Bei Eintritt der Massearmut – der Massebedürftigkeit gem. § 207 InsO oder der Masseunzulänglichkeit nach den §§ 208 ff. InsO - hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermöglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortführung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Möglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzpläne nach § 210a InsO gelegt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens, nicht aber die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten gedeckt sind. Masseunzulänglichen Verfahren kommt in der Verwalterpraxis seit jeher eine erhebliche Bedeutung zu. Trotz dieser praktischen Relevanz ist mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 eine umfassende gesetzgeberische Regelung zur Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren unterblieben. Noch immer sind etliche Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Masseunzulänglichkeit offen und von einer abschließenden Klärung durch die Rechtsprechung weit entfernt. Eine systematische Aufarbeitung des Phänomens der Masseunzulänglichkeit ist somit insbesondere für die Praxis der Insolvenzverwaltung und der Insolvenzgerichte wichtig und drängend. Hierzu leistet diese Arbeit einen wichtigen Beitrag.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens, nicht aber die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten gedeckt sind. Masseunzulänglichen Verfahren kommt in der Verwalterpraxis seit jeher eine erhebliche Bedeutung zu. Trotz dieser praktischen Relevanz ist mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 eine umfassende gesetzgeberische Regelung zur Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren unterblieben. Noch immer sind etliche Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Masseunzulänglichkeit offen und von einer abschließenden Klärung durch die Rechtsprechung weit entfernt. Eine systematische Aufarbeitung des Phänomens der Masseunzulänglichkeit ist somit insbesondere für die Praxis der Insolvenzverwaltung und der Insolvenzgerichte wichtig und drängend. Hierzu leistet diese Arbeit einen wichtigen Beitrag.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens, nicht aber die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten gedeckt sind. Masseunzulänglichen Verfahren kommt in der Verwalterpraxis seit jeher eine erhebliche Bedeutung zu. Trotz dieser praktischen Relevanz ist mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 eine umfassende gesetzgeberische Regelung zur Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren unterblieben. Noch immer sind etliche Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Masseunzulänglichkeit offen und von einer abschließenden Klärung durch die Rechtsprechung weit entfernt. Eine systematische Aufarbeitung des Phänomens der Masseunzulänglichkeit ist somit insbesondere für die Praxis der Insolvenzverwaltung und der Insolvenzgerichte wichtig und drängend. Hierzu leistet diese Arbeit einen wichtigen Beitrag.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die praxisorientierte Konzeption:
Das Lehrbuch folgt dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag, über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Es hat dabei stets die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters und die des Gläubigeranwalts im Blick. In diesen Rahmen werden die verfahrensrechtlichen Probleme des prüfungsrelevanten Stoffes eingebettet, wobei vor allem auch die involvierten materiellen Rechtsgebiete des Kreditsicherheits-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts integriert dargestellt werden. Einbezogen wird auch das betriebswirtschaftliche Sanierungsinstrumentarium.
Theorie und Praxis vereint:
Das Lehrbuch ist besonders auf die Lernbedürfnisse der Jurastudierenden zugeschnitten und entwickelt nach der Konzeption der Reihe Schwerpunkte das Rechtsgebiet fallorientiert, stellt aber auch stets die insolvenzrechtliche Beratungspraxis heraus. Der theoretische Lernstoff wird bezogen auf die praktischen Abläufe des Insolvenzverfahrens vermittelt. Das Insolvenzrecht wird hierbei nicht wie üblich als reines Verfahrensrecht dargestellt, sondern als Querschnittsmaterie verschiedenster Rechtsgebiete und Ausgleichsplattform unterschiedlichster Interessen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Organhaftung bei einer werbenden Gesellschaft und der Haftung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des insolvenzschuldnerischen Unternehmens weichen nach Rechtsprechung und herrschendem Schrifttum in wesentlichen Teilen voneinander ab. Dieser Befund muss überraschen, geht es doch in beiden Fällen der Sache nach um die treuhänderische Verwaltung einer fremden Vermögensmasse. Es stellt sich daher die Frage, wie es zu diesen Unterschieden gekommen ist und warum sie in der heutigen Literatur und Rechtsprechung kaum hinterfragt werden. Udo Becker zeigt auf, dass beide Haftungsregime weit mehr Gemeinsamkeiten haben als geahnt. Eine vergleichende Betrachtung mit der Organhaftung kann aus diesem Grund einen erheblichen Beitrag für die Auslegung der Insolvenzverwalterhaftung leisten. Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Herbert-Stolzenberg-Preis 2016 und dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V. 2016 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2023-01-26
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Aktualisiert: 2022-10-25
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Die praxisorientierte Konzeption:
Das Lehrbuch folgt dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag, über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Es hat dabei stets die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters und die des Gläubigeranwalts im Blick. In diesen Rahmen werden die verfahrensrechtlichen Probleme des prüfungsrelevanten Stoffes eingebettet, wobei vor allem auch die involvierten materiellen Rechtsgebiete des Kreditsicherheits-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts integriert dargestellt werden. Einbezogen wird auch das betriebswirtschaftliche Sanierungsinstrumentarium.
Theorie und Praxis vereint:
Das Lehrbuch ist besonders auf die Lernbedürfnisse der Jurastudierenden zugeschnitten und entwickelt nach der Konzeption der Reihe Schwerpunkte das Rechtsgebiet fallorientiert, stellt aber auch stets die insolvenzrechtliche Beratungspraxis heraus. Der theoretische Lernstoff wird bezogen auf die praktischen Abläufe des Insolvenzverfahrens vermittelt. Das Insolvenzrecht wird hierbei nicht wie üblich als reines Verfahrensrecht dargestellt, sondern als Querschnittsmaterie verschiedenster Rechtsgebiete und Ausgleichsplattform unterschiedlichster Interessen.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Die praxisorientierte Konzeption:
Das Lehrbuch folgt dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag, über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Es hat dabei stets die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters und die des Gläubigeranwalts im Blick. In diesen Rahmen werden die verfahrensrechtlichen Probleme des prüfungsrelevanten Stoffes eingebettet, wobei vor allem auch die involvierten materiellen Rechtsgebiete des Kreditsicherheits-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts integriert dargestellt werden. Einbezogen wird auch das betriebswirtschaftliche Sanierungsinstrumentarium.
Theorie und Praxis vereint:
Das Lehrbuch ist besonders auf die Lernbedürfnisse der Jurastudierenden zugeschnitten und entwickelt nach der Konzeption der Reihe Schwerpunkte das Rechtsgebiet fallorientiert, stellt aber auch stets die insolvenzrechtliche Beratungspraxis heraus. Der theoretische Lernstoff wird bezogen auf die praktischen Abläufe des Insolvenzverfahrens vermittelt. Das Insolvenzrecht wird hierbei nicht wie üblich als reines Verfahrensrecht dargestellt, sondern als Querschnittsmaterie verschiedenster Rechtsgebiete und Ausgleichsplattform unterschiedlichster Interessen.
Aktualisiert: 2022-08-16
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Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Bei Eintritt der Massearmut – der Massebedürftigkeit gem. § 207 InsO oder der Masseunzulänglichkeit nach den §§ 208 ff. InsO - hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermöglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortführung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Möglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzpläne nach § 210a InsO gelegt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bei Eintritt der Massearmut – der Massebedürftigkeit gem. § 207 InsO oder der Masseunzulänglichkeit nach den §§ 208 ff. InsO - hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermöglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortführung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Möglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzpläne nach § 210a InsO gelegt.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Aktualisiert: 2020-10-12
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Die Organhaftung bei einer werbenden Gesellschaft und der Haftung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des insolvenzschuldnerischen Unternehmens weichen nach Rechtsprechung und herrschendem Schrifttum in wesentlichen Teilen voneinander ab. Dieser Befund muss überraschen, geht es doch in beiden Fällen der Sache nach um die treuhänderische Verwaltung einer fremden Vermögensmasse. Es stellt sich daher die Frage, wie es zu diesen Unterschieden gekommen ist und warum sie in der heutigen Literatur und Rechtsprechung kaum hinterfragt werden. Udo Becker zeigt auf, dass beide Haftungsregime weit mehr Gemeinsamkeiten haben als geahnt. Eine vergleichende Betrachtung mit der Organhaftung kann aus diesem Grund einen erheblichen Beitrag für die Auslegung der Insolvenzverwalterhaftung leisten. Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Herbert-Stolzenberg-Preis 2016 und dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V. 2016 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens, nicht aber die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten gedeckt sind. Masseunzulänglichen Verfahren kommt in der Verwalterpraxis seit jeher eine erhebliche Bedeutung zu. Trotz dieser praktischen Relevanz ist mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 eine umfassende gesetzgeberische Regelung zur Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren unterblieben. Noch immer sind etliche Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Masseunzulänglichkeit offen und von einer abschließenden Klärung durch die Rechtsprechung weit entfernt. Eine systematische Aufarbeitung des Phänomens der Masseunzulänglichkeit ist somit insbesondere für die Praxis der Insolvenzverwaltung und der Insolvenzgerichte wichtig und drängend. Hierzu leistet diese Arbeit einen wichtigen Beitrag.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die praxisorientierte Konzeption:
Das Lehrbuch folgt dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag, über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Es hat dabei stets die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters und die des Gläubigeranwalts im Blick. In diesen Rahmen werden die verfahrensrechtlichen Probleme des prüfungsrelevanten Stoffes eingebettet, wobei vor allem auch die involvierten materiellen Rechtsgebiete des Kreditsicherheits-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts integriert dargestellt werden. Einbezogen wird auch das betriebswirtschaftliche Sanierungsinstrumentarium.
Theorie und Praxis vereint:
Das Lehrbuch ist besonders auf die Lernbedürfnisse der Jurastudierenden zugeschnitten und entwickelt nach der Konzeption der Reihe Schwerpunkte das Rechtsgebiet fallorientiert, stellt aber auch stets die insolvenzrechtliche Beratungspraxis heraus. Der theoretische Lernstoff wird bezogen auf die praktischen Abläufe des Insolvenzverfahrens vermittelt. Das Insolvenzrecht wird hierbei nicht wie üblich als reines Verfahrensrecht dargestellt, sondern als Querschnittsmaterie verschiedenster Rechtsgebiete und Ausgleichsplattform unterschiedlichster Interessen.
Aktualisiert: 2020-02-19
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Durch die Änderung der Insolvenzordnung im Jahre 2001 und die Einführung der §§ 4 ff. InsO wird dem Gemeinschuldner die Möglichkeit gegeben, die Verfahrenskosten stunden zu lassen oder einen Kostenvorschuss bei Gericht einzuzahlen. Durch diese gesetzgeberische Entscheidung sind masseunzulängliche Insolvenzverfahren leichter zu eröffnen. Gerade im Bereich der Unternehmensinsolvenzen machen solche masseinsuffizienten Verfahren einen Großteil der eröffneten Verfahren aus.
Trotz dieser Praxisrelevanz ist bisher vollkommen ungeklärt, wie sich die Masseunzulänglichkeitsanzeige auf beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge auswirkt. Gestritten wird dabei vor allem über eine analoge Anwendung der §§ 103 ff. InsO,
ohne dass bisher die dogmatischen Voraussetzungen für eine Analogie beachtet wurden. In der vorliegenden Arbeit wird anhand von 5 Fallgruppen erläutert, wie sich die Anzeige der
Masseunzulänglichkeit auf beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge auswirkt.
Dabei wird zunächst auf die Voraussetzungen der Analogie und die Anzeige der Masseinsuffizienz an sich eingegangen. Daran anschließend werden die Wirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung auf beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllte Verträge, also der gesetzliche Regelfall der §§ 103 ff. InsO, erläutert. Weiterhin werden die Interessenlagen nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit mit denen
nach der Verfahrenseröffnung verglichen und die grundsätzliche Möglichkeit einer analogen Anwendung der §§ 103 ff. InsO dargestellt. Schließlich werden die § 103 bis § 119 InsO einer Einzelbetrachtung unterzogen und nach Sinn und Zweck der Norm die jeweils analoge Anwendbarkeit dargestellt.
Aktualisiert: 2020-02-03
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