Wenn in einer Handelsbeziehung große Unternehmen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gegenüberstehen und diese unlauteren Handelspraktiken aussetzen, bedarf es zunehmend gesetzlicher Regelungen, die einen Ausgleich unausgewogener Verhandlungspositionen bewirken. Doch selbst wo derartige materiell-rechtliche Regelungen bestehen, zeigen sich Defizite bei ihrer Durchsetzung. Diese Aspekte hat die Europäische Kommission erkannt und den Problemkreis unlauterer Handelspraktiken Wissenschaft und Praxis zur Diskussion vorgelegt. Till Göckler zeigt, welche Bereiche des deutschen Rechts zum Schutz von KMU besonders geeignet sind und wieso trotz einer KMU-freundlichen Rechtslage Defizite bei der Rechtsdurchsetzung bestehen. Dazu erstellt er auf der Grundlage verhaltensökonomischer Annahmen einen Prüfungsrahmen, der auf die Durchsetzungsmittel und Sanktionen des Zivilprozesses, der überindividuellen AGB-Kontrolle, des Kartellrechts sowie einer neuen Form der alternativen Streitbeilegung angewendet wird. Abschließend erarbeitet er Lösungsansätze für eine effektivere Durchsetzung des KMU-Schutzes in Deutschland.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Werk untersucht den Beitrag des Privatrechts zur Durchsetzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften.
Das deutsche Kapitalmarktrecht setzt hinsichtlich der Durchsetzung der kapitalmarktrechtlichen Verhaltenspflichten bislang in erster Linie auf das öffentlich rechtliche Aufsichtsrecht sowie das Strafrecht. Das alternative Steuerungs- und Sanktionsinstrument "Privatrecht" rückt in der EU erst seit einigen Jahren in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Betrachtung.
Das Werk analysiert, ob das Privatrecht de lege lata bereits einen Beitrag zur Durchsetzung der Verhaltensvorschriften des Sekundärmarktes leistet und ob de lege ferenda privatrechtliche Regelungen erwogen werden sollten oder gar erlassen werden müssen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Werk untersucht den Beitrag des Privatrechts zur Durchsetzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften.
Das deutsche Kapitalmarktrecht setzt hinsichtlich der Durchsetzung der kapitalmarktrechtlichen Verhaltenspflichten bislang in erster Linie auf das öffentlich rechtliche Aufsichtsrecht sowie das Strafrecht. Das alternative Steuerungs- und Sanktionsinstrument „Privatrecht“ rückt in der EU erst seit einigen Jahren in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Betrachtung.
Das Werk analysiert, ob das Privatrecht de lege lata bereits einen Beitrag zur Durchsetzung der Verhaltensvorschriften des Sekundärmarktes leistet und ob de lege ferenda privatrechtliche Regelungen erwogen werden sollten oder gar erlassen werden müssen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Autor dieses Buches unternimmt es, das komplizierte Thema der effektiven Ahndung von Rechtsverletzungen am Kapitalmarkt bis in die Verästelungen hinein zu durchdringen. Die am 3. Juli 2016 in Kraft getretene Marktmissbrauchsverordnung hat die Diskussion neu belebt, jedoch keineswegs verbindliche Leitlinien geschaffen, welche die bis auf den heutigen Tag hoch umstrittenen Fragen der Normdurchsetzung erledigt hätten. Im Vordergrund der Arbeit steht die von Teilen der Literatur aufgestellte These, dass das deutsche Recht die Blankettnorm des § 823 Abs. 2 BGB wesentlich stärker als bisher nutzen sollte, um den erforderlichen Anreiz zu schaffen, die Regeln des Kapitalmarktes einzuhalten. Hierzu entwickelt der Verfasser Lösungsaspekte aus der Rechtsprechung des EuGH zum Wettbewerbsrecht, indem er sie auf das Kapitalmarktrecht überträgt. Im Kern geht es dem Verfasser darum, die Deutungshoheit über die Rechtsmaterie des Kapitalmarktes nach Möglichkeit deutscher Gerichtsbarkeit zu überlassen, statt auf Vorgaben zu warten, die zu gegebener Zeit vom EuGH zu erwarten sein mögen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Wenn in einer Handelsbeziehung große Unternehmen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gegenüberstehen und diese unlauteren Handelspraktiken aussetzen, bedarf es zunehmend gesetzlicher Regelungen, die einen Ausgleich unausgewogener Verhandlungspositionen bewirken. Doch selbst wo derartige materiell-rechtliche Regelungen bestehen, zeigen sich Defizite bei ihrer Durchsetzung. Diese Aspekte hat die Europäische Kommission erkannt und den Problemkreis unlauterer Handelspraktiken Wissenschaft und Praxis zur Diskussion vorgelegt. Till Göckler zeigt, welche Bereiche des deutschen Rechts zum Schutz von KMU besonders geeignet sind und wieso trotz einer KMU-freundlichen Rechtslage Defizite bei der Rechtsdurchsetzung bestehen. Dazu erstellt er auf der Grundlage verhaltensökonomischer Annahmen einen Prüfungsrahmen, der auf die Durchsetzungsmittel und Sanktionen des Zivilprozesses, der überindividuellen AGB-Kontrolle, des Kartellrechts sowie einer neuen Form der alternativen Streitbeilegung angewendet wird. Abschließend erarbeitet er Lösungsansätze für eine effektivere Durchsetzung des KMU-Schutzes in Deutschland.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Nutzung der Dampfkraft und der dadurch ermöglichte Produktivitätszuwachs haben die Industrielle Revolution ermöglicht. Mit dem Betrieb der Dampfmaschine gingen aber auch neue Risiken einher, insbesondere das Risiko einer Kesselexplosion.
Das Buch betrachtet anhand der Reaktionen in Preußen auf die Explosionsgefahr exemplarisch, wie Staat und Gesellschaft auf die Herausforderungen der Industriellen Revolution reagierten. Es fragt danach, welches rechtliche oder außerrechtliche Instrumentarium sie zur Bewältigung der entstandenen Aufgaben verwendeten. Dazu nimmt die Arbeit die Dampfkesselgesetzgebung und -überwachung wie auch das begleitende Haftungs- und Versicherungsrecht in den Blick. Dabei zeigt sich, dass sich im Rahmen der Industriellen Revolution ein neues Verhältnis zwischen Staat und Privaten entwickelte: Teile der Normsetzung wie auch der Normdurchsetzung wurden auf Private (die Dampfkesselüberwachungsvereine, Vorläufer des heutigen TÜV) verlagert. Auf diese Weise entstanden neue Modelle der Kooperation wie auch der staatlichen Kontrolle, die das deutsche Umwelt? und Technikrecht bis heute prägen. Der rechtsvergleichende Ausblick zeigt anhand der Verhältnisse in England, Frankreich und den USA, wie sehr die gewählten Lösungswege verschiedener Industrienationen vor dem Hintergrund der jeweiligen Rechtstraditionen von einander abwichen.
Aktualisiert: 2020-05-20
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Der achte Band des Repertoriums der Policeyordungen der Frühen Neuzeit erschließt die frühneuzeitlichen Policeynormen von Ulm, einer der größten und bedeutendsten Reichsstädte des Alten Reiches. Angefangen von der Bürgerrechtsordnung aus dem Jahr 1316 bis zur Steuerordnung vom November 1802 werden 5244 vormoderne Ordnungsgesetze mit ihren Regelungsinhalten chronologisch dokumentiert und durch das differenzierte Register der Policeymaterialien inhaltlich erschlossen. Da in Ulm Handwerk und Handel stark ausgeprägt waren und die Stadt zudem im Besitz eines großen, geschlossenen Territoriums war, ermöglicht der Band einen guten Einblick in die charakteristischen Ordnungsprobleme eines vormodernen "Stadtstaates" und die Entwicklung von Verwaltung und Gesetzgebung. Die Ordnungstätigkeit erstreckte sich dabei auf alle erdenklichen Gebiete mit Schwerpunkten in den Bereichen Bürgerrecht, Steuerpflicht, Ansiedelung/Auswanderung, Armenfürsorge/Bettelwesen, Handel und Gewerbe. Darüber hinaus wird eine große Zahl sogenannter Zuchtordnungen nachgewiesen, die mit Vorschriften über Gotteslästerung, Kirchenzucht, Luxus, Kleidung, Sexualität, Alkoholgenuß oder die Gestaltung von Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen den Lebenswandel der Bevölkerung reglementierten. Die Ulmer Policeynormen bieten folglich reichhaltiges Material für Forschungen zu den Problemen des täglichen Zusammenlebens in der vormodernen Stadt.
Aktualisiert: 2021-01-29
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Die Nichtregierungsorganisation Geneva Call schreibt Erfolgsgeschichte. Als zivilgesellschaftliche Initiative gelang es ihr, zum Normunternehmer zu werden und nichtstaatliche Gruppen von Gewaltakteuren dazu zu bewegen, einen Vertrag zur Abschaffung und Bekämpfung von Anti-Personenminen zu unterschreiben.
Was bewegt nichtstaatliche Gewaltakteure, sich freiwillig an humanitäre Normen zu binden? Stefanie Herr analysiert am Beispiel einer der Unterzeichner aus dem Sudan, welche Faktoren für die Normanerkennung ausschlaggebend waren und extrahiert daraus Vorschläge für den Umgang der internationalen Gemeinschaft mit nichtstaatlichen Gewaltakteuren.
Aktualisiert: 2020-03-26
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Der sechste Band des Repertoriums der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit behandelt die umfangreiche Ordnungsgesetzgebung der Reichsstadt Köln, einer der bedeutendsten Handelsmetropolen und größten Städte des Alten Reiches. Entsprechend ausgedehnt ist der Regelungsumfang der nahezu 10.000 Policeygesetze, die der vorliegende Band detalliert und mit zahlreichen Fundstellen erschließt. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um die dichte Überlieferung des Historischen Archivs der Stadt Köln, das als eines der reichsten Stadtarchive gelten kann. Die Gesetzgebung reicht dann auch bis in das 12. Jahrhundert zurück und umfaßt Policeynormen zu nahezu allen Lebens-, Arbeits und Verwaltungsbereichen einer mittelalterlichen bzw. frühneuzeitlichen Reichsstadt.
Aktualisiert: 2021-01-29
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Jede Zeit hat ihre eigene Vorstellung davon, nach welchen Grundsätzen ein Gemeinwesen verwaltet und auf welche Ziele dabei hingearbeitet werden sollte. In der Frühen Neuzeit waren solche Leitbilder guter Verwaltung und Regierung unter dem Begriff der "Guten Policey" zusammengefaßt. Die Lehre von der "Guten Policey" beinhaltete ein Ensemble von Strukturmerkmalen, die man für ein wohlgeordnetes Gemeinwesen für unerläßlich hielt. Darüber hinaus bot sie konkrete Anweisungen für das Regierungs- und Verwaltungshandeln, mit denen man die Respublica an diese Strukturmerkmale heranführen konnte. Es war die im Laufe des Hochmittelalters entstehende Literatur von der Politik, die jene Grundsätze einer guten Regierung ausformulierte und literarisch verarbeitete. Sie bildet die Quellengrundlage dieser Untersuchung, die den Wandel der politischen Leitvorstellungen im Laufe der Frühen Neuzeit bis an die Schwelle der Moderne nachzuzeichnen sucht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach dem Hintergrund des rapide steigenden Steuerungsbedarfs, der sich in der stetig und rasch wachsenden Zahl policeylicher Normen niederschlägt, die durch die Gesetzgebung der frühneuzeitlichen Territorien hervorgebracht wurden. Die Arbeit sucht den Zusammenhang zwischen der Veränderung der Steuerungsziele und dem ständig steigenden Steuerungsbedarf zu ergründen.
Aktualisiert: 2020-12-03
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Mit dem aus zwei Halbbänden bestehenden fünften Band der "Quellendokumentation" findet das von Dieter Simon entwickelte und vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte betreute Projekt "Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944-1989)" seinen Abschluss. Der erste Halbband enthält die von Karl A. Mollnau bearbeitete Beschlusschronik der SED-Führungszentrale, d.h. des Politbüros und Sekretariats des Zentralkomitees vom Jahre 1958 bis zu deren Rücktritt am 3.12.1989. Die Erfassung und Darstellung aller für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft sowie Juristenausbildung rechtsrelevanten Beschluss- und Beratungsgegenstände ermöglichen es, die politischen Instanzen und Akteure - also das zentrale politische System der DDR schlechthin - als handelnde oder bewusst nicht handelnde Macht für das Recht und seine Entwicklung in der DDR erkennbar zu machen. In langen und aufwendigen Archivrecherchen hat Karl A. Mollnau als ehemals führender Jurist in der DDR, in dem sich "Zeitzeuge, Akteur und Betroffener" miteinander verbinden, das reiche Quellenmaterial gesichtet und für diesen Band bearbeitet. Für die alte Frage nach dem Verhältnis zwischen Politik und Recht in totalitären Systemen vermag das hier aufbereitete Material neuen Aufschluss zu geben, auch für Vergleiche - nicht Gleichsetzungen - mit dem NS-Staat. Eine wissenschaftliche Einleitung des Herausgebers führt in diese Problematik ein.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Mit dem fünften Band des Repertoriums der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit werden erstmals die Policeynormen einer Reichsstadt - Frankfurt am Main - erschlossen. Die über 5000 erfaßten Policeygesetze dokumentieren, daß sich bereits in den spätmittelalterlichen Reichsstädten ein ausgeprägtes Ordnungsbedürfnis entwickelte, das zunehmend viele Bereiche des städtischen Lebens erfaßte. Der Band - dem weitere zu über 20 Reichsstädten folgen sollen - erschließt wichtige Archivbestände und stellt eine breite Datenbasis für vergleichende Forschungen bereit. Auf dieser Grundlage lassen sich detaillierte Einblicke in die obrigkeitlichen Steuerungsmaßnahmen wie auch das Alltagsleben einer vormodernen Stadt gewinnen. Weitere Forschungen zur "guten Ordnung und Policey" werden so ermöglicht.
Aktualisiert: 2021-01-29
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Die Studie befasst sich mit der Kurmainzer Medizinalgesetzgebung in der Zeit von 1650 bis 1803. Auch wenn die landesherrlichen Gesetze im Mittelpunkt der Arbeit stehen, wird an vielen Stellen die Situation vor Ort erkennbar. Medizinalgesetzgebung wird hier in einem sehr weiten Sinn verstanden. So werden nicht nur die Seuchengesetzgebung, die Verordnungen zum Medizinpersonal und die Nahrungsmittelpolicey behandelt, sondern beispielsweise auch die landesherrlichen Regelungen zu Tierseuchen. Die Untersuchung läßt die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts als eine Zeit tiefgreifend angelegter Reformen auf dem Gebiet der Medicinalpolicey. Deutlich werden aber auch die Begrenzungen reformerischer Tätigkeit im frühmodernen Territorialstaat katholischer Prägung.
Aktualisiert: 2022-03-23
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An der Gestaltung sozialer Ordnung waren viele Akteure beteiligt, die in ihren alltäglichen Konflikten Regeln für soziales Verhalten produzierten und reproduzierten. Von dieser Hypothese ausgehend stellt sich die Frage, welche Folgen die Zentralisierung administrativer, legislativer und justitieller Kompetenzen in der frühen Neuzeit im Alltag zeitigte. Die Entstehung der Polizei als eigenständiger Organisation wird mit dieser Fragestellung auf der zweifachen Schnittstelle zwischen Krone und städtischer Selbstverwaltung sowie zwischen Obrigkeit und lokalen Ordnungsvorstellungen verortet. Die Arbeit beschreibt, wie die Einsetzung eines Lieutenant de police in Paris 1667 den Anstoß gab, dass sich ungeplant und mit zeitlicher Verzögerung aus der Policey eine Polizei entwickelte. Aus einer als "police" bezeichneten Praxis städtischer Herrschaft, die auf viele Instanzen verteilt, in sozialen Machtbeziehungen vermittelt und durchgesetzt, sowie von Gerichten garantiert und überwacht worden war, entstand eine der zentralen Verwaltung unterstellte Behörde.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Die vom Reichstag des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation im Jahr 1530 verabschiedete Reichspolizeiordnung, die 1548 und erneut 1577 überarbeitet und vermehrt wurde, hat in der frühneuzeitlichen Gesetzgebung als zentrales, überregional geltendes und thematisch weitgreifendes Gesetz eine herausgehobene Bedeutung. In der Fassung von 1577 blieb sie als ein "Grundgesetz" bis zum Ende des Alten Reichs im Jahr 1806 in Kraft. Desto überraschender ist es, daß alle drei Reichspolizeiordnungen nur in einer 1747 erschienenen, fehlerhaften und aus heutiger Sicht nicht mehr zulänglichen Edition verfügbar sind. Gerade in der gegenwärtigen umfassenden Literatur, die sich im Kontext der Erforschung der frühneuzeitlichen "Policey" mit Sozialdisziplinierung und mit Analyse von Herrschaft und Kontrolle befaßt, werden die Reichspolizeiordnungen wieder verstärkt ausgewertet. Die vorliegende Ausgabe gibt einen Überblick über die Geschichte der Reichspolizeiordnungen und deren Druckgeschichte seit 1530 und weist sämtliche Einzeldrucke und frühneuzeitlichen Sammeleditionen der Reichspolizeiordnungen nach, zum Teil durch Titelblatt-Abbildungen. Die Edition der Reichspolizeiordnungen von 1530, 1548 und 1577 nach den jeweils ersten in Mainz erschienenen Einzeldrucken wird durch Bibliographien, Inhaltsregister und Verzeichnisse ergänzt.
Aktualisiert: 2020-12-09
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Mit dem aus zwei Halbbänden bestehenden fünften Band der "Quellendokumentation" findet das von Dieter Simon entwickelte und vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte betreute Projekt "Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944-1989)" seinen Abschluss. Der erste Halbband enthält die von Karl A. Mollnau bearbeitete Beschlusschronik der SED-Führungszentrale, d.h. des Politbüros und Sekretariats des Zentralkomitees vom Jahre 1958 bis zu deren Rücktritt am 3.12.1989. Die Erfassung und Darstellung aller für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft sowie Juristenausbildung rechtsrelevanten Beschluss- und Beratungsgegenstände in diesem zweiten Halbband ermöglichen es, die politischen Instanzen und Akteure - also das zentrale politische System der DDR schlechthin - als handelnde oder bewusst nicht handelnde Macht für das Recht und seine Entwicklung in der DDR erkennbar zu machen. In langen und aufwendigen Archivrecherchen hat Karl A. Mollnau als ehemals führender Jurist in der DDR, in dem sich "Zeitzeuge, Akteur und Betroffener" miteinander verbinden, das reiche Quellenmaterial gesichtet und für diesen Band bearbeitet. Für die alte Frage nach dem Verhältnis zwischen Politik und Recht in totalitären Systemen vermag das hier aufbereitete Material neuen Aufschluss zu geben, auch für Vergleiche - nicht Gleichsetzungen - mit dem NS-Staat. Eine wissenschaftliche Einleitung des Herausgebers führt in diese Problematik ein.
Aktualisiert: 2021-01-28
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