Spielräume, Prärogativen und Kontrolldichte in der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle.

Spielräume, Prärogativen und Kontrolldichte in der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle. von Möller,  Matthias
Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Gesetzgeber bei der Überprüfung von Normen Spielräume ein. Der Autor zeigt auf, dass das Gericht über 30 verschiedene Begriffe für die Umschreibung dieses Phänomens verwendet. Er vertritt die Auffassung, dass diese verschiedenen Umschreibungen einer Klärung des Verhältnisses von Gesetzgeber und Verfassungsgericht nicht dienlich ist und empfiehlt eine Trennung zwischen materiell-rechtlichen und tatsächlich-prognostischen Spielräumen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Entstehung, Legitimation und Zukunft der konkreten Normenkontrolle im modernen Verfassungsstaat.

Entstehung, Legitimation und Zukunft der konkreten Normenkontrolle im modernen Verfassungsstaat. von Herrmann,  Nadine E.
Das sogenannte richterliche Prüfungsrecht (gleichbedeutend: konkrete Normenkontrolle) ist unter dem Grundgesetz nicht mehr umstritten. Art. 100 Abs. 1 GG setzt ein entsprechendes Prüfungsrecht jedes Richters voraus und monopolisiert lediglich die Normverwerfungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht. In der allgemeinen Auffassung erscheint das richterliche Prüfungsrecht als unverzichtbares Element, ja sogar als Vollendung des modernen Verfassungsstaates. Doch ganz so selbstverständlich, wie man als deutscher Verfassungsjurist meinen könnte, ist die Verbindung von Verfassungsstaat und richterlichem Prüfungsrecht nicht. Andere westliche Demokratien wie Frankreich und Großbritannien kennen kein entsprechendes Rechtsinstitut repressiver richterlicher Normenkontrolle. Um so spannender erscheint die Frage, welchen Weg die immer enger zusammenwachsende europäische Staatengemeinschaft, die Europäische Union als werdender Verfassungsstaat, gehen sollte. Die Autorin will zur Beantwortung dieser Frage einen Beitrag leisten, indem sie nicht nur die Entstehung und Ausformung des richterlichen Prüfungsrechts in der deutschen Verfassungsgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart verfolgt, sondern auch die französische Entwicklung in die Überlegungen einbezieht und schließlich eine vergleichende Bewertung der unterschiedlichen Normenkontroll-Modelle vornimmt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unvereinbarerklärung statt Normkassation durch das Bundesverfassungsgericht.

Unvereinbarerklärung statt Normkassation durch das Bundesverfassungsgericht. von Blüggel,  Jens
Das Bundesverfassungsgericht erklärt verfassungswidrige Normen grundsätzlich für nichtig. Häufig macht das Gericht aber von einer anderen Entscheidungsvariante - der Unvereinbarerklärung - Gebrauch. Diese Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichtes verdient besondere Beachtung. Denn zum einen stellt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Unvereinbarerklärung nicht ausdrücklich als Tenorierungsform bereit. Zum anderen setzt sich das Gericht damit über das in der Literatur vorherrschende sogenannte Nichtigkeitsdogma hinweg, wonach verfassungswidrige Normen ausnahmslos nichtig sind. Der Verfasser stellt zunächst die Fallgruppen und Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung ausführlich dar, um anschließend die rechtliche Zulässigkeit dieser Rechtsprechungspraxis zu beleuchten. Das Bundesverfassungsgericht greift in zwei Fällen auf die Entscheidungsvariante der Unvereinbarerklärung zurück. Zum einen geschieht dieses dann, wenn der verfassungswidrige Zustand nach Einschätzung des Gerichts nicht ausschließlich durch die Kassation der verfassungswidrigen Norm beseitigt werden kann, sondern auch und bereits durch eine bloße Ergänzung bzw. Nachbesserung der Norm. Dieses ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere bei gleichheitswidrigen Normen der Fall. Vom Instrument der Unvereinbarerklärung macht das Gericht zum anderen dann Gebrauch, wenn die Kassation der verfassungswidrigen Norm zwar den verfassungswidrigen Zustand beseitigt, nicht aber zugleich den verfassungsmäßigen Zustand herstellt, wenn die Verfassung also nicht allein Normvernichtung, sondern - zum Beispiel in Gestalt grundrechtlicher Schutzpflichten - auch Normerhaltung fordert. In diesen Fällen - und nur in diesen - ist die Anwendung der Unvereinbarerklärung als Produkt richterlicher Rechtsfortbildung grundsätzlich rechtlich zulässig, weil hier zwei verfassungsrechtliche Prinzipien kollidieren. Mittels einer Abwägung ist zu bestimmen, welches Prinzip im jeweiligen Einzelfall vorgehen muß. Das Verfassungsprozeßrecht hat dieser Kollision Rechnung zu tragen. Das sogenannte Nichtigkeitsdogma läßt dieses notwendige Zusammenspiel von Verfassungsprozeßrecht und materiellem Verfassungsrecht unberücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schutz der Verfassung: Normen, Institutionen, Höchst- und Verfassungsgerichte.

Schutz der Verfassung: Normen, Institutionen, Höchst- und Verfassungsgerichte. von Kalwoda,  Johannes, Simon,  Thomas
Verfassungsordnungen beinhalten in aller Regel Institutionen, die Schutz bieten sollen vor ihrer rechtlich illegitimen Veränderung. Die Eigenart und Struktur solcher Einrichtungen zählen zu den entscheidenden Identitätsmerkmalen einer Verfassungsordnung. Thema dieses Bandes ist die historische Genese derartiger Institutionen und Verfahren zum Schutz der Verfassung beginnend im alten Reich mit dem Reichskammergericht bis zur Ausformung einer modernen Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert, deren Kompetenz dann auf die Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung ausgeweitet ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG.

Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG. von Schütz,  Peter
Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt. Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO.

Der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. von Kraayvanger,  Jan
Das zentrale Merkmal, welches im Rahmen des § 40 I 1 VwGO über die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs entscheidet, ist neben der Streitigkeit öffentlichen Rechts der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit. Obwohl dieser zurückreicht bis in die Zeit des Deutschen Bundes und darüber hinaus auch Eingang in die Weimarer Reichsverfassung gefunden hat, ist sein Inhalt bis heute umstritten. Die heute vorherrschende Meinung, wonach eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art (nur) dann vorliegen soll, wenn unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Faktoren über die Auslegung und Anwendung von Verfassungsrecht streiten, harrt bis heute ihrer dogmatischen Begründung und überzeugt im übrigen bereits deshalb nicht, weil ihre Vertreter selbst diese stringente Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht durchhalten und die Klage eines Bürgers gegen ein formelles Gesetz ebenfalls als verfassungsrechtlich qualifizieren. Der Verfasser handelt zunächst das bislang in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinungsspektrum zur Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit ab und deckt Schwächen auf. Sodann analysiert er die Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten des Grundgesetzes und der Landesverfassungen, insbesondere des Organstreits, des verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits sowie der abstrakten Normenkontrolle und stellt sie anhand zahlreicher Fallbeispiele dar. Diese normativ ausgestalteten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten dienen ihm als Grundlage für die Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO. Aus dem Organstreitverfahren sowie dem verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit folgt, dass eine verfassungsrechtliche Streitigkeit stets dann vorliegt, wenn unmittelbar über eine verfassungsrechtliche Kompetenz eines Verfassungsrechtssubjekts gestritten wird. Darüber hinaus ergibt sich aus der abstrakten Normenkontrolle, dass auch die prinzipale Normenkontrolle sowie die Normenerlassklage stets verfassungsrechtlicher Natur sind. Daran anschließend wird der besonders umstrittenen Fallgruppe der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten mit Bürgerbeteiligung ein eigenes Kapitel gewidmet, in welchem zahlreiche Fallbeispiele abgehandelt werden. Abschließend geht Jan Kraayvanger auf die Rechtsschutzproblematik bei verfassungsrechtlichen Klagen eines Bürgers ein und plädiert für einen erweiterten Anwendungsbereich der Verfassungsbeschwerde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatsrecht I

Staatsrecht I von Winkler,  Daniela
Zum Werk Dieses Kompendium vermittelt die wichtigsten Kenntnisse im Staatsorganisationsrecht. Das Werk soll Studierende in die Lage versetzen, sich innerhalb eines Tages - z.B. vor einer Prüfung -wiederholend das Rechtsgebiet des Staatsorganisationsrechts einschließlich seiner Bezüge zum Europa- und Völkerrecht einzuarbeiten. Unterstützt wird das Wiederholen durch didaktische Testfragen, Fälle mit Lösungen, zahlreiche hervorgehobene Klausurtipps zur Technik der juristischen Falllösung sowie Prüfungsschemata zu den wichtigsten Fallgestaltungen in der Klausur. Dieser Band enthält u.a.:Technik der FalllösungLegislativeAbstrakte NormenkontrolleKonkrete NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenGesetzgebungsverfahrenStaatsprinzipienExekutive (mit Rechtsverordnungsrecht)GesetzesvollzugDas föderale SystemBund-Länder StreitStaats- und VerfassungsorganeOrganstreitverfahrenWahlrechtEuroparechtliche BezügeVölkerrechtliche Bezüge Vorteile auf einen BlickStaatsrecht I zur Wiederholung innerhalb eines Tagesmit Fällen und Schematagünstiges Preis-Leistungs-Verhältnis Zur Neuauflage Für die Neuauflage wurde das Werk in Rechtsprechung und Gesetzgebung auf Stand Mai 2023 gebracht. Aufgenommen wurde u.a. ein neuer Fall zu paritätischen Wahllisten. Zielgruppe Für Studierende und Referendarinnen und Referendare, die sich noch einmal ganz schnell in das Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht einarbeiten wollen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gerichtliche Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht.

Die gerichtliche Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht. von Höger,  Jochen
Die gerichtliche Kontrolle von Eheverträgen zählt zu den Problemkreisen, die in der Zivilrechtsprechung und im juristischen Schrifttum in den letzten Jahren äußerst kontrovers diskutiert wurden. Die vorliegende Dissertation von Jochen Höger liefert eine umfassende und aktuelle Analyse des Status Quo der Ehevertragsfreiheit im Bereich des Unterhaltsrechts. Vor dem Hintergrund der richtungsweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6.2.2001 (BVerfGE 103, 89 ff) und des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2004 (BGHZ 158, 81 ff) arbeitet der Verfasser Umfang und Grenzen einer gerichtlichen Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen und Eheverträgen präzise und fundiert heraus. Neben den dogmatischen Grundlagen werden hierbei - im Rahmen eines eigenen Lösungsvorschlags - auch die Kriterien dargestellt, anhand derer eine solche Kontrolle praktisch durchzuführen ist. Der Autor leistet damit zugleich eine wertvolle Orientierungshilfe für die tägliche Praxis des mit der Gestaltung und Würdigung von Eheverträgen befassten Juristen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsfolgen prinzipaler Normenkontrollen für Verwaltungsakte.

Die Rechtsfolgen prinzipaler Normenkontrollen für Verwaltungsakte. von Gerhard,  Torsten
Torsten Gerhard untersucht die Auswirkungen prinzipaler Normenkontrollen auf Verwaltungsakte, die auf der Grundlage einer unwirksamen Norm erlassen wurden. Im Mittelpunkt steht dabei das Verhältnis der § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und § 183 Satz 1 VwGO zu den Beseitigungs- und Anpassungsmodalitäten des allgemeinen Verwaltungsrechts. Der Verfasser legt dar, dass durch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einer Norm bestehende Ansprüche auf Anpassung bzw. Beseitigung eines Verwaltungsaktes - insbesondere auf der Grundlage des verfassungsrechtlich fundierten öffentlich-rechtlichen Beseitigungsanspruchs - nicht eingeschränkt werden. Darüber hinaus befasst sich der Autor mit Wirkung und Grenzen des Vollstreckungsverbots nach § 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG bzw. § 183 S. 2 VwGO und gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Bürger.
Aktualisiert: 2023-06-15
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