Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
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Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen.
Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher?
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