Lange bestand hinsichtlich der ärztlichen Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern in Literatur und Rechtsprechung ein diffuses Meinungsbild. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 hat sich eine weitere Diskussion erübrigt. Im Zuge der Gesetzesreform wurde ein entsprechender behandlungsvertraglicher Informationsanspruch des Patienten in das BGB aufgenommen. Angesichts des früheren Meinungsstreits zu dieser Thematik verwundert es jedoch kaum, dass es sich um eine der umstrittensten Vorschriften des Patientenrechtegesetzes handelt. Die Arbeit liefert neben der Klärung etlicher Rechtsunsicherheiten auch eine Verfassungsmäßigkeitsprüfung dieser Regelung sowie alternative Anreize zu einem offenen Umgang mit Behandlungsfehlern.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Lange bestand hinsichtlich der ärztlichen Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern in Literatur und Rechtsprechung ein diffuses Meinungsbild. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 hat sich eine weitere Diskussion erübrigt. Im Zuge der Gesetzesreform wurde ein entsprechender behandlungsvertraglicher Informationsanspruch des Patienten in das BGB aufgenommen. Angesichts des früheren Meinungsstreits zu dieser Thematik verwundert es jedoch kaum, dass es sich um eine der umstrittensten Vorschriften des Patientenrechtegesetzes handelt. Die Arbeit liefert neben der Klärung etlicher Rechtsunsicherheiten auch eine Verfassungsmäßigkeitsprüfung dieser Regelung sowie alternative Anreize zu einem offenen Umgang mit Behandlungsfehlern.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Ausgestaltung des elektronischen Mautsystems ermöglicht den Sicherheitsbehörden auf unterschiedliche Weise die Standortermittlung von Personen. Die Arbeit setzt sich systematisch mit den daraus resultierenden Problemen auseinander und ermittelt praktische Lösungsansätze. Dabei wird schwerpunktmäßig der Frage nachgegangen, inwieweit in einem Strafverfahren Daten verwertet werden dürfen, die durch ein Gerät angefallen sind, zu dessen Verwendung der betroffene Bürger rechtlich verpflichtet war.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Heide Bunzel reklamiert für sich die dogmatische Fortentwicklung von nemo tenetur im Kontext der Herausforderungen der modernen Informationsgesellschaft. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und inwieweit die Verwendung von Verschlüsselungsverfahren zum Schutz bestimmter Rechtsgüter mit Mitteln des Strafrechts reglementiert werden kann. Der Bogen der Untersuchung ist weit gespannt und reicht von einer Darstellung der technischen Aspekte der Verschlüsselung über die Untersuchung sanktionaler Mitwirkungspflichten bis hin zur fundierten Auseinandersetzung mit nemo tenetur im Kontext einer sanktionsverknüpften Entschlüsselungspflicht. Dabei votiert die Autorin für eine verfassungsrechtliche Verankerung von nemo tenetur und sieht dieses Rechtsprinzip als Ausdruck einer unbenannten Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Ergebnis entwickelt sie ein Modell, mit dem eine entschlüsselnde Mitwirkung des Betroffenen legitimierbar ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit untersucht in einer Pionierleistung, inwieweit Beweismittel, die von den Zollverwaltungsbehörden im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns erhoben wurden, verwendet werden dürfen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuweisen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig praktizierte Prüf- und Sanktionspraxis nicht nur gegen einfachgesetzliche Normen, sondern auch gegen das Verfassungsrecht verstößt: So dürfen Arbeitgeber nicht einfach „ins Blaue hinein“ kontrolliert werden. Betroffene Personen sind über ihr bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Müssen Sie Dokumente anfertigen oder vorlegen, greift zu ihrem Schutz ein straf- bzw. bußgeldrechtliches Beweisverwertungsverbot ein. Indem diese und zahlreiche weitere potentielle Rechtsverstöße der Kontrollbehörden betrachtet werden, sollen betroffenen Arbeitgebern, ohne den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen, Argumente an die Hand gegeben werden, damit sie sich gegen sie tangierende rechtswidrige Prüfungen zur Wehr setzen können.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die Ausgestaltung des elektronischen Mautsystems ermöglicht den Sicherheitsbehörden auf unterschiedliche Weise die Standortermittlung von Personen. Die Arbeit setzt sich systematisch mit den daraus resultierenden Problemen auseinander und ermittelt praktische Lösungsansätze. Dabei wird schwerpunktmäßig der Frage nachgegangen, inwieweit in einem Strafverfahren Daten verwertet werden dürfen, die durch ein Gerät angefallen sind, zu dessen Verwendung der betroffene Bürger rechtlich verpflichtet war.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Heide Bunzel reklamiert für sich die dogmatische Fortentwicklung von nemo tenetur im Kontext der Herausforderungen der modernen Informationsgesellschaft. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und inwieweit die Verwendung von Verschlüsselungsverfahren zum Schutz bestimmter Rechtsgüter mit Mitteln des Strafrechts reglementiert werden kann. Der Bogen der Untersuchung ist weit gespannt und reicht von einer Darstellung der technischen Aspekte der Verschlüsselung über die Untersuchung sanktionaler Mitwirkungspflichten bis hin zur fundierten Auseinandersetzung mit nemo tenetur im Kontext einer sanktionsverknüpften Entschlüsselungspflicht. Dabei votiert die Autorin für eine verfassungsrechtliche Verankerung von nemo tenetur und sieht dieses Rechtsprinzip als Ausdruck einer unbenannten Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Ergebnis entwickelt sie ein Modell, mit dem eine entschlüsselnde Mitwirkung des Betroffenen legitimierbar ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Ausgestaltung des elektronischen Mautsystems ermöglicht den Sicherheitsbehörden auf unterschiedliche Weise die Standortermittlung von Personen. Die Arbeit setzt sich systematisch mit den daraus resultierenden Problemen auseinander und ermittelt praktische Lösungsansätze. Dabei wird schwerpunktmäßig der Frage nachgegangen, inwieweit in einem Strafverfahren Daten verwertet werden dürfen, die durch ein Gerät angefallen sind, zu dessen Verwendung der betroffene Bürger rechtlich verpflichtet war.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Heide Bunzel reklamiert für sich die dogmatische Fortentwicklung von nemo tenetur im Kontext der Herausforderungen der modernen Informationsgesellschaft. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und inwieweit die Verwendung von Verschlüsselungsverfahren zum Schutz bestimmter Rechtsgüter mit Mitteln des Strafrechts reglementiert werden kann. Der Bogen der Untersuchung ist weit gespannt und reicht von einer Darstellung der technischen Aspekte der Verschlüsselung über die Untersuchung sanktionaler Mitwirkungspflichten bis hin zur fundierten Auseinandersetzung mit nemo tenetur im Kontext einer sanktionsverknüpften Entschlüsselungspflicht. Dabei votiert die Autorin für eine verfassungsrechtliche Verankerung von nemo tenetur und sieht dieses Rechtsprinzip als Ausdruck einer unbenannten Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Ergebnis entwickelt sie ein Modell, mit dem eine entschlüsselnde Mitwirkung des Betroffenen legitimierbar ist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Was ist eine Vernehmung? Die Regeln der Strafprozessordnung über die Vernehmung sehen zwar sowohl für die vernehmende Person als auch für die vernommene Person bestimmte Rechte und Pflichten vor. Wann jedoch eine Befragung eine Vernehmung ist, dies beantwortet das Gesetz nicht - und das hat Folgen. Denn welche Regeln gelten, wenn der Staat den Bürger nicht förmlich vernimmt, sondern ihn nur "informatorisch" befragt? Wie verhält es sich mit den Rechten des Bürgers und wie mit den Pflichten des Staats in einer sogenannten verdeckten Befragung, wenn der Bürger glaubt, es handele sich um ein privates Gespräch von Bürger zu Bürger? Antje Schumann widmet sich auf historischer und dogmatischer Grundlage sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Aussage- und Vernehmungspsychologie der Bestimmung des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess. Sie gelangt zu einer Definition, die der staatlichen Ausübung von Macht bei der Aufklärung des Verdachts einer Straftat Grenzen setzt und die Rechte des befragten Bürgers wahrt. Zudem weist Antje Schumann nach, dass die Vernehmung die einzige im Strafverfahren zulässige Form der Befragung ist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Lange bestand hinsichtlich der ärztlichen Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern in Literatur und Rechtsprechung ein diffuses Meinungsbild. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 hat sich eine weitere Diskussion erübrigt. Im Zuge der Gesetzesreform wurde ein entsprechender behandlungsvertraglicher Informationsanspruch des Patienten in das BGB aufgenommen. Angesichts des früheren Meinungsstreits zu dieser Thematik verwundert es jedoch kaum, dass es sich um eine der umstrittensten Vorschriften des Patientenrechtegesetzes handelt. Die Arbeit liefert neben der Klärung etlicher Rechtsunsicherheiten auch eine Verfassungsmäßigkeitsprüfung dieser Regelung sowie alternative Anreize zu einem offenen Umgang mit Behandlungsfehlern.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Lange bestand hinsichtlich der ärztlichen Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern in Literatur und Rechtsprechung ein diffuses Meinungsbild. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 hat sich eine weitere Diskussion erübrigt. Im Zuge der Gesetzesreform wurde ein entsprechender behandlungsvertraglicher Informationsanspruch des Patienten in das BGB aufgenommen. Angesichts des früheren Meinungsstreits zu dieser Thematik verwundert es jedoch kaum, dass es sich um eine der umstrittensten Vorschriften des Patientenrechtegesetzes handelt. Die Arbeit liefert neben der Klärung etlicher Rechtsunsicherheiten auch eine Verfassungsmäßigkeitsprüfung dieser Regelung sowie alternative Anreize zu einem offenen Umgang mit Behandlungsfehlern.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das gesetzliche Leitbild konstituiert die BaFin nicht nur als Kapitalmarktaufsichtsbehörde, sondern zugleich als eine in strafrechtlichen Sachverhalten vorermittelnde Hilfsbehörde. Diese Verzahnung von Aufsichts- und Strafverfahren steht in Konflikt zu grund- und verfassungsrechtlichen Garantien. Die Problematik ist nicht unbekannt, stellt sich indes durch die umfassende Finanzmarktnovellierung 2016/17 aufgrund europäischen Rechts neu. Die Verfasserin arbeitet die ambivalente Rolle der BaFin heraus und analysiert das novellierte Verfahrensrecht des WpHG unter gleichzeitigem Vergleich zum Strafverfahrensrecht. Das gefundene Ergebnis bemisst sie am Maßstab des Unionsrechts, wobei die Selbstbelastungsfreiheit im Fokus ihrer Untersuchung steht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das gesetzliche Leitbild konstituiert die BaFin nicht nur als Kapitalmarktaufsichtsbehörde, sondern zugleich als eine in strafrechtlichen Sachverhalten vorermittelnde Hilfsbehörde. Diese Verzahnung von Aufsichts- und Strafverfahren steht in Konflikt zu grund- und verfassungsrechtlichen Garantien. Die Problematik ist nicht unbekannt, stellt sich indes durch die umfassende Finanzmarktnovellierung 2016/17 aufgrund europäischen Rechts neu. Die Verfasserin arbeitet die ambivalente Rolle der BaFin heraus und analysiert das novellierte Verfahrensrecht des WpHG unter gleichzeitigem Vergleich zum Strafverfahrensrecht. Das gefundene Ergebnis bemisst sie am Maßstab des Unionsrechts, wobei die Selbstbelastungsfreiheit im Fokus ihrer Untersuchung steht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit untersucht in einer Pionierleistung, inwieweit Beweismittel, die von den Zollverwaltungsbehörden im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns erhoben wurden, verwendet werden dürfen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuweisen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig praktizierte Prüf- und Sanktionspraxis nicht nur gegen einfachgesetzliche Normen, sondern auch gegen das Verfassungsrecht verstößt: So dürfen Arbeitgeber nicht einfach „ins Blaue hinein“ kontrolliert werden. Betroffene Personen sind über ihr bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Müssen Sie Dokumente anfertigen oder vorlegen, greift zu ihrem Schutz ein straf- bzw. bußgeldrechtliches Beweisverwertungsverbot ein. Indem diese und zahlreiche weitere potentielle Rechtsverstöße der Kontrollbehörden betrachtet werden, sollen betroffenen Arbeitgebern, ohne den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen, Argumente an die Hand gegeben werden, damit sie sich gegen sie tangierende rechtswidrige Prüfungen zur Wehr setzen können.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit untersucht in einer Pionierleistung, inwieweit Beweismittel, die von den Zollverwaltungsbehörden im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns erhoben wurden, verwendet werden dürfen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuweisen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig praktizierte Prüf- und Sanktionspraxis nicht nur gegen einfachgesetzliche Normen, sondern auch gegen das Verfassungsrecht verstößt: So dürfen Arbeitgeber nicht einfach „ins Blaue hinein“ kontrolliert werden. Betroffene Personen sind über ihr bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Müssen Sie Dokumente anfertigen oder vorlegen, greift zu ihrem Schutz ein straf- bzw. bußgeldrechtliches Beweisverwertungsverbot ein. Indem diese und zahlreiche weitere potentielle Rechtsverstöße der Kontrollbehörden betrachtet werden, sollen betroffenen Arbeitgebern, ohne den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen, Argumente an die Hand gegeben werden, damit sie sich gegen sie tangierende rechtswidrige Prüfungen zur Wehr setzen können.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilferecht in Steuersachen hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur enorm an Bedeutung gewonnen, sondern unterlag insbesondere unter dem Einfluss der Europäischen Union einem wesentlichen Wandel. Während die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ursprünglich eher von politischen Maßstäben geprägt war, tritt zunehmend der Charakter einer Verrechtlichung hervor, der als Konsequenz vormals noch vernachlässigte Fragen des Grundrechtsschutzes deutlicher in den Vordergrund der Betrachtung rückt. In diesem Kontext verdient unter anderem der "nemo tenetur"-Grundsatz besondere Beachtung. Der steuerliche Auskunftsverkehr ist meist auf Informationen ausgerichtet, die zwangsweise von dem Steuerpflichtigen erlangt werden. Diese Informationen können auch in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren von Bedeutung sein. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, inwiefern ein europäisch verstandener "nemo tenetur"-Grundsatz den steuerlichen Informationshilfeverkehr begrenzend beeinflusst.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Arbeit untersucht wie die Verfahrensfairness in transnationalen unternehmensinternen Ermittlungen gewährleistet werden kann. Der Fokus liegt dabei auf Ermittlungen deutscher Unternehmen, die vor dem Hintergrund mutmaßlicher Verstöße gegen US-Antikorruptionsgesetze durchgeführt werden. Insofern werden sowohl die völkerrechtliche Zulässigkeit solcher Ermittlungen als auch ihre Auswirkungen auf die Beschuldigtenrechte analysiert. Ziel dieser Arbeit ist es, Bedingungen für einen rechtsstaatlichen Transfer von Informationen aus transnationalen unternehmensinternen Ermittlungen herauszuarbeiten und dabei zu untersuchen, ob und inwieweit auch deutsche Strafverfolgungsbehörden die Erkenntnisse nutzen können. Maßstab der Überprüfung ist die Fairness des Strafverfahrens als eines der wesentlichen Elemente eines Rechtsstaats und als Vorbedingung für die Schaffung von Rechtsfrieden.
Die Dissertation wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Carl-von-Rotteck-Promotionspreis 2019 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit untersucht wie die Verfahrensfairness in transnationalen unternehmensinternen Ermittlungen gewährleistet werden kann. Der Fokus liegt dabei auf Ermittlungen deutscher Unternehmen, die vor dem Hintergrund mutmaßlicher Verstöße gegen US-Antikorruptionsgesetze durchgeführt werden. Insofern werden sowohl die völkerrechtliche Zulässigkeit solcher Ermittlungen als auch ihre Auswirkungen auf die Beschuldigtenrechte analysiert. Ziel dieser Arbeit ist es, Bedingungen für einen rechtsstaatlichen Transfer von Informationen aus transnationalen unternehmensinternen Ermittlungen herauszuarbeiten und dabei zu untersuchen, ob und inwieweit auch deutsche Strafverfolgungsbehörden die Erkenntnisse nutzen können. Maßstab der Überprüfung ist die Fairness des Strafverfahrens als eines der wesentlichen Elemente eines Rechtsstaats und als Vorbedingung für die Schaffung von Rechtsfrieden.
Die Dissertation wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Carl-von-Rotteck-Promotionspreis 2019 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mal angenommen, eine oder mehrere Person(en) werden in der Nähe Ihres Wohnortes brutal vergewaltigt und/oder ermordet. Die Polizei findet außer DNA-Spuren an den Opfern (etwa Sperma oder Blut) keine konkreten Hinweise gegen den oder die Täter. Sie kann den Täterkreis nur nach allgemeinen Kriterien wie Geschlecht, Alter, Wohnort etc. eingrenzen. Plötzlich klingeln Polizeibeamte bei Ihnen an der Tür und fordern Sie zur "freiwilligen" Abgabe Ihrer Speichelprobe zu DNA-Vergleichszwecken im Rahmen eines breiten Massengentests auf. Auf Sie und weitere - ggf. mehrere tausend - Betroffene treffen nämlich die nur statistisch ermittelten bzw. vermuteten Tätermerkmale zu. Ist es den Polizeibeamten überhaupt erlaubt, Sie - als nicht tatverdächtige Person - zur Abgabe Ihrer Speichelprobe zu bewegen? Dürften Sie die Teilnahme verweigern, ohne sich dadurch verdächtig zu machen? Mit Wirkung zum 1. November 2005 hat der Gesetzgeber den Massengentest in § 81h StPO erstmals geregelt. Dr. Çefli Ademi, Ass. iur. steckt nicht nur die verfassungs- sowie strafprozessrechtlichen Rahmenbedingungen der geltenden Regelung, sondern einer jeden möglichen Regelung des Massengentests in Deutschland ab, bevor er den Regelungsgehalt des § 81h StPO daran misst und positivrechtlich analysiert. Insbesondere zu den entscheidenden Problempunkten "Freiwilligkeit" und "grundsätzliche Tatverdachtsneutralität des Weigerungsverhaltens" bezieht der Autor entschieden und klar Stellung. Er fordert eine restriktive Auslegung des § 81h StPO und warnt vor Ausweitungstendenzen angesichts der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vor dem Hintergrund einer stark verbreiteten "Islamismus-Angst".
Aktualisiert: 2023-02-14
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