Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.
Die Neuauflage des NK-Atomrecht
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-06-20
> findR *
Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.
Die Neuauflage des NK-Atomrecht
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.
Die Neuauflage des NK-Atomrecht
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.
Die Neuauflage des NK-Atomrecht
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-06-16
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Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke „Emsland“, „Neckarwestheim 2“ und „Isar 2“ bis zum 15. April 2023 beschlossen. Wieder ein Paukenschlag im Atomrecht, der vor Kurzem noch undenkbar war und nunmehr näher zu erläutern ist.
Die Neuauflage des NK-AtomG
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-06-13
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Der Atomausstieg ist auf den Weg gebracht: Die Europäische Kommission hat am 16.6.2017 die aus vier Gesetzen bestehende Normierung (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) passieren lassen. Damit kann die Bundesregierung ihren nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen und weltweit beachteten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie fortsetzen.
Die notwendigen Erläuterungen dazu liefert der neue NomosKommentar - nach Jahren der erste zum gesamten Atomrecht. Komplett kommentiert werden das
Standortauswahlgesetz
Entsorgungsfondsgesetz
Entsorgungsübergangsgesetz
Transparenzgesetz
Nachhaftungsgesetz
Atomgesetz, das weiterhin den Betrieb der Kernkraftwerke wie auch die Zwischenlagerungen für atomare Abfälle bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers ordnet.
Übergreifend werden damit sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt. Kommentiert werden außerdem die Änderungen infolge der 16. AtG-Novelle.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Gregor Franßen, Rechtsanwalt, Essen | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Nordakademie - Hochschule für Wirtschaft, Elmshorn | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke „Emsland“, „Neckarwestheim 2“ und „Isar 2“ bis zum 15. April 2023 beschlossen. Wieder ein Paukenschlag im Atomrecht, der vor Kurzem noch undenkbar war und nunmehr näher zu erläutern ist.
Die Neuauflage des NK-AtomG
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-06-08
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"Abschalten!" bietet aktuelle, gut aufgemachte Hintergrundinformationen zum Thema Atomausstieg. Es bezieht klar Stellung, ermutigt zum Handeln und zeigt Alternativen auf. Das Buch macht außerdem deutlich, wie Energiekonzerne mit Tricks, Lügen und Halbwahrheiten versuchen, eine Renaissance der Atomenergie durchzusetzen, Stichwort: Laufzeitverlängerung. Hier erfährt der Leser, was er selbst für den Atomausstieg unternehmen kann – einfach und pragmatisch.
Aktualisiert: 2023-06-03
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Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke „Emsland“, „Neckarwestheim 2“ und „Isar 2“ bis zum 15. April 2023 beschlossen. Wieder ein Paukenschlag im Atomrecht, der vor Kurzem noch undenkbar war und nunmehr näher zu erläutern ist.
Die Neuauflage des NK-AtomG
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Atomausstieg ist auf den Weg gebracht: Die Europäische Kommission hat am 16.6.2017 die aus vier Gesetzen bestehende Normierung (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) passieren lassen. Damit kann die Bundesregierung ihren nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen und weltweit beachteten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie fortsetzen.
Die notwendigen Erläuterungen dazu liefert der neue NomosKommentar - nach Jahren der erste zum gesamten Atomrecht. Komplett kommentiert werden das
Standortauswahlgesetz
Entsorgungsfondsgesetz
Entsorgungsübergangsgesetz
Transparenzgesetz
Nachhaftungsgesetz
Atomgesetz, das weiterhin den Betrieb der Kernkraftwerke wie auch die Zwischenlagerungen für atomare Abfälle bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers ordnet.
Übergreifend werden damit sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt. Kommentiert werden außerdem die Änderungen infolge der 16. AtG-Novelle.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Gregor Franßen, Rechtsanwalt, Essen | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Nordakademie - Hochschule für Wirtschaft, Elmshorn | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-05-17
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"Abschalten!" bietet aktuelle, gut aufgemachte Hintergrundinformationen zum Thema Atomausstieg. Es bezieht klar Stellung, ermutigt zum Handeln und zeigt Alternativen auf. Das Buch macht außerdem deutlich, wie Energiekonzerne mit Tricks, Lügen und Halbwahrheiten versuchen, eine Renaissance der Atomenergie durchzusetzen, Stichwort: Laufzeitverlängerung. Hier erfährt der Leser, was er selbst für den Atomausstieg unternehmen kann – einfach und pragmatisch.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das neue Recht
Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke „Emsland“, „Neckarwestheim 2“ und „Isar 2“ bis zum 15. April 2023 beschlossen. Wieder ein Paukenschlag im Atomrecht, der vor Kurzem noch undenkbar war und nunmehr näher zu erläutern ist.
Die Neuauflage des NK-AtomG
Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
zur Laufzeitverlängerung
insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber
Aktuell berücksichtigt dabei:
19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten
Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.
Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Georg Franßen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Rechtsanwalt, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-04-04
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In der rechtshistorischen Arbeit zur Entstehung des ersten deutschen Atomgesetzes werden zunächst die internationalen und nationalen Rahmenbedingungen zur friedlichen Kernenergienutzung vorgestellt. Außerdem wird der Gang der Gesetzgebung von 1952 bis 1960 detailliert erläutert und die Entwicklung des Atomrechts von 1960 bis 2012 dargestellt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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"Abschalten!" bietet aktuelle, gut aufgemachte Hintergrundinformationen zum Thema Atomausstieg. Es bezieht klar Stellung, ermutigt zum Handeln und zeigt Alternativen auf. Das Buch macht außerdem deutlich, wie Energiekonzerne mit Tricks, Lügen und Halbwahrheiten versuchen, eine Renaissance der Atomenergie durchzusetzen, Stichwort: Laufzeitverlängerung. Hier erfährt der Leser, was er selbst für den Atomausstieg unternehmen kann – einfach und pragmatisch.
Aktualisiert: 2023-01-27
> findR *
Der Atomausstieg ist auf den Weg gebracht: Die Europäische Kommission hat am 16.6.2017 die aus vier Gesetzen bestehende Normierung (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) passieren lassen. Damit kann die Bundesregierung ihren nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen und weltweit beachteten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie fortsetzen.
Die notwendigen Erläuterungen dazu liefert der neue NomosKommentar - nach Jahren der erste zum gesamten Atomrecht. Komplett kommentiert werden das
Standortauswahlgesetz
Entsorgungsfondsgesetz
Entsorgungsübergangsgesetz
Transparenzgesetz
Nachhaftungsgesetz
Atomgesetz, das weiterhin den Betrieb der Kernkraftwerke wie auch die Zwischenlagerungen für atomare Abfälle bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers ordnet.
Übergreifend werden damit sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt. Kommentiert werden außerdem die Änderungen infolge der 16. AtG-Novelle.
Die Autoren sind Experten ihres Fachs:
Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Gregor Franßen, Rechtsanwalt, Essen | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen | Prof. Dr. jur. Dipl.-Pol. Daniel Graewe, Nordakademie - Hochschule für Wirtschaft, Elmshorn | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Tobias Thienel, Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Lage scheint verzweifelt. Das Klima spielt bereits verrückt und die Klimakonferenz in Kopenhagen ist gescheitert. Die Kohlendioxidemissionen in den Industriestaaten müssen um 80 bis 90% reduziert werden – und das eher heute als morgen. Das kann nur gelingen, wenn wir unsere gesamte Energieversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen. Doch kaum jemand kann sich vorstellen, wie das gehen soll.
„Es bleibe Licht“ beschreibt eine präzise Reiseroute, auf der dieses Ziel bis spätestens 2050 erreicht werden kann. Überzeugend wird dargestellt, warum Deutschland und Europa auf diesem Weg vorangehen müssen, um den Rest der Welt – allen voran China – mitzureißen.
Im Zentrum der Darstellung steht die Versorgung mit elektrischem Strom, der zur Lebensader der Menschheit geworden ist. Kenntnisreich und anschaulich werden technische Fragen, die Ökonomie der Energiewende, Umweltprobleme und die Probleme der politischen Durchsetzung diskutiert: Was passiert bei Flaute, wenn die Windräder sich nicht drehen? Wie soll Wüstenstrom aus der Sahara nach Europa kommen? Welche strategische Rolle kommt den Wasserkraftwerken in Skandinavien zu? Wieso werden die Atomkraftwerke ab 2020 ein Störfaktor im Netz und was sind die Alternativen? Diese und Dutzende
anderer Fragen werden auf interessante und verständliche Weise beantwortet.
Die Antworten ergeben ein erstaunliches Bild. Die Energiewende ist nicht nur möglich. Mittelfristig wird sie sich auch wirtschaftlich lohnen und zu einer deutlichen Senkung der Strompreise führen. Dazu bedarf es keines Weltklimaabkommens – auch wenn ein solches wünschenswert wäre. Spätestens in den 20er Jahren des neuen Jahrhunderts wird ein Wettlauf in die Zukunft einsetzen. Die neuen Energien werden der Wirtschafts- und Innovationsmotor der kommenden 50 Jahre sein. Dazu müssen aber heute die entsprechenden Weichen durch die Politik gestellt werden. Das Buch beschreibt gezielt, wo wir ansetzen können und was getan werden muss.
Aktualisiert: 2020-03-05
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Die Arbeit bringt erstmals eine zusammenfassende Darstellung und Analyse der Entstehung des Atomgesetzes vom 23.12.1959. Zunächst wird die geschichtliche Entwicklung der Kernenergieforschung und friedlichen Kernenergienutzung in der Bundesrepublik und in der DDR aufgezeigt. Anschließend werden die unterschiedlichen gesetzgeberischen Vorstellungen ab dem Zeitpunkt der alliierten Besatzung dargestellt und sämtliche seitdem bekannt gewordene Entwürfe sowie die Beratungen der gesetzgeberischen Gremien zu einem Atomgesetz analysiert. Berücksichtigt wird auch der internationale und der verfassungsrechtliche Rahmen für die Kernenergienutzung. Die Autorin hat die unveröffentlichten parlamentarischen Quellen sowie die veröffentlichte Literatur zum Atomgesetz ausgewertet. Abschließend werden die zahlreichen Änderungen des Gesetzes durch die Novellen von 1963 bis 2011 sowie die Judikatur zum deutschen Atomgesetz behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-07
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