Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktuelle Rechtsprechung wie auch neue einzuhaltende aufsichtsrechtliche Vorgaben, z. B. die EBA-Guidelines zur Kreditvergabe und -überwachung, CRR II, CRD, Q&A der EBA fordern bei der Hereinahme, Bearbeitung und Bewertung von Kreditsicherheiten stets up to date und auf dem Laufenden zu sein.
Auch die 6. Auflage unseres erfolgreichen Praxiswerks gibt wieder einen umfassenden und praxisorientierten Überblick über alle im Kreditgeschäft wesentlichen Sicherheiten wie z. B. Grundschuld, Sicherungsübereignung, Abtretung und Verpfändung wie auch atypische Sicherheiten. Ebenso werden wiederum Spezialprobleme bei der Kreditbesicherung von Anlagen der erneuerbaren Energien (ergänzt mit einem neuen Teil zu Energiespeichern), wie auch Immaterialgüterrechte und gewerbliche Schutzrechte als Kreditsicherheiten sowie Kreditsicherheiten im Ausland mit praktischen Lösungsansätzen dargestellt. Um der zunehmenden aufsichtsrechtlichen Bedeutung der Kreditsicherheiten Rechnung zu tragen, wurde zudem ein neues Kapitel zu PAAR-Prüfungen aus Sicht der bankgeschäftlichen Prüfung mit aufgenommen. Das Buch richtet sich an Mitarbeiter aus Kreditgeschäft, Kreditsekretariat/Marktfolge Aktiv, Kreditrevision und Mitarbeiter/Juristen der Rechtsabteilung wie auch externe Anwälte, die auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum immer aktuellen Thema Kreditsicherheiten bleiben bzw. sich bringen wollen.
Aktualisiert: 2021-04-08
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Nach § 1 S. 1 InsO kann die Gläubigerbefriedigung im Insolvenzverfahren neben der Liquidation des Unternehmens insbesondere auch durch die Unternehmenssanierung verwirklicht werden. Regelmäßig stehen jedoch die gesamten Warenbestände und Betriebsmittel des Unternehmens unter Eigentumsvorbehalt oder sind Gläubigern zur Sicherheit übereignet. Eine auf Sanierung gerichtete Betriebsfortführung ist regelmäßig aber nur dann möglich, wenn die mit Sicherungsrechten belasteten Gegenstände im Insolvenzverfahren weiter genutzt werden können. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit der Insolvenzverwalter den Zugriff der Sicherungseigentümer und Eigentumsvorbehaltsveräußerer abwehren und das Sicherungsgut für die Betriebsfortführung nutzen kann.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Um dem Bedürfnis des internationalen Rechtsverkehrs nach grenzüberschreitenden Sicherungsrechten Rechnung zu tragen, hat die UN-Organisation UNIDROIT 2001 ein Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung geschaffen, welches durch Zusatzprotokolle ergänzt wird. In den USA erfüllt Art. 9 des Uniform Commercial Code (UCC) die Aufgabe, das interne US-amerikanische Mobiliarsicherungsrecht zu harmonisieren. Die Vorschrift trat im Juli 2001 in einer neuen Fassung in Kraft. Der Verfasser hat zum einen das UNIDROIT-Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und den Protokollentwurf für Sicherungsrechte an Weltraumvermögenswerten eingehend dargestellt und analysiert. Gleichzeitig werden die Regelungen des UNIDROIT-Übereinkommens mit dem zuvor dargestellten US-amerikanischen Mobiliarsicherungsrecht nach Art. 9 UCC, welcher Vorbildcharakter für das Übereinkommen hat, verglichen. Dieser Vergleich soll als Auslegungshilfe der Vorschriften des Übereinkommens dienen. Zugleich soll dem Leser ein besseres Verständnis der Übereinkommensvorschriften ermöglicht werden.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Die rechtsvergleichende Untersuchung beschäftigt sich mit den Mobiliarkreditsicherheiten im italienischen Recht, wobei sich das besondere Interesse auf die besitzlosen Sicherungsrechte richtet. So wird das durch das italienische einheitliche Bank- und Kreditgesetz vom 01.04.1994 in Art. 46 eingeführte besitzlose Vorzugsrecht ebenso wie die verschiedenen Formen der Pfandrechte mit wechselndem Warenbestand untersucht. Weiterhin klärt die Arbeit die sich insbesondere dem deutschen Juristen aufdrängende Frage der Anerkennung einer Sicherungsübereignung in der italienischen Rechtsordnung. Schließlich wird auch die dem deutschen Recht nicht bekannte Mobiliarhypothek dargestellt. Hierzu rechtsvergleichend wird die Frage einer Veränderung der bestehenden Rechtslage der Mobiliarkreditsicherheiten im deutschen Recht durch die Insolvenzrechtsreform gestellt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich die beiden untersuchten Rechtsordnungen durch die Reformen nicht angenähert haben und eine Harmonisierung in diesem Bereich noch in weiter Ferne liegt. Es wird für die Schaffung eines einheitlichen grenzüberschreitenden Sicherungsrechtes plädiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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In Frankreich und Spanien kann ein Kaufmann an seinem Unternehmen eine Mobiliarsicherheit bestellen, welche in ein Register eingetragen wird. Der Verfasser vergleicht diese globalen Sicherungsrechte an Unternehmen mit der ihnen funktional entsprechenden Sicherungsübereignung des deutschen Rechts anhand verschiedener, in allen Rechtsordnungen vorfindbarer Fallkonstellationen. Sodann wird die im grenzüberschreitenden Kreditsicherungsverkehr durch den möglichen Ortswechsel des Sicherungsguts sich ergebende Anerkennungsproblematik untersucht. Da diese Problematik mit den Mitteln des Kollisionsrechts nicht zu lösen ist, schlägt der Verfasser die EU-weite Einführung eines «Internationalen Sicherungsrechts» vor.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Diese Arbeit behandelt das Schicksal besitzloser Mobiliarsicherheiten in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. Untersucht wird insbesondere, wie die autonomen Rechtssysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika das Spannungsfeld zwischen der Funktionsfähigkeit des Insolvenzverfahrens einerseits und der Verwirklichung legitimer Sicherungsinteressen andererseits zu lösen versuchen. Dieser Rechtsvergleich geschieht vor dem Hintergrund der am 31. Mai 2002 in Kraft getretenen Europäischen Verordnung über Insolenzverfahren. Hier wird erörtert, inwieweit ein eigenständiges autonomes deutsches Internationales Insolvenzrecht in Anlehnung an die entsprechenden europäischen Regelungen geschaffen werden soll.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Problem der Publizität bei der Sicherungsübereignung beweglicher Sachen ist so alt wie die Sicherungsübereignung selbst. Das in der Praxis häufig vorkommende Kreditsicherungsmittel funktioniert dabei scheinbar weitestgehend reibungslos. Bei genauerem Hinsehen offenbaren sich jedoch aufgrund der fehlenden Publizität etliche Schwächen und dogmatische Verwerfungen. Nicht zuletzt muss sich die deutsche Sicherungsübereignung auch in internationaler Hinsicht messen lassen. Gerade hier zeigt sich, dass Deutschland mit seinem besitz- und publizitätslosen Kreditsicherungsmittel weitestgehend isoliert da steht. Das Werk bietet eine geschichtlich hergeleitete Zusammenfassung des aktuellen Problemstandes und diskutiert alternative Lösungsmöglichkeiten des europa- und weltweit präferierten Registerpfandrechts am Beispiel des Modellgesetzes für Sicherungsgeschäfte der Europäischen Bank für Wiederaufbau (EBRD). Insbesondere vor dem Hintergrund der Harmonisierungsbemühungen des europäischen Mobiliarkreditsicherungsrechts ist der deutsche Gesetzgeber dazu aufgerufen, sich endlich mit dem Problem der Publizität bei der Sicherungsübereignung beweglicher Sachen näher zu befassen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Das Recht der Mobiliarsicherheiten ist innerhalb der USA durch Artikel 9 des Uniform Commercial Code (UCC) weitestgehend einheitlich geregelt. Bis Anfang 2002 ist eine vollständig überarbeitete Neufassung des Art. 9 UCC in Kraft getreten. Das Buch stellt die Regelungen des neuen Art. 9 UCC dar und vergleicht sie mit dem alten Recht. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Registerpublizität besitzloser Mobiliarsicherheiten und deren Kollisionsrecht. Insbesondere werden die grundlegende Änderung der Regelanknüpfung sowie deren Auswirkungen unter anderem auf die Anerkennung nach deutschem Recht begründeter Mobiliarsicherheiten behandelt und bewertet. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch internationale Bemühungen um eine Rechtsvereinheitlichung regelmäßig eine Registerpublizität vorsehen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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In der gegenwärtigen Mobiliarsicherheitspraxis verliert das Faustpfand seinen Wert, während die Sicherungsübereignung große Bedeutung gewinnt. Warum findet das Faustpfand immer weniger Anwendung? Ist die Sicherungsübereignung rechtswidrig? Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden? Gibt es in China auch das Faustpfand und die Sicherungsübereignung? Mit dem Hintergrund, dass das Faustpfand üblicherweise hinter der Sicherungsübereignung zurücktritt, beschäftigt sich das Buch mit einem Überblick über das Pfandrecht und die Sicherungsübereignung jeweils in Deutschland und in China, um einerseits die zwei Mobiliarkreditsicherungsmittel zu differenzieren und die große Bedeutung der Sicherungsübereignung zu verdeutlichen und andererseits sie in den zwei Ländern zu vergleichen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland die Insolvenzordnung. Bei der Reform des Insolvenzrechts war die Stellung der gesicherten Gläubiger einer der zentralen Punkte. Gerade in der Insolvenz des Schuldners kommt es zum Interessenkonflikt zwischen dem Sicherungsnehmer und der Gesamtheit der Gläubiger. Dieser Interessenkonflikt sowie dessen Regelung in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika ist Gegenstand der Arbeit. Dabei werden die Hintergründe der fraglichen Regelungen und die Sachgerechtigkeit im Spannungsverhältnis der Beteiligten ausführlich untersucht, vor allem im Hinblick auf die Funktionalität der Kreditsicherung und das Interesse an einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung im Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Arbeit befaßt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der besitzlosen Mobiliarsicherheiten durch ein Insolvenzgesetz. Es wird aufgezeigt, daß auch die Insolvenzordnung als Nachfolgerin der Konkursordnung die Anzahl der mangels Masse nicht eröffneten Insolvenzverfahren eben wegen dieser Sicherheiten kaum wirksam verringern konnte. Die bereits im Zuge der Insolvenzrechtsreform aufgekommenen Reformansätze werden unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten untersucht und die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit abgesteckt. Schließlich wird der Versuch unternommen, Lösungswege aufzuzeigen, die das Manko der mangelnden Publizität abmildern und zugleich eine stärkere Europarechtskonformität bewirken.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Wirksamkeit von Kreditsicherungsrechten hängt in den europäischen Staaten von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Dies stellt ein Hindernis für die grenzüberschreitende Beständigkeit von Sicherungsrechten an Mobilien dar. Thilo Rott untersucht kollisionsrechtliche Vorschläge zur Vereinheitlichung sowie die kreditsicherungsrechtliche Bedeutung der Grundfreiheiten des EG-Vertrags. Mit Blick auf den U.S.-amerikanischen Vereinheitlichungsprozeß analysiert er die Vorschläge verschiedener internationaler Organisationen für ein einheitliches Sicherungsrecht am Vorbild des security interest des Art. 9 Uniform Commercial Code (UCC). Im Mittelpunkt stehen dabei die materielle Ausgestaltung des Kreditsicherungsrechts und die jeweiligen Vereinheitlichungskonzeptionen, die den Vorschlägen zugrundeliegen. Es zeigt sich, daß die derzeitigen Vorschläge wegen ihrer beschränkten Reichweite in einen unauflösbaren Konflikt zu den verbleibenden nationalen Regelungen geraten. Thilo Rott formuliert vor dem Hintergrund des Vereinheitlichungsprozesses in den USA eigene Vorschläge zur materiellen Ausgestaltung eines Einheitssicherungsrechts und bestimmt dessen Verhältnis zu den nationalen Sicherungsrechten. Als Reaktion auf die materielle Ausgestaltung des Einheitsrechts tritt er abschließend für die Aufnahme eines neuen Pfändungsaktes im deutschen Einzelvollstreckungsrecht ein.
Aktualisiert: 2022-12-22
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