Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Körperverletzung mit Todesfolge gilt als Prototyp der Erfolgsqualifikationen im StGB. Der codice penale hingegen sieht in Art. 43 eine deliktspezifische Schuldform »Präterintention« vor. Trotz normativer Unterschiede sind beide Rechtsordnungen mit dem selben Problem konfrontiert: Der effektiven Umsetzung der Verschuldenshaftung. In diesem Kontext wird untersucht, inwiefern die Zurechnungsmodelle von Rechtsprechung und Literatur der Fahrlässigkeitsvoraussetzung substanziell entsprechen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Körperverletzung mit Todesfolge gilt als Prototyp der Erfolgsqualifikationen im StGB. Der codice penale hingegen sieht in Art. 43 eine deliktspezifische Schuldform »Präterintention« vor. Trotz normativer Unterschiede sind beide Rechtsordnungen mit dem selben Problem konfrontiert: Der effektiven Umsetzung der Verschuldenshaftung. In diesem Kontext wird untersucht, inwiefern die Zurechnungsmodelle von Rechtsprechung und Literatur der Fahrlässigkeitsvoraussetzung substanziell entsprechen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Körperverletzung mit Todesfolge gilt als Prototyp der Erfolgsqualifikationen im StGB. Der codice penale hingegen sieht in Art. 43 eine deliktspezifische Schuldform »Präterintention« vor. Trotz normativer Unterschiede sind beide Rechtsordnungen mit dem selben Problem konfrontiert: Der effektiven Umsetzung der Verschuldenshaftung. In diesem Kontext wird untersucht, inwiefern die Zurechnungsmodelle von Rechtsprechung und Literatur der Fahrlässigkeitsvoraussetzung substanziell entsprechen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nicht nur in der juristischen Ausbildung, sondern auch in der Alltagspraxis der Strafgerichte spielen Probleme der erfolgsqualifizierten Delikte eine nicht unerhebliche Rolle. Weder der Rechtsprechung noch der Literatur ist es bislang gelungen, ein in jeder Hinsicht überzeugendes Gesamtkonzept auch nur der todeserfolgsqualifizierten Delikte zu entwickeln. Die Arbeit befasst sich mit den Problemfeldern der letztgenannten Deliktgruppe und analysiert darüber hinaus kritisch die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im StGB. Dabei befasst sich der Autor zum einen mit der unteren Grenze strafbaren Verhaltens und einer sachgerechten Entkriminalisierung bei zu geringfügigem personalen Fehlverhalten. Des weiteren kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die fahrlässige Tötung durch einen als Verbrechenstatbestand ausgestalteten Qualifikationstatbestand der "Leichtfertigen Tötung" zu ergänzen ist, um eine Lücke im gegenwärtigen System der Tötungsdelikte zu schließen. Nach der vorgestellten Konzeption besteht sodann auch kein Bedarf mehr für die seit jeher problematischen todeserfolgsqualifizierten Delikte, da deren Abschaffung durch die Regeln der Idealkonkurrenz zwischen Vorsatztat und leichtfertiger Tötung angemessen aufgefangen wird.
Das dabei entstandene umfassende Reformkonzept weist der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und speziell den fahrlässigen Tötungen einen dem Gewicht dieser Delikte angemessen Platz im Strafgesetzbuch zu.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue "Verhetzende Beleidigung", § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025).
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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KRIMINALROMAN - Nach MEIER (Glauserpreis 2020 und Krimibestenliste) der neue harte Krimi von Tommie Goerz
Die Polizei, dein Freund und Helfer? Nicht für Frenzel. Verkorkste Jugend, Kleinkriminalität, Drogen, schließlich Körperverletzung mit Todesfolge und sieben Jahre Knast. Seitdem haben sie ihn auf dem Schirm. Überall und immer. Frenzel wird kein Freund der Polizei mehr. Er lässt aber auch keine Gelegenheit aus, sich mit ihr anzulegen. Als sich in seinem Umfeld irgendwann Dinge ereignen, über die er anders denkt als die Hüter des Gesetzes, will er es wissen. Denn vier Leichen sind kein Zufall mehr. Er beginnt zu ermitteln – auf eigene Faust und mit ganz eigenen Methoden. Und er kann anders arbeiten als die Polizei. Schneller, direkter und vor allem: jenseits des Gesetzes. So gerät er immer tiefer in den Sumpf der Vergangenheit und bringt Dinge ans Tageslicht, die längst unter der Erde waren ...
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Konzeption:
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das integrierte ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Die Neuauflage:
Mit der 45. Auflage liegt die fünfte Auflage dieses Lehrbuchs in Co-Autorenschaft vor. Wie schon bei der Vorauflage haben Armin Engländer die Kapitel 1-4 sowie 7-12 und Michael Hettinger die Kapitel 5-6 bearbeitet. Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2021. Eingearbeitet wurden die Änderungen des § 238 durch das am 24.6.2021 beschlossene Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des EuGH zur Anwendbarkeit von § 235 II Nr 2 auf Unionsbürger im Hinblick auf Art. 2 I AEUV (BeckRS 20, 31283) und die Entscheidungen des des BGH zum Geburtsbeginn beim Kaiserschnitt (NJW 21, 645), zum Nichtbestehen eines Absichtserfordernisses bei § 224 I Nr 3 (BeckRS 20, 42048), zum Verhältnis von § 224 I Nr 2 und § 226 (NStZ-RR 21, 138), zur Frage der Eigenhändigkeit der Amtsanmaßung (BGHSt 64, 314) und zur Entwidmung eines Wohngebäudes bei der schweren Brandstiftung durch Ermordung des einzigen Bewohners (NStZ-RR 21, 171, 172)
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2022. Eingearbeitet wurde dabei die Abschaffung des § 219a StGB durch das am 24.7.2022 im BT verabschiedete Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage die neue "Verhetzende Beleidigung", § 192 sowie die wichtige Entscheidung des BVerfG in NJW 22, 680 ff zur Maßstabsbildung bei der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 315d I Nr 3 (BVerfG NJW 22, 1160), die Entscheidungen des BGH zur Normativierung der Heimtücke in Erpressungsfällen (BGH BeckRS 21, 41665), zur Zurechenbarkeit von Retterschädigungen (BGHSt 66, 119), zum tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang im Falle des Mittäterexzesses bei § 227 (BGH NStZ 21, 735), zur Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, bei § 315d I Nr 3 (BGHSt 66, 27) sowie die Entscheidung des KG zum sog. Berliner Tiergartenmord (KG BeckRS 21, 47025).
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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KRIMINALROMAN - Nach MEIER (Glauserpreis 2020 und Krimibestenliste) der neue harte Krimi von Tommie Goerz
Die Polizei, dein Freund und Helfer? Nicht für Frenzel. Verkorkste Jugend, Kleinkriminalität, Drogen, schließlich Körperverletzung mit Todesfolge und sieben Jahre Knast. Seitdem haben sie ihn auf dem Schirm. Überall und immer. Frenzel wird kein Freund der Polizei mehr. Er lässt aber auch keine Gelegenheit aus, sich mit ihr anzulegen. Als sich in seinem Umfeld irgendwann Dinge ereignen, über die er anders denkt als die Hüter des Gesetzes, will er es wissen. Denn vier Leichen sind kein Zufall mehr. Er beginnt zu ermitteln – auf eigene Faust und mit ganz eigenen Methoden. Und er kann anders arbeiten als die Polizei. Schneller, direkter und vor allem: jenseits des Gesetzes. So gerät er immer tiefer in den Sumpf der Vergangenheit und bringt Dinge ans Tageslicht, die längst unter der Erde waren ...
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Konzeption:
Dieses Lehrbuch behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung im Pflichtfach sind. Es ist zum vorlesungsbegleitenden Lernen für Studienanfänger und Fortgeschrittene konzipiert und stellt die wichtigsten Straftatbestände schwerpunktartig, klar und einprägsam anhand von kapiteleinleitenden Fällen mit kurzen Lösungen dar. Dieser Gang der Darstellung ermöglicht problemlos das Eindringen in die Materie und eignet sich darüber hinaus auch zur Wiederholung vor Prüfungen. Die Fälle sind nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählt und meist höchstrichterlichen Entscheidungen nachgebildet. Sie stellen die Verbindung zur Argumentationsweise der Rechtsprechung her und nehmen so den Studierenden auch die Scheu vor dem Klausurenschreiben. Prüfungsschemata zu allen wichtigen Tatbeständen des StGB erleichtern zudem die Anwendung des systematisch Erlernten in der Klausur.
Das integrierte ebook enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die strafrechtliche Ausbildung und Praxis wegweisenden Entscheidungen des BGH und des RG. Der Leser gelangt so mit einem "Klick" aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Urteilen.
Die Neuauflage:
Mit der 45. Auflage liegt die fünfte Auflage dieses Lehrbuchs in Co-Autorenschaft vor. Wie schon bei der Vorauflage haben Armin Engländer die Kapitel 1-4 sowie 7-12 und Michael Hettinger die Kapitel 5-6 bearbeitet. Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis Ende Juni 2021. Eingearbeitet wurden die Änderungen des § 238 durch das am 24.6.2021 beschlossene Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings.
Neu aufgenommen worden sind außerdem ua das Urteil des EuGH zur Anwendbarkeit von § 235 II Nr 2 auf Unionsbürger im Hinblick auf Art. 2 I AEUV (BeckRS 20, 31283) und die Entscheidungen des des BGH zum Geburtsbeginn beim Kaiserschnitt (NJW 21, 645), zum Nichtbestehen eines Absichtserfordernisses bei § 224 I Nr 3 (BeckRS 20, 42048), zum Verhältnis von § 224 I Nr 2 und § 226 (NStZ-RR 21, 138), zur Frage der Eigenhändigkeit der Amtsanmaßung (BGHSt 64, 314) und zur Entwidmung eines Wohngebäudes bei der schweren Brandstiftung durch Ermordung des einzigen Bewohners (NStZ-RR 21, 171, 172)
Aktualisiert: 2023-02-14
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Aktualisiert: 2020-07-23
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