Aktualisierte, nicht amtliche Textausgabe
Stand: 1. Oktober 2022
letzte berücksichtigte Änderung: LGBl 2022/227, in Kraft seit 1. August 2022
mit Verweisen zu Fassungen, Materialien und Entscheidungen
Aktualisiert: 2023-01-05
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Aktualisierte, nicht amtliche Textausgabe
Stand: 1. Januar 2020
(letzte berücksichtigte Änderung:
LGBl 2019/304, in Kraft seit 1. Januar 2020
[LGBl 2019/18, zum Zeitpunkt der
Drucklegung noch nicht in Kraft])
mit Verweisen zu Fassungen,
Materialien und Entscheidungen
Aktualisiert: 2021-11-04
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Aktualisierte, nicht amtliche Textausgabe
Stand: 1. Januar 2020
(letzte berücksichtigte Änderung:
LGBl 2019/304, in Kraft seit 1. Januar 2020
[LGBl 2019/18, zum Zeitpunkt der
Drucklegung noch nicht in Kraft])
mit Verweisen zu Fassungen,
Materialien und Entscheidungen
Aktualisiert: 2020-07-01
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Grundlage dieser nicht amtlichen Gesetzesausgabe bildet die von der F.L.
Regierung herausgegebene konsolidierte und aktuelle Version (1. Juni 2019)
des ABGB.
Um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit des Gesetzestextes zu verbessern,
wurden die Überschriften zu den einzelnen Paragraphen als Marginalien ausgestaltet.
Als Titel tauchen in dieser Gesetzesausgabe nur die Überschriften zu
den „Hauptstücken“ und den „Teilen“ auf.
Unter den Paragraphen bzw. Artikeln finden sich gegebenenfalls Fassungsangaben
(IDF:), Anmerkungen (ANM:), Verweise auf Materialen (MAT:)
und Entscheidungen (ENT:).
Aus den Fassungen (IDF:) geht hervor, durch welche Abänderungsgesetze
die jeweilige Bestimmung geändert resp. aufgehoben wurde. Auf diese Weise
bleiben für den Benutzer dieser Textausgabe jederzeit die früheren Fassungen
des Gesetzestextes greifbar.
In den Anmerkungen (ANM:) zu den einzelnen Artikeln wird gegebenenfalls
auf die Problematik hingewiesen, dass Bestimmungen - obwohl auf den
ersten Blick in Widerspruch zu den neueren Bestimmungen (Abänderungsgesetze
Sachenrecht (LGBl. 1923/4) oder PGR (LGBl. 1926/4)) stehend - in der
Originalfassung belassen wurden. Weiters wird auch auf die Hofdekrete, Hofkanzleidekrete
sowie Fürstlichen Verordnungen, auch wenn diese grösstenteils
materiell gegenstandslos sein dürften, verwiesen. Diese sind im Anhang
abgedruckt.
Die Angaben unter Materialien (MAT:) verweisen auf die zur jeweiligen
Bestimmung veröffentlichten Berichte und Anträge. Nach dem Kürzel BuA
stehen das Jahr und die Nummer, unter denen der entsprechende Bericht und
Antrag publiziert wurde, gefolgt von der Seitenzahl. Nach dem Pfeil ► wird
das daraus resultierende LGBl angeführt.
Die Berichte und Anträge sind bis zum Jahr 2000 in der öffentlichen Anwendung
unter bua.regierung.li/BuA zugänglich. Frühere Berichte und Anträge
bis 1980 können im Rechtportal für Liechtenstein (www.rechtportal.li) abgerufen
werden, wo auch alle Querverweise zwischen Berichten und Anträgen,
den Landesgesetzblättern und passenden Entscheidungen dargestellt werden.
Dieser Zugang ist kostenpflichtig.
Schliesslich wird bei jeder einzelnen Bestimmung auf die dazu veröffentlichten
Entscheidungen (ENT:) verwiesen und dabei nach Gerichtshöfen unterschieden.
Wir haben sämtliche veröffentlichte Entscheidungen inklusive jener
berücksichtigt, die seit 1980 in der LES und davor in den ELG publiziert
wurden.
Bei den Entscheidungen mit einem aktuellen Entscheidungsdatum (innerhalb
der letzten drei Jahre) sind die Aktenzahl, das Entscheidungsdatum, die Quelle
und allenfalls ein Verweis auf eine entsprechende LES-Entscheidung angeführt.
Für die Jahre davor bis 2010 wird die Anzahl der Entscheidungen pro
Jahr und Gerichtshof angegeben. Bei noch früheren Entscheidungen werden
diese lediglich summiert.
Wir haben uns für die Variante entschieden, weil das Anführen jeder einzelnen
Aktenzahl zu den bestehenden Entscheidungen den Umfang dieser Ausgabe
unverhältnismässig vergrössert und vor allem die Lesbarkeit darunter gelitten
hätte. Mit den angeführten Angaben lässt sich schnell erkennen, wie aktuell
die Rechtsprechung ist und wie viele Entscheidungen zu einem Paragraphen/
Artikel verfügbar sind.
Eine Quellenangabe, die mit GE beginnt, verweist auf die Bezeichnung im
Rechtportal für Liechtenstein, wo alle aufgenommenen Entscheidungen pro
Jahr eine laufende Nummer erhalten.
Viele Entscheidungen sind über die öffentliche Anwendung www.gerichtsentscheide.
li abrufbar. Im Rechtportal für Liechtenstein (www.rechtportal.li) sind
alle Entscheidungen zugänglich und teilweise redaktionell bearbeitet (Gesetzesstellen,
Stichworte, Leitsätze). Dieser Zugang ist kostenpflichtig.
Schliesslich wurden der Vollständigkeit halber sämtliche Übergangsbestimmungen
der ABGB-Novellen im Anhang aufgeführt.
Aktualisiert: 2023-01-05
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