Die 13. Auflage des Standardkommentars für die urheberrechtliche Praxis enthält alle gesetzlichen Neuerungen einschließlich der Urheberrechtsnovelle aus dem Jahr 2021 sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene.
Hervorzuheben sind insbesondere die Kommentierungen des kompletten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) sowie der Marrakesch-Verordnung. Das Werk liefert praktische Hinweise für die Geltendmachung der auf dem UrhDaG beruhenden Ansprüche und übersetzt die gesetzlichen Maßstäbe in konkrete praktische Anforderungen, die Nutzer, Diensteanbieter und Rechtsinhaber erfüllen müssen.
Teil des Werks ist auch die Kommentierung der neuen Vorschriften zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht und zur neuen Schrankenbestimmung für Pastiches. Außerdem werden das Urhebervertragsrecht und das Recht der urheberrechtlichen Ansprüche in besonderer Tiefe analysiert. Das schließt auch die General Public License (GPL) im Bereich Open Source Software ein, welche sich vollständig kommentiert im Werk befindet. Auch das Thema künstliche Intelligenz im Urheberrecht kann im Werk nachgeschlagen werden.
Daneben bietet der Kommentar auch die bewährten Kommentierungen zum Verlagsgesetz, dem innerdeutschen Einigungsvertrag und der EU-Portabilitätsverordnung.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Thomas W. Boddien,
Christian Czychowski,
Andreas Dustmann,
Sebastian Engels,
Friedrich Karl Fromm,
Axel Nordemann,
Jan Bernd Nordemann,
Wilhelm Nordemann,
Anke Nordemann-Schiffel,
Evelyn Ruttke,
Martin Schaefer,
Jan Scharringhausen,
Volker Schmitz-Fohrmann,
Julian Waiblinger,
Martin Wirtz
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Die 13. Auflage des Standardkommentars für die urheberrechtliche Praxis enthält alle gesetzlichen Neuerungen einschließlich der Urheberrechtsnovelle aus dem Jahr 2021 sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene.
Hervorzuheben sind insbesondere die Kommentierungen des kompletten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) sowie der Marrakesch-Verordnung. Das Werk liefert praktische Hinweise für die Geltendmachung der auf dem UrhDaG beruhenden Ansprüche und übersetzt die gesetzlichen Maßstäbe in konkrete praktische Anforderungen, die Nutzer, Diensteanbieter und Rechtsinhaber erfüllen müssen.
Teil des Werks ist auch die Kommentierung der neuen Vorschriften zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht und zur neuen Schrankenbestimmung für Pastiches. Außerdem werden das Urhebervertragsrecht und das Recht der urheberrechtlichen Ansprüche in besonderer Tiefe analysiert. Das schließt auch die General Public License (GPL) im Bereich Open Source Software ein, welche sich vollständig kommentiert im Werk befindet. Auch das Thema künstliche Intelligenz im Urheberrecht kann im Werk nachgeschlagen werden.
Daneben bietet der Kommentar auch die bewährten Kommentierungen zum Verlagsgesetz, dem innerdeutschen Einigungsvertrag und der EU-Portabilitätsverordnung.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Thomas W. Boddien,
Christian Czychowski,
Andreas Dustmann,
Sebastian Engels,
Friedrich Karl Fromm,
Axel Nordemann,
Jan Bernd Nordemann,
Wilhelm Nordemann,
Anke Nordemann-Schiffel,
Evelyn Ruttke,
Martin Schaefer,
Jan Scharringhausen,
Volker Schmitz-Fohrmann,
Julian Waiblinger,
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Die 13. Auflage des Standardkommentars für die urheberrechtliche Praxis enthält alle gesetzlichen Neuerungen einschließlich der Urheberrechtsnovelle aus dem Jahr 2021 sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene.
Hervorzuheben sind insbesondere die Kommentierungen des kompletten Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) sowie der Marrakesch-Verordnung. Das Werk liefert praktische Hinweise für die Geltendmachung der auf dem UrhDaG beruhenden Ansprüche und übersetzt die gesetzlichen Maßstäbe in konkrete praktische Anforderungen, die Nutzer, Diensteanbieter und Rechtsinhaber erfüllen müssen.
Teil des Werks ist auch die Kommentierung der neuen Vorschriften zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht und zur neuen Schrankenbestimmung für Pastiches. Außerdem werden das Urhebervertragsrecht und das Recht der urheberrechtlichen Ansprüche in besonderer Tiefe analysiert. Das schließt auch die General Public License (GPL) im Bereich Open Source Software ein, welche sich vollständig kommentiert im Werk befindet. Auch das Thema künstliche Intelligenz im Urheberrecht kann im Werk nachgeschlagen werden.
Daneben bietet der Kommentar auch die bewährten Kommentierungen zum Verlagsgesetz, dem innerdeutschen Einigungsvertrag und der EU-Portabilitätsverordnung.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Thomas W. Boddien,
Christian Czychowski,
Andreas Dustmann,
Sebastian Engels,
Friedrich Karl Fromm,
Axel Nordemann,
Jan Bernd Nordemann,
Wilhelm Nordemann,
Anke Nordemann-Schiffel,
Evelyn Ruttke,
Martin Schaefer,
Jan Scharringhausen,
Volker Schmitz-Fohrmann,
Julian Waiblinger,
Martin Wirtz
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Anders als im traditionellen Sport stehen im E-Sport nicht die Verbände, sondern die Publisher im Mittelpunkt. An ihnen muss sich jeder Marktteilnehmer orientieren, um im E-Sport tätig werden zu können. Begründet wird diese Position damit, dass der Publisher über umfassende Nutzungsrechte an den Verwertungsrechten hinsichtlich der jeweiligen Computerspiele verfügt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu rechtlichen Problemen geführt. Der Autor befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, inwieweit dieser Sonderstellung des Publishers urheber- und kartellrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, inwieweit den E-Sportlern Urheberrechte an ihrer eigenen Spielleistung zustehen. Zum anderen wird diskutiert, ob mit Hilfe der Essential-Facilities-Doktrin eine Zwangslizenzierung zugunsten eines Drittveranstalters argumentiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Anders als im traditionellen Sport stehen im E-Sport nicht die Verbände, sondern die Publisher im Mittelpunkt. An ihnen muss sich jeder Marktteilnehmer orientieren, um im E-Sport tätig werden zu können. Begründet wird diese Position damit, dass der Publisher über umfassende Nutzungsrechte an den Verwertungsrechten hinsichtlich der jeweiligen Computerspiele verfügt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu rechtlichen Problemen geführt. Der Autor befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, inwieweit dieser Sonderstellung des Publishers urheber- und kartellrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, inwieweit den E-Sportlern Urheberrechte an ihrer eigenen Spielleistung zustehen. Zum anderen wird diskutiert, ob mit Hilfe der Essential-Facilities-Doktrin eine Zwangslizenzierung zugunsten eines Drittveranstalters argumentiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Anders als im traditionellen Sport stehen im E-Sport nicht die Verbände, sondern die Publisher im Mittelpunkt. An ihnen muss sich jeder Marktteilnehmer orientieren, um im E-Sport tätig werden zu können. Begründet wird diese Position damit, dass der Publisher über umfassende Nutzungsrechte an den Verwertungsrechten hinsichtlich der jeweiligen Computerspiele verfügt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu rechtlichen Problemen geführt. Der Autor befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, inwieweit dieser Sonderstellung des Publishers urheber- und kartellrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, inwieweit den E-Sportlern Urheberrechte an ihrer eigenen Spielleistung zustehen. Zum anderen wird diskutiert, ob mit Hilfe der Essential-Facilities-Doktrin eine Zwangslizenzierung zugunsten eines Drittveranstalters argumentiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Anders als im traditionellen Sport stehen im E-Sport nicht die Verbände, sondern die Publisher im Mittelpunkt. An ihnen muss sich jeder Marktteilnehmer orientieren, um im E-Sport tätig werden zu können. Begründet wird diese Position damit, dass der Publisher über umfassende Nutzungsrechte an den Verwertungsrechten hinsichtlich der jeweiligen Computerspiele verfügt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu rechtlichen Problemen geführt. Der Autor befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, inwieweit dieser Sonderstellung des Publishers urheber- und kartellrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, inwieweit den E-Sportlern Urheberrechte an ihrer eigenen Spielleistung zustehen. Zum anderen wird diskutiert, ob mit Hilfe der Essential-Facilities-Doktrin eine Zwangslizenzierung zugunsten eines Drittveranstalters argumentiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Anders als im traditionellen Sport stehen im E-Sport nicht die Verbände, sondern die Publisher im Mittelpunkt. An ihnen muss sich jeder Marktteilnehmer orientieren, um im E-Sport tätig werden zu können. Begründet wird diese Position damit, dass der Publisher über umfassende Nutzungsrechte an den Verwertungsrechten hinsichtlich der jeweiligen Computerspiele verfügt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu rechtlichen Problemen geführt. Der Autor befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, inwieweit dieser Sonderstellung des Publishers urheber- und kartellrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, inwieweit den E-Sportlern Urheberrechte an ihrer eigenen Spielleistung zustehen. Zum anderen wird diskutiert, ob mit Hilfe der Essential-Facilities-Doktrin eine Zwangslizenzierung zugunsten eines Drittveranstalters argumentiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Anders als im traditionellen Sport stehen im E-Sport nicht die Verbände, sondern die Publisher im Mittelpunkt. An ihnen muss sich jeder Marktteilnehmer orientieren, um im E-Sport tätig werden zu können. Begründet wird diese Position damit, dass der Publisher über umfassende Nutzungsrechte an den Verwertungsrechten hinsichtlich der jeweiligen Computerspiele verfügt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu rechtlichen Problemen geführt. Der Autor befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, inwieweit dieser Sonderstellung des Publishers urheber- und kartellrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, inwieweit den E-Sportlern Urheberrechte an ihrer eigenen Spielleistung zustehen. Zum anderen wird diskutiert, ob mit Hilfe der Essential-Facilities-Doktrin eine Zwangslizenzierung zugunsten eines Drittveranstalters argumentiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 12. Auflage des Standardkommentars für die urheberrechtliche Praxis enthält alle gesetzlichen Neuerungen einschließlich des am 30.06.2017 vom Bundestag verabschiedeten Urheberwissenschaftsgesetzes sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene.
Neben dem Urheberrechtsgesetz wird weiterhin auch das Verlagsgesetz eingehend kommentiert. Neu ist die Kommentierung der Portabilitätsverordnung, der ersten EU-Verordnung im Bereich des Urheberrechts. Außerdem sind neu eigenständige Kommentierungen zum Plagiat in der Wissenschaft und zu Open Source Software.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Thomas W. Boddien,
Christian Czychowski,
Andreas Dustmann,
Sebastian Engels,
Friedrich Karl Fromm,
Axel Nordemann,
Jan Bernd Nordemann,
Wilhelm Nordemann,
Anke Nordemann-Schiffel,
Evelyn Ruttke,
Martin Schaefer,
Jan Scharringhausen,
Volker Schmitz-Fohrmann,
Julian Waiblinger,
Martin Wirtz
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Die 12. Auflage des Standardkommentars für die urheberrechtliche Praxis enthält alle gesetzlichen Neuerungen einschließlich des am 30.06.2017 vom Bundestag verabschiedeten Urheberwissenschaftsgesetzes sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene.
Neben dem Urheberrechtsgesetz wird weiterhin auch das Verlagsgesetz eingehend kommentiert. Neu ist die Kommentierung der Portabilitätsverordnung, der ersten EU-Verordnung im Bereich des Urheberrechts. Außerdem sind neu eigenständige Kommentierungen zum Plagiat in der Wissenschaft und zu Open Source Software.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Thomas W. Boddien,
Christian Czychowski,
Andreas Dustmann,
Sebastian Engels,
Friedrich Karl Fromm,
Axel Nordemann,
Jan Bernd Nordemann,
Wilhelm Nordemann,
Anke Nordemann-Schiffel,
Evelyn Ruttke,
Martin Schaefer,
Jan Scharringhausen,
Volker Schmitz-Fohrmann,
Julian Waiblinger,
Martin Wirtz
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Die 12. Auflage des Standardkommentars für die urheberrechtliche Praxis enthält alle gesetzlichen Neuerungen einschließlich des am 30.06.2017 vom Bundestag verabschiedeten Urheberwissenschaftsgesetzes sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene.
Neben dem Urheberrechtsgesetz wird weiterhin auch das Verlagsgesetz eingehend kommentiert. Neu ist die Kommentierung der Portabilitätsverordnung, der ersten EU-Verordnung im Bereich des Urheberrechts. Außerdem sind neu eigenständige Kommentierungen zum Plagiat in der Wissenschaft und zu Open Source Software.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Thomas W. Boddien,
Christian Czychowski,
Andreas Dustmann,
Sebastian Engels,
Friedrich Karl Fromm,
Axel Nordemann,
Jan Bernd Nordemann,
Wilhelm Nordemann,
Anke Nordemann-Schiffel,
Evelyn Ruttke,
Martin Schaefer,
Jan Scharringhausen,
Volker Schmitz-Fohrmann,
Julian Waiblinger,
Martin Wirtz
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Wandlungen des Urheberrechts im Brennpunkt der Geschichte
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Kostas N. Christodoulou,
Renate Frohne,
Thomas Gergen,
Alexander Ihlefeldt,
Christoph-Eric Mecke,
Stephan Meder,
Rainer Nomine,
Thomas Rüfner,
Christoph Sorge,
Natalia Theissen,
Bastiaan David van der Velden,
Albrecht Götz von Olenhusen
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Anders als im traditionellen Sport stehen im E-Sport nicht die Verbände, sondern die Publisher im Mittelpunkt. An ihnen muss sich jeder Marktteilnehmer orientieren, um im E-Sport tätig werden zu können. Begründet wird diese Position damit, dass der Publisher über umfassende Nutzungsrechte an den Verwertungsrechten hinsichtlich der jeweiligen Computerspiele verfügt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu rechtlichen Problemen geführt. Der Autor befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, inwieweit dieser Sonderstellung des Publishers urheber- und kartellrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, inwieweit den E-Sportlern Urheberrechte an ihrer eigenen Spielleistung zustehen. Zum anderen wird diskutiert, ob mit Hilfe der Essential-Facilities-Doktrin eine Zwangslizenzierung zugunsten eines Drittveranstalters argumentiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Anders als im traditionellen Sport stehen im E-Sport nicht die Verbände, sondern die Publisher im Mittelpunkt. An ihnen muss sich jeder Marktteilnehmer orientieren, um im E-Sport tätig werden zu können. Begründet wird diese Position damit, dass der Publisher über umfassende Nutzungsrechte an den Verwertungsrechten hinsichtlich der jeweiligen Computerspiele verfügt. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu rechtlichen Problemen geführt. Der Autor befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, inwieweit dieser Sonderstellung des Publishers urheber- und kartellrechtliche Grenzen gesetzt sind. Dabei wird zum einen der Frage nachgegangen, inwieweit den E-Sportlern Urheberrechte an ihrer eigenen Spielleistung zustehen. Zum anderen wird diskutiert, ob mit Hilfe der Essential-Facilities-Doktrin eine Zwangslizenzierung zugunsten eines Drittveranstalters argumentiert werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Wandlungen des Urheberrechts im Brennpunkt der Geschichte
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Kostas N. Christodoulou,
Renate Frohne,
Thomas Gergen,
Alexander Ihlefeldt,
Christoph-Eric Mecke,
Stephan Meder,
Rainer Nomine,
Thomas Rüfner,
Christoph Sorge,
Natalia Theissen,
Bastiaan David van der Velden,
Albrecht Götz von Olenhusen
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