Die Freiheit des Subjekts als Ziel der Rechtsordnung ist zunächst immer Freiheit des einzelnen von Fremdbestimmung. Zugleich bedarf sie dabei aber stets der Organisation, um wirklich werden zu können - der Organisation von Herrschaft, die ihrerseits gleichfalls den Ausgang nur in der gleichen Freiheit der einzelnen suchen kann. In der abendländischen Geistesgeschichte steht individuelle Freiheit so am Anfang wie am Ende der Frage nach der Legitimation von Recht. Der demokratische Rechtsstaat versucht, das daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des einzelnen und dem Mehrheitsprinzip auszugleichen.
Beide Pole in ein Verhältnis zu setzen, war von Anfang an auch ein Anliegen Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ihm zu Ehren haben aus Anlaß seines 75. Geburtstages seine Schülerinnen und Schüler auf einem Symposium das schwierige Verhältnis zwischen Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft mit Ernst-Wolfgang Böckenförde diskutiert. Die Schriftfassungen der dort diskutierten Vorträge haben Eingang in dieses Beiheft gefunden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Abbruch einer mit technischen Hilfsmitteln betriebenen medizinischen Behandlung berührt grundlegende Fragen aus dem Bereich des Allgemeinen Teils des Strafrechts sowie der Sterbehilfethematik. Bei der Abgrenzung von Tun und Unterlassen schlägt der Autor eine Kombination von ontologischen und normativen Elementen in der Art eines zweistufigen Prüfungsverfahrens vor. Während derart das Abstellen eines medizinischen Geräts durch den behandelnden Arzt als Unterlassen zu bewerten ist, stellt sich das äußerlich identische Verhalten eines Dritten als aktives Tun dar. Ein Behandlungsabbruch, der dem Wunsch des Patienten entspricht, ist in jedem Fall straflos, auch wenn dadurch der Tod des Patienten zurechenbar herbeigeführt und der Tatbestand des §
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit wenigen Jahren stößt die Transplantationsmedizin in Deutschland auf ein nüchternes Klima. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Unbehagen am Gegensatz zwischen der teuren Hochleistungsmedizin und den Einschränkungen bei der Grundversorgung; das Missverhältnis zwischen den durch Berichte über neue Forschungen ausgelösten Hoffnungen und dem Umstand, dass derlei Ansätze doch nicht so schnell in anwendbare Therapien umgesetzt werden können; schließlich die Erkenntnis, dass die geltenden Regelwerke nicht jeden Missbrauch verhindern können. Der vorliegende Diskussionsband bietet ein detailreiches Bild vom derzeitigen Sachstand der Problematik. Neben Theologen kommen Experten aus Medizin, aus ärztlicher und psychologischer Praxis, aus Rechtswissenschaft und Philosophie zu Wort.
Mit Beiträgen von: Heinz Angstwurm, Monika Bobbert, Franz-Josef Bormann,Thomas Breidenbach, Christof Breitsameter, Andrea Esser, Stefanie Förderreuther,Eckhard Frick SJ, Monika Führer, Markus Guba, Bert Heinrichs, Konrad Hilpert,Ralf Jox, Nikolaus Knoepffler, Hartmut Kreß, Dietmar Mieth, Johanna Rahner,Jochen Sautermeister, Walter Schaupp, Thomas Schnelzer, Ulrich Schroth, ManfredStangl, Sibylle Storkebaum, Wilhelm Vossenkuhl und Markus Zimmermann
Aktualisiert: 2023-06-08
Autor:
Heinz Angstwurm,
Monika Bobbert,
Hermann Josef Bormann,
Thomas Dr. Breidenbach,
Christof Breitsameter,
Andrea Dr. Esser,
Stefanie Dr. Förderreuther,
Eckhard Frick,
Monika Dr. Führer,
Markus Dr. Guba,
Bert Heinrichs,
Konrad Hilpert,
Ralf Dr. Dr. Jox,
Nikolaus Knoepffler,
Hartmut Kreß,
Dietmar Mieth,
Johanna Rahner,
Jochen Sautermeister,
Walter Schaupp,
Thomas Schnelzer,
Ulrich Schroth,
Manfred Dr. Stangl,
Sibylle Storkebaum,
Wilhelm Vossenkuhl,
Markus Zimmermann
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Die Entwicklung neuer biotechnologischer Verfahren wie etwa der Genschere oder die zunehmende Bedeutung von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz für die biomedizinische Grundlagenforschung führen zu neuen ethischen Herausforderungen. Die Beiträge des Bandes setzen sich damit auseinander, geben einen Überblick über die aktuelle theologisch-ethische Debatte und ziehen eine Zwischenbilanz.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Seit wenigen Jahren stößt die Transplantationsmedizin in Deutschland auf ein nüchternes Klima. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Unbehagen am Gegensatz zwischen der teuren Hochleistungsmedizin und den Einschränkungen bei der Grundversorgung; das Missverhältnis zwischen den durch Berichte über neue Forschungen ausgelösten Hoffnungen und dem Umstand, dass derlei Ansätze doch nicht so schnell in anwendbare Therapien umgesetzt werden können; schließlich die Erkenntnis, dass die geltenden Regelwerke nicht jeden Missbrauch verhindern können. Der vorliegende Diskussionsband bietet ein detailreiches Bild vom derzeitigen Sachstand der Problematik. Neben Theologen kommen Experten aus Medizin, aus ärztlicher und psychologischer Praxis, aus Rechtswissenschaft und Philosophie zu Wort.
Mit Beiträgen von: Heinz Angstwurm, Monika Bobbert, Franz-Josef Bormann,Thomas Breidenbach, Christof Breitsameter, Andrea Esser, Stefanie Förderreuther,Eckhard Frick SJ, Monika Führer, Markus Guba, Bert Heinrichs, Konrad Hilpert,Ralf Jox, Nikolaus Knoepffler, Hartmut Kreß, Dietmar Mieth, Johanna Rahner,Jochen Sautermeister, Walter Schaupp, Thomas Schnelzer, Ulrich Schroth, ManfredStangl, Sibylle Storkebaum, Wilhelm Vossenkuhl und Markus Zimmermann
Aktualisiert: 2023-06-08
Autor:
Heinz Angstwurm,
Monika Bobbert,
Hermann Josef Bormann,
Thomas Dr. Breidenbach,
Christof Breitsameter,
Andrea Dr. Esser,
Stefanie Dr. Förderreuther,
Eckhard Frick,
Monika Dr. Führer,
Markus Dr. Guba,
Bert Heinrichs,
Konrad Hilpert,
Ralf Dr. Dr. Jox,
Nikolaus Knoepffler,
Hartmut Kreß,
Dietmar Mieth,
Johanna Rahner,
Jochen Sautermeister,
Walter Schaupp,
Thomas Schnelzer,
Ulrich Schroth,
Manfred Dr. Stangl,
Sibylle Storkebaum,
Wilhelm Vossenkuhl,
Markus Zimmermann
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Aktualisiert: 2023-06-08
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Seit wenigen Jahren stößt die Transplantationsmedizin in Deutschland auf ein nüchternes Klima. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Unbehagen am Gegensatz zwischen der teuren Hochleistungsmedizin und den Einschränkungen bei der Grundversorgung; das Missverhältnis zwischen den durch Berichte über neue Forschungen ausgelösten Hoffnungen und dem Umstand, dass derlei Ansätze doch nicht so schnell in anwendbare Therapien umgesetzt werden können; schließlich die Erkenntnis, dass die geltenden Regelwerke nicht jeden Missbrauch verhindern können. Der vorliegende Diskussionsband bietet ein detailreiches Bild vom derzeitigen Sachstand der Problematik. Neben Theologen kommen Experten aus Medizin, aus ärztlicher und psychologischer Praxis, aus Rechtswissenschaft und Philosophie zu Wort.
Aktualisiert: 2023-06-08
Autor:
Heinz Angstwurm,
Monika Bobbert,
Franz-Josef Bormann,
Thomas Breidenbach,
Christof Breitsameter,
Andrea Esser,
Stefanie Förderreuther,
Eckhard Frick,
Monika Führer,
Markus Guba,
Bert Heinrichs,
Konrad Hilpert,
Ralf Jox,
Nikolaus Knoepffler,
Hartmut Kreß,
Dietmar Mieth,
Johanna Rahner,
Jochen Sautermeister,
Walter Schaupp,
Thomas Schnelzer,
Ulrich Schroth,
Manfred Stangl,
Sibylle Storkebaum,
Wilhelm Vossenkuhl,
Markus Zimmermann
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Wer sich dagegen ausspricht, das Leben eines todkranken, leidenden Menschen zu beenden, hat einen schweren Stand. Die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe und zur Beihilfe zur Selbsttötung ist hoch. Politiker plädieren dafür und es werden Anträge für eine Freigabe erarbeitet. In dieser Situation sind ethisch starke Argumente gegen solche Handlungen, die zum Tode eines Menschen führen, gefragt. Der Sozialethiker, EKD-Ratsvorsitzende und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, erläutert die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe aus christlicher Sicht auch unter Berücksichtigung allen menschlichen Leids am Lebensende. Er bietet damit eine klare Orientierung in dieser schwierigen Frage.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Rechtsgebiet des Medizinstrafrechts hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein veranstaltet mit dem Düsseldorfer Institut für Rechtsfragen der Medizin jährlich den Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag. Die Beiträge des 12. Medizinstrafrechtstages werden in diesem Tagungsband der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Inhaltlich beleuchten sie aktuelle Entscheidungen und Tendenzen im Medizinstrafrecht, strafrechtlich relevante Gestaltungsfallen bei ärztlichen Kooperationen, Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz, die Öffentlichkeitsarbeit des Verteidigers, die Psychologie im Arztstrafverfahren sowie strafrechtliche Risiken bei Fernbehandlungen.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Helmut Frister; RA Prof. Dr. Karl-Heinz Möller, FAMedR; Prof. Dr. Frank Saliger; RA Johann Schwenn, FAStrafR; RA Dr. Sebastian T. Vogel, FAStrafR und RAin Dr. Stephanie Wiege, FAMedR u FAStrafR. Mit einem Vorwort von RA Prof. Dr. Martin Stellpflug, FASozR U FAMedR.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Gegen den Erfolgsdruck der Risikogesellschaft.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Thema der Arbeit ist das Verhältnis der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen von Menschenwürde und Lebensrecht sowie deren Bedeutung an den Grenzbereichen des Lebens. Untersucht werden die Gefährdungslagen des Schwangerschaftsabbruchs und der embryonalen Stammzellforschung am Lebensanfang sowie der Sterbehilfe am Lebensende. Eine intensive Betrachtung erfahren auch die Fragen nach Parallelen und Differenzen der genannten Situationen sowie nach einer möglichen Relativierung von Menschenwürde oder Lebensrecht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Freiheit des Subjekts als Ziel der Rechtsordnung ist zunächst immer Freiheit des einzelnen von Fremdbestimmung. Zugleich bedarf sie dabei aber stets der Organisation, um wirklich werden zu können - der Organisation von Herrschaft, die ihrerseits gleichfalls den Ausgang nur in der gleichen Freiheit der einzelnen suchen kann. In der abendländischen Geistesgeschichte steht individuelle Freiheit so am Anfang wie am Ende der Frage nach der Legitimation von Recht. Der demokratische Rechtsstaat versucht, das daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des einzelnen und dem Mehrheitsprinzip auszugleichen.
Beide Pole in ein Verhältnis zu setzen, war von Anfang an auch ein Anliegen Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ihm zu Ehren haben aus Anlaß seines 75. Geburtstages seine Schülerinnen und Schüler auf einem Symposium das schwierige Verhältnis zwischen Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft mit Ernst-Wolfgang Böckenförde diskutiert. Die Schriftfassungen der dort diskutierten Vorträge haben Eingang in dieses Beiheft gefunden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Abbruch einer mit technischen Hilfsmitteln betriebenen medizinischen Behandlung berührt grundlegende Fragen aus dem Bereich des Allgemeinen Teils des Strafrechts sowie der Sterbehilfethematik. Bei der Abgrenzung von Tun und Unterlassen schlägt der Autor eine Kombination von ontologischen und normativen Elementen in der Art eines zweistufigen Prüfungsverfahrens vor. Während derart das Abstellen eines medizinischen Geräts durch den behandelnden Arzt als Unterlassen zu bewerten ist, stellt sich das äußerlich identische Verhalten eines Dritten als aktives Tun dar. Ein Behandlungsabbruch, der dem Wunsch des Patienten entspricht, ist in jedem Fall straflos, auch wenn dadurch der Tod des Patienten zurechenbar herbeigeführt und der Tatbestand des §
Aktualisiert: 2023-05-20
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Wer sich dagegen ausspricht, das Leben eines todkranken, leidenden Menschen zu beenden, hat einen schweren Stand. Die Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe und zur Beihilfe zur Selbsttötung ist hoch. Politiker plädieren dafür und es werden Anträge für eine Freigabe erarbeitet. In dieser Situation sind ethisch starke Argumente gegen solche Handlungen, die zum Tode eines Menschen führen, gefragt. Der Sozialethiker, EKD-Ratsvorsitzende und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, erläutert die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe aus christlicher Sicht auch unter Berücksichtigung allen menschlichen Leids am Lebensende. Er bietet damit eine klare Orientierung in dieser schwierigen Frage.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Der Abbruch einer mit technischen Hilfsmitteln betriebenen medizinischen Behandlung berührt grundlegende Fragen aus dem Bereich des Allgemeinen Teils des Strafrechts sowie der Sterbehilfethematik. Bei der Abgrenzung von Tun und Unterlassen schlägt der Autor eine Kombination von ontologischen und normativen Elementen in der Art eines zweistufigen Prüfungsverfahrens vor. Während derart das Abstellen eines medizinischen Geräts durch den behandelnden Arzt als Unterlassen zu bewerten ist, stellt sich das äußerlich identische Verhalten eines Dritten als aktives Tun dar. Ein Behandlungsabbruch, der dem Wunsch des Patienten entspricht, ist in jedem Fall straflos, auch wenn dadurch der Tod des Patienten zurechenbar herbeigeführt und der Tatbestand des §
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Freiheit des Subjekts als Ziel der Rechtsordnung ist zunächst immer Freiheit des einzelnen von Fremdbestimmung. Zugleich bedarf sie dabei aber stets der Organisation, um wirklich werden zu können - der Organisation von Herrschaft, die ihrerseits gleichfalls den Ausgang nur in der gleichen Freiheit der einzelnen suchen kann. In der abendländischen Geistesgeschichte steht individuelle Freiheit so am Anfang wie am Ende der Frage nach der Legitimation von Recht. Der demokratische Rechtsstaat versucht, das daraus resultierende Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des einzelnen und dem Mehrheitsprinzip auszugleichen.
Beide Pole in ein Verhältnis zu setzen, war von Anfang an auch ein Anliegen Ernst-Wolfgang Böckenfördes. Ihm zu Ehren haben aus Anlaß seines 75. Geburtstages seine Schülerinnen und Schüler auf einem Symposium das schwierige Verhältnis zwischen Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft mit Ernst-Wolfgang Böckenförde diskutiert. Die Schriftfassungen der dort diskutierten Vorträge haben Eingang in dieses Beiheft gefunden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Thema der Arbeit ist das Verhältnis der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen von Menschenwürde und Lebensrecht sowie deren Bedeutung an den Grenzbereichen des Lebens. Untersucht werden die Gefährdungslagen des Schwangerschaftsabbruchs und der embryonalen Stammzellforschung am Lebensanfang sowie der Sterbehilfe am Lebensende. Eine intensive Betrachtung erfahren auch die Fragen nach Parallelen und Differenzen der genannten Situationen sowie nach einer möglichen Relativierung von Menschenwürde oder Lebensrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Prozedurale Lebensschutzkonzepte stellen eine gesetzliche Strategie dar, um strafrechtlichen Schutz trotz tatsächlicher und/oder empirischer Ungewissheiten am Anfang und am Ende des menschlichen Lebens verwirklichen zu können. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die einzelnen, ausgewählten Bereiche des Medizinstrafrechts auf prozedurale Strukturen angewiesen sind. Die Aufnahme der prozeduralen Elemente in die einzelnen Regelungskomplexe überzeugt in dogmatischer Hinsicht jedoch nicht
Aktualisiert: 2023-05-15
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