Durch seine ausführlichen Kommentare ist das bereits 1967 erstmals aufgelegte Werk eine unverzichtbare Hilfe für alle Praktiker. Der Standardkommentar umfasst alle für das rheinland-pfälzische Dienstrecht relevanten Gesetzestexte und ergänzt sie mit Erläuterungen, Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften.
Mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes n. F. wurden die Rechtsänderungen der sog. Föderalismusreform I vollzogen. Dabei hat der Wechsel der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hin zu einer konkurrierenden Gesetzgebung die weitgehende Neukodifizierung des Landesbeamtengesetzes zur Folge gehabt.
Innerhalb der Rechtsgebiete, in denen Spielraum für den Landesgesetzgeber verblieben ist oder die durch die gesetzliche Definition keine Statusfragen betreffen (z. B. Laufbahnrecht), stehen weiterhin Möglichkeiten für landesrechtliche Regelungen offen. Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis der Regelungen werden im Rahmen der Kommentierung des Landesbeamtengesetzes diejenigen statusrechtlichen Regelungen aufgegriffen, die zum Verständnis der Vorschrift erforderlich sind.
Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Das Arbeiten mit der digitalen Ausgabe bringt viele Vorteile mit sich: Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Mit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes und des Landesbeamtengesetzes n. F. wurden die Rechtsänderungen der sog. Föderalismusreform I vollzogen. Dabei hat der Wechsel der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hin zu einer konkurrierenden Gesetzgebung die weitgehende Neukodifizierung des Landesbeamtengesetzes zur Folge gehabt.
Innerhalb der Rechtsgebiete, in denen Spielraum für den Landesgesetzgeber verblieben ist oder die durch die gesetzliche Definition keine Statusfragen betreffen (z. B. Laufbahnrecht), stehen weiterhin Möglichkeiten für landesrechtliche Regelungen offen. Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis der Regelungen werden im Rahmen der Kommentierung des Landesbeamtengesetzes diejenigen statusrechtlichen Regelungen aufgegriffen, die zum Verständnis der Vorschrift erforderlich sind.
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Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2022-05-06
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