Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts.

Die Rechtsnatur des Handelsbilanzrechts. von Icking,  Jan
Das Handelsbilanzrecht gilt im deutschen Schrifttum und in der Rechtsprechung seit den Anfängen seiner Kodifizierung im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1861 als Teil des öffentlichen Rechts. Im Rahmen des Handelsrechts wird ihm damit eine Sonderstellung zugewiesen, da jenes grundsätzlich dem Privatrecht zugerechnet wird. Begründet wird die öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts bis heute mit der sog. Interessentheorie, nach der öffentliches Recht sich durch das Vorliegen eines öffentlichen Interesses auszeichnet. Im Widerspruch hierzu wird im übrigen juristischen Schrifttum die Interessentheorie heute als Theorie zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht dagegen ganz allgemein abgelehnt. Die vorliegende Arbeit ist vor diesem Hintergrund in drei Teile gegliedert. Der erste Teil ist der historischen Entwicklung des Handelsbilanzrechts gewidmet. Im zweiten Teil, dem Hauptteil, wird untersucht, ob sich eine öffentlich-rechtliche Natur des Handelsbilanzrechts begründen läßt. Hierzu werden die drei Haupttheorien zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht, die Interessen-, die Subordinations- und die Subjektstheorie in ihren verschiedenen Ausprägungen sowie als vierte Theorie die Verfügungstheorie betrachtet. Die angestellten Überlegungen führen zu dem Ergebnis, daß die Qualifizierung des Handelsbilanzrechts als öffentliches Recht im Grundsatz beibehalten werden kann. Hierzu sollte allerdings nicht mehr auf die Interessentheorie zurückgegriffen werden. Im dritten Teil untersucht Jan Icking schließlich die weitreichenden Konsequenzen auf ihre Begründetheit, die in Schrifttum und Rechtsprechung aus der Zuordnung des Handelsbilanzrechts zum öffentlichen Recht gezogen werden. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem "Gebrüder-Derschauer-Preis 2000" durch die Gesellschaft der Freunde der Ruhr-Universität Bochum e. V.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wissen und Wissenszurechnung im öffentlichen Recht.

Wissen und Wissenszurechnung im öffentlichen Recht. von Reinhardt,  Markus
Wissen erweist sich nicht nur als Macht, sondern im Recht vielfach auch als Last. So knüpft eine Vielzahl von Normen an einen Wissensbestand Rechtsfolgen, nach denen ein Recht in seiner Entstehung, seinem Inhalt oder seiner Durchsetzbarkeit beeinträchtigt wird. Sind Organisationen Adressaten derartiger Wissensnormen, findet sich zuweilen der Volksmund bestätigt, denn "eine Hand weiß nicht, was die andere tut". Diese Problematik stellt sich nicht nur im Zivilrecht, sondern im verstärkten Maße im öffentlichen Recht, das sein Gepräge gerade durch juristische Personen als Akteure erhält. Der rechtsdogmatische Wissensbegriff, der an den Inhalt des Bewusstseins natürlicher Personen anknüpft, stößt an seine Grenzen, je breiter ein Wissen innerhalb einer Organisation "gestreut" ist und je weniger sich dieses im Bewusstsein der Handelnden verorten lässt. Rechtsprechung und Literatur haben sich in der Bewältigung dieser Problematik in komplexe, kasuistische Konstruktionen der Zurechnung von Bewusstseinsinhalten natürlicher Personen auf Organisationen verstrickt. Die so praktizierte Einzelfallgerechtigkeit führt zu Einbußen an Rechtssicherheit. Hier setzt die vorliegende Untersuchung an: Der Autor entwickelt einen neuen, normativen Wissensbegriff zunächst für den öffentlich-rechtlichen Bereich. Dieser wird in objektiven Umständen statt im Bewusstsein natürlicher Personen gegründet. Er kann damit unmittelbar auf Organisationen angewendet werden. Der hier entwickelte Wissensbegriff ermöglicht ohne den Umweg einer Zurechnung eine systematische Lösung von Fällen, in denen die herkömmlichen personenbezogenen Ansätze mangels Vorhandenseins von zurechnungsfähigen Wissensbestandteilen versagen. Zugleich bildet er den Ausgangspunkt zu einer Revision der bisherigen Zurechnungsfiguren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Juristische Methodik.

Juristische Methodik. von Christensen,  Ralph, Müller,  Friedrich
Die Neuauflage ist auf dem aktuellen Stand von Praxis und Wissenschaft, von Problemen und Lösungsvorschlägen. Die weiterhin höchst lebhafte Diskussion ist wieder eingearbeitet worden, sei es um Differenzen klarzustellen, sei es um Synergien zu unterstützen. Das betrifft etwa alte und immer wieder in Frage stehende Themen wie ›Wortlautgrenze‹ und ›Richterrecht‹ als Fragen der Gesetzesbindung, wie Grundlagen und Technik der Abwägung, wie Realitätswandel und Normwandel, die Rolle von Ethik im Recht, Maßstäbe für die Vertretbarkeit juristischer Entscheidungen und Strukturen der Legitimation im demokratischen Rechtsstaat. Besonderer Nachdruck liegt wieder auf der Würdigung neuerer und neuester Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, von Verwaltungsgerichten und des Bundesverwaltungsgerichts, weiterer Oberster Gerichtshöfe des Bundes sowie des Europäischen Gerichtshofs – so z.B. zu Kirchensteuer und islamischem Schulgebet, zu Meinungs- und Pressefreiheit, zur informationellen Selbstbestimmung und zum Beamtenstreikrecht, zu Passivraucherschutz und neuen Formen von Lebenspartnerschaft, ferner etwa das Fraport-Judikat, die Urteile zum Lissabonner Reformvertrag, zu Stabilisierungsmechanismus und europäischem Rettungsschirm. Mit diesem Schwerpunkt kehrt das Buch nicht einfach zu seinen Ursprüngen zurück, denn es hatte sie nie verlassen. Was die Praxis tut, was im lebenden Recht real vor sich geht, war von Anfang an die leitende Fragestellung gewesen. Ihr galten und gelten die sorgfältig entwickelten Vorschläge, wie die Praxis durch klarer strukturierte Begriffe reflektierend erhellt und wie sie daraus für ihre tägliche Arbeit angeregt werden kann. Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz

Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz von Hagebölling,  Lothar
Stiftungen gehören in Deutschland zu den ältesten Formen des Engagements für das Gemeinwohl. Neben einer Vielzahl an privaten Stiftungen finden sich auch mehr als 500 Stiftungen des öffentlichen Rechts in der Obhut des Bundes und der Länder. °°°°Dazu zählt die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, die zum 1. Januar 2005 vom Land Niedersachsen gegründet wurde, um die Kontinuität der kulturellen und historischen Identität der Region Braunschweig zu bewahren. Die Entstehungsgeschichte der Stiftung reicht weit in die Vergangenheit des ehemaligen Landes Braunschweig zurück: Grundstock des Stiftungsvermögens bildeten die Braunschweig-Stiftung (gegründet 1934) und der Braunschweigische Vereinigte Kloster- und Studienfonds, der bereits 1569 aus nach der Reformation verweltlichtem Kirchenvermögen errichtet worden war.°°°°Aus Anlass des bevorstehenden 450-jährigen Stiftungsjubiläums betrachtet Lothar Hagebölling den geschichtlichen Hintergrund der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, den Stiftungszweck, ihre innere Ordnung und den verfassungsrechtlichen Schutz dieser Einrichtung.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Religions- und Ethikunterricht im bekenntnisneutralen Staat

Religions- und Ethikunterricht im bekenntnisneutralen Staat von Scharfe,  Matthias
Die Regelung des Verhältnisses von Staat und Religion gilt als eine der komplexesten Herausforderungen der Verfassungsordnung. Besonders deutlich tritt dieses umstrittene Feld im Bereich der öffentlichen Schule, insbesondere im schulischen Religionsunterricht - der in ein Beziehungsvieleck aus Staat, Religionsgemeinschaften, Eltern und Schülern eingebettet ist - zu Tage. Das Buch geht der Frage nach, ob ein Grundrechtsanspruch auf Religionsunterricht besteht und wenn ja, welchem Rechtsträger dieser zukommt. Weiters wird erörtert, wie der Unterricht rechtlich gestaltet sein muss und wie das Verhältnis zur religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates ist. Schließlich wird die rechtliche Situation des Religionsunterrichts in Österreich und Deutschland einem strukturellen Vergleich unterzogen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Öffentliches Recht im offenen Staat.

Öffentliches Recht im offenen Staat. von Appel,  Ivo, Hermes,  Georg, Schönberger,  Christoph
Aus Anlass des 70. Geburtstages von Rainer Wahl würdigt die Festschrift sein bisheriges wissenschaftliches Werk, indem sie Kernthemen seines Schaffens von der Verfassungsgeschichte über Grundfragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, des Planungsrechts, des Umweltrechts bis hin zur Verwaltungswissenschaft sowie der Europäisierung und Internationalisierung des Öffentlichen Rechts aufgreift. Die Beiträge der Festschrift sind ein Gesprächsangebot an alle, die sich wissenschaftlich und politisch gestaltend mit dem Öffentlichen Recht befassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundfragen des Verwaltungsverfahrensrechts im deutsch-taiwanesischen Rechtsvergleich

Grundfragen des Verwaltungsverfahrensrechts im deutsch-taiwanesischen Rechtsvergleich von Knauff,  Matthias, Liu,  Chien-hung
Öffentlich-rechtliche Verträge, Planfeststellung, Bürgerbeteiligung sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern stellen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft vor stetig neue Herausforderungen, bei deren Bewältigung die Rechtsvergleichung einen wichtigen Beitrag leisten kann. Das Verwaltungsverfahrensrecht zählt in Deutschland wie auch in Taiwan zu den Kerngebieten des Öffentlichen Rechts und weist in beiden Rechtsordnungen zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede auf. Den in den Beiträgen behandelten Themen kommt in beiden Rechtsordnungen eine ebenso grundlegende Bedeutung wie auch aktuelle Relevanz zu. °°Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer Tagung der Öffentlichrechtler der National Chung Cheng University und der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die am 2. Juli 2018 in Jena stattfand. Er ist damit zugleich Ausdruck der lebendigen Partnerschaft zwischen den rechtswissenschaftlichen Fakultäten beider Institutionen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Werbebeschränkungen für Arzneimittel.

Werbebeschränkungen für Arzneimittel. von Poschenrieder,  Angela
Der Bereich der Arzneimittelwerbung erfährt in Deutschland und in Europa eine starke Regulierung. Die Einschränkungen der Arzneimittelwerbung durch nationale und europäische Vorschriften basieren vorrangig auf der Einstufung von Arzneimitteln als besonders gefährliche Verbrauchsgüter, somit vorrangig auf Erwägungen des Gesundheitsschutzes. Besonders die Gefahr der Selbstmedikation durch Patienten wird als Argument für eine starke Verkürzung der Werbefreiheit in diesem Bereich angeführt. Am Arzneimittelmarkt tangieren die Werbebeschränkungen unterschiedliche, zum Teil einander entgegenstehende Interessen: Die Interessen der Verbraucher, der verschreibenden Ärzte, der beratenden Apotheken, der Krankenkassen und der Arzneimittelindustrie. Angela Poschenrieder überprüft, ob durch die vorhandenen Vorschriften ein angemessener Ausgleich dieser Interessen gelungen ist. Wie der Untertitel verrät, wird eine systematische Einteilung, Erklärung und Bewertung der in Deutschland geltenden Werbebeschränkungen für Arzneimittel sowie eine rechtliche Überprüfung dieser Beschränkungen an höherrangigem nationalem und europäischem Recht vorgenommen. Die dogmatische Aufbereitung des Themas bildet gleichzeitig ein Beispiel für das Ineinandergreifen von nationalem und europäischem Recht anhand eines eng umrissenen Rechtsgebiets.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Modernisierung des Verwaltungsverfahrensrechts

Modernisierung des Verwaltungsverfahrensrechts von Knauff,  Matthias, Lee,  Chien-Liang
Die Modernisierung des Verwaltungsverfahrensrechts ist eine Daueraufgabe für Gesetzgeber und Rechtswissenschaft, die sich in Deutschland wie in Taiwan gleichermaßen stellt. Die Beiträge in diesem Band behandeln aus Sicht beider Länder grundlegende Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts ebenso wie spezielle Problemstellungen aus dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht und dem Sozialrecht sowie den Umgang mit Risiken jeweils aus der Perspektive der beteiligten Rechtsordnungen. Matthias Knauff dokumentiert die Ergebnisse des 3. deutsch-taiwanesischen vergleichenden Symposiums zum Öffentlichen Recht, das am 1. Oktober 2018 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena stattfand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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