Das Lehrbuch behandelt die für Studium und Examen bedeutsamen Verbrechen und Vergehen aus dem Bereich der Nichtvermögensdelikte, wobei stets auch die Bezüge zum Allgemeinen Teil aufgezeigt werden. Die Darstellung erfolgt durchgehend anhand von Fällen und Beispielen und enthält eingehende Problembehandlungen.
Band 1 bildet zusammen mit dem ebenfalls neu bearbeiteten Studienbuch Krey/Hellmann/Heinrich, Besonderer Teil, Band 2 (zu den Vermögensdelikten) ein gründliches und aktuelles Standardwerk zum Besonderen Teil.
Das Buch richtet sich an Anfänger, denen es eine gründliche Einführung bietet, aber auch an Fortgeschrittene, Referendare und Praktiker zur Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Lehrbuch behandelt die für Studium und Examen bedeutsamen Verbrechen und Vergehen aus dem Bereich der Nichtvermögensdelikte, wobei stets auch die Bezüge zum Allgemeinen Teil aufgezeigt werden. Die Darstellung erfolgt durchgehend anhand von Fällen und Beispielen und enthält eingehende Problembehandlungen.
Band 1 bildet zusammen mit dem ebenfalls neu bearbeiteten Studienbuch Krey/Hellmann/Heinrich, Besonderer Teil, Band 2 (zu den Vermögensdelikten) ein gründliches und aktuelles Standardwerk zum Besonderen Teil.
Das Buch richtet sich an Anfänger, denen es eine gründliche Einführung bietet, aber auch an Fortgeschrittene, Referendare und Praktiker zur Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Lehrbuch behandelt die für Studium und Examen bedeutsamen Verbrechen und Vergehen aus dem Bereich der Nichtvermögensdelikte, wobei stets auch die Bezüge zum Allgemeinen Teil aufgezeigt werden. Die Darstellung erfolgt durchgehend anhand von Fällen und Beispielen und enthält eingehende Problembehandlungen.
Band 1 bildet zusammen mit dem ebenfalls neu bearbeiteten Studienbuch Krey/Hellmann/Heinrich, Besonderer Teil, Band 2 (zu den Vermögensdelikten) ein gründliches und aktuelles Standardwerk zum Besonderen Teil.
Das Buch richtet sich an Anfänger, denen es eine gründliche Einführung bietet, aber auch an Fortgeschrittene, Referendare und Praktiker zur Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Inhalt:Aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs werden behandelt: Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und gegen die Ehre.Die Konzeption:Die Skripten "JURIQ-Erfolgstraining" sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes "Trainingspaket" zur Prüfungsvorbereitung:Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als "Lernanker" und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Der Inhalt:Aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs werden behandelt: Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und gegen die Ehre.Die Konzeption:Die Skripten "JURIQ-Erfolgstraining" sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes "Trainingspaket" zur Prüfungsvorbereitung:Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als "Lernanker" und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Nach Aufzeigen der Reformbedürftigkeit des deutschen Tötungsstrafrechts befasst sich die Autorin mit der Frage, wie die §§ 211-213 StGB auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite reformiert werden könnten. Auf der Rechtsfolgenseite ist fraglich, ob die lebenslange Freiheitsstrafe beizubehalten oder durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen ist. Bei den tatbestandlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten wird zwischen ein-, zwei- und mehrstufigen Regelungsmodellen unterschieden. Die Ergebnisse der 2014 vom BMJV eingesetzten Expertenkommission ebenso wie der 2016 vorgelegte Referentenentwurf werden gewürdigt. Neben einer Analyse des Scheiterns der Reform wird ein eigener Vorschlag unter Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Lehrbuch behandelt die für Studium und Examen bedeutsamen Verbrechen und Vergehen aus dem Bereich der Nichtvermögensdelikte, wobei stets auch die Bezüge zum Allgemeinen Teil aufgezeigt werden. Die Darstellung erfolgt durchgehend anhand von Fällen und Beispielen und enthält eingehende Problembehandlungen.
Band 1 bildet zusammen mit dem ebenfalls neu bearbeiteten Studienbuch Krey/Hellmann/Heinrich, Besonderer Teil, Band 2 (zu den Vermögensdelikten) ein gründliches und aktuelles Standardwerk zum Besonderen Teil.
Das Buch richtet sich an Anfänger, denen es eine gründliche Einführung bietet, aber auch an Fortgeschrittene, Referendare und Praktiker zur Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Das Lehrbuch behandelt die für Studium und Examen bedeutsamen Verbrechen und Vergehen aus dem Bereich der Nichtvermögensdelikte, wobei stets auch die Bezüge zum Allgemeinen Teil aufgezeigt werden. Die Darstellung erfolgt durchgehend anhand von Fällen und Beispielen und enthält eingehende Problembehandlungen.
Band 1 bildet zusammen mit dem ebenfalls neu bearbeiteten Studienbuch Krey/Hellmann/Heinrich, Besonderer Teil, Band 2 (zu den Vermögensdelikten) ein gründliches und aktuelles Standardwerk zum Besonderen Teil.
Das Buch richtet sich an Anfänger, denen es eine gründliche Einführung bietet, aber auch an Fortgeschrittene, Referendare und Praktiker zur Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Lehrbuch behandelt die für Studium und Examen bedeutsamen Verbrechen und Vergehen aus dem Bereich der Nichtvermögensdelikte, wobei stets auch die Bezüge zum Allgemeinen Teil aufgezeigt werden. Die Darstellung erfolgt durchgehend anhand von Fällen und Beispielen und enthält eingehende Problembehandlungen.
Band 1 bildet zusammen mit dem ebenfalls neu bearbeiteten Studienbuch Krey/Hellmann/Heinrich, Besonderer Teil, Band 2 (zu den Vermögensdelikten) ein gründliches und aktuelles Standardwerk zum Besonderen Teil.
Das Buch richtet sich an Anfänger, denen es eine gründliche Einführung bietet, aber auch an Fortgeschrittene, Referendare und Praktiker zur Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung.
Aktualisiert: 2021-05-01
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