vergangenen Jahren erhebliche Liberalisierungen zu verzeichnen, die die Begründung von Kooperationen deutlich erleichtern und ein finanzielles Engagement von Investoren fördern (Stichwort: MVZ-Ketten). Auf der anderen Seite ist das vertragsärztliche Zulassungsrecht angesichts der in nahezu sämtlichen ärztlichen Fachgebieten bestehenden Zulassungssperren planwirtschaftlich geprägt. Die Rechtsprechung ist in jüngster Zeit mit durchaus restriktiven Entscheidungen Tendenzen eines Konzessionshandels entgegengetreten, was viele Kooperationsvorhaben erschwert oder sogar verhindert. Mitte 2015 hat der Gesetzgeber mit Einführung der §§ 299a, 299b StGB die Zuführung von Patienten unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe gestellt, was eine Fülle neuer Fragen zu den Zulässigkeitsgrenzen von Kooperationen aufgeworfen hat. Zudem ist die Finanzverwaltung in den letzten Jahren im Hinblick auf gewerbe- und umsatzsteuerliche Problemfelder deutlich erfahrener und auch sensibler geworden.
Die Gemengelage der einzelnen Rechtsgebiete (Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) stellt den Berater vor enorme Herausforderungen. Dies liegt auch daran, dass der Gesetzgeber die Bereiche nicht aufeinander abgestimmt hat. Vor diesem Hintergrund besteht ein erheblicher Informationsbedarf.
Ob überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Organisationsgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum: Die Neuauflage berücksichtigt die Entwicklung der letzten Jahre und hilft Ihnen, mit vielfältigen Praxishinweisen und Fallbeispielen die richtigen Lösungen für Ihre Mandanten zu finden!
Inhalt:
Einleitung.
Berufsausübungsgemeinschaften.
Organisationsgemeinschaften.
Medizinische Versorgungszentren.
Konsiliararzt- und Belegarzttätigkeit.
Der angestellte Arzt in der (Vertrags-)Arztpraxis.
Anhang.
Aktualisiert: 2021-10-18
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Niedergelassene Vertragsärzte wurden in der Vergangenheit regelmäßig nur als Belegärzte und Konsiliarärzte in der stationären Versorgung tätig. Mit der grundsätzlichen Öffnung der Krankenhaustätigkeit für Vertragsärzte durch den Gesetzgeber des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2006 etablierten sich auch weitergehende Formen der Kooperation. Von besonderer tatsächlicher Bedeutung ist hierbei die von den Vertragsparteien angestrebte freiberufliche Erbringung von Hauptleistungen durch Vertragsärzte.
Der Autor stellt die hergebrachten Kooperationsformen der Belegarzt- und Konsiliartätigkeit vor und zeigt deren rechtliche Grenzen auf. Ausgehend von dem Befund, dass die systematische Einbindung von Vertragsärzten in die Leistungserbringung der Krankenhäuser keine Form der Konsiliartätigkeit ist, untersucht der Autor, ob die freiberufliche Einbindung niedergelassener Vertragsärzte außerhalb der etablierten Kooperationsformen rechtlich zulässig ist und welche Grenzen ihr gesetzt sind. Schwerpunkte der Untersuchung sind die krankenhausrechtliche Zulässigkeit der Beteiligung von Vertragsärzten an der Erbringung allgemeiner Krankenhausleistungen, die Möglichkeit der Wahlleistungserbringung durch Vertragsärzte, mögliche Beschränkungen durch das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt und die Prüfung der arbeits- und sozialrechtlichen Zulässigkeit der freiberuflichen Einbindung.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten Ärztlicher Kooperationen detailliert erläutert!
Das liberalisierte Berufs- und Vertragsarztrecht bietet Ärzten zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten. Doch welche Form der Kooperation ist im Einzelfall die beste? Welche rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile ergeben sich bei den verschiedenen Modellen der ärztlichen Kooperation?
Dieses Buch bietet in der Beratung von Ärzten einen schnellen Überblick über alle Besonderheiten der einzelnen Kooperationsformen. Die Autoren beziehen dabei alle betroffenen Rechtsgebiete – vom Berufsrecht und Vertragsarztrecht über das Gesellschaftsrecht bis hin zum Steuerrecht – ein. Detaillierte Erläuterungen helfen bei der Beratung und Entscheidungsfindung. Ob überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Organisationsgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum: die Neuauflage berücksichtigt die Entwicklung der letzten Jahre und hilft Ihnen die richtigen Lösungen für Ihre Mandanten zu finden!
Aus dem Inhalt:
Einleitung.
Berufsausübungsgemeinschaften.
Organisationsgemeinschaften
Medizinische Versorgungszentren.
Konsiliararzt- und Belegarzttätigkeiten.
Der angestellte Arzt in der Vertragsarztpraxis.
Aktualisiert: 2018-03-20
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