Welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen. Es richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, der Tagesschule sowie der schulnahen Dienste.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen. Es richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, der Tagesschule sowie der schulnahen Dienste.
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Welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen. Es richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, der Tagesschule sowie der schulnahen Dienste.
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Das Transfusionsgesetz regelt sowohl die Entnahme von Blut und Plasma beim Menschen als auch die Anwendung von Blutprodukten.
Ebenso sind Qualitäts- und Sachkundeanforderungen, Mitteilungs-, Dokumentations- und Rückverfolgungspflichten sowie die
Meldepflicht wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes. Das Kommentarwerk zum Transfusionsgesetz ist eine Richtschnur für die Umsetzung
und die Beachtung des Gesetzes und vermittelt die Intentionen und Inhalte seiner Regelungen. Der Kommentar gibt über viele Zweifelsfragen
Auskunft, die im Transfusionsrecht auftreten können.
Aktualisierungen: in der Regel 1 Ergänzungslieferung im Jahr.
Bezugsbedingungen: Dieses Loseblattwerk wird zur Fortsetzung geliefert.
Diese ist jederzeit wieder kündbar. Im Falle einer Überschneidung der Kündigung mit dem Versand einer Ergänzungslieferung wird die Kündigung nach dieser Lieferung wirksam.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Transfusionsgesetz regelt sowohl die Entnahme von Blut und Plasma beim Menschen als auch die Anwendung von Blutprodukten.
Ebenso sind Qualitäts- und Sachkundeanforderungen, Mitteilungs-, Dokumentations- und Rückverfolgungspflichten sowie die
Meldepflicht wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes. Das Kommentarwerk zum Transfusionsgesetz ist eine Richtschnur für die Umsetzung
und die Beachtung des Gesetzes und vermittelt die Intentionen und Inhalte seiner Regelungen. Der Kommentar gibt über viele Zweifelsfragen
Auskunft, die im Transfusionsrecht auftreten können.
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Das Transfusionsgesetz regelt sowohl die Entnahme von Blut und Plasma beim Menschen als auch die Anwendung von Blutprodukten.
Ebenso sind Qualitäts- und Sachkundeanforderungen, Mitteilungs-, Dokumentations- und Rückverfolgungspflichten sowie die
Meldepflicht wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes. Das Kommentarwerk zum Transfusionsgesetz ist eine Richtschnur für die Umsetzung
und die Beachtung des Gesetzes und vermittelt die Intentionen und Inhalte seiner Regelungen. Der Kommentar gibt über viele Zweifelsfragen
Auskunft, die im Transfusionsrecht auftreten können.
Aktualisierungen: in der Regel 1 Ergänzungslieferung im Jahr.
Bezugsbedingungen: Dieses Loseblattwerk wird zur Fortsetzung geliefert.
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Deutschland gilt als Geldwäscheparadies. Dabei ist vor allem der deutsche Immobiliensektor in den Fokus gerückt. Bei der Geldwäschebekämpfung in diesem Sektor kommt Notaren eine zentrale Bedeutung zu. Ihre Rolle wurde allerdings politisch wie medial immer wieder auch kritisch betrachtet. Auf diese Kritik hat der Gesetzgeber mit verschiedenen Maßnahmen reagiert, insbesondere mit einer Erweiterung der Verdachtsmeldepflichten der Notare. Die Arbeit stellt aus wissenschaftlicher Sicht die Rolle der Notare bei der Geldwäschebekämpfung umfassend dar. Der Autor untersucht – auch rechtsvergleichend – die neuen Pflichten, zeigt verbleibende Schwächen auf und unterbreitet Verbesserungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Deutschland gilt als Geldwäscheparadies. Dabei ist vor allem der deutsche Immobiliensektor in den Fokus gerückt. Bei der Geldwäschebekämpfung in diesem Sektor kommt Notaren eine zentrale Bedeutung zu. Ihre Rolle wurde allerdings politisch wie medial immer wieder auch kritisch betrachtet. Auf diese Kritik hat der Gesetzgeber mit verschiedenen Maßnahmen reagiert, insbesondere mit einer Erweiterung der Verdachtsmeldepflichten der Notare. Die Arbeit stellt aus wissenschaftlicher Sicht die Rolle der Notare bei der Geldwäschebekämpfung umfassend dar. Der Autor untersucht – auch rechtsvergleichend – die neuen Pflichten, zeigt verbleibende Schwächen auf und unterbreitet Verbesserungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Deutschland gilt als Geldwäscheparadies. Dabei ist vor allem der deutsche Immobiliensektor in den Fokus gerückt. Bei der Geldwäschebekämpfung in diesem Sektor kommt Notaren eine zentrale Bedeutung zu. Ihre Rolle wurde allerdings politisch wie medial immer wieder auch kritisch betrachtet. Auf diese Kritik hat der Gesetzgeber mit verschiedenen Maßnahmen reagiert, insbesondere mit einer Erweiterung der Verdachtsmeldepflichten der Notare. Die Arbeit stellt aus wissenschaftlicher Sicht die Rolle der Notare bei der Geldwäschebekämpfung umfassend dar. Der Autor untersucht – auch rechtsvergleichend – die neuen Pflichten, zeigt verbleibende Schwächen auf und unterbreitet Verbesserungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kinder und Jugendliche verbringen täglich mehrere Stunden in der Schule. Durch diesen regelmässigen und persönlichen Kontakt können Anzeichen auf Kindeswohlgefährdungen hier oft früh wahrgenommen werden. Doch welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, der Tagesschule sowie der schulnahen Dienste: Schulleitungen, Lehr- und Speziallehrkräfte, Mitarbeitende von Tagesschulen, Schulsozialarbeitende, Schulbehörden und Mitarbeitende der Gemeinde. Es zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kinder und Jugendliche verbringen täglich mehrere Stunden in der Schule. Durch diesen regelmässigen und persönlichen Kontakt können Anzeichen auf Kindeswohlgefährdungen hier oft früh wahrgenommen werden. Doch welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, der Tagesschule sowie der schulnahen Dienste: Schulleitungen, Lehr- und Speziallehrkräfte, Mitarbeitende von Tagesschulen, Schulsozialarbeitende, Schulbehörden und Mitarbeitende der Gemeinde. Es zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen.
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Welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen. Es richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, der Tagesschule sowie der schulnahen Dienste.
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Welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen. Es richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, der Tagesschule sowie der schulnahen Dienste.
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Welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen. Es richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Schule, der Tagesschule sowie der schulnahen Dienste.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Weltweit sind rund 200 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Inzwischen sind auch in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von dem Eingriff bedroht. Der deutsche Gesetzgeber beschloss daher im Jahre 2013, das besondere Unrecht der im westlichen Kulturkreis bislang wenig bekannten Tat als expliziten Straftatbestand zu definieren.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den neu geschaffenen § 226 a StGB aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben dem Versuch einer konkretisierenden Auslegung des verwendeten „Verstümmelungsbegriffes“ prüft die Verfasserin insbesondere potentielle Rechtfertigungsinstrumente v.a. in Bezug auf Einwilligungsmöglichkeiten der Betroffenen und die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Auffallend ist hier vornehmlich der Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit der fast zeitgleich geschaffenen Rechtfertigungsmöglichkeit der männlichen Beschneidung. Neben verfassungsrechtlichen ergeben sich auch völkerrechtliche Legitimationsfragen rund um die Verankerung des § 226 a StGB und dessen Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot, da für die Verstümmelung weiblicher Genitalien inzwischen eine recht umfassende Auslandsstrafbarkeit vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Tatsache, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Tatbestandes Taten nicht verstärkt zur Anzeige gebracht oder strafrechtlich verfolgt werden, muss außerdem kritisch hinterfragt werden, ob sich der strafrechtliche Mehrwert des Tatbestandes in reiner Symbolwirkung erschöpft oder dieser in der Lage ist, das mit dem Eingriff verbundene Dunkelfeld zu beleuchten, gar präventive Wirkung zu entfalten.
Auffallend ist überdies, dass der Tatbestand ausschließlich und scheinbar pauschal „Fremdes“ unter Strafe stellt, die nach hiesigem Schönheitsideal in der westlichen Mehrheitsgesellschaft praktizierten Eingriffe am kindlichen bzw. weiblichen Genital jedoch nicht ausreichend in den Blick nimmt oder gar ausdrücklich vom Tatbestand ausschließt. Dabei belegen die Straftatbestände der Zwangsheirat und Genitalverstümmelung das Erfordernis eines nötigen Maßes interkultureller Sensibilität im Sinne erforderlicher Objektivität bei Strafgesetzgebung und -anwendung. Menschenrechtsverachtende fremdländische Bräuche werden nicht toleriert. Zu verhindern ist jedoch, dass Vorurteile bestätigt, bestehende Grenzen verhärtet werden und sich Zuwandererinnen und Zuwanderer durch eigens für sie geschaffene Gesetze diskriminiert fühlen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Weltweit sind rund 200 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Inzwischen sind auch in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von dem Eingriff bedroht. Der deutsche Gesetzgeber beschloss daher im Jahre 2013, das besondere Unrecht der im westlichen Kulturkreis bislang wenig bekannten Tat als expliziten Straftatbestand zu definieren.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den neu geschaffenen § 226 a StGB aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben dem Versuch einer konkretisierenden Auslegung des verwendeten „Verstümmelungsbegriffes“ prüft die Verfasserin insbesondere potentielle Rechtfertigungsinstrumente v.a. in Bezug auf Einwilligungsmöglichkeiten der Betroffenen und die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Auffallend ist hier vornehmlich der Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit der fast zeitgleich geschaffenen Rechtfertigungsmöglichkeit der männlichen Beschneidung. Neben verfassungsrechtlichen ergeben sich auch völkerrechtliche Legitimationsfragen rund um die Verankerung des § 226 a StGB und dessen Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot, da für die Verstümmelung weiblicher Genitalien inzwischen eine recht umfassende Auslandsstrafbarkeit vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Tatsache, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Tatbestandes Taten nicht verstärkt zur Anzeige gebracht oder strafrechtlich verfolgt werden, muss außerdem kritisch hinterfragt werden, ob sich der strafrechtliche Mehrwert des Tatbestandes in reiner Symbolwirkung erschöpft oder dieser in der Lage ist, das mit dem Eingriff verbundene Dunkelfeld zu beleuchten, gar präventive Wirkung zu entfalten.
Auffallend ist überdies, dass der Tatbestand ausschließlich und scheinbar pauschal „Fremdes“ unter Strafe stellt, die nach hiesigem Schönheitsideal in der westlichen Mehrheitsgesellschaft praktizierten Eingriffe am kindlichen bzw. weiblichen Genital jedoch nicht ausreichend in den Blick nimmt oder gar ausdrücklich vom Tatbestand ausschließt. Dabei belegen die Straftatbestände der Zwangsheirat und Genitalverstümmelung das Erfordernis eines nötigen Maßes interkultureller Sensibilität im Sinne erforderlicher Objektivität bei Strafgesetzgebung und -anwendung. Menschenrechtsverachtende fremdländische Bräuche werden nicht toleriert. Zu verhindern ist jedoch, dass Vorurteile bestätigt, bestehende Grenzen verhärtet werden und sich Zuwandererinnen und Zuwanderer durch eigens für sie geschaffene Gesetze diskriminiert fühlen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Weltweit sind rund 200 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Inzwischen sind auch in Deutschland lebende Frauen und Mädchen von dem Eingriff bedroht. Der deutsche Gesetzgeber beschloss daher im Jahre 2013, das besondere Unrecht der im westlichen Kulturkreis bislang wenig bekannten Tat als expliziten Straftatbestand zu definieren.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet den neu geschaffenen § 226 a StGB aus verschiedenen Blickwinkeln. Neben dem Versuch einer konkretisierenden Auslegung des verwendeten „Verstümmelungsbegriffes“ prüft die Verfasserin insbesondere potentielle Rechtfertigungsinstrumente v.a. in Bezug auf Einwilligungsmöglichkeiten der Betroffenen und die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Auffallend ist hier vornehmlich der Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Zusammenhang mit der fast zeitgleich geschaffenen Rechtfertigungsmöglichkeit der männlichen Beschneidung. Neben verfassungsrechtlichen ergeben sich auch völkerrechtliche Legitimationsfragen rund um die Verankerung des § 226 a StGB und dessen Vereinbarkeit mit dem Interventionsverbot, da für die Verstümmelung weiblicher Genitalien inzwischen eine recht umfassende Auslandsstrafbarkeit vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Tatsache, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Tatbestandes Taten nicht verstärkt zur Anzeige gebracht oder strafrechtlich verfolgt werden, muss außerdem kritisch hinterfragt werden, ob sich der strafrechtliche Mehrwert des Tatbestandes in reiner Symbolwirkung erschöpft oder dieser in der Lage ist, das mit dem Eingriff verbundene Dunkelfeld zu beleuchten, gar präventive Wirkung zu entfalten.
Auffallend ist überdies, dass der Tatbestand ausschließlich und scheinbar pauschal „Fremdes“ unter Strafe stellt, die nach hiesigem Schönheitsideal in der westlichen Mehrheitsgesellschaft praktizierten Eingriffe am kindlichen bzw. weiblichen Genital jedoch nicht ausreichend in den Blick nimmt oder gar ausdrücklich vom Tatbestand ausschließt. Dabei belegen die Straftatbestände der Zwangsheirat und Genitalverstümmelung das Erfordernis eines nötigen Maßes interkultureller Sensibilität im Sinne erforderlicher Objektivität bei Strafgesetzgebung und -anwendung. Menschenrechtsverachtende fremdländische Bräuche werden nicht toleriert. Zu verhindern ist jedoch, dass Vorurteile bestätigt, bestehende Grenzen verhärtet werden und sich Zuwandererinnen und Zuwanderer durch eigens für sie geschaffene Gesetze diskriminiert fühlen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Bakterium, Virus oder Pilz? Pathogen oder nicht? Welche Tierarten sind empfänglich? Melde- oder Anzeigepflicht? Mit diesem Lehrbuch sind Sie bestens auf alle Prüfungsfragen vorbereitet. Die ausführliche Darstellung von Leitsymptomen, Diagnose und Therapie stellt zudem den unmittelbaren Bezug zu Klinik und Praxis her.
Das ist neu:
- Berücksichtigung des neuen Tiergesundheitsgesetzes von Mai 2014
- Alle Informationen zum Schmallenberg-Virus
- Aktualisierung der taxonomischen Bezeichnungen
- Ideal für Studenten: Neues lernfreundliches Layout und didaktisch hervorragend aufbereitete Inhalte
Aktualisiert: 2023-06-26
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