Andrea Hafenstein untersucht die Einflussfaktoren auf die Verwendung von Nachhaltigkeitsinformationen und die Entscheidung von Anlegern, in nachhaltige Unternehmen zu investieren. Zudem analysiert sie, ob eine Unterteilung von Nachhaltigkeitsinformationen in ökologische, soziale und governance Aspekte für Anleger sinnvoll ist. Basis der Untersuchungen sind die Behavioral Finance und der Information Overload. Die Ergebnisse zeigen, dass die Anleger Nachhaltigkeitsinformationen nicht in deren Teilaspekte ausdifferenzieren. Für die Verwendung der Nachhaltigkeitsinformationen ist die grundsätzliche Nachhaltigkeitsorientierung wichtig. Diese sowie die Wahrnehmung der Nachhaltigkeitsinformationen, ein gutes Gefühl mit den ausgewählten Unternehmen und die Bereitschaft auf Rendite zu verzichten, obwohl diese nicht nötig wäre, haben einen positiven Einfluss auf eine nachhaltige Geldanlage.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Andrea Hafenstein untersucht die Einflussfaktoren auf die Verwendung von Nachhaltigkeitsinformationen und die Entscheidung von Anlegern, in nachhaltige Unternehmen zu investieren. Zudem analysiert sie, ob eine Unterteilung von Nachhaltigkeitsinformationen in ökologische, soziale und governance Aspekte für Anleger sinnvoll ist. Basis der Untersuchungen sind die Behavioral Finance und der Information Overload. Die Ergebnisse zeigen, dass die Anleger Nachhaltigkeitsinformationen nicht in deren Teilaspekte ausdifferenzieren. Für die Verwendung der Nachhaltigkeitsinformationen ist die grundsätzliche Nachhaltigkeitsorientierung wichtig. Diese sowie die Wahrnehmung der Nachhaltigkeitsinformationen, ein gutes Gefühl mit den ausgewählten Unternehmen und die Bereitschaft auf Rendite zu verzichten, obwohl diese nicht nötig wäre, haben einen positiven Einfluss auf eine nachhaltige Geldanlage.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Andrea Hafenstein untersucht die Einflussfaktoren auf die Verwendung von Nachhaltigkeitsinformationen und die Entscheidung von Anlegern, in nachhaltige Unternehmen zu investieren. Zudem analysiert sie, ob eine Unterteilung von Nachhaltigkeitsinformationen in ökologische, soziale und governance Aspekte für Anleger sinnvoll ist. Basis der Untersuchungen sind die Behavioral Finance und der Information Overload. Die Ergebnisse zeigen, dass die Anleger Nachhaltigkeitsinformationen nicht in deren Teilaspekte ausdifferenzieren. Für die Verwendung der Nachhaltigkeitsinformationen ist die grundsätzliche Nachhaltigkeitsorientierung wichtig. Diese sowie die Wahrnehmung der Nachhaltigkeitsinformationen, ein gutes Gefühl mit den ausgewählten Unternehmen und die Bereitschaft auf Rendite zu verzichten, obwohl diese nicht nötig wäre, haben einen positiven Einfluss auf eine nachhaltige Geldanlage.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Sachbuch „Nachhaltigkeit messbar machen“ ist ein praxisnaher Leitfaden, wie Methoden und Instrumente der Nachhaltigkeit erfolgreich eingesetzt werden können – sei es im beruflichen Leben oder im privaten und ehrenamtlichen Engagement.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Sachbuch „Nachhaltigkeit messbar machen“ ist ein praxisnaher Leitfaden, wie Methoden und Instrumente der Nachhaltigkeit erfolgreich eingesetzt werden können – sei es im beruflichen Leben oder im privaten und ehrenamtlichen Engagement.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ob Firmenjubiläum, Produktlaunch, Firmenevent oder einfach Weihnachten: Es gibt vielfältige Anlässe für Unternehmen, um ihre Geschichte, ihre Produkte und Marken oder ihre Alleinstellung wirkungsvoll zu inszenieren und zu zelebrieren.
Immer häufiger entscheiden sich Kommunikations- und Marketingverantwortliche dabei für Corporate Books als Kommunikationsinstrument: Corporate Books bieten vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten, vermitteln Seriosität und hinterlassen einen nachhaltig positiven Eindruck bei den Empfängern.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Ob Firmenjubiläum, Produktlaunch, Firmenevent oder einfach Weihnachten: Es gibt vielfältige Anlässe für Unternehmen, um ihre Geschichte, ihre Produkte und Marken oder ihre Alleinstellung wirkungsvoll zu inszenieren und zu zelebrieren.
Immer häufiger entscheiden sich Kommunikations- und Marketingverantwortliche dabei für Corporate Books als Kommunikationsinstrument: Corporate Books bieten vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten, vermitteln Seriosität und hinterlassen einen nachhaltig positiven Eindruck bei den Empfängern.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Ob Firmenjubiläum, Produktlaunch, Firmenevent oder einfach Weihnachten: Es gibt vielfältige Anlässe für Unternehmen, um ihre Geschichte, ihre Produkte und Marken oder ihre Alleinstellung wirkungsvoll zu inszenieren und zu zelebrieren.
Immer häufiger entscheiden sich Kommunikations- und Marketingverantwortliche dabei für Corporate Books als Kommunikationsinstrument: Corporate Books bieten vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten, vermitteln Seriosität und hinterlassen einen nachhaltig positiven Eindruck bei den Empfängern.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Ausgangspunkte bilden das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung sowie die aktuellen Herausforderungen des Personalmanagements. Aufbauend auf dem integrativen Gestaltungsansatz eines nachhaltigen Personalmanagements werden die verschiedenen Kompetenzbereiche (ökonomisch, ökologisch, sozial, innovativ) und die Teilfunktionsbereiche (Planung, Beschaffung, Einsatz, Entwicklung, Freisetzung, Personalführung, Controlling, Marketing) eines nachhaltigen Personalmanagements vorgestellt. Darüber hinaus kann das nachhaltige Personalmanagement auch wichtige Beiträge zum Wissens- und Innovationsmanagement im Unternehmen leisten. Eine nachhaltige Unternehmensentwicklung bedeutet erfordert meist Veränderungen, deshalb wird auch der Beitrag des Personalmanagements für das Change Management einer nachhaltigen Unternehmensgestaltung behandelt. Die Umsetzung eines nachhaltigen Personalmanagements in die Praxis zeigen vielfältige Praxisbeispiele.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Ausgangspunkte bilden das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung sowie die aktuellen Herausforderungen des Personalmanagements. Aufbauend auf dem integrativen Gestaltungsansatz eines nachhaltigen Personalmanagements werden die verschiedenen Kompetenzbereiche (ökonomisch, ökologisch, sozial, innovativ) und die Teilfunktionsbereiche (Planung, Beschaffung, Einsatz, Entwicklung, Freisetzung, Personalführung, Controlling, Marketing) eines nachhaltigen Personalmanagements vorgestellt. Darüber hinaus kann das nachhaltige Personalmanagement auch wichtige Beiträge zum Wissens- und Innovationsmanagement im Unternehmen leisten. Eine nachhaltige Unternehmensentwicklung bedeutet erfordert meist Veränderungen, deshalb wird auch der Beitrag des Personalmanagements für das Change Management einer nachhaltigen Unternehmensgestaltung behandelt. Die Umsetzung eines nachhaltigen Personalmanagements in die Praxis zeigen vielfältige Praxisbeispiele.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Nachhaltigkeitsbericht verkörpert ein Rechnungslegungsinstrument, das integrativ ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeit gegenüber internen und externen Anspruchsgruppen offenlegt. Rege diskutiert wird aktuell die Einbindung dieser Informationen in die Finanzberichterstattung. Ob eine Integration in den Lagebericht konzeptionell möglich und für den Adressaten mit einer höheren Entscheidungsnützlichkeit verbunden ist, analysiert Dr. Martin Stawinoga jetzt erstmals auch anhand konkreter empirischer Befunde – unter Einbeziehung umfangreicher empirischer Daten im DAX-30 gelisteter Gesellschaften und ausgewählter Unternehmen aus dem Wirtschaftsprüfungs-, Finanz- und Mediensektor.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Der Nachhaltigkeitsbericht verkörpert ein Rechnungslegungsinstrument, das integrativ ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeit gegenüber internen und externen Anspruchsgruppen offenlegt. Rege diskutiert wird aktuell die Einbindung dieser Informationen in die Finanzberichterstattung. Ob eine Integration in den Lagebericht konzeptionell möglich und für den Adressaten mit einer höheren Entscheidungsnützlichkeit verbunden ist, analysiert Dr. Martin Stawinoga jetzt erstmals auch anhand konkreter empirischer Befunde – unter Einbeziehung umfangreicher empirischer Daten im DAX-30 gelisteter Gesellschaften und ausgewählter Unternehmen aus dem Wirtschaftsprüfungs-, Finanz- und Mediensektor.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Nichtfinanzielle Berichterstattung nach CSRD und ESRS: Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln.
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 erfuhr die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Aufwertung. Die Umsetzung der CSRD für Berichtsjahre ab 2024 weitet den Kreis der Berichtspflichtigen sukzessive aus: Zukünftig werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Themen „Ökologie“, „Soziales“ und „Governance“. Mit Umsetzung der CSRD ab 2024 steigt der Umfang der Berichtsinhalte zu diesen Themen. Des Weiteren geht mit der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ab dem Jahr 2024 eine umfassende Standardisierung der Berichtsinhalte einher.
Neben der CSRD, deren Umsetzung auf nationaler Ebene und den ESRS sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitere Berichtsanforderungen, insbesondere die der Taxonomie-Verordnung, zu berücksichtigen. Darüber hinaus bestehen Empfehlungen, die vor allem auf EU-Ebene verlautbart wurden bzw. werden. Die 3. Auflage der Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auf den gesamten Rechtsrahmen ein. Die behandelten Inhalte bieten damit eine Anwendungshilfe bei der Umstellung auf die neuen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso wie bei deren erstmaliger Implementierung durch zukünftig betroffene Unternehmen. Dies betrifft z. B. die Abgrenzung des Umfangs der Berichterstattung und die Identifikation aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren.
Dieses Buch erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet darüber hinaus entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.
Inhaltsverzeichnis:
I EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess.
II Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS.
III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB).
IV Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB).
V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO.
VI Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB).
VII Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB).
VIII Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB).
IX Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung.
X Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
XI Sanktionsbestimmungen.
XII Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nichtfinanzielle Berichterstattung nach CSRD und ESRS: Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln.
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 erfuhr die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Aufwertung. Die Umsetzung der CSRD für Berichtsjahre ab 2024 weitet den Kreis der Berichtspflichtigen sukzessive aus: Zukünftig werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Themen „Ökologie“, „Soziales“ und „Governance“. Mit Umsetzung der CSRD ab 2024 steigt der Umfang der Berichtsinhalte zu diesen Themen. Des Weiteren geht mit der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ab dem Jahr 2024 eine umfassende Standardisierung der Berichtsinhalte einher.
Neben der CSRD, deren Umsetzung auf nationaler Ebene und den ESRS sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitere Berichtsanforderungen, insbesondere die der Taxonomie-Verordnung, zu berücksichtigen. Darüber hinaus bestehen Empfehlungen, die vor allem auf EU-Ebene verlautbart wurden bzw. werden. Die 3. Auflage der Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auf den gesamten Rechtsrahmen ein. Die behandelten Inhalte bieten damit eine Anwendungshilfe bei der Umstellung auf die neuen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso wie bei deren erstmaliger Implementierung durch zukünftig betroffene Unternehmen. Dies betrifft z. B. die Abgrenzung des Umfangs der Berichterstattung und die Identifikation aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren.
Dieses Buch erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet darüber hinaus entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.
Inhaltsverzeichnis:
I EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess.
II Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS.
III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB).
IV Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB).
V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO.
VI Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB).
VII Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB).
VIII Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB).
IX Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung.
X Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
XI Sanktionsbestimmungen.
XII Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Nichtfinanzielle Berichterstattung nach CSRD und ESRS: Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln.
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 erfuhr die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Aufwertung. Die Umsetzung der CSRD für Berichtsjahre ab 2024 weitet den Kreis der Berichtspflichtigen sukzessive aus: Zukünftig werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Themen „Ökologie“, „Soziales“ und „Governance“. Mit Umsetzung der CSRD ab 2024 steigt der Umfang der Berichtsinhalte zu diesen Themen. Des Weiteren geht mit der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ab dem Jahr 2024 eine umfassende Standardisierung der Berichtsinhalte einher.
Neben der CSRD, deren Umsetzung auf nationaler Ebene und den ESRS sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitere Berichtsanforderungen, insbesondere die der Taxonomie-Verordnung, zu berücksichtigen. Darüber hinaus bestehen Empfehlungen, die vor allem auf EU-Ebene verlautbart wurden bzw. werden. Die 3. Auflage der Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auf den gesamten Rechtsrahmen ein. Die behandelten Inhalte bieten damit eine Anwendungshilfe bei der Umstellung auf die neuen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso wie bei deren erstmaliger Implementierung durch zukünftig betroffene Unternehmen. Dies betrifft z. B. die Abgrenzung des Umfangs der Berichterstattung und die Identifikation aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren.
Dieses Buch erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet darüber hinaus entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.
Inhaltsverzeichnis:
I EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess.
II Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS.
III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB).
IV Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB).
V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO.
VI Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB).
VII Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB).
VIII Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB).
IX Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung.
X Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
XI Sanktionsbestimmungen.
XII Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Nichtfinanzielle Berichterstattung nach CSRD und ESRS: Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln.
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 erfuhr die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Aufwertung. Die Umsetzung der CSRD für Berichtsjahre ab 2024 weitet den Kreis der Berichtspflichtigen sukzessive aus: Zukünftig werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Themen „Ökologie“, „Soziales“ und „Governance“. Mit Umsetzung der CSRD ab 2024 steigt der Umfang der Berichtsinhalte zu diesen Themen. Des Weiteren geht mit der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ab dem Jahr 2024 eine umfassende Standardisierung der Berichtsinhalte einher.
Neben der CSRD, deren Umsetzung auf nationaler Ebene und den ESRS sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitere Berichtsanforderungen, insbesondere die der Taxonomie-Verordnung, zu berücksichtigen. Darüber hinaus bestehen Empfehlungen, die vor allem auf EU-Ebene verlautbart wurden bzw. werden. Die 3. Auflage der Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auf den gesamten Rechtsrahmen ein. Die behandelten Inhalte bieten damit eine Anwendungshilfe bei der Umstellung auf die neuen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso wie bei deren erstmaliger Implementierung durch zukünftig betroffene Unternehmen. Dies betrifft z. B. die Abgrenzung des Umfangs der Berichterstattung und die Identifikation aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren.
Dieses Buch erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet darüber hinaus entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.
Inhaltsverzeichnis:
I EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess.
II Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS.
III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB).
IV Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB).
V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO.
VI Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB).
VII Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB).
VIII Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB).
IX Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung.
X Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
XI Sanktionsbestimmungen.
XII Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Nichtfinanzielle Berichterstattung nach CSRD und ESRS: Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln.
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 erfuhr die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Aufwertung. Die Umsetzung der CSRD für Berichtsjahre ab 2024 weitet den Kreis der Berichtspflichtigen sukzessive aus: Zukünftig werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Themen „Ökologie“, „Soziales“ und „Governance“. Mit Umsetzung der CSRD ab 2024 steigt der Umfang der Berichtsinhalte zu diesen Themen. Des Weiteren geht mit der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ab dem Jahr 2024 eine umfassende Standardisierung der Berichtsinhalte einher.
Neben der CSRD, deren Umsetzung auf nationaler Ebene und den ESRS sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitere Berichtsanforderungen, insbesondere die der Taxonomie-Verordnung, zu berücksichtigen. Darüber hinaus bestehen Empfehlungen, die vor allem auf EU-Ebene verlautbart wurden bzw. werden. Die 3. Auflage der Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auf den gesamten Rechtsrahmen ein. Die behandelten Inhalte bieten damit eine Anwendungshilfe bei der Umstellung auf die neuen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso wie bei deren erstmaliger Implementierung durch zukünftig betroffene Unternehmen. Dies betrifft z. B. die Abgrenzung des Umfangs der Berichterstattung und die Identifikation aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren.
Dieses Buch erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet darüber hinaus entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.
Inhaltsverzeichnis:
I EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess.
II Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS.
III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB).
IV Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB).
V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO.
VI Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB).
VII Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB).
VIII Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB).
IX Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung.
X Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
XI Sanktionsbestimmungen.
XII Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Nichtfinanzielle Berichterstattung nach CSR-RUG und CSRD:
Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln.
Mit dem Wandel von der nichtfinanziellen Berichterstattung hin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit immens wachsenden Anforderungen an die Corporate-Social-Responsibility(CSR)-Berichterstattung konfrontiert. Die Pflichten zur Berichterstattung über die Themen „Ökologie“, „Soziales“ und „Governance“ regelt in Deutschland insbesondere das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Hinzu kommen ergänzende Berichtsanforderungen gem. der Taxonomie-Verordnung und zahlreiche Empfehlungen, die insbesondere auf EU-Ebene verlautbart wurden bzw. noch werden. Diese Normen stehen im Zentrum des vorliegenden Fachbuches. Die Autorin und die Autoren gehen in der Neuauflage aber nicht nur auf das derzeitige Normengerüst ein, das noch zu einem wesentlichen Teil auf der CSR-Richtlinie aufbaut, sondern darüber hinaus auf die Neuerungen, die sich durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ergeben. Diese Neuerungen greifen von den Geschäftsjahren ab 2024 an und werden über die Folgejahre schrittweise ausgeweitet.
Mit der Umsetzung der CSRD werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an. Die im vorliegenden Fachbuch behandelten Inhalte sind damit für eine große Zahl an Unternehmen von Bedeutung. Es erleichtert die frühzeitige Umstellung auf die neuen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso wie deren erstmalige Implementierung durch zukünftig betroffene Unternehmen, z. B. im Rahmen der Abgrenzung des Umfangs der Berichterstattung und der Identifikation aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren.
Dieses Buch erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet daneben entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.
Inhaltsverzeichnis:
I EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess.
II Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS.
III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB).
IV Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB).
V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO.
VI Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB).
VII Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB).
VIII Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB).
IX Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung.
X Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
XI Sanktionsbestimmungen.
XII Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Aktualisiert: 2023-06-07
> findR *
Nichtfinanzielle Berichterstattung nach CSRD und ESRS: Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln.
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 erfuhr die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine immense Aufwertung. Die Umsetzung der CSRD für Berichtsjahre ab 2024 weitet den Kreis der Berichtspflichtigen sukzessive aus: Zukünftig werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Themen „Ökologie“, „Soziales“ und „Governance“. Mit Umsetzung der CSRD ab 2024 steigt der Umfang der Berichtsinhalte zu diesen Themen. Des Weiteren geht mit der verpflichtenden Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ab dem Jahr 2024 eine umfassende Standardisierung der Berichtsinhalte einher.
Neben der CSRD, deren Umsetzung auf nationaler Ebene und den ESRS sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitere Berichtsanforderungen, insbesondere die der Taxonomie-Verordnung, zu berücksichtigen. Darüber hinaus bestehen Empfehlungen, die vor allem auf EU-Ebene verlautbart wurden bzw. werden. Die 3. Auflage der Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auf den gesamten Rechtsrahmen ein. Die behandelten Inhalte bieten damit eine Anwendungshilfe bei der Umstellung auf die neuen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso wie bei deren erstmaliger Implementierung durch zukünftig betroffene Unternehmen. Dies betrifft z. B. die Abgrenzung des Umfangs der Berichterstattung und die Identifikation aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren.
Dieses Buch erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet darüber hinaus entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.
Inhaltsverzeichnis:
I EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess.
II Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS.
III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB).
IV Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB).
V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO.
VI Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB).
VII Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB).
VIII Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB).
IX Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung.
X Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung.
XI Sanktionsbestimmungen.
XII Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Nichtfinanzielle Berichterstattung nach CSR-RUG und CSRD: Berichtspflichten kennen und rechtssicher handeln
Mit dem Wandel von der nichtfinanziellen Berichterstattung hin zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen sich Unternehmen mit immens wachsenden Anforderungen an die Corporate-Social-Responsibility(CSR)-Berichterstattung konfrontiert. Die Pflichten zur Berichterstattung über die Themen „Ökologie“, „Soziales“ und „Governance“ regelt in Deutschland insbesondere das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Hinzu kommen ergänzende Berichtsanforderungen gem. der Taxonomie-Verordnung und zahlreiche Empfehlungen, die insbesondere auf EU-Ebene verlautbart wurden bzw. noch werden. Diese Normen stehen im Zentrum des vorliegenden Fachbuches. Die Autorin und die Autoren gehen in der Neuauflage aber nicht nur auf das derzeitige Normengerüst ein, das noch zu einem wesentlichen Teil auf der CSR-Richtlinie aufbaut, sondern darüber hinaus auf die Neuerungen, die sich durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ergeben. Diese Neuerungen greifen von den Geschäftsjahren ab 2024 an und werden über die Folgejahre schrittweise ausgeweitet.
Mit der Umsetzung der CSRD werden nicht mehr nur bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Vielmehr wird diese Pflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Die große Anzahl der bereits jetzt mittelbar betroffenen KMU steigt ebenfalls an. Die im vorliegenden Fachbuch behandelten Inhalte sind damit für eine große Zahl an Unternehmen von Bedeutung. Es erleichtert die frühzeitige Umstellung auf die neuen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenso wie deren erstmalige Implementierung durch zukünftig betroffene Unternehmen, z. B. im Rahmen der Abgrenzung des Umfangs der Berichterstattung und der Identifikation aussagekräftiger nichtfinanzieller Leistungsindikatoren.
Dieses Buch erläutert nicht nur potenzielle Schwierigkeiten für Unternehmen, sondern bietet daneben entsprechende Lösungsvorschläge an, die durch zahlreiche Praxisbeispiele und Schaubilder untermauert werden. Verlinkungen und QR-Codes führen die Lesenden online wie offline zu den herangezogenen Unternehmensberichten.
Inhaltsverzeichnis:
I EU-rechtliche Entwicklung und nationaler Umsetzungsprozess
II Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS
III Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung (§ 289b HGB)
IV Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung (§ 289c HGB)
V Angabepflichten gem. Taxonomie-VO
VI Nutzung von Rahmenwerken (§ 289d HGB)
VII Weglassen nachteiliger Angaben (§ 289e HGB)
VIII Besondere Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§§ 315b und 315c HGB)
IX Aufstellung, Offenlegung und Veröffentlichung
X Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
XI Sanktionsbestimmungen
XII Entwicklungsperspektiven für die nichtfinanzielle Berichterstattung
Aktualisiert: 2023-06-06
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