Freie Journalisten sind aus der Medienbranche nicht mehr wegzudenken; sie versorgen Fernseh- und Rundfunkanstalten, Tageszeitungen, Magazine oder Online-Medien mit ihren kreativen Erzeugnissen. Trotzdem sind die Arbeitsbedingungen und die Honorarsituation der Freien häufig katastrophal. Viele Freiberufler sind auf Nebentätigkeiten, z.B. in der PR-Branche, angewiesen. Einige Branchenkenner sehen dadurch die Identität des Journalismus bedroht. Isabelle Buckows Report basiert auf einer Online-Befragung unter den Mitgliedern von Freischreiber, dem Berufsverband freier Journalisten. Die Ergebnisse zeichnen ein klares Bild: Die meisten Freischreiber würden einen Verzicht auf PR-Arbeit begrüßen, doch mit der beruflichen Realität hat dies nur selten zu tun.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Durch seine ausführlichen Kommentare ist das bereits 1967 erstmals aufgelegte Werk eine unverzichtbare Hilfe für alle Praktiker. Der Standardkommentar umfasst alle für das rheinland-pfälzische Dienstrecht relevanten Gesetzestexte und ergänzt sie mit Erläuterungen, Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften.
Mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes n. F. wurden die Rechtsänderungen der sog. Föderalismusreform I vollzogen. Dabei hat der Wechsel der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hin zu einer konkurrierenden Gesetzgebung die weitgehende Neukodifizierung des Landesbeamtengesetzes zur Folge gehabt.
Innerhalb der Rechtsgebiete, in denen Spielraum für den Landesgesetzgeber verblieben ist oder die durch die gesetzliche Definition keine Statusfragen betreffen (z. B. Laufbahnrecht), stehen weiterhin Möglichkeiten für landesrechtliche Regelungen offen.Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis der Regelungen werden im Rahmen der Kommentierung des Landesbeamtengesetzes diejenigen statusrechtlichen Regelungen aufgegriffen, die zum Verständnis der Vorschrift erforderlich sind.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen bzw. Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Das kombinierte Angebot verbindet die gewohnte Handhabung des Loseblattwerks und das entspannte Lesen auf Papier mit der unkomplizierten Suche nach Inhalten in einer Datenbank. Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Durch seine ausführlichen Kommentare ist das bereits 1967 erstmals aufgelegte Werk eine unverzichtbare Hilfe für alle Praktiker. Der Standardkommentar umfasst alle für das rheinland-pfälzische Dienstrecht relevanten Gesetzestexte und ergänzt sie mit Erläuterungen, Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften.
Mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes n. F. wurden die Rechtsänderungen der sog. Föderalismusreform I vollzogen. Dabei hat der Wechsel der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hin zu einer konkurrierenden Gesetzgebung die weitgehende Neukodifizierung des Landesbeamtengesetzes zur Folge gehabt.
Innerhalb der Rechtsgebiete, in denen Spielraum für den Landesgesetzgeber verblieben ist oder die durch die gesetzliche Definition keine Statusfragen betreffen (z. B. Laufbahnrecht), stehen weiterhin Möglichkeiten für landesrechtliche Regelungen offen.Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis der Regelungen werden im Rahmen der Kommentierung des Landesbeamtengesetzes diejenigen statusrechtlichen Regelungen aufgegriffen, die zum Verständnis der Vorschrift erforderlich sind.
Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen bzw. Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Das kombinierte Angebot verbindet die gewohnte Handhabung des Loseblattwerks und das entspannte Lesen auf Papier mit der unkomplizierten Suche nach Inhalten in einer Datenbank. Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Trotz der Föderalismusreform, die das Verhältnis von Bund und Ländern im Hochschulrecht zugunsten des Landesrechts neu gewichtet hat, ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) noch von zentraler Bedeutung. Hauptteil des Werkes ist also weiterhin die ausführliche Kommentierung des HRG. Neues Bundesrecht wird umgehend aufgenommen und sachkundig kommentiert.
Daneben werden die im Werk nahezu vollständig vorhandenen Einzeldarstellungen des Hochschulrechts der Bundesländer laufend aktualisiert und erweitert.
Übergreifende Themen (u.a. Recht der Fachhochschulen, der Kunsthochschulen, Hochschulmedizin und Universitätsklinika, Steuerrecht der Hochschulen) werden kontinuierlich durch weitere hochaktuelle Inhalte ergänzt, wie z.B. das Recht der privaten Hochschulen, Dienstrecht, Nebentätigkeitsrecht, Drittmittelforschung oder Evaluierung.
Zuletzt erschien Lieferung 61 (Juni 2023/ 125 €).
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Ulrich Battis,
Stefan Becker,
Stephan Becker,
Hermann-Josef Blanke,
Matthias M.A. Bode,
Claus Dieter Classen,
Christian von von Coelln,
Volker Epping,
Manuela Freund,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Klaus Herrmann,
Kristina Hillermann-Fischer,
Ulrich Karpen,
Günther Kiefer,
Rüdiger Krause,
Christine Kreuzer,
Ludwig Kronthaler,
Dieter Leuze,
Josef Franz Lindner,
Dieter Lorenz,
Wolfgang Löwer,
Peter Michael Lynen,
Thomas May,
Christoph Mülke,
Heinzjörg Müller,
Frank Nolden,
Isabelle Oberthür,
Ulf Pallme König,
Claudia Palocsay-Reitz,
Simon Pschorr,
Georg Sandberger,
Hans G Schultz-Gerstein,
Margrit Seckelmann,
Hanns Seidler,
Andreas Stucke,
Christoph Tangermann,
Werner Thieme,
Hans-Wolfgang Waldeyer,
Hannfried Walter,
Joachim Welz,
Heinrich Amadeus Wolff
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Trotz der Föderalismusreform, die das Verhältnis von Bund und Ländern im Hochschulrecht zugunsten des Landesrechts neu gewichtet hat, ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) noch von zentraler Bedeutung. Hauptteil des Werkes ist also weiterhin die ausführliche Kommentierung des HRG. Neues Bundesrecht wird umgehend aufgenommen und sachkundig kommentiert.
Daneben werden die im Werk nahezu vollständig vorhandenen Einzeldarstellungen des Hochschulrechts der Bundesländer laufend aktualisiert und erweitert.
Übergreifende Themen (u.a. Recht der Fachhochschulen, der Kunsthochschulen, Hochschulmedizin und Universitätsklinika, Steuerrecht der Hochschulen) werden kontinuierlich durch weitere hochaktuelle Inhalte ergänzt, wie z.B. das Recht der privaten Hochschulen, Dienstrecht, Nebentätigkeitsrecht, Drittmittelforschung oder Evaluierung.
Zuletzt erschien Lieferung 61 (Juni 2023/ 125 €).
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Autor:
Ulrich Battis,
Stefan Becker,
Stephan Becker,
Hermann-Josef Blanke,
Matthias M.A. Bode,
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Volker Epping,
Manuela Freund,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Klaus Herrmann,
Kristina Hillermann-Fischer,
Ulrich Karpen,
Günther Kiefer,
Rüdiger Krause,
Christine Kreuzer,
Ludwig Kronthaler,
Dieter Leuze,
Josef Franz Lindner,
Dieter Lorenz,
Wolfgang Löwer,
Peter Michael Lynen,
Thomas May,
Christoph Mülke,
Heinzjörg Müller,
Frank Nolden,
Isabelle Oberthür,
Ulf Pallme König,
Claudia Palocsay-Reitz,
Simon Pschorr,
Georg Sandberger,
Hans G Schultz-Gerstein,
Margrit Seckelmann,
Hanns Seidler,
Andreas Stucke,
Christoph Tangermann,
Werner Thieme,
Hans-Wolfgang Waldeyer,
Hannfried Walter,
Joachim Welz,
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Trotz der Föderalismusreform, die das Verhältnis von Bund und Ländern im Hochschulrecht zugunsten des Landesrechts neu gewichtet hat, ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) noch von zentraler Bedeutung. Hauptteil des Werkes ist also weiterhin die ausführliche Kommentierung des HRG. Neues Bundesrecht wird umgehend aufgenommen und sachkundig kommentiert.
Daneben werden die im Werk nahezu vollständig vorhandenen Einzeldarstellungen des Hochschulrechts der Bundesländer laufend aktualisiert und erweitert.
Übergreifende Themen (u.a. Recht der Fachhochschulen, der Kunsthochschulen, Hochschulmedizin und Universitätsklinika, Steuerrecht der Hochschulen) werden kontinuierlich durch weitere hochaktuelle Inhalte ergänzt, wie z.B. das Recht der privaten Hochschulen, Dienstrecht, Nebentätigkeitsrecht, Drittmittelforschung oder Evaluierung.
Zuletzt erschien Lieferung 61 (Juni 2023/ 125 €).
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Ulrich Battis,
Stefan Becker,
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Hermann-Josef Blanke,
Matthias M.A. Bode,
Claus Dieter Classen,
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Volker Epping,
Manuela Freund,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Klaus Herrmann,
Kristina Hillermann-Fischer,
Ulrich Karpen,
Günther Kiefer,
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Christine Kreuzer,
Ludwig Kronthaler,
Dieter Leuze,
Josef Franz Lindner,
Dieter Lorenz,
Wolfgang Löwer,
Peter Michael Lynen,
Thomas May,
Christoph Mülke,
Heinzjörg Müller,
Frank Nolden,
Isabelle Oberthür,
Ulf Pallme König,
Claudia Palocsay-Reitz,
Simon Pschorr,
Georg Sandberger,
Hans G Schultz-Gerstein,
Margrit Seckelmann,
Hanns Seidler,
Andreas Stucke,
Christoph Tangermann,
Werner Thieme,
Hans-Wolfgang Waldeyer,
Hannfried Walter,
Joachim Welz,
Heinrich Amadeus Wolff
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Beim togoischen Außenministerium (MAEC) handle es sich um die „vitrine du pays“, um das „Schaufenster des Landes“, und es sei von größter Bedeutung, um u.a. Vertretern ausländischer Regierungen, internationaler Organisationen und potenziellen Investoren einen guten ersten Eindruck von Togo zu präsentieren, wie von offizieller Seite verkündet wird. Die gute personelle Ausstattung scheint diesen Äußerungen auch Rechnung zu tragen, doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich feine Risse in der Fassade der „vitrine du pays“: In diesem personell gut ausgestatteten Ministerium „machen“ die meisten Mitarbeiter keine Außenpolitik, sondern häufig auf den ersten Blick rein gar nichts, und für die wenigen anfallenden Aufgaben ist noch nicht einmal die grundlegende Büroausstattung vorhanden.
Neben der großen Anzahl von Mitarbeitern, die völlig unterbeschäftigt sind, gibt es andere, die sehr überlastet wirken. In Anlehnung an dieses Paradoxon lautet die Fragestellung dieser Arbeit: Wie gestalten die Diplomaten im togoischen Außenministerium im Spannungsfeld zwischen betonter Wichtigkeit und erlebter Bedeutungslosigkeit ihren Arbeitsalltag und auf welche Weise „machen“ sie dabei Staat? Die durch Widersprüche geprägte Situation führt offensichtlich dazu, dass die Diplomaten in ihrem Ministerium „Staat machen“ (den Staat gestalten), ohne damit besonders viel „Staat machen“ zu können.
Nach einer Einleitung führt das zweite Kapitel in den Forschungsstand und das methodische Vorgehen der Autorin ein. Um Handlungslogiken besser nachvollziehen zu können, werden im dritten Kapitel die soziologischen Profile der im togoischen Außenministerium tätigen Diplomaten vorgestellt. Kapitel vier beschreibt, wie die Mitarbeiter des MAEC Machtbeziehungen verhandeln, und Kapitel fünf analysiert das Verhältnis der Diplomaten zum Staat in Togo. Das sechste Kapitel widmet sich den beruflichen Identitäten der Mitarbeiter des MAEC als Diplomaten und Staatsbeamte, bevor das letzte Kapitel darstellt, wie verschiedene Akteure versuchen, das Funktionieren des Außenministeriums zu verändern.
Die Fragestellung dieser Arbeit nimmt hinsichtlich bisheriger Studien, die sich mit Ministerien befassen, einen Perspektivwechsel vor. In einem Teil dieser meist politikwissenschaftlichen Arbeiten stand die Politik, die in einem Ministerium definiert und umgesetzt wird, im Fokus der Analysen. Ein anderer Teil der Studien fokussierte auf die Diskrepanzen zwischen den Funktionsweisen eines Ministeriums und einem wie auch immer gearteten Idealmodell.
In dieser Arbeit soll vielmehr versucht werden zu verstehen, welche Funktionen das Außenministerium für den togoischen Staat einnimmt – wenn seine Funktion offenbar nur marginal darin besteht, Außenpolitik zu betreiben – und letztendlich so ein tieferes Verständnis davon gewonnen werden, was ein Außenministerium in Togo eigentlich ist, unabhängig davon welche Vorstellungen von dieser Institution sich in der Literatur finden oder das eigene Denken bisher geprägt haben. In dieser neuen Perspektive sieht die Autorin ihren zentralen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte über „den Staat in Afrika“.
QUERVERWEIS:
Klaus Grütjen: „Lokale Selbstverwaltung im Spannungsfeld von afrikanischer Tradition und europäischer Moderne – Dezentralisierung und Dekonzentration in den frankophonen Staaten Westafrikas am Beispiel Burkina Fasos“, ISBN 978-3-89645-623-6.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Beim togoischen Außenministerium (MAEC) handle es sich um die „vitrine du pays“, um das „Schaufenster des Landes“, und es sei von größter Bedeutung, um u.a. Vertretern ausländischer Regierungen, internationaler Organisationen und potenziellen Investoren einen guten ersten Eindruck von Togo zu präsentieren, wie von offizieller Seite verkündet wird. Die gute personelle Ausstattung scheint diesen Äußerungen auch Rechnung zu tragen, doch bei genauerem Hinsehen zeigen sich feine Risse in der Fassade der „vitrine du pays“: In diesem personell gut ausgestatteten Ministerium „machen“ die meisten Mitarbeiter keine Außenpolitik, sondern häufig auf den ersten Blick rein gar nichts, und für die wenigen anfallenden Aufgaben ist noch nicht einmal die grundlegende Büroausstattung vorhanden.
Neben der großen Anzahl von Mitarbeitern, die völlig unterbeschäftigt sind, gibt es andere, die sehr überlastet wirken. In Anlehnung an dieses Paradoxon lautet die Fragestellung dieser Arbeit: Wie gestalten die Diplomaten im togoischen Außenministerium im Spannungsfeld zwischen betonter Wichtigkeit und erlebter Bedeutungslosigkeit ihren Arbeitsalltag und auf welche Weise „machen“ sie dabei Staat? Die durch Widersprüche geprägte Situation führt offensichtlich dazu, dass die Diplomaten in ihrem Ministerium „Staat machen“ (den Staat gestalten), ohne damit besonders viel „Staat machen“ zu können.
Nach einer Einleitung führt das zweite Kapitel in den Forschungsstand und das methodische Vorgehen der Autorin ein. Um Handlungslogiken besser nachvollziehen zu können, werden im dritten Kapitel die soziologischen Profile der im togoischen Außenministerium tätigen Diplomaten vorgestellt. Kapitel vier beschreibt, wie die Mitarbeiter des MAEC Machtbeziehungen verhandeln, und Kapitel fünf analysiert das Verhältnis der Diplomaten zum Staat in Togo. Das sechste Kapitel widmet sich den beruflichen Identitäten der Mitarbeiter des MAEC als Diplomaten und Staatsbeamte, bevor das letzte Kapitel darstellt, wie verschiedene Akteure versuchen, das Funktionieren des Außenministeriums zu verändern.
Die Fragestellung dieser Arbeit nimmt hinsichtlich bisheriger Studien, die sich mit Ministerien befassen, einen Perspektivwechsel vor. In einem Teil dieser meist politikwissenschaftlichen Arbeiten stand die Politik, die in einem Ministerium definiert und umgesetzt wird, im Fokus der Analysen. Ein anderer Teil der Studien fokussierte auf die Diskrepanzen zwischen den Funktionsweisen eines Ministeriums und einem wie auch immer gearteten Idealmodell.
In dieser Arbeit soll vielmehr versucht werden zu verstehen, welche Funktionen das Außenministerium für den togoischen Staat einnimmt – wenn seine Funktion offenbar nur marginal darin besteht, Außenpolitik zu betreiben – und letztendlich so ein tieferes Verständnis davon gewonnen werden, was ein Außenministerium in Togo eigentlich ist, unabhängig davon welche Vorstellungen von dieser Institution sich in der Literatur finden oder das eigene Denken bisher geprägt haben. In dieser neuen Perspektive sieht die Autorin ihren zentralen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte über „den Staat in Afrika“.
QUERVERWEIS:
Klaus Grütjen: „Lokale Selbstverwaltung im Spannungsfeld von afrikanischer Tradition und europäischer Moderne – Dezentralisierung und Dekonzentration in den frankophonen Staaten Westafrikas am Beispiel Burkina Fasos“, ISBN 978-3-89645-623-6.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Trotz der Föderalismusreform, die das Verhältnis von Bund und Ländern im Hochschulrecht zugunsten des Landesrechts neu gewichtet hat, ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) noch von zentraler Bedeutung. Hauptteil des Werkes ist also weiterhin die ausführliche Kommentierung des HRG. Neues Bundesrecht wird umgehend aufgenommen und sachkundig kommentiert.
Daneben werden die im Werk nahezu vollständig vorhandenen Einzeldarstellungen des Hochschulrechts der Bundesländer laufend aktualisiert und erweitert.
Übergreifende Themen (u.a. Recht der Fachhochschulen, der Kunsthochschulen, Hochschulmedizin und Universitätsklinika, Steuerrecht der Hochschulen) werden kontinuierlich durch weitere hochaktuelle Inhalte ergänzt, wie z.B. das Recht der privaten Hochschulen, Dienstrecht, Nebentätigkeitsrecht, Drittmittelforschung oder Evaluierung.
Zuletzt erschien Lieferung 61 (Juni 2023/ 125 €).
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Ulrich Battis,
Stefan Becker,
Stephan Becker,
Hermann-Josef Blanke,
Matthias M.A. Bode,
Claus Dieter Classen,
Christian von von Coelln,
Volker Epping,
Manuela Freund,
Max-Emanuel Geis,
Claas Friedrich Germelmann,
Klaus Herrmann,
Kristina Hillermann-Fischer,
Ulrich Karpen,
Günther Kiefer,
Rüdiger Krause,
Christine Kreuzer,
Ludwig Kronthaler,
Dieter Leuze,
Josef Franz Lindner,
Dieter Lorenz,
Wolfgang Löwer,
Peter Michael Lynen,
Thomas May,
Christoph Mülke,
Heinzjörg Müller,
Frank Nolden,
Isabelle Oberthür,
Ulf Pallme König,
Claudia Palocsay-Reitz,
Simon Pschorr,
Georg Sandberger,
Hans G Schultz-Gerstein,
Margrit Seckelmann,
Hanns Seidler,
Andreas Stucke,
Christoph Tangermann,
Werner Thieme,
Hans-Wolfgang Waldeyer,
Hannfried Walter,
Joachim Welz,
Heinrich Amadeus Wolff
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Die Arbeit befasst sich mit der praxisrelevanten Problematik der Nebentätigkeit. Aufgrund der seit dem 1. April 2003 geltenden Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung hat nunmehr jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, neben seinem bestehenden Arbeitsverhältnis eine weitere sozialversicherungsfreie Nebentätigkeit auf 400 €-Basis auszuüben. Diese Arbeit untersucht, welche Interessenkonflikte die Ausübung einer Nebentätigkeit mit sich bringen kann und inwieweit dadurch das Recht des Arbeitnehmers zur Nebentätigkeitsausübung beschränkt wird. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Möglichkeiten die Arbeitsvertragsparteien haben, Nebentätigkeitsklauseln in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Anhand zahlreicher Beispiele werden verschiedene Vertragsklauseln vorgestellt und analysiert.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit befasst sich mit der praxisrelevanten Problematik der Nebentätigkeit. Aufgrund der seit dem 1. April 2003 geltenden Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung hat nunmehr jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, neben seinem bestehenden Arbeitsverhältnis eine weitere sozialversicherungsfreie Nebentätigkeit auf 400 €-Basis auszuüben. Diese Arbeit untersucht, welche Interessenkonflikte die Ausübung einer Nebentätigkeit mit sich bringen kann und inwieweit dadurch das Recht des Arbeitnehmers zur Nebentätigkeitsausübung beschränkt wird. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Möglichkeiten die Arbeitsvertragsparteien haben, Nebentätigkeitsklauseln in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Anhand zahlreicher Beispiele werden verschiedene Vertragsklauseln vorgestellt und analysiert.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit befasst sich mit der praxisrelevanten Problematik der Nebentätigkeit. Aufgrund der seit dem 1. April 2003 geltenden Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung hat nunmehr jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, neben seinem bestehenden Arbeitsverhältnis eine weitere sozialversicherungsfreie Nebentätigkeit auf 400 €-Basis auszuüben. Diese Arbeit untersucht, welche Interessenkonflikte die Ausübung einer Nebentätigkeit mit sich bringen kann und inwieweit dadurch das Recht des Arbeitnehmers zur Nebentätigkeitsausübung beschränkt wird. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Möglichkeiten die Arbeitsvertragsparteien haben, Nebentätigkeitsklauseln in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Anhand zahlreicher Beispiele werden verschiedene Vertragsklauseln vorgestellt und analysiert.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zwei sehr prominente, teilweise voneinander unabhängige Konfliktbereiche beschäftigen seit einiger Zeit sowohl den Staat als auch die Bevölkerung. Einerseits ist dies die wachsende Zahl an Korruptionsfällen, andererseits handelt es sich um die chronische Mittelknappheit der öffentlichen Hand. Letzere zwingt dazu, alternative Finanzierungsquellen aufzutun, deren wichtigste die Finanzierung durch die Privatwirtschaft ist. Damit untrennbar verbunden ist aber sogleich der Korruptionsverdacht. Da dies den betroffenen staatlichen Organen selbstverständlich nicht unbekannt ist, wird durch verschiedene Gestaltungsformen eine Flucht ins Privatrecht unternommen oder doch jedenfalls versucht. Deren Grenzen aber auch Möglichkeiten aufzuzeigen, ist Gegenstand der Untersuchung, die beispielhaft anhand der Hochschulen im Bereich der Drittmittelforschung vorgenommen wird. Die herauszuarbeitenden Grundsätze werden aber ebenso auf andere Bereiche der Kooperation der öffentlichen Hand mit Vertretern der Privatwirtschaft, wie beispielsweise Kommunen, übertragbar sein.
Aktualisiert: 2023-06-20
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