Rechtliche und ökonomische Aspekte des Schutzes von Gläubigern konzernverbundener GmbH.

Rechtliche und ökonomische Aspekte des Schutzes von Gläubigern konzernverbundener GmbH. von Koch,  Stefan
Mangels eines kodifizierten GmbH-Konzernrechts ist der Schutz von Gläubigern abhängiger GmbH der höchstrichterlichen Rechtsprechung überlassen. Die Ausgestaltung konzernspezifischen Gläubigerschutzes steht im Spannungsfeld zwischen Schutzbedürftigkeit von Gläubigern einerseits und Schutzwürdigkeit der Organisationsform andererseits. Diese Ambivalenz unterstreicht die Notwendigkeit einer rationalen Entscheidungsfindung. Am Anfang steht deshalb eine exakte Analyse der Sach- und Rechtslage unter Systematisierung aller Gläubigertypen und Konzernformen. Eine Darstellung der Auswirkungen einer Konzernierung auf die Gläubigertypen schließt sich an. Unter besonderer Berücksichtigung des sehr bekannt gewordenen »Autokran«-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 330) folgt eine umfassende Sichtung der Lösungskonzepte, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten werden. Dies geschieht auf den Ebenen der Haftungsbegründung (Zustands- und Leitungshaftung), der Haftungszuordnung (Innen- und Außenhaftung) und des Haftungsinhalts (begrenzte und unbegrenzte Haftung). Die Untersuchung führt zu dem Befund, daß nahezu jede rechnerisch mögliche Kombination der einzelnen Elemente auf diesen drei Ebenen in der juristischen Diskussion vertreten wird, wobei die meisten Varianten gewichtige rechtliche Argumente für sich in Anspruch nehmen können. Vor diesem Hintergrund gebietet das Ziel rationaler Problembewältigung, zusätzliche Auswahlkriterien zur Gewinnung einer optimalen Lösung heranzuziehen. Hier bietet sich die Ökonomische Analyse des Rechts an, mit deren Hilfe die einzelnen Haftungskonzepte unter dem Aspekt ihrer jeweiligen ökonomischen Effizienz recht exakt bewertet werden können. Dadurch kann die Rationalität rechtlicher Entscheidungen ohne Eingriff in Autonomie und Primat der Jurisprudenz gesteigert werden. Im Ergebnis zeigt sich, daß eine auf das Stammkapital der abhängigen GmbH beschränkte Konzernleitungs-Außenhaftung das ökonomisch optimale Haftungsregime für den qualifiziert faktischen GmbH-Konzern darstellt. Diese Lösung ist mit rechtlichen Zielvorgaben uneingeschränkt kompatibel und deshalb auch juristisch vorzugswürdig.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wirtschaftliche Einheit und Kartellverbot.

Wirtschaftliche Einheit und Kartellverbot. von Menz,  Michael
Die Einordnung des Konzerns gehört seit langem zu den ungelösten Problemen des Kartellrechts. Die Schwierigkeiten resultieren aus der Polarität des Konzerns zwischen der rechtlichen Selbständigkeit seiner einzelnen Gesellschaften und ihrer wirtschaftlichen Verbindung unter einheitlicher Leitung. Vor diesem Hintergrund geht es dem Autor vornehmlich um zwei Fragen: Unterliegt die Verhaltenskoordination innerhalb eines Konzerns dem Kartellverbot und erfüllt der Konzern, vor allem im Rahmen des Kartellverbots, die Anforderungen an ein Unternehmen. Während die erste Frage den Schwerpunkt bildet, betrifft die zweite folgende zwei Aspekte: Ist der Konzern selbst Normadressat? Inwieweit ist die Zurechnung von Verhaltensweisen und Marktmacht innerhalb des Konzerns möglich? Der Verfasser untersucht die Rechtslage in Deutschland, im Europarecht und in den USA und kommt zu dem Ergebnis, dass für beide Fragen ab einem gewissen Integrationsgrad des Konzerns der Übergang von der atomistischen Betrachtung der einzelnen Konzerngesellschaften zur Wahrnehmung des Konzernganzen geboten ist. Der erforderliche Integrationsgrad wird mit dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezeichnet, die vorliegt, wenn es den Tochtergesellschaften an Entscheidungsautonomie fehlt. Kooperation innerhalb einer solchen wirtschaftlichen Einheit kann nicht mehr zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen, da keine unabhängigen Entscheidungsträger existieren. In der Folge bestimmt der Verfasser die Anforderungen an eine wirtschaftliche Einheit dergestalt, dass die Möglichkeit der Muttergesellschaft, das wettbewerbliche Verhalten der Tochtergesellschaft zu kontrollieren, maßgeblich ist. Diese Kontrolle, verstanden als die Möglichkeit, die Geschäftspolitik der kontrollierten Gesellschaft in strategischer Hinsicht zu lenken, sieht er grundsätzlich bei Bestehen einer Stimmrechts- und Anteilsmehrheit als gegeben an, wobei er im Rahmen von widerleglichen Vermutungen weitere Aspekte der Ausgestaltung des Kontrollverhältnisses im Einzelfall berücksichtigen will.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Praxishandbuch der Unternehmensbewertung

Praxishandbuch der Unternehmensbewertung von Ahlemeyer,  Niels, Angermayer-Michler,  Birgit, Baetge,  Jörg, Ballhorn,  Benjamin, Ballwieser,  Wolfgang, Beckmann,  Christoph, Behringer,  Stefan, Berger,  Anton, Beumer,  Jochen, Böckmann,  Ulrich J., Bömelburg,  Peter, Bordemann,  Heinz-Gerd, Braune,  Marlen, Brunner,  Alexander, Burger,  Anton, Deyerler,  Christian, Duscha,  Hendrik, Enzinger,  Alexander, Ernst,  Hermann-Josef, Fecher,  Jochen, Franken,  Lars, Freiberg,  Jens, Gawenko,  Wladislav, Gleißner,  Werner, Hayn,  Marc, Hense,  Heinz Hermann, Henselmann,  Klaus, Hinz,  Michael, Hüttche,  Tobias, Ihlau,  Susann, Jonas,  Martin, Keller,  Bernd, Koelen,  Peter, König,  Jan, Kümmel,  Jens, Kunitz,  Paul, Kunowski,  Stefan, Leker,  Jens, Leuner,  Rolf, Löhnert,  Peter G., Maltry,  Helmut, Mandl,  Gerwald, Meichelbeck,  Andrea, Meitner,  Matthias, Menninger,  Jutta, Oser,  Peter, Paul,  Eduard, Peemöller,  Volker H., Popp,  Matthias, Pramann,  Jan-Andre, Prengel,  Cyril, Rabel,  Klaus, Ruiz de Vargas,  Santiago, Rullkötter,  Nils, Salcher,  Michael, Schmid,  Fabian, Schulte,  Jörn, Schulz,  Roland, Sobanski,  Alexander, Sonius,  David, Streitferdt,  Felix, Volk,  Gerrit, Wambach,  Martin, Wiese,  Jörg, Witzleben,  Annette, Zollner,  Thomas
Dieses Praxishandbuch erläutert die Grundlagen und Methoden der Unternehmensbewertung und gibt wichtige Anwendungshinweise. Praxisbezogen und lösungsorientiert stellt es den gesamten Bewertungsprozess und die wesentlichen Verfahren ausführlich, verständlich und sofort umsetzbar dar. Besonderheiten - wie die Bewertung von Personengesellschaften sowie Synergien im Konzernverbund - werden detailliert erläutert. Die Neuauflage behandelt aktuelle Themen der Bewertungspraxis und enthält neue Beiträge, z.B. zur Berücksichtigung des Verschuldungsgrads, zur Compliance sowie zur Kryptowährung in der Unternehmensbewertung. So eignet sich das Buch als Grundlagenwerk für den Einstieg in die Materie der Unternehmensbewertung, als Praxishilfe für den Bewerter und als Nachschlagewerk, wenn im Rahmen einer Unternehmensbewertung Fragen auftreten. Der Herausgeber: Professor Dr. Volker H. Peemöller, Professor für Betriebswirtschaftslehre und ehemals Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Prüfungswesen, an der Universität Erlangen-Nürnberg. Mit Beiträgen namhafter Autoren und Autorinnen aus Wissenschaft und Praxis. Inhaltsverzeichnis: 1. Kapitel: Grundlagen der Unternehmensbewertung. Teil A: Wert und Werttheorien. Teil B: Anlässe der Unternehmensbewertung. Teil C: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung. Teil D: Methoden der Unternehmensbewertung (Überblick). Teil E: Geschichte der Unternehmensbewertung. Teil F: Internationale Unternehmensbewertung im Kontext der Standard Setter. 2. Kapitel: Prozess der Unternehmensbewertung. Teil A: Vorbereitung der Unternehmensbewertung. Teil B: Vergangenheits- und Lageanalyse. Teil C: Modulgesteuerte Businessplanung als Instrument der Unternehmensbewertung. Teil D: Due Diligence Review. Teil E: Absicherungsstrategien gegen Risiken des Unternehmenskaufs. Teil F: Aufbau und Anforderungen an das Bewertungsgutachten. 3. Kapitel: Bewertungsverfahren. Teil A: Ertragswertverfahren nach IDW. Teil B: Darstellung der Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) mit Beispiel. Teil C: Verbindungen von Ertragswert- und Discounted-Cashflow-Verfahren. Teil D: Die Bestimmung des Betafaktors. Teil E: Risikofreier Zins und Marktrisikoprämie. Teil F: Der Terminal Value in der Unternehmensbewertung. Teil G: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads in der Unternehmensbewertung. Teil H: Empirische Analyse von Bewertungen bei gesellschaftsrechtlichen Anlässen von 2010 bis 2021. Teil I: Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten in der Unternehmensbewertung. Teil J: Der Substanzwert der Unternehmung. Teil K: Multiplikatorverfahren in der Unternehmensbewertung. Teil L: Liquidationswert. Teil M: Risikoanalyse und Simulation bei der Unternehmensbewertung. 4. Kapitel: Sonderaspekte der Unternehmensbewertung. Teil A: Besonderheiten beim Bewertungsobjekt. Abschnitt I: Unternehmensbewertung im Konzern. Abschnitt II: Länderrisikoprämien. Abschnitt III: Bewertungen im Rahmen von Unternehmenserwerben für Zwecke der Rechnungslegung nach IFRS und HGB (Purchase Price Allocation – Kaufpreisallokation). Abschnitt IV: Unternehmensbewertung und Digitalisierung. Abschnitt V: Unternehmensbewertung und Compliance. Abschnitt VI: Fairness Opinion (IDW S 8). Abschnitt VII: Bewertung von Energieversorgungsnetzen. Abschnitt VIII: Bewertung junger Unternehmen. Abschnitt IX: Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Abschnitt X: Besonderheiten bei der Bewertung von Personengesellschaften. Abschnitt XI: Bewertung von öffentlichen Unternehmen. Abschnitt XII: Bewertung von Steuerberaterkanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Abschnitt XIII: Bewertung von Unternehmensimmobilien. Abschnitt XIV: Die Bewertung von Technologieunternehmen. Abschnitt XV: Bewertung von Start-ups und innovativen Geschäftsideen. Abschnitt XVI: Ökologie und Unternehmensbewertung. Abschnitt XVII: Unternehmensbewertung und Nachhaltigkeit. Abschnitt XVIII: Bewertung immaterieller Vermögenswerte. Abschnitt XIX: Die Bewertung des Goodwills nach IAS/IFRS. Abschnitt XX: Bewertung von Kryptovermögenswerten. Teil B: Lebensphasen des Unternehmens. Abschnitt I: Bewertung im Rahmen des „Going-public“. Abschnitt II: Akquisitionscontrolling: Integration und Nachrechnung. Abschnitt III: Bewertung ertragsschwacher Unternehmen (Sanierung). Teil C: Besonderheiten der Bewertungsverfahren. Abschnitt I: Berücksichtigung von Steuern. Abschnitt II: Berücksichtigung von Synergieeffekten bei der Unternehmensbewertung. Abschnitt III: Die Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung. Abschnitt IV: Steuerliche Bewertungsmaßstäbe. Abschnitt V: Der Realoptionsansatz. Abschnitt VI: Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht. Abschnitt VII: Unternehmensbewertung im internationalen Kontext.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Die Unbestimmtheit des selbständigen Konzernhaftungstatbestandes.

Die Unbestimmtheit des selbständigen Konzernhaftungstatbestandes. von Kern,  Hans-Günther
Die Faszination eines selbständigen Konzernhaftungstatbestandes beruht auf seinem übergreifendem Ansatz. Die Entwicklung der Diskussionen über das Wesen der juristischen Person und den Durchgriff geben aber größten Anlaß zur Skepsis, denn in diesen Problematiken haben sich ganzheitliche Modelle als nicht handhabbar erwiesen. In der vorliegenden Arbeit zeigt der Autor, daß fast alle Gläubigergruppen interessiert sind, möglichst lange mit dem kriselnden Unternehmen zusammenzuarbeiten, ein schützenswertes Konzernvertrauen aber nicht beobachtet werden konnte. Der Konzern stellt zudem nur ein Element eines breiten Spektrums von Unternehmenszusammenarbeit dar. Er befindet sich zwischen einer Betriebsabteilung und einem Profit Center auf der einen und einer langfristigen Unternehmensverbindung in Form von Just-in-Time- und Franchise-Konzepten auf der anderen Seite. Hier versagt der selbständige Konzernhaftungstatbestand schon deshalb, weil er nur einen kleinen Teilbereich möglicher Unternehmenszusammenarbeit erfassen kann und zu Ausweichstrategien geradezu einlädt. Sein Tatbestand und seine Rechtsfolge sind auch zu unbestimmt, dies gilt insbesondere für den Begriff des Eigeninteresses, die Nachhaltigkeit sowie die Unmöglichkeit des Einzelausgleichs. Eine differenzierende Betrachtung verschiedener Gläubigergruppen ist von der Konzeption des Konzernhaftungstatbestandes her nicht möglich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Matrixkonzern.

Der Matrixkonzern. von Lange,  Niels L.
Der matrixorganisierte Konzern und das damit einhergehende »Durchregieren« begründet verschiedene konzern- und gesellschaftsrechtliche Fragen, wie die Zulässigkeit dieser Organisation, Pflichten der Akteure oder die Haftungsfolgen. Die Arbeit behandelt diese Problembereiche im Detail, geht insbesondere auf die Stellung und das Pflichtenregime des Leitungsorgans der Matrixgesellschaft sowie des Matrixmanagers ein und ordnet diese Fragen in einen gesamtkonzernrechtlichen Kontext ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Aufsicht über Finanzkonglomerate.

Die Aufsicht über Finanzkonglomerate. von Hadding,  Walther, Schieber,  Jörg, Schneider,  Uwe H.
Die Frage, wie Finanzkonglomerate wirksam beaufsichtigt werden können, ist in den letzten Jahren Gegenstand vieler Überlegungen gewesen. Die verstärkten Anstrengungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, von IOSCO, IAIS, der Tripartite-Gruppe und des Joint Forum dürften nicht zuletzt auf die leidvollen Erfahrungen beim Zusammenbruch der BCCI-Gruppe und der Barings-Gruppe zurückzuführen sein. Diese Vorfälle haben verdeutlicht, welche Schäden für die Einleger und die gesamte Volkswirtschaft aus dem Zusammenbruch solcher Finanzkonglomerate entstehen können. In der vorliegenden Arbeit beschreibt der Autor die durch Finanzkonglomerate hervorgerufenen Probleme und erarbeitet Lösungsvorschläge. Dabei ist es vorrangiges Ziel, dem ökonomischen und rechtlichen Spannungsfeld gerecht zu werden, das den Charakter und die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmensgruppen prägt und das bei der Entwicklung der Lösungsansätze berücksichtigt werden muß. Zudem analysiert Schieber, ob die bestehenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen diesen Anforderungen gerecht werden. Dabei wird aufzeigt, daß zunächst grundsätzlich geklärt werden muß, ob das einzelne Unternehmen oder aber die Unternehmensgruppe als Ganzes vorrangig Gegenstand der Finanzaufsicht sein sollen. Viele der bislang noch ungelösten Probleme bei Finanzkonglomeraten sind darauf zurückzuführen, daß das Aufsichtsrecht in dieser zentralen Frage kein in sich geschlossenes Konzept verfolgt und das Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht in diesem Punkt erheblich voneinander abweichen. Als Folge davon widersprechen sich einige der aufsichtsrechtlichen Instrumente teilweise und fügen sich nicht systemgerecht in die übrige Rechtsordnung ein. Dies gilt insbesondere für die Behandlung der Konglomerate als Einheit, die dem Konzern- und Gesellschaftsrecht widerspricht. Sie führt dazu, daß das Problem der sog. »Doppelbelegung des Eigenkapitals« nicht als ein Scheinproblem erkannt wird, hinter dem sich in Wirklichkeit das Problem der Ansteckungsgefahr verbirgt. Dieses kann nur durch die Begrenzung der gruppeninternen Risikoaussetzung wirksam bekämpft werden, nicht aber durch die von den internationalen Aufsichtsgremien favorisierte konsolidierte Eigenmittelüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Konzerndimensionale Beendigung der Vorstands- und Geschäftsführerstellung.

Konzerndimensionale Beendigung der Vorstands- und Geschäftsführerstellung. von Denzer,  Veit, Habersack,  Mathias, Mülbert,  Peter O, Schneider,  Uwe H.
Die meisten deutschen Aktiengesellschaften sowie großen Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind Konzernunternehmen. Zu den Konzernleitungsfunktionen gehört unumstritten die Besetzung der wichtigen Führungspositionen innerhalb des Unternehmensverbunds - und damit die Benennung und die Abberufung der Geschäftsführungsmitglieder der nachgeordneten Konzerngesellschaften. Die gesetzlichen Vorschriften über die Beendigung der Vorstands- und Geschäftsführerposition sind jedoch ganz auf die unabhängige Kapitalgesellschaft zugeschnitten. Im Schrifttum wird die Rechtslage im Konzern allenfalls am Rande behandelt. Rechtsprechung findet sich kaum, da Streitigkeiten mit Organmitgliedern in der Regel einvernehmlich gelöst werden. Vor diesem Hintergrund arbeitet der Autor die konzernspezifische Rechtslage der Beendigung der Vorstands- und Geschäftsführerstellung im aktien- und GmbH-rechtlichen Unterordnungskonzern umfassend auf. Neben der durch die jeweilige Konzernlage veränderten Pflichtenstellung der einzelnen Organmitglieder berücksichtigt der Verfasser insbesondere die in der Praxis gängigen personellen Verflechtungen innerhalb von Konzernen sowie die häufig praktizierte Entsendung von Nachwuchsführungskräften in die Geschäftsleitungen verbundener Unternehmen. Dies führt zu einer sozusagen vierdimensionalen Analyse des Themas anhand der Parameter Gesellschaftsform, Konzernierungsform, Konzernierungsebene und Beendigungsform. Ziel der Arbeit ist dabei, das auf unabhängige Kapitalgesellschaften zugeschnittene Recht der Beendigung der Geschäftsleiterpositionen mit dem Konzernrecht in Einklang zu bringen und die beiden Rechtsgebiete - soweit nötig - mittels praktischer Lösungsvorschläge miteinander zu harmonisieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Umweltgefährdungshaftung im Konzern.

Umweltgefährdungshaftung im Konzern. von Ossenbühl,  Imke
Die Autorin untersucht, ob und inwieweit eine Obergesellschaft für Umweltschäden haftet, die durch eine ihrer Tochtergesellschaften verursacht worden sind. Mittlere und große Unternehmen sind heute weit überwiegend als Konzerne organisiert, d.h. eine Muttergesellschaft leitet produzierende, verteilende oder verwaltende Untergesellschaften. Oft verfügt allein die Muttergesellschaft über die Vermögenswerte, während bei der produzierenden Tochtergesellschaft die Umwelthaftungsrisiken entstehen. Realisieren sich diese, kann das Gesellschaftsvermögen der Tochtergesellschaft bald erschöpft sein, und es entsteht die naheliegende Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Mutter für die Risiken einzustehen hat. Eine umfassende Darstellung in der Literatur fehlt bisher. Ebenso findet sich keine einschlägige Rechtsprechung. Imke Ossenbühl stellt die zugrundeliegende Problematik umfassend dar und untersucht im ersten Teil, wie die Einflußnahme der Mutter- auf die Tochtergesellschaft ausgestaltet sein muß, damit die Mutter selbst einen Tatbestand der Umweltgefährdungshaftung erfüllt. Des weiteren wird überprüft, ob sich daneben oder sogar ausschließlich aus den gesellschaftsrechtlichen Konzernhaftungsregeln eine Haftung der Mutter für die durch die Tochtergesellschaft verursachten Schäden ergeben kann. Die Untersuchung führt zu der Erkenntnis, daß auch im Umwelthaftungsrecht prinzipiell das Trennungsprinzip gilt. Die Muttergesellschaft muß eher untypisch auf die Ausgestaltung und Führung der umweltgefährdenden Produktion der Tochtergesellschaft Einfluß nehmen, um dann selbst sowohl von der Tochter aus Konzernrecht als direkt vom Geschädigten aus Umwelthaftungsrecht in Anspruch genommen werden können. Die verschiedenen möglichen Erscheinungsformen der einheitlichen Leitung im umwelthaftungsrechtlichen Bereich des Unternehmensverbundes werden umfassend untersucht. Es wird geprüft, welchen Umfang die jeweiligen Maßnahmen der einheitlichen Leitung in der täglichen Unternehm
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ad-hoc-Publizität im Konzern.

Ad-hoc-Publizität im Konzern. von Bartmann,  Niklas
Die Ad-hoc-Mitteilungspflicht stellt kapitalmarktorientierte Unternehmen vor immense Herausforderungen. Dies gilt insbesondere in konzerndimensionalen Sachverhalten. Dieser Herausforderung widmet sich Niklas Bartmann. Ausgehend von ökonomischen Grundlagen untersucht er die Besonderheiten der Tatbestandsmerkmale einer Insiderinformation und der Ad-hoc-Mitteilungspflicht mit Bezug auf konzernierte Emittenten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schadenersatzanspruch gemäß § 317 AktG bei Schädigung der abhängigen Eine-Person-AG.

Der Schadenersatzanspruch gemäß § 317 AktG bei Schädigung der abhängigen Eine-Person-AG. von Bollmann,  Christian-Friedrich, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die Aufgabenstellung der vorliegenden Arbeit auf dem Gebiet des Rechts des faktischen Konzerns ist die Untersuchung der Haftung nach § 317 AktG, wenn das herrschende Unternehmen Alleinaktionär der abhängigen Aktiengesellschaft ist. Hierzu ordnet der Autor ausgehend vom Gesetzeszweck § 317 AktG in die Systematik des Konzernrechts ein und zeigt die mit der faktischen Konzernierung verbundenen besonderen Risiken und Verhaltensanforderungen auf. In Exkursen geht er auf die Besonderheiten der Haftung der Treuhandanstalt für die von ihr ehemals abhängigen, umgewandelten Aktiengesellschaften ein. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß - ebenso wie bei jeder abhängigen Gesellschaft - der Schutzzweck der §§ 311 ff. AktG auch bei der Eine-Person-AG deren umfassenden vermögens- und ertragsmäßigen Schutz sowie den Schutz ihrer Integrität erfordert. Eine Einflußnahme auf die Eine-Person-AG ist nur im Rahmen des sogenannten "Einzelausgleichssystems" erlaubt. Dieses gilt auch für den qualifiziert faktischen Aktienkonzern, den der Gesetzgeber i. S. einer Konzernbildungskontrolle verhindern wollte. Effektiver Bestandteil dieser Kontrolle ist die analoge Anwendung von § 317 Abs. 1 AktG, die auch in Einklang mit der vom Gesetzgeber vorgegebenen Stufenleiter der Konzernierung - faktischer Konzern, Vertragskonzern, Eingliederung, Fusion oder übertragende Umwandlung - steht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Konzernrevision in der Management-Holding.

Die Konzernrevision in der Management-Holding. von Obermayr,  Gerhard
Gegenstand dieser Arbeit ist die effiziente Gestaltung der Konzernrevision in der Management-Holding. Die Holding-typische Führungsdezentralisation und Verkleinerung der Konzernzentralen werfen das Problem eines koordinierten Internen Revisionsmanagement auf, das sowohl den Interessen der Konzernspitze als auch dem Strukturkonzept weitgehender Entscheidungs- und Verantwortungsdelegation entspricht. Dazu werden Gestaltungskonzepte dreier großer Management-Holding-Konzerne im jeweiligen Organisationskontext ausgewertet. Im Anschluss erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem KonTraG die Begründung und konzeptionelle Darlegung eines ergänzenden koordinationsorientierten Gestaltungsansatzes (Corporate Auditing).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die konzerndimensionale Durchsetzbarkeit betriebsverfassungsrechtlicher Auskunftsansprüche.

Die konzerndimensionale Durchsetzbarkeit betriebsverfassungsrechtlicher Auskunftsansprüche. von Bitsch,  Christian
Kann der Betriebsrat die ihm zustehenden Auskunftsrechte gegenüber einem anderen Konzernunternehmen durchsetzen? Mit dieser Frage befasst sich die Arbeit und untersucht ausgehend von mehreren arbeitsgerichtlichen Entscheidungen, ob die aus der Betriebsverfassung folgenden Auskunftsrechte nach allgemeinen zivilrechtlichen oder besonderen arbeits- und konzernrechtlichen Grundsätzen gegenüber einem Drittunternehmen durchgesetzt werden können. Die Lösung wird schließlich in dem sog. betriebsverfassungsrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gesucht, mit dessen Hilfe eine unternehmensübergreifende Auskunft erzwungen werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Reichweite konzernbezogener Compliance-Pflichten des Mutter-Vorstands des AG-Konzerns.

Die Reichweite konzernbezogener Compliance-Pflichten des Mutter-Vorstands des AG-Konzerns. von Huber,  Nikolaus
Nach § 76 Abs. 1 AktG ist der Vorstand der deutschen Aktiengesellschaft zur Leitung der Gesellschaft verpflichtet. Inwieweit der Mutter-Vorstand im Rahmen der Leitung auch in Tochter-Gesellschaften für Compliance sorgen muss, hängt u.a. von den Wechselwirkungen zwischen seinen Informations- und Lenkungsmöglichkeiten in Bezug auf die Tochter-Gesellschaft bei faktischer oder vertraglicher Konzernierung und seinen konzernbezogenen Leitungspflichten ab. Vor diesem Hintergrund werden die dogmatische Herleitung und die Grenzen konzernweiter Compliance-Pflichten des Mutter-Vorstands untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Konzern in der Insolvenz.

Der Konzern in der Insolvenz. von Schmollinger,  Christian
Das geltende Insolvenzrecht geht von der rechtlichen Selbständigkeit der einzelnen Konzerngesellschaften aus. Untersucht wird, wie gleichwohl in der Insolvenz dieser Gesellschaften dem Konzern als wirtschaftlicher Einheit Rechnung getragen werden kann, um so die Quote für die jeweiligen Gläubiger zu steigern. Im Anschluss daran werden Regelungsvorschläge für ein künftiges Konzerninsolvenzrecht auf deutscher und europäischer Ebene entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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