Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-23
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 4. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-23
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 3. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-23
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Als klassisches „Examensrepetitorium“ ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche „strafprozessuale Zusatzfrage“ ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen „Zusatzfrage“ versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an „Originalklausuren“ angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung der Meinungsstände wird jeweils deutlich gekennzeichnet, welche Ansicht die Rechtsprechung vertritt. Weiterführende Hinweise zur Vertiefung runden die Darstellung ab. Die 3. Auflage wurde gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Für alle, die sich in vertretbarer Zeit einen komprimierten Überblick über den examensrelevanten Stoff des Strafprozessrechts verschaffen möchten!
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-19
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Aktualisiert: 2023-06-19
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Aktualisiert: 2023-06-19
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit revidiert die vorherrschende Ansicht, wonach sich Kriminalunrecht normativ allein im Verhältnis von Täter und Staat vollziehe, und streitet für einen strafrechtlichen Paradigmenwechsel, um Verbrechen als Verletzung individueller Rechte und zugleich der Rechtsgemeinschaft zu begreifen. Hierdurch liefert es das Fundament für eine normativ selbstständige Stellung des Opfers im Strafrecht sowie einen innovativen kritischen Maßstab zur Bewertung des Straf- und Strafverfahrensrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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In der Mitte der 1980er Jahre erlebte das Verbrechensopfer eine vielbeachtete Renaissance im Strafverfahrensrecht. Im Zuge einer anhaltenden Serie von Opferschutzgesetzen rückte die Nebenklage vom Rand in das Zentrum des strafprozessualen Reformdiskurses. Der Autor zeichnet anhand auch unveröffentlichter Gesetzgebungsmaterialien die Reformgeschichte der Nebenklage vor dem Hintergrund zeitgeschichtlicher und epochaler Entwicklungslinien nach.
Aktualisiert: 2023-05-29
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In der Mitte der 1980er Jahre erlebte das Verbrechensopfer eine vielbeachtete Renaissance im Strafverfahrensrecht. Im Zuge einer anhaltenden Serie von Opferschutzgesetzen rückte die Nebenklage vom Rand in das Zentrum des strafprozessualen Reformdiskurses. Der Autor zeichnet anhand auch unveröffentlichter Gesetzgebungsmaterialien die Reformgeschichte der Nebenklage vor dem Hintergrund zeitgeschichtlicher und epochaler Entwicklungslinien nach.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt. Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen. Band 9/3 enthält die Kommentierung der StPO-Vorschriften zum Strafbefehls- und Sicherungsverfahren (§§ 407-412, 413-416), zum beschleunigten Verfahren (§§ 417-420), zur Einziehung und Vermögensbeschlagnahme (§§ 421-443) sowie zur Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 444).
Aktualisiert: 2023-05-29
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